Treppenstufenhöhe zu niedrig nach Dämmung: Was tun? Normen, Kosten & Risiken
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Treppenstufenhöhe zu niedrig nach Dämmung: Was tun? Normen, Kosten & Risiken

Nach Einbringen von Dämmung und Estrich im Keller habe ich festgestellt, dass der Bauträger einen Planungsfehler verursacht hat.
Waren vom Keller-Rohbeton noch ca. 25 cm bis zur OK der Antrittsstufe der Kellertreppe vorhanden, sind es jetzt nur noch 9 cm (!). Das normale Höhenmaß laut Planung der Treppe beträgt 19 cm. Bei allen anderen Stufen wird dies auch eingehalten. Es kommt auch kein weiterer Belag mehr auf die Stufen. Es handelt sich um eine Zweiholmtreppe mit 40 mm starkem Holzbelag. Wir hätten später beim Gang in den Keller also immer eine Stolperstufe. Zum Glück habe ich dies vor der Abnahme erkannt.
Unser Haus wird laut Kauf-Vertrag in Kürze von einem Sachverständigen abgenommen, der vom Bauträger im Vertrag bestimmt wurde. Selbstverständlich werden wir selber auch dabei sein, aber ob das was nützt?
In einem Vor-Ort-Termin erklärte der Sachverständige, dass das Herausreißen der Treppe und Neueinbau mit gleichmäßigen Stufenmaßen ein unverhältnismäßiger Aufwand sei, da dieses Haus ja für private Wohnzwecke gebaut sei, und wir uns daran gewöhnen könnten. Er war der Meinung, mit einer sogenannten Podeststufe als Antrittsstufe aus dem Keller könnte man trotzdem einigermaßen sicher in den Keller runter- und hochgehen. Mit einem Preisabschlag von ca. 300 € sollten wir uns damit zufriedengeben.
Nun meine Fragen:
1. Da der Keller nicht nur als Abstellraum genutzt werden soll, sondern auch als Arbeits-, Hobbyraum u. dgl., stellt sich die Frage, ob man wirklich damit leben sollte. Oder sollen und können wir verlangen, dass eine normgerechte Treppe eingebaut wird? Zu bedenken ist hier auch, dass laut Kauf-Vertrag ein Sachverständiger die Abnahme des Eigenheims durchführen wird, also wissen wir nicht mal, ob unsere Meinung hier überhaupt zählt.
2. Ich kenne zwar den Preis der Treppe nicht, den der Bauträger bezahlt hat, denke aber, so um die 1500 €. Ist da laut Meinung des Sachverständigen ein Preisabschlag um 1/5 des Treppenpreises gerechtfertigt? Uns erscheint es wenig im Vergleich dessen, wenn wir verlangen würden, die Treppe herauszureißen und eine neue  -  normgerechte  -  einzubauen.
Bitte keine großen Abhandlungen über Treppennormen! Die sind mir schon bekannt, weil ich mich eingehend damit beschäftigt habe.
Warte auf sachdienliche Antworten
MfG Lothar G.
  • Name:
  • Lothar G.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine nicht normgerechte Treppe stellt eine erhebliche Stolpergefahr dar. Vermeiden Sie die Nutzung der Treppe, bis sie fachgerecht instandgesetzt wurde.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie nach dem Einbringen von Dämmung und Estrich im Keller feststellen mussten, dass die Treppenstufenhöhe nicht mehr den Normen entspricht. Dies kann tatsächlich ein Problem darstellen, da eine nicht normgerechte Treppe ein Sicherheitsrisiko birgt.

    🔴 Gefahr: Eine zu geringe oder ungleichmäßige Treppenstufenhöhe erhöht die Stolpergefahr erheblich und kann zu schweren Stürzen führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Sachverständigen hinzuziehen: Ein Bausachverständiger kann die Situation vor Ort beurteilen, die Einhaltung der Treppennormen überprüfen und die Ursache des Problems genau feststellen.
    • Bauträger kontaktieren: Informieren Sie den Bauträger über den Mangel und fordern Sie eine Nachbesserung. Verweisen Sie auf den Kaufvertrag und die Planungsunterlagen.
    • Treppennormen prüfen: Informieren Sie sich über die geltenden Treppennormen (z.B. DINAbk. 18065) bezüglich der zulässigen Stufenhöhe und Steigung.
    • Lösungsoptionen prüfen: Mögliche Lösungen sind der Rückbau der Treppe und ein Neueinbau mit korrekten Stufenmaßen oder eine Anpassung der vorhandenen Treppe, falls dies technisch möglich ist.

    Ich rate Ihnen, sich nicht mit einem Preisabschlag zufriedenzugeben, wenn die Treppe nicht den Normen entspricht und ein Sicherheitsrisiko darstellt. Bestehen Sie auf eine fachgerechte Instandsetzung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Bausachverständigen mit der Begutachtung der Treppe und setzen Sie sich mit dem Bauträger in Verbindung, um eine Lösung zu finden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Treppennorm (DIN 18065)
    Die DIN 18065 ist die deutsche Norm für Treppen. Sie legt unter anderem die zulässigen Maße für Stufenhöhe, Steigung und Auftrittsbreite fest. Ziel der Norm ist es, sichere und komfortable Treppen zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Stufenhöhe, Steigung, Auftrittsbreite
    Stufenhöhe
    Die Stufenhöhe ist das vertikale Maß zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trittflächen einer Treppe. Sie wird in Millimetern angegeben und sollte innerhalb der in der DIN 18065 festgelegten Grenzen liegen.
    Verwandte Begriffe: Steigung, Auftrittsbreite, Treppennorm
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Bauvorschriften und Normen.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Generalunternehmer
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet. Er wird hinzugezogen, um Gutachten zu erstellen und fachliche Fragen zu beantworten.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger
    Mangel (Bauwesen)
    Ein Mangel im Bauwesen liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Standards entspricht. Mängel können zu Nachbesserungsansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Baumangel
    Estrich
    Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Beton, die auf den Rohboden aufgebracht wird, um eine ebene und tragfähige Grundlage für den Bodenbelag zu schaffen. Er dient auch zur Aufnahme von Fußbodenheizungen.
    Verwandte Begriffe: Rohboden, Bodenbelag, Fußbodenheizung
    Dämmung
    Dämmung dient dazu, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken. Sie wird in Wänden, Dächern und Böden eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Schallschutz, Isolierung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Normen gelten für Treppenstufenhöhen?
      Die DIN 18065 regelt die Anforderungen an Treppen, einschließlich der Stufenhöhe, Steigung und Auftrittsbreite. Diese Norm dient der Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit von Treppen. Die Einhaltung der Norm ist besonders wichtig, um Stolperunfälle zu vermeiden.
    2. Was tun, wenn die Treppenstufenhöhe nicht der Norm entspricht?
      Zuerst sollte ein Sachverständiger die Situation beurteilen und die Abweichungen von der Norm dokumentieren. Anschließend ist der Bauträger zu informieren und zur Nachbesserung aufzufordern. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
    3. Welche Risiken bestehen bei einer nicht normgerechten Treppe?
      Die Hauptrisiken sind Stolperunfälle und Stürze, die zu Verletzungen führen können. Zudem kann eine nicht normgerechte Treppe den Wert der Immobilie mindern und bei einem Verkauf zu Problemen führen. Auch versicherungsrechtliche Aspekte können relevant werden, wenn es zu einem Unfall kommt.
    4. Kann man eine zu niedrige Treppenstufenhöhe nachträglich korrigieren?
      Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine zu niedrige Treppenstufenhöhe nachträglich zu korrigieren. Dazu gehören der Einbau neuer Stufen, die Anpassung der vorhandenen Stufen oder der komplette Neubau der Treppe. Die Wahl der Methode hängt von den baulichen Gegebenheiten und dem Umfang der Abweichung ab.
    5. Wer trägt die Kosten für die Korrektur einer nicht normgerechten Treppe?
      Grundsätzlich ist der Bauträger für die Einhaltung der Normen verantwortlich. Wenn die Abweichung von der Norm auf einen Planungs- oder Ausführungsfehler des Bauträgers zurückzuführen ist, muss dieser die Kosten für die Korrektur tragen.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen für Treppen?
      Sie können einen Sachverständigen über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung im Bereich Treppenbau verfügt.
    7. Welche Rolle spielt der Kaufvertrag bei einer nicht normgerechten Treppe?
      Der Kaufvertrag legt die Beschaffenheit der Immobilie fest. Wenn die Treppe nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Standards entspricht, liegt ein Mangel vor. Der Käufer hat dann Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
    8. Kann ich bei einer nicht normgerechten Treppe vom Kaufvertrag zurücktreten?
      Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in der Regel nur möglich, wenn der Mangel erheblich ist und die Nachbesserung unzumutbar oder unmöglich ist. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

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  2. Treppenstufenhöhe: Schmerzlicher Planungsfehler des Bauträgers

    auaauauaua!
    das tut so brutal weh!
    früher habe ich immer geglaubt, solche Erzählungen sind gefaked!
    leider nicht? nun abba handeln statt blabla, oder?
  3. Abnahme verweigern! Unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen

    Der "Sachverständige " kann das Haus zwar abnehmen ...
    Der "Sachverständige " kann das Haus zwar abnehmen, dennoch können Sie die Abnahme verweigern.
    Holen Sie sich einen eigenen, vom Bauträger unabhängigen Sachverständigen ins Boot.
  4. Mangelanzeige statt Abnahme: Bauträger zur Nachbesserung auffordern!

    noch mehr aua!
    was juckt mich der su des auftragnehmers!
    nicht Abnahme verweigern, sondern Mängel anzeigen und Termin setzen.
    eine Abnahme bei so einem Fehler ist nicht mal in Aussicht zu stellen!
    samstags bei mediamarkt einkaufen, und die Woche über vom Bauträger verarschen lassen? wer jetzt noch schreiben kann verweigere die Abnahme, Stelle die Zahlungen ein, gehe zum Rechtsanwalt. alles andere ist peinlich ...
  5. Eklatanter Mangel: Treppenstufenhöhe gefährdet Bausubstanz!

    da hohle Geräusch heute Nachmittag in ganz Deutschland ..
    ... das waren die Fachleute, die sich vor den Kopf gehauen haben:
    "so doof kann doch garkeiner sein"!
    das ist ein so eklatanter (und viel weitreichenderer, als vielleicht
    dem Laien erkennbarer) Mangel  -  da wird nicht mehr über abschlag diskutiert,
    da geht's an die Substanz des murksers .. und wenn das nicht richtig
    geregelt wird, geht's halt irgendwann an die Substanz des Bauherrn.
    Schadensbeseitigungprozedere wie üblich: eigener Fachmann (sollte
    jeder echte Architekt  -  mit Listeneintrag und Versicherung  -  drauf haben), bei
    bedarf Rechtsanwalt, Fachrichtung Baurecht.
  6. Treppenstufenhöhe: Haftung bei Unfällen durch Planungsfehler!

    Scherzkeks oder Bl ...
    Werter Fragesteller
    Ne andere Bezeichnung fällt mir zu dem SV nicht ein. Der Wert einer Zweiholtreppe mit Holzstufen liegt je nach Bauart und Verlauf zwischen 3500 und 6000 € ohne MwSt, bei optisch hohwertigen Treppen auch noch darüber.
    Und Sie haften, wenn sich z.B. der Monteur für die Heizung (im Keller) die Haxen bricht, weilder nämlich keine Gelegenheit hatte, sich an die Stufe "zu gewöhnen". Vielleicht sollten Sie den SV mal mit dem Hinweis darauf um eine Haftungsübernahmeerklärung von seiner Haftpflicht bitten. Mal gucken, was der dann sagt 😉.
  7. Treppenstufenhöhe: Haftungsrisiko über Preisnachlass stellen!

    Danke ...
    Danke für die bisherigen Antworten, insbesondere Herrn Dühlmeyer.
    Dem Argument der Haftung sollte man sich nicht verschließen. Daran ist bisher noch gar nicht gedacht worden. Vielen Dank!
    Unter diesen Umständen bringt es wohl nichts, hier 2000 oder 3000 € Preisnachlass "rauszuschinden".
    Im mitteldeutschen Raum herhält man übrigens für 3500-6000 € sogar eine mehr mehr oder weniger gut verarbeitete Massivholztreppe aus Buchen- oder anderem hartem Holz. Ich staune, dass man für die einfachen Zweiholm- oder auch Harfentreppen im Hannoveraner Raum so viel bezahlen muss.
    MfG
    Lothar G.
  8. Treppenbau: Regionale Preisunterschiede für Treppenvarianten

    Preise
    Werter Fragesteller
    Für eine viertelgewendelte Treppe mit dem trendigsten Handlauf 3500, für eine zweiläufige mit Podest und elegantem Nicht-Relinggeländer 6000, in Vollholzwangen eingestemmt je ca. 1500+.
    Und mir wäre eine mehr gute schon lieber 😉.
  9. Treppensanierung: Nachbesserung statt Preisabzug fordern!

    unterschiedliche Preise regional
    Interessant wäre für Lothar auch noch, das der Schaden viel teurer wird als ein Stück Treppe in neu.
    Die alte muss ja raus oder zumindest umfassend geändert werden.
    Also nicht abziehen, sondern auf Nachbesserung bestehen.
    Ich kaufe eine zweiholm Stahlharfe mit Holzstufen ab 1500 € ein.
    MfG Mike
  10. Baupreisexperte: Definition und Bedeutung im Bauwesen

    was bitte ist ein baupreisexperte?
    was ich noch verstehe
    bau
    Preis
    ex
    experte ---
    nur bei der Kombination bekomme ich immer Fehlermeldungen ...
  11. Baurecht: Vorteil durch Fachwissen beim Hausbau

    Aber Herr Blücher
    wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    MfG Mike
  12. Bautechniker: Qualifikation und Expertise im Bauwesen

    hollerodiö!
    der Spruch steht auf dem index! nur forenbekannte alkopopper verwenden ihn!
    ist Bautechniker ein erwähnenswerter Titel?
    general blücher schon 😉
    baupreistechniker fände ich auch hübsch wenngleich weniger marketinggeeignet, weil Technik nach wissen und Geld riecht? hm! blub.
  13. Bauwesen: Relevanz von Fachwissen und Marketing

    oha
    nicht nur General, sondern auch Marketingexperte..
    lach
    Es kommt immer darauf an was hinten rauskommt!
    Der Herr General kommt hier mit Dingen raus die wohl eher wenig mit dem Thema zutun haben!
    Aber was soll's
    wer keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten..
    nicht fg
    Mike
  14. Diskussionskultur: Gelbe Karten im Forum noch aktuell?

    Holleridudödeldi ...
    Holleridudödeldi sacht mal, gibt es die gelben Karten eigentlich noch?
  15. Forum-Diskussion: Umgang mit Kritik und Meinungsverschiedenheiten

    "oha"
    Zitat:

    =>"Aber was soll's wer keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten.. "

    Gut ich geh dann gleich mal in die Deckung und haare der Dinge die da kommen 🙂
    "ahja" die denke beschweren braucht's dich hernach nimmer wenn man Dir jetzt zur Recht ein's hinter die Löffel gibt (!)

  16. Kostendesigner: Alternative Berufsbezeichnung im Bauwesen

    'Kostendesigner'
    is schon vergeben, Herr Techniker.
    => Falls Sie Herrn Blüchers indirekten Rat der Umorientierung (oder gar Komplett-Verpieselung?) befolgen wollen ...
  17. Bauwesen: Kritik und Wertschätzung von Fachwissen

    Ist ja echt interessant
    Mann muss sich hier also nachsagen lassen,
    das es teuer ist mich zu beschäftigen.
    Hm das ich kein Ahnung von Marketing habe.
    Das die Adresse falsch ist.
    Das meine Ausbildung nichts taugt.
    und wenn dann eine passende Antwort kommt.
    Dann soll ich das weite suchen ...
    Ist schon klasse!
    Zur Erklärung:
    Der Satz mit der Ahnung bezog sich auf meine Person!
    MfG Mike
  18. Bausachverständiger: Auskunft zur eigenen Expertise anbieten

    Und Zwar das hier Niemand Ahnung von meiner Person hat!
    Niemand bisher
    gebe gerne Auskunft
    MfG Mike
  19. Baubetreuer: Aufgaben, Honorar und Preiswettbewerb im Bauwesen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    endlich
    treffe ich den Baubetreuer, den ich in einer wieso-Sendung gesehen habe, persönlich! Mir hat sich schon damals folgende Frage gestellt:
    Nach meiner Erinnerung hieß es in der Sendung, dass der Baubetreuer treuhänderisch die Vergabe an die günstigsten Firmen in die Wege leitet (Preiswettbewerb der Firmen wie beim Architekten auch). Auf der ZDF-wieso-Seite ist das beschrieben mit "Gegen ein Honorar hilft der Baubetreuer die Kalkulationen und Angebote vergleichbar zu machen. So kann er für seinen Kunden das optimale Angebot herausfiltern".
    So weit so gut. Dann habe ich in Erinnerung, dass die Bauleitung des Baubetreuers nichts kostet, weil er auch für die Firmen arbeitet und von diesen bezahlt wird. Auf der ZDF-Seite ist das beschrieben mit "Weil der Baubetreuer einige Leistungen des Bauunternehmers übernimmt und dieser dadurch günstiger wird, finanziert er sich von selbst".
    Ich frage mich noch heute, wie es dem Baubetreuer gelingt, bei Firmen anzuheuern, die zuvor im vorgeblich freien Wettbewerb treuhänderisch ausgewählt wurden, um für diese Firmen gegen Bezahlung irgendwelche Arbeiten zu übernehmen. Und ich frage mich, welche Arbeiten das wohl sein könnten. Mauern wird es wohl nicht sein, Abrechnung und Aufmaß kommt beim Festpreis ebenfalls nicht in Betracht. Vielleicht sind es Planungsleistungen? In der VOBAbk. steht jedoch "Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben", das kann also auch nicht sein. Was könnte man einer fremden Firma sonst noch verkaufen? Bauleitung? "Mitwirkung" bei der Abnahme?
    Deshalb frage ich mich nicht zuletzt, wie es mit der Treuhandstellung des Baubetreuers, der von den zu überwachenden Firmen Geld erhält, zum Bauherrn aussieht. Vielleicht können Sie etwas Licht ins Dunkel bringen Herr Welbers?
  20. Diskussionsstil: Charakter durch Aussagen offenbart?

    Mit einer Bemerkung wie der ...
    Mit einer Bemerkung wie der hier zitierten Aussage des Herrn: "wer keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten.. " haben Sie, in meinen Augen, Ihren wahren Charakter definiert und offenbart. Super. Damit ist für mich alles klar. So einfach kann es sein. Danke!
    Was, wenn Sie sich nun an Ihre eigenen Sprüche halten?
    Erst recht keine "fg"
  21. Bauleitung: Aufgaben, Prinzipien und Honorierung im Bauwesen

    Hallo Herr Stubenrauch
    Danke für die vernünftigen konstruktiven Beitrag.
    Muss leider sagen ich bin es nicht persönlich..
    Meine Arbeit läuft nach diesem Prinzip ab, desewegen haben wir uns erlaubt diesen Link einzufügen.
    Es ist nicht richtig das der Bauleiter umsonst arbeitet.
    Und Ihre Schlussfolgerung das ich von den Auftragnehmern bezahlt werde umso weniger.
    Richtig ist vielmehr, das meine Arbeit vom Bauherrn persönlich beauftragt und entsprechend des Bauvortschritts bezahlt wird.
    Die Ausschreibungen werden von mir formuliert und überprüft.
    Sollten Abweichungen oder wie Bauherrn gerne formulieren Mängel
    entstehen bin ich als neutrale Person als Berater des Bauherrn vor Ort.
    Und da hier spitzfindig formuliert wird, möchte ich hinzufügen nicht nur dann!
    Der Vorteil des Kunden ist also, das wir gegenüber einem Architekten eine maßgeschneiderter freie Bauplanung anbieten können, die entgegen der meisten Architekten eine Festpreisgarantie als Obergrenze vertraglich garantiert.
    Ohne ca. 30 % Mehrkosten
    Ohne ups habe ich vergessen, sind leider sowiesokosten
    Sicherlich sind auch für meine Person Provisionen zu zahlen.
    Diese hat der Kunde als Angebot auf dem Tisch liegen.
    Nachträgliche Änderungen können jederzeit einfließen.
    Und der Bauherr hat jede Ausschreibung mit EP vorliegen.
    Dann kosten nicht plötzlich Steckdosen 60 € und mehr.
    Diese Konstellation die wir im Team ausgearbeitet haben beruht hauptsächlich auf den Erfahrungen die wir beim Bauträgergeschäft gemacht haben!
    Wir verbinden hiermit die Vorteile der bisher hauptsächlich geläufigen Möglichkeiten für die Kunden.
    Die Darstellung das meine Arbeit umsonst ist beruht darauf, das in den meisten Fällen die Obergrenze um einige Prozent unterschritten wird.
    Diese Summe entspricht häufig zumindest dem Großteil meines Honorars.
    Jetzt möchte ich noch einen Vorteil nennen, das ist der Vorteil vorm Insolvenzschutz. Dadurch das der Bauherr alles Einzelverträge vorliegen hat ist der Schutz vor einer Insolvenz des Generalunternehmers ungleich höher.
    Womit ich nicht behaupten möchte, das auch uns es treffen könnte.
    Zum zweiten Beitrag kann ich nur sagen, wie es in den Wald schreit so schallt es hinaus.
    MfG Mike
  22. Bauplanung: Architekt vs. Baubetreuer – Festpreisgarantie?

    mir als einfacher Baufrau
    teilt sich der Vorteil, den ich durch Ihre Engagements, Herr Welbers, haben könnte, bislang nicht mit. Unser Architekt plant mit uns entsprechend unserem Geldbeutel, insofern können wir das auch steuern; wie Sie da nun einen Festpreis garantieren wollen, den ich als Bauherrin nicht durch Risikoaufschläge absichern muss, würde ich gerne erfahren. Beim nächsten Haus dann ...
    PS: eine maßgeschneiderte, freie Planung ist es gerade, die wir mit Architekt bekommen, wo bei Bedarf zwanglos Veränderungen einfließen können, und wo uns, was wir bisher an Bauqualität sehen und erleben können, kein € zu schade ist, und unseres Erachtens nach gut angelegt. (Das mal gesagt angesichts der unpassenden Treppen und merkwürdig eingebauten Fenster, die sich hier so ab & zu auftun ... liebevolle Detailplanung kann eine reine Freude sein, wenn man sie so miterlebt).
    Mit besten Grüßen,
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  23. Diskussionskultur: Umgang mit persönlichen Angriffen im Forum

    "nein"
    Zitat:

    =>"Ist ja echt interessant 24.01.05
    Mann muss sich hier also nachsagen lassen,
    das es teuer ist mich zu beschäftigen.
    Hm das ich kein Ahnung von Marketing habe.
    Das die Adresse falsch ist.
    Das meine Ausbildung nichts taugt.
    und wenn dann eine passende Antwort kommt.
    Dann soll ich das weite suchen ...
    Ist schon klasse!
    Zur Erklärung:
    Der Satz mit der Ahnung bezog sich auf meine Person! "

    dass ist eine andere Geschichte die zu beweisen wär ... "was" wirklich aufkoppt sind solche Sätze:
    Zitat:

    =>"Aber was soll's wer keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten. "

    "wenn" Sie hier ernsthafte Diskussionen führen wollen dann sollten Sie solche Sprüche in der Schublade lassen ... "ansonsten" werden Sie hier keine Freude finden ... = ein ernst gemeinter Rat (!)

  24. Bauplanung: Architekt vs. Baubetreuer – Wirtschaftlicher Unterschied?

    Foto von

    nichts Besonderes
    Herr Welbers, Sie stellen Ihre Leistung so dar als könnte sie vom Architekten nicht genauso erbracht werden. Ich sehe aber den wirtschaftlichen Unterschied nicht. Maßgeschneiderte Planung ist selbstverständlich, mehr dazu unten. Ihren Festpreis werden Sie erst nennen, wenn alle Angebote auf dem Tisch liegen. Das kann ich auch. Es wird alles ausgeschrieben, die Einzelaufträge werden pauschal vergeben. Absolute Kostensicherheit. Ich mache nicht einmal einen Provisions-Zuschlag darauf wie Sie. Da auch bei mir alle Einheitspreise vorliegen, können Nachträge, die auch bei Ihnen vorkommen ("Nachträgliche Änderungen können jederzeit einfließen"), zu Marktpreisen abgerechnet werden. Und auch bei mir ist der Kunde vor einer Generalunternehmer-Insolvenz geschützt, weil er die Firmen einzeln beauftragt. Nicht einmal meine Insolvenz muss der Bauherr fürchten, weil ich von Gesetz wegen eine Berufshaftpflichtversicherung habe. Haben Sie auch eine?
    Fazit: Schön, dass Sie nach aller Erfahrung im Bauträgergeschäft zur wirtschaftlichen Arbeitsweise des Architekten gefunden haben. Eine umfassend maßgeschneiderte Planung durch einen Bautechniker muss ich aber vom gesunden Menschenverstand her in Zweifel ziehen.
  25. Berufsbild: Link zum Thread über Bauberufe

  26. Architekt vs. Baubetreuer: Planung, Statik und Wärmeschutz

    Sehr geehrter Herr Stubenrauch
    Ich habe nicht mitgeteilt das ich unter anderem einen Architekten mit der Planung beauftrage. Natürlich ebenfalls einen Statiker der auch den Wärmeschutznachweis erbringt.
    Im übrigen nicht irgendeinen Schwarzarbeiter, sondern ein offizielles Architekturbüro das unter anderem auch sehr große Projekte plant, berechnet und leitet!
    Freie Planung ist selbstverständlich und nach einem deutlichem langen Gespräch mit dem Interessenten wird vor Abschluss und Unterschrift ein auf seine Wünsche entsprechend unserem LVAbk. ein Festpreisangebot gemacht.
    Sollten im Vorfeld z.B. Wünsche wie Keller, Fußbodenheizung, Wärmepumpe oder Kollektoren gewünscht werden, werden diese natürlich mit in die Festpreisgarantie übernommen.
    Der Festpreis wie ich es jetzt von Ihnen allerdings übernommen habe ist eine Oberpreisgrenze.
    Es wird im Regelfall günstiger!
    Bisherige maximale Ersparnis eines unserer Kunden waren 9700,00 € was in etwa 6,5 % der Bausumme entsprach.
    Der Kunde hätte allerdins mehr Ersparnis erreicht wenn nicht während der Bauzeit der Wunsch nach Fußbodenheizung im EGAbk. sowie Elekt. Rollläden im EG aufgekommen wäre.
    Falls Sie den vorangegangenen Link mal angesehen haben, werden Sie feststellen das wir im Ein- bis Zweifamilienhausbereich tätig sind.
    Ich rede keinesfalls über den Bau von Großprojekten!
    Auf meine Versicherung angesprochen möchte ich Ihnen mitteilen,
    das ich auf die AIA vertraue wie Sie vermutlich auch. Ich möchte noch betonen, nicht in der abgespeckten Version.
    Aber diesmal ein paar Gegenfragen:
    Welche Ausbildung sollte man den unbedingt haben um diese Form der Tätigkeit auszuüben?
    Warum reicht es nicht seit 1986 in vielen Bereichen am Bau tätig zu sein und dies auch noch mit einem hervorragenden Technikerabschluss zu untermauern?
    MfG Mike
  27. Baukosten: Erläuterung zu Mehrkosten und Nebenkosten

    Bitte um Erläuterung
    Zitat:
    "Ohne ca. 30 % Mehrkosten
    Ohne ups habe ich vergessen, sind leider sowiesokosten"
  28. Kostenschätzung: Regionale Unterschiede im Hausbau beachten

    Herr JDB
    war jetzt Ihre Frage schon beantwortet?
    Gilt auf die sehr oft angewandte Kostenschätzung die natürlich auch Örtlich gemittelt wird.
    z.B. 240 m² kostet Ihr Haus ... (Aussage vieler Architekten)
    MfG
    Mike
  29. Kostenschätzung: Korrektur – 240 €/m² im Hausbau

    Sorry
    240 € / m² meinte ich natürlich
    MfG Mike
  30. Fachplanung: Architekten und Ingenieure für maßgeschneiderte Lösungen

    Foto von

    so war es nicht gemeint
    Wenn Sie Architekten und Ingenieure als Fachplaner einsetzen, um dem Kunden was Maßgeschneidertes liefern zu können, ist selbstverständlich nichts an Ihrer Arbeitsweise auszusetzen. Gegenüber manchem Bauträger und Generalunternehmer sind Sie im Vergleich überqualifiziert. Ich hoffe, das hindert Sie nicht am Verkaufen. Da soll nämlich Fachwissen nachteilig sein, weil es das Gewissen belastet 😉
    Zu Ihrem Festpreisangebot: entspricht das Vorgehen der Methode GMP, bei der Vergabegewinne zwischen Generalunternehmer und Bauherr geteilt werden? Auch hier kann ich als Architekt Ähnliches bieten: der Bauherr erhält den Vergabegewinn, im Gegenzug erhöht sich mein Honorar nach HOAIAbk. § 5, Punkt 4a. Dies läuft auf eine Teilung im Verhältnis 80/20 zugunsten des Bauherrn hinaus. Allerdings muss ich den Bauherrn nicht extra mit der Beteiligung am Vergabegewinn ködern, er bekommt ihn beim Bauen mit Architekten sowieso.
  31. Bauträger: Kundenzufriedenheit durch Architekten und Statiker?

    Eins noch und dann wünsche ich gute Nacht
    Herr Stubenrauch
    Prognosen über den momentanen Markt, die Entwicklung und die Auftragslage kann ich nicht machen.
    Ich denke Sie auch nicht!
    Mir lag und liegt es am Herzen diese Bauträgermachenschaften zumindest zeitweise zu unterbinden!
    Die Kundenzufriedenheit ist mein Stichwort, wofür ich sehr viel Zeit aufwende.
    Ein Architekt kann sicherlich ebenso diese Leistungen erbringen.
    Leider tun es die wenigsten.
    Oftmals lasse ich die Planung des Architekten und Statikers überarbeiten weil wiedermal ein unnötiger Unterzug geplant wurde oder überflüssige Stützen!
    Sollten Sie genauso Arbeiten wie sie schreiben bin ich überzeugt davon das Ihre Arbeit zumindest in meinem näherem Umfeld die Ausnahme ist.
    MfG Mike
  32. Bauträger: Kritik an Geschäftspraktiken und Kundenzufriedenheit

    "mmmh"
    das
    Zitat:

    =>"Wenn Sie Architekten und Ingenieure als Fachplaner einsetzen, um dem Kunden was Maßgeschneidertes liefern zu können, ist selbstverständlich nichts an Ihrer Arbeitsweise auszusetzen. Gegenüber manchem Bauträger und Generalunternehmer sind Sie im Vergleich überqualifiziert. Ich hoffe, das hindert Sie nicht am Verkaufen. Da soll nämlich Fachwissen nachteilig sein, weil es das Gewissen belastet 😉 "
    Mir lag und liegt es am Herzen diese Bauträgermachenschaften zumindest zeitweise zu unterbinden!

    kommt "aber" auf Ihrer Page Herr Welbers "nicht" ganz so rüber ... "wem" dem so ist dann haben Sie auch meinen Respekt dafür ... "ABER" die Page würd ich trotzdem dahin trimmen (!)
    "ahja" 240.- € pro m³ müsste des doch heißen? ... nicht das sich hier die Bauherrn die Hände schon reiben 🙂

  33. Baukosten: Kalkulation mit Fakten statt m³-Berechnung

    Ist wohl so
    Herr Thalhammer,
    allerdings muss ich hier meine Unkenntnis gestehen!
    Ich kalkuliere mit Fakten, mit realen Kosten und nicht überschläglich nach m³
    Trotz alledem würde selbst bei meinen Preisen 240 €/m² denkbar knapp!
    Allerdings ist es ja schon spät.
    MfG Mike
  34. Treppenstufenhöhe: Schwierigkeiten bei der Beratung von Bauherren

    Treppenstufenhöhen
    Es ist allerdings interessant was Treppenstufenhöhen im KG
    so alles zu Tage tragen!
    Wird schwieriger als von mir gedacht hier sinnvolle Tipps an Bauherren abzugeben.
    Vor allem wenn man für eine absolut richtige Aussage lächerlich gemacht wird.
    Ich denke das ist nicht der Sinn dieser Seiten oder?
    Eigentlich sollten die Bauherrn doch Infos bekommen und warum wird dann hier über Namen oder angeblich nicht taugliche Titel gewettert?
    Wenn es falsch Aussagen gewesen wären hätte ich das verstanden.
    in diesem Sinne
    MfG Mike
  35. Baukosten: Unrealistische 250 €/m² – Irreführende Aussage!

    falsch und lächerlich
    falsch ist die Aussage ein Haus könne für 250 €/m² gebaut werden, das geht schlicht nicht und ist irreführend weil ohne Spezifizierung völlig unseriöser Blödsinn! man rechne nur mal die Kosten für humusabtrag, Filter o.ä., Bodenplatte, Abdichtung, Wärmedämmung, Estrich und Bodenbelag. und was bleibt dem baupreisexperten dann für den bau in die achse "z" des Gebäudes? ein geschmückter weihnachtsbaum und ein richtfest  -  ergo Blödsinn!
    und die lächerlichen aussagen zum Thema Kostensicherheit und pauschalen!
    Kostenplanung erfolgt fünfstufig:
    Kostenrahmen (meist Bauherrenangabe)
    Kostenschätzung (auf statistischen werten aufbauend)
    Kostenberechnung (Gliederung nahezu wie LVAbk.)
    kostenanschlag (Basis sind die Angebote der Handwerker)
    Kostenfeststellung (schlussgerechnete Aufträge)
    der seriöse kostenfigaro kann einen Festpreis frühestens zum kostenanschlag garantieren  -  alles andere gehört zu thommi gottschalk (wetten dass ich für den Betrag x ein Haus bauen kann?)
    und wenn Architekten mit pauschalen sich an die Realisierung herantasten, sollten Bautechniker nicht lästern, sondern dazulernen. wie letztlich kann man einem Bauherrn verklickern, dass er bei einer gehobenen Ausstattung mit 250 m² Wohnfläche ein Budget von 300 t€ einhalten kann oder nicht? solche fragen kann man tendenziell und professionell beantworten! jedoch nicht damit, dass man erst mal alles durchplant und ausschreibt. da wäre der zielkonflikt der Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung bereits verfehlt.
    und dann noch Bemerkungen über Architekten und ing, die unterzuge und stützen launisch in ein Bauwerk einbauen! welche nieten kennen sie? dagegen kann man glänzen!
    ich wünsche dem Bautechniker eine steile lernkurve  -  BAU.DE ist geeignet die eigene Position zu bestimmen ... voran!
    .-- auch volkdümmliche musikanten können zum Festpreis innerhalb vorgegebener zeiträume Geräusche emittieren --
  36. Baukosten: Realistische Einschätzung vs. Festpreisgarantie

    Wow ...
    Wow hier geht ja richtig die Post ab ... 😉
    Schon lange nicht mehr richtig in BAU.DE reingeschaut.
    Na ja, halte mich mal an Sie H. Blücher als letzten Thread:
    Stimme mit Ihren Ausführungen völlig überein, wobei sich "unser" Bautechniker ja am Schluss gnädig gezeigt hat und wohl die 250 €/m² auch nicht mehr für ganz realistisch hält.
    Das Problem, was ich jedoch beim "überfliegen" seiner Homepage sehe ist, dass genau diese Sorte von Anbieter mit zum "guten" Ruf der Bauwirtschaft beiträgt.
    Man hat ja selbst Statistiken und wenn man sich die "Festpreisgarantie" eines beschriebenen Häuschens hernimmt, mal statistisch auf die Gewerke aufbröselt  -  hoppela!
    Wie machen die das  -  hat da jemand vielleicht am Mindestlohn gedreht?
    Kann es sein, dass jemand bis zu 20 % mehr Rabatt bei Materialien oder Subunternehmer / Nachunternehmer bekommt als die eigene Baufirma?
    Wie in aller Welt wird der beschriebene Baustandard eingehalten?
    Böse ist, wer arges dabei denkt ...
    Gruß
  37. Kellertreppe: Nicht normgerechte Antrittshöhe – Problemlösung!

    Nochmal: Nicht normgerechte Antrittstufenhöhe bei Kellertreppe
    Nachdem nun in völlig vom ursprünglichen Anfangsthema abweichenden mehr oder weniger niveaulosen bis hin zu beleidigenden Beiträgen geschwafelt wurde (ich ging davon aus, hier sei ein seriöses Forum!), möchte ich zurückkommen auf mein Problem:
    Die Baufirma scheut den (natürlich) kostenintensiven Aus- und Neueinbau der Kellertreppe und will stattdessen den Kellerboden im Kellervorraum durch weiteren Estrich anheben, sodass dann zu den drei Kellerräumen ein Niveauunterschied von 9-10 cm besteht. Zwei der Türen müssten dann  -  weil nach außen öffnend  -  gekürzt werden.
    Dieses wäre entsprechend den geltenden Normen zulässig, argumentiert die Firma.
    Meine Frage: Ist hier irgendetwas dran, und wenn ja, unter welchen Umständen?
    Vielen Dank für sachdienliche Antworten.
    Lothar G.
  38. Bauträger: Niveaulosigkeit und Stolperfallen im Hausbau

    was erwarten SIE? oder was SIE erwartet?
    SIE haben einen niveaulosen Bauträger, der SIE über den Tisch des Hauses zieht -- und SIE bemerken statt dessen hier im Forum beleidigende Beiträge an einen bautechnikpopper?
    merken SIE nicht wie SIE hoch genommen werden?
    nun stolpern SIE nicht nur durch den Keller ihres Hauses, sondern hauen sich bei gehobener körpergröße auch noch das Hirn ein?
    von der Bewertung von schwafel scheinen SIE nichts zu verstehen! wenn SIE ihr Gesicht vor ihren nachkommen bewahren wollen dann kaufen SIE sich juristischen rat, aber sofort!
  39. Kellertreppe: Konkrete baufachliche Antwort gefordert!

    Sehr geehrter Herr Blücher!
    Wenn hier jemand nivaulos ist, dann scheinen SIE es zu sein, Hr. Blücher.
    Bitte verschonen Sie mich mit Ihren schwafligen und beleidigenden Ergüssen, die helfen mir in keinster Weise.
    Ich habe eine konkrete Frage gestellt, auf die ich eine konkrete Antwort von einem Fachmann erwarte! IHRE "Ratschläge" bringen mir nichts.
    1. Benötige auch keinen juristischen, sondern einen baufachlichen Rat.
    2. Will mich auch nicht auf Teufel-komm-raus mit der Baufirma vor Gericht herumstreiten, sondern suche eine Lösung, mit der beide Seiten leben können.
    Zur Erklärung dieses eklatanten Fehlers (siehe meine Ausgangsfrage) sagt die Baufirma, dass ursprünglich eigentlich nur sehr wenig Dämmung und abgeriebener Estrich geplant war. Die Kellerräume sind normalerweise nicht als Wohnraum geeignet, weil das Haus auf einem schon lange stehenden Klinker-Kellerbau steht. Dieser wurde nach außen zwar abgedichtet, wird jedoch immer eine gewisse Feuchtigkeit behalten. So steht es auch in der Baubeschreibung. Als der Firma jedoch bekannt wurde, dass wir den Keller nicht nur als Abstellraum, sondern sozusagen auch zu Wohnzwecken nutzen wollten (Hobby- und Arbeitszimmer), hat sie sich entschlossen, hier mehr Dämmung und Estrich einzubringen. Dies hat uns keinen Aufpreis gekostet. Leider hat die Firma es dann versäumt, die Treppenplanung im Nachhinein korrigieren zu lassen.
    Die Lage ist hier also nicht ganz so einfach, Hr. Blücher, deshalb benötige ich eine qualifizierte Antwort. Aber bitte nicht von Ihnen!
    Hier also noch mal meine Frage:
    Ist es unter bestimmten Umständen zulässig, dass der Kellervorraum, in dem die Treppe endet, um 9-10 cm angehoben wird, damit das richtige Treppen-Trittmaß hergestellt wird, während die anderen Räume das bisherige Niveau beibehalten?
    Lassen die DINAbk.-Normen so etwas zu?
    Falls ja, unter welchen Voraussetzungen?
    Bitte Antworten sie nur, wenn Sie diese Frage beAntworten können.
    Sehen Sie sich dazu nötigenfalls bitte auch meine Ausgangsfrage an.
    MfG
    Lothar G.
  40. Anspruchsdenken: Spaß am Forum vs. Bezahlung für Beratung

    In Kurzversion: ...
    In Kurzversion: sollten Sie 1. Ihr Anspruchsdenken einmal überprüfen. Willn kriegt was vor die Brilln sagt man hier in Norddeutschland. Sie haben vergessen, dass wir das alles hier nur aus Spaß an der Freud machen. Wenn sie was wollen, dann schlagen Sie die Gelben Seiten auf und bezahlen dafür. 2.3 Architekten und 1 Statiker haben Ihnen gesagt was zu tun ist. Was wollen Sie noch mehr. Solange loslaufen bis Sie das hören, was Sie hören wollen?
  41. Kellertreppe: Neue Stolperfallen durch Niveauunterschied vermeiden!

    Problem verschoben und vervielfacht
    • Vor der "Gibt es eine DINAbk.-Frage" bitte Verstand einschalten!
    • Wieviel fertige (?) Türen müssen denn da nachgearbeitet werden?
    • Wieviel neue Stolperfallen gibt's dann?

    Treppe neu!  -  Eine andere Lösung sehe ich nicht.

  42. Korrektur: Anzahl Architekten und Statiker im Thread

    Korrektur ...
    Korrektur 3 Architekten und 2 Statiker ... 🙂
  43. Diskussionsniveau: Beratungsresistenz und OT-Beiträge

    [OT]
    entweder ist lothar g. Bautechniker oder einer wie der berühmte raumausstatter aus herzogenaurach?
    ... originale von lothar m.
    "Es ist wichtig, dass man neunzig Minuten mit voller Konzentration an das nächste Spiel denkt. "
    oder der
    "Wir dürfen jetzt nur nicht den Sand in den Kopf stecken! "
    oder der da
    "Ich habe gleich gemerkt, das ist ein Druckschmerz, wenn man drauf drückt. "
    Niveaugleich siehe oben,
    Beratungsresistenz eben ...
    schönes leben noch ---
  44. Kellertreppe: DIN-Normen für Höhenausgleich im Kellervorraum?

    DIN-Normen
    Wie schon gesagt, Herr Blücher Ihre blöden Kommentare nützen mir nichts.
    Wenn ich Bautechniker wäre, würde ich mir nicht die Blöße geben und fragen, ob die von der Baufirma vorgeschlagene Lösung (statt eines Podestes nun die Höhe im Kellervorraum anzuheben) irgendwelchen DINAbk.-Normen entspricht, wie von dieser behauptet. Denn wenn dieses tatsächlich zutrifft, kann ich ja schlecht argumentieren, dass eine neue Treppe eingebaut werden muss. Dann kann sich nämlich die Firma darauf berufen, dass sie das Recht hat, den Schaden mit minimalstem Aufwand zu beheben. Jeder Richter würde der Firma das zugestehen.
    Frau und Herrn Berg sei gesagt, dass ich niemals die Absicht hatte, an einem Spaßforum teilzunehmen. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich dies verkannt habe. Allerdings sollten gerade Sie, wenn Sie schon Häuser verkaufen, nicht gerade Laien auf dem Gebiet des Bauwesens sein.
    MfG
    Lothar G.
  45. Diskussionsstil: Forderungen und Umgangston im Forum

    @ Lothar G.
    Guten Tag Herr Fragesteller
    Kurzes Zitat von Ihnen: " ... auf die ich eine konkrete Antwort von einem Fachmann erwarte! ... "
    Sie fordern aber gewaltig. Sogar mit einem "! ". So kann man eigentlich noch nicht einmal mit jemanden umgehen, der von Ihnen bezahlt wurde. Gehen Sie mal kurz in sich. Danke.
    Es wurde Ihnen hier übrigens von Fachleuten geantwortet.
    Einen schönen Tag noch und gute Besserung
    Gruß
  46. Kellertreppe: Drastische Formulierung für fundierte Antworten

    Sehr geehrter Herr Fuchs,
    ich wollte nicht Sie oder andere Fachleute treffen mit dem angeführten Zitat. Bitte sehen Sie mir das nach. Mein Ziel war es vielmehr, nicht wieder blöde Kommentare zu erhalten und/oder sinnlosem Geschwafle vorzubeugen.
    Gleichfalls erhoffte ich mit dieser zugegebenermaßen drastischen Formulierung, fundierte Antworten auf dieses diffizile Treppen-Problem zu erhalten und herauszufinden, ob die Firma mit Ihrer nunmehrigen Billiglösung im Recht, sprich: im Rahmen der DINAbk.-Normen ist.
    Ich entschuldige mich bei Ihnen und allen anderen Fachleuten.
    MfG
    Lothar G.
  47. Diskussionsniveau: Mangelnde Erkenntnis und Sandkasten-Verhalten

    gleichstand
    die Frage und die Verarbeitung der Antworten zeugt auch nicht gerade von Intelligenz! konkrete Antworten gab es reihenweise, nur mit der Erkenntnis des lothar g. hapert es! wer dann noch um sich haut wie damals im Sandkasten, dem helfe wer mag!
  48. Kellertreppe: DIN-Normen für Türmaße und Höhenunterschiede

    Foto von

    normiert
    Da Sie lieber an DINAbk.-Normen glauben als an das, was Ihnen aus dem Vertrag zivilrechtlich zusteht, das Ganze aus Normensicht:
    Frage:
    "Zwei der Türen müssten dann  -  weil nach außen öffnend  -  gekürzt werden. Dieses wäre entsprechend den geltenden Normen zulässig, argumentiert die Firma"
    Antwort:
    Die DIN-Normen kennen auch Türmaße unter 2 Meter, also eine formal richtige Aussage der Firma.
    Frage:
    "Ist es unter bestimmten Umständen zulässig, dass der Kellervorraum, in dem die Treppe endet, um 9-10 cm angehoben wird, damit das richtige Treppen-Trittmaß hergestellt wird, während die anderen Räume das bisherige Niveau beibehalten? Lassen die DIN-Normen so etwas zu? "
    Antwort:
    Die DIN-Normen lassen sogar zu, dass Sie den ganzen Keller zuschütten. Also widerspricht auch ein Anheben des Bodens um 10 cm keiner DIN-Norm. Da es auch keine Norm gibt, in der steht, dass benachbarte Räume auf gleicher Höhe liegen müssen, widerspricht auch das Beibehalten des Niveaus der anderen Räume keiner DIN-Norm.
    Frage:
    " ... ob die von der Baufirma vorgeschlagene Lösung (statt eines Podestes nun die Höhe im Kellervorraum anzuheben) irgendwelchen DIN-Normen entspricht"
    Antwort:
    Es gibt ca. 2000 DIN-Normen für den Baubereich. "Irgendwelchen" Normen zu entsprechen ist nicht schwer, folglich kann man die Frage mit "ja" beantworten. Auf jeden Fall entspricht die Treppe dann der DIN 18065.
    Bei aller Ironie: die Firma schuldet Ihnen außer einer verkehrssicheren Treppe bestimmt eine ganze Menge mehr. Selbst ein vollkommen DIN-gerechter Bau kann total mangelhaft sein, wenn er nicht dem Vertrag entspricht. Ein Raum, der niedriger ist als im Plan, ist mangelhaft. Sind im Plan Fußböden Niveaugleich, ist eine 10-cm-Schwelle ein Mangel. Sogar ohne Niveau-Angaben in den Plänen ist die Schwelle ein Mangel, weil sie nicht dem entspricht, was Sie normalerweise erwarten dürfen (633 BGBAbk.). Sie schieben also den Mangel vor sich her. Wenn Sie bereit sind, Mängel abzunehmen, können Sie gleich den Zustand abnehmen wie er ist.
  49. Diskussionsstil: Vermeidung von Geschwafle und Kommentaren

    Wie ich schon sagte:
    Blöde Kommentare und dummes Geschwafle wollte ich vermeiden.
    Lothar G.
  50. Kellertreppe: Dank für fundierte Antwort und HP-Empfehlung

    Danke Herr Bruno Stubenrauch ...
    Danke Herr Bruno Stubenrauch für Ihre Antwort.
    Damit kann ich doch wirklich was anfangen.
    Es ist ja nicht leicht, wenn man Laie ist und sich einerseits nicht übers Ohr hauen lassen will, es andererseits aber nicht immer gleich auf einen Prozess ankommen lassen will.
    Man sollte schon fair miteinander umgehen.
    Ihre HP ist übrigens Spitze!
    Viele Grüße
    Lothar G.
  51. Treppenstufen: Höhenanpassung durch Auffütterung – Kostengünstige Lösung

    man könnte
    die Trittstufen abschrauben lassen, die fehlenden zusätzlichen 10 cm auf alle Stufen verteilen und mit Setzstufen diese Höhenanpassung unsichtbar machen. Die Auffütterung ist dann nur von unten sichtbar und der Schaden beläuft sich in Grenzen.
    Ist wahrscheinlich die vertretbarste Lösung für alle. Wenn man keine seitenwangen aus Holz hat sieht man es gar nicht mehr (außer man guckt von unten.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  52. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Treppenstufenhöhe zu niedrig nach Dämmung: Lösungen & Baurecht

    💡 Kernaussagen: Nach Dämmung und Estrich ist die Treppenstufenhöhe nicht mehr normgerecht. Dies führt zu Haftungsrisiken und erfordert eine Nachbesserung. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Preisnachlass akzeptabel ist oder eine vollständige Sanierung der Treppe erfolgen muss. Es werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, darunter die Anhebung des Kellerbodens oder die Anpassung der Treppenstufen.

    🔴 Wichtiger Hinweis: Laut Treppenstufenhöhe: Haftung bei Unfällen durch Planungsfehler! besteht ein Haftungsrisiko, wenn sich Personen aufgrund der nicht normgerechten Treppenstufen verletzen. Daher sollte die Baufirma zur Nachbesserung aufgefordert werden.

    ✅ Empfehlung: Ein unabhängiger Sachverständiger sollte hinzugezogen werden, um den Schaden zu begutachten und eine fachgerechte Lösung vorzuschlagen (siehe Abnahme verweigern! Unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen). Die Abnahme sollte verweigert werden, bis der Mangel behoben ist.

    🔧 Praktische Umsetzung: Eine mögliche Lösung ist die Anpassung der Treppenstufen durch Auffütterung, wie im Beitrag Treppenstufen: Höhenanpassung durch Auffütterung – Kostengünstige Lösung beschrieben. Diese Option ist kostengünstiger als ein kompletter Neubau der Treppe.

    📊 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Zweiholmtreppe mit Holzstufen liegen je nach Ausführung zwischen 3500 und 6000 € (ohne MwSt). Regionale Preisunterschiede sind zu beachten, wie im Beitrag Treppenbau: Regionale Preisunterschiede für Treppenvarianten erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine Mangelanzeige und setzen Sie dem Bauträger einen Termin zur Nachbesserung. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie im Beitrag Mangelanzeige statt Abnahme: Bauträger zur Nachbesserung auffordern!. Lassen Sie sich nicht auf einen reinen Preisnachlass ein, sondern bestehen Sie auf eine fachgerechte Sanierung der Treppe.

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