Betontreppe: Unterschiedliche Treppenstufen Höhen – Ursachen, Risiken & Lösungen?
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Betontreppe: Unterschiedliche Treppenstufen Höhen – Ursachen, Risiken & Lösungen?

Guten Tag
Unsere betonierte Kellertreppe weist nach Fertigstellung unterschiedlich hohe Stufen auf.
Explizit ist es der Antritt von EGAbk. zu KG.
Alle Treppenstufen liegen im Bereich 18-18,5 cm. Nur dieser Antritt hat eine Höhe von nur 16,5 cm.
Ein Änderung wäre zu Aufwendig, da dies den Estrich des EG mit Türenhöhe usw. betreffen würde.
Kann man einen Schadensersatz verlangen, bzw. in welcher Höhe kann sich dieser Ihres Erachtens bewegen?
Danke und Gruß
Horst
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Ungleiche Stufenhöhen stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar, insbesondere für ältere Menschen und Kinder.

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    Ich verstehe, dass Ihre Betontreppe zum Keller unterschiedliche Stufenhöhen aufweist, insbesondere der Antritt vom Erdgeschoss zum Kellergeschoss. Während die übrigen Stufen im Bereich von 18 bis 18,5 cm liegen, beträgt die Höhe des Antritts nur 16,5 cm.

    🔴 Gefahr: Eine unterschiedliche Stufenhöhe, besonders am Antritt, stellt eine erhebliche Stolpergefahr dar und kann zu Unfällen führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen und zu berücksichtigen:

    • Ursachenforschung: Klären Sie die Ursache für die abweichende Stufenhöhe. Mögliche Gründe sind Messfehler beim Betonieren, Setzungen des Gebäudes oder fehlerhafte Planung.
    • Baurechtliche Aspekte: Die Stufenhöhe muss den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Abweichungen können einen Baumangel darstellen.
    • Schadensersatz: Wenn die Abweichung einen Mangel darstellt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Treppe von einem Bausachverständigen begutachten, um die Ursache festzustellen und die notwendigen Maßnahmen zu bestimmen. Klären Sie Ihre Ansprüche mit einem Anwalt für Baurecht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Treppenantritt
    Der Treppenantritt ist die erste Stufe beim Betreten einer Treppe. Eine korrekte Höhe ist entscheidend für die Sicherheit. Verwandte Begriffe: Treppenauge, Treppenlauf, Treppenpodest.
    Stufenhöhe
    Die Stufenhöhe bezeichnet den vertikalen Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Treppenstufen. Sie wird in den Bauordnungen und der DINAbk. 18065 geregelt. Verwandte Begriffe: Steigung, Auftritt, Treppensteigung.
    Baumangel
    Ein Baumangel liegt vor, wenn ein Bauwerk nicht den vertraglich vereinbarten oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Bausubstanz.
    DIN 18065
    Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Gebäudetreppen regelt. Sie legt unter anderem Maße für Steigung, Auftritt und Geländer fest. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Treppennorm, Verkehrssicherheit.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die ein Geschädigter vom Schädiger verlangen kann, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Im Baurecht kann Schadensersatz bei Baumängeln gefordert werden. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Bauvertrag.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Schäden bewertet. Er kann bei Baumängeln und Streitigkeiten hinzugezogen werden. Verwandte Begriffe: Gutachter, Architekt, Bauingenieur.
    Estrich
    Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Gips, die auf den Rohboden aufgebracht wird, um eine ebene Fläche für den Fußbodenbelag zu schaffen. Er kann auch zur Aufnahme von Fußbodenheizungen dienen. Verwandte Begriffe: Untergrund, Bodenbelag, Zementestrich.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Normen gelten für Treppenstufenhöhen?
      Die Stufenhöhe wird in den Bauordnungen der Länder und in der DIN 18065 "Gebäudetreppen" geregelt. Diese Norm legt unter anderem Anforderungen an die Steigung (Höhe) und den Auftritt (Tiefe) der Stufen fest, um eine sichere Begehbarkeit zu gewährleisten. Die genauen Werte können je nach Nutzung der Treppe variieren (z.B. Wohnhäuser, öffentliche Gebäude).
    2. Was ist der Unterschied zwischen Steigung und Auftritt?
      Die Steigung bezeichnet die vertikale Höhe einer Treppenstufe, also den Höhenunterschied zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stufen. Der Auftritt ist die horizontale Tiefe einer Treppenstufe, also die Fläche, auf die man den Fuß setzt. Beide Maße sind entscheidend für den Komfort und die Sicherheit beim Treppensteigen.
    3. Was tun, wenn die Treppenstufenhöhe nicht den Normen entspricht?
      Wenn die Stufenhöhe nicht den Normen entspricht, liegt ein Baumangel vor. Ich empfehle, dies von einem Bausachverständigen dokumentieren zu lassen und den Mangel beim Bauunternehmen zu reklamieren. Gegebenenfalls kann eine Nachbesserung oder ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.
    4. Kann man eine Treppenstufe nachträglich erhöhen?
      Eine einzelne Treppenstufe kann man theoretisch nachträglich erhöhen, beispielsweise durch Aufbringen einer zusätzlichen Schicht. Allerdings ist dies oft aufwendig und kann das Gesamtbild der Treppe beeinträchtigen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die veränderte Stufenhöhe zu den übrigen Stufen passt und keine Stolpergefahr entsteht.
    5. Welche Rolle spielt der Estrich bei der Stufenhöhe?
      Der Estrich kann eine Rolle spielen, wenn er die Höhe des Fußbodens im Erdgeschoss beeinflusst. Wenn der Estrich zu hoch oder zu niedrig ist, kann dies die Höhe der ersten Treppenstufe (Antritt) verändern. Es ist wichtig, dass der Estrich und die Treppe aufeinander abgestimmt sind.
    6. Was bedeutet "Antritt" bei einer Treppe?
      Der Antritt bezeichnet die erste Stufe einer Treppe, also die Stufe, die man zuerst betritt, wenn man die Treppe hinaufgeht. Eine korrekte Höhe des Antritts ist besonders wichtig, da eine Abweichung hier schnell zu Stolpern führen kann.
    7. Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Treppe für den Bauherrn?
      Eine fehlerhafte Treppe stellt einen Baumangel dar und kann zu Schadensersatzansprüchen des Bauherrn führen. Zudem kann die Nutzung der Treppe eingeschränkt oder sogar untersagt werden, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Im schlimmsten Fall kann es zu Unfällen und Verletzungen kommen.
    8. Wie kann man eine unebene Treppe sicherer machen?
      Auch wenn eine komplette Sanierung nicht möglich ist, kann man eine unebene Treppe sicherer machen, indem man Handläufe anbringt, rutschfeste Beläge verwendet und für eine gute Beleuchtung sorgt. Zudem sollten Stolperstellen deutlich gekennzeichnet werden.

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    • Treppenrenovierung
      Möglichkeiten zur Sanierung alter oder beschädigter Treppen.
    • Treppensicherheit
      Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Treppen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen.
    • Treppenbeleuchtung
      Die richtige Beleuchtung für Treppen, um Stolperfallen zu vermeiden.
    • Barrierefreie Treppen
      Anforderungen an Treppen für Menschen mit Behinderungen.
    • Treppenhausgestaltung
      Tipps und Ideen zur Gestaltung von Treppenhäusern.
  2. Betontreppe: Antrittshöhe prüfen – Bodenbeläge berücksichtigen!

    Foto von Lieselotte Tussing

    der Antritt
    von EGAbk. zu KG? Das heißt, die erste Abwärtsstufe, wenn Sie vom Erdgeschoss in den Keller wollen? Dann ist wohl noch kein Bodenbelag im EG drauf?!?
    Sie müssten erst mal prüfen, ob überall schon die Endbeläge verlegt sind und welche Höhen planmäßig noch dazu kommen.
    Gucken Sie auch mal in die Schnittzeichnungen.
    • Name:
  3. Betontreppe: Rohbaumaße vs. Fertigmaße – Erklärung Architekt einholen

    Foto von Helmuth Plecker

    Ist doch normal
    Wenn es sich bei den Maßen um die Rohbaumaße handelt. Die Antritts- und die Austrittstufe haben in der Regel immer andere Steigungsmaße, da die Höhe des Aufbaus der Treppenstufen und der Geschossdecken unterschiedlich ist und somit schon in der Rohkonstruktion darauf geachtet werden muss. Sprechen Sie diesbezüglich Ihren Bauunternehmer/Architekten mal an und lassen sich das erklären. Wenn Sie dann immer noch Verständnisprobleme haben, melden Sie sich nochmal hier.
    • Name:
  4. Betontreppe: Fertigmaß Antritt – Erste Stufe EG zum Keller

    Fertigmaß
    Leider nein, die Treppe bzw. das Haus ist bereits fertig.
    EG ist bereits gefliest.
    Es handelt sich tatsächlich um die erste Stufe nach unten vom EGAbk. zum Keller.
    Danke.
  5. Betontreppe: Minderung bei ungleicher Stufenhöhe – Vorgehensweise

    Foto von Helmuth Plecker

    Minderung ermitteln
    In Ihrem Falle würde ich dazu neigen, Ihnen zu schreiben, eine angemessene Minderung zu ermittelt. Wie Sie hier am besten vorgehen, hängst unter anderem auch davon ab, wer für den Mangel letztlich verantwortlich ist und welches Verhältnis sie zu den/dem Verantwortlichen haben. Außerdem spielt eine Rolle, ob die Leistung schon durch Sie abgenommen wurde. Ggf. wenden Sie sich an einen RA Ihrer Wahl vor Ort und ziehen einen SV hinzu.
  6. Betontreppe: Höhenausgleich – Fliesenbelag oder Stufenanpassung?

    Treppenbelag?
    Sollte auf die Kellertreppe eventuell noch ein Fliesenbelag?
    Dann würde ich die Fertigstellung verlangen.
    Falls nicht, eventuell Höhenausgleich über mehrere Stufen durchführen lassen, um Stolperfalle zu vermeiden.
    Freundliche Grüße
  7. Betontreppe: Minderung Stufenhöhe – Größenordnung realistisch einschätzen

    Gut aber wie hoch kann diese Minderung ausfallen ...
    Gut, aber wie hoch kann diese Minderung ausfallen?
    Sprechen wir über 100 €, 1.000 € oder mehr?
    Ich würde eine "Hausnummer" benötigen.
    Danke.
  8. DIN 18065: Toleranzen Treppenstufen – Abweichung Nennmaß max. 0,5 cm

    Foto von Josef Schrage

    DIN 18065
    Hallo,
    in der DINAbk. 18065 steht unter Punkt 8 Toleranzen,
    8.1 Das Istmaß von Treppensteigung s und Treppenauftritt a innerhalb eines (fertigen) Treppenlaufes darf gegenüber dem Nennmaß (Sollmaß) um nicht mehr als 0,5 cm abweichen.
    8.2 Von einer Stufe zur jeweils benachbarten Stufe darf die Abweichung der Istmaße untereinander dabei jedoch nicht mehr als 0,5 cm betragen.
    8.4 Für Treppenläufe in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen darf das Istmaß der Steigung der Antrittsstufe höchstens 1,5 cm vom Nennmaß (Sollmaß) abweichen.
    Das ist erst einmal ein Fakt, also stimmt da etwas nicht.
    Aber dann daraus einen Minderwert abzuleiten ist nicht einfach. Und aus der Ferne erst recht nicht, da ich mich z.B. nur zu einer Konkreten Aussage hinreißen lassen würde wenn ich den Zustand selbst in Augenschein nehmen könnte. Möglicherweise sind noch andere Faktoren da die eine Rolle spielen könnten. Weiterhin gibt es es keine absolut definitiven Regeln zur Errechnung eines Minderwertes. Ich würde sagen, einigt man/Frau sich darauf die Sache so zu belassen wie diese nun mal ist, und lässt eine mögliche Gefahr außen vor, wir dieser Minderwert bestimmt geringer ausfallen wie man/Frau sich das vielleicht vorstellen wird. Den Minderwert aus evtl. entstehenden Umbaukosten zu errechnen wird aus meiner Sicht wohl nicht so ganz gelingen.
    Freundliche Grüße
  9. Betontreppe: Zielrichtung für Minderung – Verhandlungsbasis finden

    Hr Schrage Danke für die Antwort Ich will ...
    Hr. Schrage
    Danke für die Antwort.
    Ich will sie nicht festnageln, aber so eine Zielrichtung, über die ich verhandeln kann, wäre für mich hilfreich.
  10. Betontreppe: Mangel beseitigen – Ausgleich der Kellerstufen fordern!

    Wollen Sie wirklich
    mit dem Mangel leben?
    Ich würde wie oben beschrieben eine Beseitigung fordern, das heißt Ausgleich der Kellerstufen.
    Freundliche Grüße
  11. Betontreppe: Minderung Stufenhöhe – Konkreten Betrag verhandeln

    Danke für die ausführliche Antwort Können Sie sich ...
    Danke für die ausführliche Antwort.
    Können Sie sich trotzdem zu einem Betrag hinreißen lassen?
    Es wäre für mich hilfreich, wenn ich die Verhandlungen führe.
    Danke.
  12. Minderungsberechnung: Betontreppe – Vergleichbarer Fall (streitig)

    Foto von

    Habe selbst so einen Fall gehabt ...
    Habe selbst so einen Fall gehabt allerdings kann ich hier im Forum nicht darüber schreiben, da die Sache noch streitig ist. Ich habe aber eine vom Bauherren beauftragte Minderungsberechnung vorliegen, die ich hier jedoch nicht erklären darf und kann  -  würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Ist aber offensichtlich doch möglich, die Minderung zu berechnen.
    • Name:
  13. Betontreppe: Minderung – Juristen vs. Mangel-Feststellung

    Noch einmal:
    für einen Minderungsbetrag sind Juristen zuständig.
    Wir können nur einen Mangel feststellen. Falls die Toleranz zwischen Austrittstufe und zweiter Stufe nur 1,5 cm beträgt, liegt möglicherweise nicht mal ein Mangel vor.
    Ich würde die Kosten für einen Höhenausgleich ermitteln und dann mit dem Handwerker teilen, falls nicht nachgebessert werden soll.
    Freundliche Grüße
  14. Minderwert: Berechnung durch Sachverständigen – Optische Beeinträchtigung

    Foto von

    @ Fr. Ank-332-Hae
    Hallo,
    Juristen können zwar das Procedere beienflussen und gestalten, jedoch einen Minderwert berechnen können diese nicht. Ein aus einem festgestellten Mangel zu errechnender Minderwert wird durch einen Sachverständigen unter Berücksichtigung der optischen und/oder praktischen Beeinträchtigung vorgenommen und danach möglicherweise einer juristischen Bewertung unterzogen.
    Natürlich weiß jeder auf der Höhe der Zeit stehende SV wie er dass macht. Und wenn er dass ist, lässt er sich nicht dazu breitschlagen ohne grundlegende Kenntnisse des Sachverhaltes und Inaugenscheinnahme der zu bewertenden Sache einen Minderwert zu berechnen.
    Freundliche Grüße
  15. Minderung Betontreppe: Gütliche Einigung vs. Gerichtsgutachten

    Einverstanden
    Wenn der Sachverständige zum Minderwert befragt wird, wird er diesen in seinem Gutachten ermitteln. Bei einem Gerichtsgutachten entscheidet jedoch der Richter, ob er dem Ansatz folgt. Bei einem Schiedsgutachten die Parteien und bei einem Privatgutachten ...
    Deshalb der Rat, sich lieber gütlich zu einigen.
    Freundliche Grüße
  16. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Betontreppe: Ungleiche Stufenhöhe – Ursachen, Minderung & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um unterschiedlich hohe Treppenstufen einer betonierten Kellertreppe, insbesondere die Antrittshöhe. Es werden Ursachenforschung, mögliche Minderungsansprüche, sowie Lösungsansätze wie Höhenausgleich diskutiert. Die Einhaltung der DINAbk. 18065 bezüglich Toleranzen wird thematisiert. Abschließend wird die Rolle von Sachverständigen und Juristen bei der Minderung geklärt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut DIN 18065: Toleranzen Treppenstufen – Abweichung Nennmaß max. 0,5 cm darf die Abweichung der Istmaße von Treppenstufen innerhalb eines Treppenlaufes nicht mehr als 0,5 cm vom Nennmaß abweichen. Dies ist relevant für die Beurteilung eines Mangels.

    📊 Zusatzinfo: Mehrere Nutzer empfehlen, die Rohbaumaße mit den Fertigmaßen zu vergleichen und den Bauunternehmer/Architekten zur Klärung heranzuziehen (siehe Betontreppe: Rohbaumaße vs. Fertigmaße – Erklärung Architekt einholen). Auch ein eventueller Fliesenbelag auf der Kellertreppe sollte berücksichtigt werden.

    💰 Zusatzinfo: Die Höhe einer möglichen Minderung ist schwer pauschal zu beziffern. Ein Nutzer berichtet von einem ähnlichen Fall, kann aber aufgrund eines laufenden Verfahrens keine Details nennen (siehe Minderungsberechnung: Betontreppe – Vergleichbarer Fall (streitig)). Es wird empfohlen, einen Sachverständigen zur Berechnung des Minderwerts heranzuziehen.

    🔧 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit für den Mangel und das Verhältnis zu den Verantwortlichen. Prüfen Sie, ob die Leistung bereits abgenommen wurde. Fordern Sie gegebenenfalls eine Beseitigung des Mangels oder einen Ausgleich der Kellerstufen (siehe Betontreppe: Mangel beseitigen – Ausgleich der Kellerstufen fordern!).

    👉 Handlungsempfehlung: Um eine realistische Einschätzung der Minderung zu erhalten, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen zu konsultieren, der die optische und praktische Beeinträchtigung beurteilen kann (siehe Minderwert: Berechnung durch Sachverständigen – Optische Beeinträchtigung). Eine gütliche Einigung ist oft der beste Weg, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

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