Holztreppe auf Betontreppe: Knackgeräusche, Mängel & Toleranzen – Was tun? Kosten, Rechte
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Holztreppe auf Betontreppe: Knackgeräusche, Mängel & Toleranzen – Was tun? Kosten, Rechte
Unser Haus ist 17 Jahre alt und wir hatten uns entschlossen, eine Holztreppe (Kosten: 5.300 €) auf die vorhandene Betontreppe aufzubringen (einmal vom EGAbk. zum OGAbk. und einmal vom EG zum Keller). Fliesen und Estrich wurden von uns entfernt. Die Trittstufen bestehen aus Eiche massiv (ca. 43 mm dick), dunkel gebeizt und lackiert, die Setzstufen aus MDF-Platten hell lackiert. Auf Vorschlag des Schreiners haben wir auf Scheuerleisten verzichtet. Der Schreiner hat die Treppe auch mit Fliesenbelag gesehen und uns sein OK gegeben, als die Fliesen entfernt waren. Nun kommen die Probleme:
1. Die Abstände zur Wand sind sehr unterschiedlich, teilweise
mehr als 1 cm. Da wir keine Scheuerleisten haben, fällt
das natürlich ins Auge. Der Flur wird zwar noch gespachtelt,
der Maler sagt aber, dass die unterschiedlich großen
Abstände immer auffallen werden, auch nach der Versiegelung.
Der Schreiner hat nicht jede einzelne Stufe ausgemessen,
sondern sich nur 3 Punkte genommen und die Stufen dann
vom PC errechnen lassen. Somit wurden nur gerade Wände
berücksichtigt. Muss ein Fachmann bei einer maßangefertigen
Treppe jede Stufe einzeln ausmessen? Wie hoch ist die
Toleranz bzgl. der unterschiedlichen Abstände?
2. Die Stufen knacken beim Begehen. Mal weniger, mal sehr
häufig u. laut. Der Schreiner ist selbst ratlos. Er hat die
Stufen auf Bolzen aufgebracht. Zunächst hat er versucht,
das Knacken zu beseitigen, indem an drei Stufen Keile
zwischen Wand und Stufe eingebracht hat. Der Erfolg war nur
von kurzer Dauer (2 - 3 Tage). Nunmehr hat er Löcher in
die Treppenwangen gebohrt und jede Stufe einzeln
ausgeschäumt. Einige Stufen knacken immer noch.
3. Beim Ausschäumen ist PU Schaum auf die Holzstufen gefallen.
Der Schreiner hat den Schaum mit Waschbenzin beseitigt.
Ergebnis: Flecken auf den Holzstufen. Die lackierten MDF
Platten sind mit dem Schaum beschmiert. Erkundigungen beim
Maler haben ergeben, dass man den Schaum zwar entfernen
kann, man jedoch dann immer noch (im Licht) sehen kann,
wo der Schaum gehaftet hat. Stimmt das?
4. Bzgl. der Treppe vom EG zum OG waren zwei Stufen um
1,5 cm zu kurz (sichtbar im Treppenauge).
Diese wurden ausgechselt.
Die halbe Treppe musste dafür wieder ausgebaut werden.
Jedoch sind die neuen Stufen wesentlich rauer als die
anderen.
Der Schreiner schlägt vor, hier vor Ort die Stufen mit
einem Stahlschwamm zu bearbeiten und anschließend mit
Sprühlack zu lackieren. Muss man das hinnehmen? Genauso
will er mit den Flecken Verfahren (einer hat einen
Durchmesser von ca. 9 cm).
5. Bzgl. der Treppe vom EG zum Keller sind auch zwei Stufen
um 1,5 cm (wiederum im Treppenauge ) zu kurz.
(Die Tritt- und Setzstufen (Trittstufen, Setzstufen) stehen im Treppenauge über,
zwei Stufen sind dort zu kurz)
Diese wollen wir eigentlich gegen einen Preisnachlass
belassen. Jedoch befinden sich ja nun noch Flecken auf
anderen Stufen der Kellertreppe, sodass wir eigentlich nicht
mehr damit einverstanden sind.
Der Schreiner war heute hier und meinte, dass das alles mit einem geringen Aufwand erledigt wäre. Wir sollten die zu kurze Stufe belassen, weil er ansonsten die halbe Treppe wieder ausbauen müsste. Er geht davon aus, dass die Sache mit einem Preisnachlass von 265,00 € erledigt wäre.
Damit bin ich nicht einverstanden. Sind wir zu pingelig? Was kann ich erwarten, wenn ich eine maßangefertigte Treppe bestelle?
Kann ich eine Aufwandsentschädigung verlangen? Zum Nachbessern (Treppe abbauen, wieder einbauen, Stufen ausschäumen, Mängel besichtigen usw. usw.) hat er mir mittlerweile über 10 Stunden meiner Zeit gestohlen. Wenn er die anderen Arbeiten erledigt (evtl. die andere Treppe auch noch halb ausbauen und wieder einbauen, Flecken beseitigen und MDF-Platten reinigen - falls möglich), kommen wieder einige Stunden (mind. 10) zusammen. Ganz zu schweigen von der Zeit, in der wir wieder mal auf Beton gehen müssen und aufpassen müssen, dass wir nicht über die Bolzen (in jeder Stufe 3) stolpern). Wir wohnen ja hier mit vier Personen in dem Haus, haben einige Zeit ohne Treppengeländer überbrückt und die Zeit verlängert sich natürlich, weil das Geländer auf den Treppenstufen befestigt wird.
Wenn es nicht anders geht, muss ein gerichtliches Beweisverfahren beantragt werden, jedoch dauert das zu lange. Müsste der Schreiner dann für eine Absicherung sorgen? Die Malerarbeiten verschieben sich dadurch auch noch. Kann man auch hier eine Entschädigung verlangen, da die Wohnqualität massiv beeinträchtigt ist?
Kann mir jemand sagen, ob wir es auf ein Beweisverfahren ankommen lassen sollen (jedoch läuft uns die Zeit davon)? Oder sind die Mängel wirklich relativ einfach zu beseitigen?
Danke
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Eine mangelhaft montierte Treppe kann eine erhebliche Sturzgefahr darstellen. Vermeiden Sie eine Nutzung, bis die Mängel behoben sind.
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrer neuen Holztreppe haben, die auf eine bestehende Betontreppe aufgebracht wurde. Knackgeräusche, Abstände zur Wand und Flecken sind natürlich ärgerlich.
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Montage kann die Stabilität der Treppe beeinträchtigen und zu Unfällen führen.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Dokumentation: Halten Sie alle Mängel schriftlich fest (Fotos, Protokolle).
- Mängelanzeige: Setzen Sie dem Schreiner eine Frist zur Nachbesserung der Mängel.
- Sachverständiger: Ziehen Sie einen unabhängigen Sachverständigen für Treppenbau hinzu, um die Mängel fachlich beurteilen zu lassen.
- Rechtliche Beratung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte (Gewährleistung, Minderung, Schadensersatz) zu prüfen.
Bezüglich der Flecken durch Waschbenzin: Prüfen Sie, ob die Versiegelung der Stufen beschädigt wurde. Gegebenenfalls muss die Versiegelung erneuert werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Treppe von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- DIN 18065
- Die DINAbk. 18065 ist die deutsche Norm für Treppen. Sie legt Anforderungen an Maße, Sicherheit und Ausführung von Treppen fest.
Verwandte Begriffe: Treppenlauf, Steigung, Auftritt - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Handwerkers für Mängel an seiner Leistung. Sie beträgt in der Regel 5 Jahre für Bauleistungen.
Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nachbesserung, Schadensersatz - Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Handwerker, in der er die Mängel an der Leistung rügt und eine Frist zur Nachbesserung setzt.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Verjährung - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, Mängel an Bauleistungen zu beurteilen und Gutachten zu erstellen.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweisverfahren, Gericht - Toleranz
- Eine Toleranz ist eine zulässige Abweichung von einem Sollwert. Im Treppenbau gibt es Toleranzen für Maße und Winkel.
Verwandte Begriffe: DIN 18065, Maßabweichung, Passgenauigkeit - Treppenlauf
- Ein Treppenlauf ist eine ununterbrochene Folge von Treppenstufen zwischen zwei Podesten oder Geschossen.
Verwandte Begriffe: Steigung, Auftritt, Treppenhaus - Setzstufe
- Die Setzstufe ist das senkrechte Bauteil zwischen zwei Trittstufen einer Treppe.
Verwandte Begriffe: Trittstufe, Treppenwange, Treppenauge
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Toleranzen gelten im Treppenbau?
Im Treppenbau gibt es Toleranzen für Stufenhöhe, Auftrittsbreite und Treppenlaufbreite. Diese sind in der DIN 18065 geregelt. Abweichungen davon können Mängel darstellen. - Was bedeutet Gewährleistung beim Treppenbau?
Der Schreiner haftet für Mängel an der Treppe innerhalb der Gewährleistungsfrist (in der Regel 5 Jahre). Sie haben Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. - Wie kann ich Knackgeräusche in der Holztreppe beseitigen?
Knackgeräusche können durch Reibung zwischen den einzelnen Treppenelementen entstehen. Ein Fachmann kann die Ursache identifizieren und die Elemente fachgerecht fixieren oder entkoppeln. - Was ist eine Mängelanzeige?
Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der Sie die Mängel an der Treppe detailliert beschreiben und eine Frist zur Nachbesserung setzen. - Welche Rechte habe ich bei Mängeln an der Treppe?
Bei Mängeln haben Sie das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. - Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen für Treppenbau?
Sie können einen Sachverständigen über die Handwerkskammer, die Architektenkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und Spezialisierung im Treppenbau. - Was ist eine Aufwandsentschädigung?
Eine Aufwandsentschädigung kann Ihnen zustehen, wenn Sie durch die Mängel an der Treppe und die notwendigen Nachbesserungsarbeiten einen finanziellen Schaden erleiden (z.B. Mietausfall, zusätzliche Fahrtkosten). - Wie lange dauert ein Beweisverfahren?
Ein Beweisverfahren kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern, da es von der Komplexität des Falles und der Auslastung der Gerichte abhängt.
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Handwerkstoleranzen: Anspruch auf mängelfreie Holztreppe
selbstverständlich
haben sie ein Anrecht auf ein optisch ansprechendes und im Rahmen der Handwerkstoleranzen mängelfreies Ergebnis.
Natürlich können diese Fehler vermieden werden, manchmal reichen da schon Pappschablonen.
Aber man kennt nicht ihr Vertragswerk, was war vereinbart.
Einzig und allein Ihre "Beeinträchtigung im Wohnen" würde ich nicht so hoch aufhängen.
Geben sie ihrem Auftragnehmer die Möglichkeit zur fachgerechten Nachbesserung. Wenn er mit Polieren eine vertragsgerechte Optik herstellen kann und die anderen Probleme in den Griff bekommt, soll es doch gut sein. Auch die zu kurzen Treppenstufen in das KG "müssen" sie nicht akzeptieren, auch wenn er dafür halt nochmal die Treppe demontieren muss (versteh ich zwar nicht, aber o. k), eigentlich sein Problem.
Außer, sie einigen sich "einvernehmlich" auf einen Minderungsbetrag.
Zwei neue Trittstufen zu fertigen sowie eine neue Setzstufe sind doch keine Weltuntergänge, für den Schreiner schon gar nicht.
Ich würde auf vertragsgerechte Erstellung des Werkes bestehen.
Ohne AbzAbk.üge bei Erfüllung.
Und gut is.
Gruß Christian -
Mangelhafte Holztreppe: Gutachter bemängelt Überstände & Oberfläche
Weitere Mängel
So, jetzt war der Gutachter da.
Er hat noch folgende Mängel festgestellt:- die Treppenüberstände sind zu kurz
- die Oberflächen sind allgemein schlecht
heißt: auf den lackierten Stufen setzt sich trotzdem
der Staub in der Maserung ab
Die Stufen wurden wohl nicht genug abgeschliffen- es gibt zwei Stellen, an denen die Beize nicht richtig
aufgenommen wurde; laut Gutachter hätten diese beiden
Stufen gar nicht verarbeitet werden dürfenauch noch zu kurz
der Schreiner sagte vorher immer, das läge im Toleranzbereich,
der Gutachter fragte nur, wo die Toleranz denn wohl aufhören
würde
Er meinte, die Stufen könnten bzgl. Oberfläche und Flecken
nur bearbeitet werden, wenn sie herausgenommen, mitgenommen, abgeschliffen und komplett neu überlackiert werden. Mit dem Schreiner hat er sich in Verbindung gesetzt. Dann rief der Gutachter wieder an und plötzlich ist er der Meinung, dass alles vor Ort erledigt werden könnte ohne Ausbau (Schleifen, Lackieren), wobei er vorher sagte, dass das auf keinen Fall geht. Er ist der Meinung, wenn die Stufen hier im Haus (wir wohnen ja in diesem Chaos) abgeschliffen werden, könnten wir ja alle Fenster öffnen.
Bzgl. der insgesamt zu kurzen Überstände ist er nun der Meinung, dass sowieso alles zu spät ist.
Jetzt kommt er am Montag nochmal mit dem Schreiner, um die Sache zu besprechen.
Was soll man davon halten? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt Mängel an einer Holztreppe, die auf eine Betontreppe aufgebracht wurde. Diskutiert werden Handwerkstoleranzen, optische Ansprüche, sowie die Einschätzung eines Gutachters bezüglich zu kurzer Treppenüberstände und mangelhafter Oberflächen. Es geht um die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln und die Möglichkeiten der Nachbesserung oder Aufwandsentschädigung.
⚠️️ Wichtig/Achtung: Der Beitrag Handwerkstoleranzen: Anspruch auf mängelfreie Holztreppe betont, dass ein Anrecht auf ein optisch ansprechendes und mängelfreies Ergebnis im Rahmen der Handwerkstoleranzen besteht. Es wird empfohlen, dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben.
🔧 Praktische Umsetzung: Pappschablonen können helfen, Fehler bei der Treppenrenovierung zu vermeiden. Die genaue Vereinbarung im Vertragswerk ist entscheidend für die Beurteilung von Mängeln.
📊 Fakten/Zahlen: Die ursprüngliche Holztreppe kostete 5.300 €. Die Trittstufen bestehen aus ca. 43 mm dicker, massiver Eiche, während die Setzstufen aus MDF-Platten gefertigt sind.
🔴 Kritisch/Risiko: Laut dem Beitrag Mangelhafte Holztreppe: Gutachter bemängelt Überstände & Oberfläche wurden vom Gutachter zu kurze Treppenüberstände und eine schlechte Oberfläche festgestellt, bei der sich Staub in der Maserung absetzt. Zudem gibt es Stellen, an denen die Beize nicht richtig aufgenommen wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Mängeln an der Holztreppe sollte ein Gutachter hinzugezogen werden, um den Umfang der Mängel festzustellen und die Grundlage für eine Nachbesserung oder eine Aufwandsentschädigung zu schaffen. Die Einhaltung der Toleranzen im Treppenbau ist entscheidend.
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