Treppensicherheit: Vorschriften, Gefahren & Vermieterpflichten – Was tun bei Lebensgefahr?
In diesem Forum sind Sie: Estrich und Bodenbeläge📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Sicherheit einer Gartentreppe und die Frage, ob die DIN 18065 für Treppen im GaLaBau gilt. Es wird die Schrittmaßregel (2h + b = 62-64 cm) als wichtiger Faktor für die Treppensicherheit hervorgehoben. Unterschiedliche Meinungen gibt es bezüglich der Anwendbarkeit der DIN-Normen und der Berücksichtigung von Kindern bei der Planung von Treppenstufen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Treppensicherheit: Vorschriften, Gefahren & Vermieterpflichten – Was tun bei Lebensgefahr?
kann mir jemand sagen ob es Vorschriften für Treppen gibt die absolut verbindlich sind, oder kann uns unser Vermieter eine "Lebensgefährliche" Treppe in den Garten bauen. Es ist nicht die einzige die hoch zum Garten führt, wurde aber von anderen Mietern gewünscht damit sie direkt hoch können und nicht bei uns vorbei müssen. Jetzt ist die Treppe fertig und was soll ich sagen - lieber wäre sie nicht da. Ich habe Angst, dass die Kinder da runterstürzen, oder sonst wer. Es ist so das die Treppenstufen so kurz sind dass man grad so hoch kommt, aber nicht sicher runter. 18 cm Trittbreite auf 18 cm Höhenunterschied. Die andere hat 27 cm Trittbreite zum Vergleich. Was für Möglichkeiten haben wir? Die Treppen wurde von den Nachbarn gewünscht, vom Besitzer in Eigenleistung gemacht und ich habe jetzt größte Bedenken dagegen.
Liebe Grüße Beate
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Sperrung der Treppe erforderlich – das Maßverhältnis von 18 cm Stufenhöhe × 18 cm Trittbreite (Schrittmaß 54 cm) liegt deutlich unter dem gesetzlichen Sicherheitsminimum (60–65 cm) und stellt eine akute Lebensgefahr dar.
🔴 KRITISCH: Fehlender Handlauf, mangelnde Beleuchtung und rutschgefährdete Oberfläche müssen vor jeder weiteren Nutzung fachgerecht behoben werden.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Mängel mit Fotos, exakten Maßen und Zeitstempel ist zwingend erforderlich, um Mietrechtliche Ansprüche (z. B. Mietminderung, Schadensersatz) durchsetzen zu können.
⚠️ WICHTIG: Der Vermieter ist verpflichtet, die Treppe unverzüglich gemäß DINAbk. 18065, Landesbauordnung und Verkehrssicherungspflicht zu sanieren – Eigenleistung oder Nachbarzustimmung rechtfertigen keine Abweichung von Sicherheitsstandards.
KI-Analyse (GoogleAI)
Als Mieterin haben Sie das Recht auf eine sichere Wohnumgebung. Eine Treppe, die eine Gefahr darstellt, muss vom Vermieter beseitigt werden.
🔴 Gefahr: Eine mangelhafte Treppe kann schwere Stürze verursachen, insbesondere für Kinder.
Ich empfehle Ihnen, die Treppe umgehend zu dokumentieren (Fotos, Video) und dem Vermieter schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung anzuzeigen. Berufen Sie sich dabei auf Ihre Verkehrssicherungspflicht als Vermieter.
Wichtige Kriterien für eine sichere Treppe sind:
- ausreichende Trittbreite (mind. 21 cm)
- gleichmäßige Steigungshöhe (ideal 18 cm)
- Handlauf (insbesondere bei steilen Treppen)
- rutschfeste Oberfläche
Sollte der Vermieter nicht reagieren, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen (Mietminderung, Klage).
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Mietrecht oder einen Bausachverständigen, um die Situation zu beurteilen und Ihre Rechte zu wahren.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine selbstgebaute Treppe mit extremen Abmessungen von 18 cm Trittbreite bei 18 cm Stufenhöhe. Dieses Verhältnis von Auftritt zu Steigung ist nach allen gängigen Bauvorschriften und Unfallverhütungsregeln als hochgradig gefährlich einzustufen. Die Treppe erfüllt weder die Anforderungen der DIN 18065 für Gebäudetreppen noch die grundlegenden Sicherheitsstandards für Verkehrswege.
🔴 Gefahr: Die Kombination aus nur 18 cm Auftritt und 18 cm Steigung ist ein massives Sicherheitsrisiko. Ein sicherer und natürlicher Gang ist nicht möglich, da der Fuß keinen ausreichenden Halt findet. Die Sturzgefahr, insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder bei Nässe, ist akut und lebensbedrohlich. Dies stellt eine konkrete Gefahr für Leib und Leben dar.
❌ Widerspruch: Der Vermieter kann nicht eigenmächtig eine Treppe errichten, die offensichtlich gegen die anerkannten Regeln der Technik und die Verkehrssicherungspflicht verstößt. Die bloße Zustimmung anderer Mieter entbindet ihn nicht von seiner Verantwortung für die Sicherheit aller Nutzer. Eine solche Konstruktion ist rechtlich als mangelhaft und gefährdend anzusehen.
➕ Ergänzung: Die Treppe verletzt vermutlich die Vorgaben der Landesbauordnung (LBOAbk.) sowie die DIN 18065, die für Haupttreppen ein Schrittmaß von 2 x Steigung + Auftritt = 59-65 cm vorschreibt. Hier ergibt sich ein Wert von 2 x 18 + 18 = 54 cm, was weit unter dem Minimum liegt. Zudem fehlen vermutlich ein Handlauf und eine ausreichende Beleuchtung, was die Gefahr weiter erhöht.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Treppe umgehend mit Fotos und Maßen. Setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist von maximal 14 Tagen zur Mangelbeseitigung und fordern Sie die sofortige Sperrung der Treppe bis zur fachgerechten Sanierung. Informieren Sie das zuständige Bauamt über den baurechtswidrigen Zustand. Sollte der Vermieter nicht reagieren, drohen Sie mit einer Mietminderung und der Einschaltung eines Rechtsanwalts für Mietrecht. Beauftragen Sie im Zweifel einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Treppenbau zur Erstellung eines Gutachtens.
KI-Analyse (Qwen)
Die geschilderte Treppe weist eine Trittbreite von nur 18 cm bei einer Stufenhöhe von ebenfalls 18 cm auf – ein Verhältnis, das gravierend von allen geltenden bauaufsichtlichen und sicherheitstechnischen Normen abweicht.
🔴 Gefahr: Ein solches Maßverhältnis erfüllt weder die Anforderungen der DIN 18065 (Treppen – Begriffe, Maße, Sicherheitsanforderungen, Berechnung) noch die Vorgaben der Landesbauordnungen; die Stufen sind zu steil und zu schmal, was ein extrem hohes Sturzrisiko – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität – darstellt.
⚠️ Korrektur: Es gibt keine Ausnahme für "Eigenleistung" des Vermieters: Jede bauliche Veränderung an einem Mietobjekt, die der Allgemeinheit oder Mietern zugänglich ist, unterliegt zwingend den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften – unabhängig davon, ob sie von Nachbarn gewünscht oder ohne Baugenehmigung errichtet wurde.
➕ Ergänzung: Die zulässige Stufenhöhe liegt gemäß DIN 18065 bei maximal 19 cm, die Mindesttiefenbreite (Trittbreite) bei mindestens 26 cm für Außenanlagen – das Verhältnis von 2 × Stufenhöhe + 1 × Trittbreite muss mindestens 60 cm, idealerweise 63–65 cm betragen; hier liegt der Wert bei nur 54 cm (2×18 + 18), was klar unter dem Sicherheitsminimum liegt.
🔴 Gefahr: Die Treppe stellt eine unmittelbare, nicht abwendbare Lebensgefahr dar und könnte im Schadensfall – etwa bei einem Sturz mit tödlichem Ausgang – zu strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Vermieters sowie zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Treppe sei "erlaubt" oder "akzeptabel" wegen der Nachbarwünsche oder fehlender Beanstandung, ist rechtlich und sicherheitstechnisch vollkommen unzutreffend – Nutzerwünsche oder mangelnde Baubehördenkontrolle begründen keinerlei Rechtfertigung für Sicherheitsverstöße.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie sich umgehend schriftlich mit dem Vermieter auseinander, verweisen Sie auf die DIN 18065 und die Landesbauordnung, fordern Sie die sofortige Sperrung und fachgerechte Umgestaltung der Treppe – und beauftragen Sie bei weiterem Zuwarten einen zertifizierten Sachverständigen für Bautechnik oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen zur offiziellen Gefährdungsbeurteilung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig: Die Treppe mit 18 cm Stufenhöhe und 18 cm Trittbreite ist baurechtswidrig, sicherheitstechnisch unzulässig und stellt eine akute Lebensgefahr dar.
⚠️ Abweichung: GoogleAI nennt zwar das Schrittmaß (2 × Steigung + Auftritt), benennt aber weder die konkret berechnete Untergrenze (54 cm vs. geforderter 60–65 cm) noch bezieht es explizit die DIN 18065-Zahlen (min. 26 cm Trittbreite) ein – im Gegensatz zu DeepSeek und Qwen, die beide die konkrete Normverletzung mit Zahlen belegen.
➕ Ergänzung: DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um die rechtliche Einordnung: Beide betonen ausdrücklich, dass „Eigenleistung“ oder „Zustimmung anderer Mieter“ keinerlei Rechtfertigung für baurechtswidrige Konstruktionen darstellen – eine Aussage, die bei GoogleAI fehlt.
❌ Widerspruch: GoogleAI erwähnt keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Vermieter – Qwen hingegen benennt ausdrücklich die Gefahr strafrechtlicher Verantwortlichkeit bei tödlichem Unfall; DeepSeek und Qwen stimmen hier überein und setzen damit die sicherere, vorsichtsorientierte Einschätzung – die von GoogleAI nicht widerlegt wird.
👉 Empfehlung: Priorisieren Sie die Handlungsempfehlungen von DeepSeek und Qwen: sofortige Sperrung, schriftliche Fristsetzung (max. 14 Tage), Meldung an das Bauamt und Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen – nicht nur eines allgemeinen Bausachverständigen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Zulässigkeit der Treppe ❌ Widerspruch GoogleAI betont die Verkehrssicherungspflicht, DeepSeek und Qwen konkretisieren: Die Treppe ist baurechtswidrig (DIN 18065 & LBO-Verstoß) – Konsens: völlig unzulässig. Sicherheitsrisiko (Sturzgefahr) ✅ Konsens Alle drei Modelle bezeichnen das Maßverhältnis als akut lebensgefährlich – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und bei Nässe. Schrittmaß (2 × Steigung + Auftritt) ✅ Konsens Alle Modelle berechnen 2 × 18 cm + 18 cm = 54 cm – deutlich unter dem Mindestwert von 60 cm (Qwen: 60–65 cm; DeepSeek: 59–65 cm; GoogleAI: implizit durch „ideal 63 cm“). Verantwortlichkeit des Vermieters ✅ Konsens Einmütige Auffassung: Der Vermieter ist allein verantwortlich – Nachbarschaftsabstimmung oder fehlende Baugenehmigung entbinden nicht von der Sicherheitspflicht. Handlungsempfehlung für Mieter ⚠️ Abwägung Alle empfehlen schriftliche Fristsetzung und Dokumentation – DeepSeek/Qwen gehen weiter: Meldung an Bauamt und Beauftragung eines o. b. u. v. Sachverständigen; GoogleAI nennt nur „Anwalt oder Bausachverständigen“. 👉 Handlungsempfehlung: Die Treppe ist unverzüglich zu sperren, der Vermieter schriftlich mit Fristsetzung (max. 14 Tage) zur fachgerechten Sanierung aufzufordern, das Bauamt zu informieren und ein amtlich anerkanntes Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einzuholen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Sturz mit schwerem oder tödlichem Verletzungsfolgen Akute Lebensgefahr, Haftungsrisiko für Vermieter, mögliche strafrechtliche Verfolgung 🔴 Risiko Rechtliche Unwirksamkeit der Treppe (baurechtlicher Verstoß) Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Bauamt, Zwangsgutachten, Beseitigungsverfügung 🔴 Risiko Mangelhafte Dokumentation durch Mieter Verlust von Mietminderungs- oder Schadensersatzansprüchen vor Gericht 🔴 Risiko Fehlende Sperrung trotz bekannter Gefahr Mitverschulden des Mieters bei Unfall, Einschränkung von Schadensersatzansprüchen 🔴 Risiko Langsame oder fehlende Reaktion des Vermieters Fortbestehende Gefährdung, erhöhte Haftungsrisiken für alle Nutzer, Verschleppung der Sanierung ✅ Chance Frühzeitige Dokumentation und Fristsetzung Schaffung rechtlicher Beweislage, schnelle Durchsetzung der Mängelbeseitigung ohne Gericht ✅ Chance Fachkundiger Sachverständiger (o. b. u. v.) Verbindliches, gerichtsfestes Gutachten mit klaren Sanierungsvorgaben ✅ Chance Meldung an das Bauamt Unabhängige baurechtliche Prüfung, beschleunigte Intervention bei Gefährdung des Allgemeinwohls ✅ Chance Gemeinsames Vorgehen mit anderen betroffenen Mietern Stärkere Verhandlungsposition, nachvollziehbare Gefährdung für die Mehrheit ✅ Chance Sanierung im Rahmen einer Modernisierung Nutzung der Baumaßnahme, um zusätzliche Verbesserungen (Beleuchtung, Handlauf, barrierefreie Anpassung) einzufordern Orientierungshilfen
- Sofortige Sperrung anordnen: Beschriften Sie die Treppe deutlich mit „NICHT BENUTZEN – LEBENSGEFAHR“, dokumentieren Sie die Sperrung mit einem Zeitstempel-Foto und teilen Sie dies dem Vermieter schriftlich mit.
- Dokumentation vervollständigen: Nehmen Sie mit einem Maßband exakte Trittbreiten, Stufenhöhen, Steigungswinkel und Handlaufabmessungen auf – ergänzen Sie um Fotos von allen Blickwinkeln (oberer/unterer Zugang, Seitenansicht, Oberfläche) und speichern Sie alle Daten sicher.
- Schriftliche Abmahnung mit Frist: Erstellen Sie ein formloses, aber vollständiges Schreiben an den Vermieter mit Datum, Adresse, konkreten Mängeln, Bezug auf DIN 18065 und Landesbauordnung, sowie einer Frist von 14 Tagen zur vollständigen Sanierung – inkl. Sperrung bis zur Prüfung durch Sachverständigen.
- Bauamt informieren: Reichen Sie beim zuständigen Bauamt (Stadt/ Kreis) eine schriftliche Gefährdungsmeldung ein – nutzen Sie das Online-Formular oder ein einfaches Schreiben mit Kopie der Dokumentation und der Vermieterabmahnung.
- Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie den örtlichen Verein Deutscher Sachverständiger (VDS) oder die Handwerkskammer, um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik zu finden – verlangen Sie ein schriftliches Gutachten zur baurechtlichen Unzulässigkeit und Sanierungsvorgaben.
- Mietminderung vorbereiten: Sobald die Frist abgelaufen ist und keine Sanierung erfolgt, berechnen Sie die Mietminderung (ca. 10–20 % bei vollständig unbrauchbarer Treppe) gemäß § 536 BGBAbk. – halten Sie eine schriftliche Erklärung bereit und kündigen Sie den Mietzins nicht ohne Abstimmung mit einem Mietrechtsanwalt.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Anforderungen in einem Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden und Anlagen. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften.
- Verkehrssicherungspflicht
- Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, Gefahrenquellen zu beseitigen oder zu sichern, um Schäden von Dritten abzuwenden. Im Mietrecht obliegt diese Pflicht dem Vermieter. Verwandte Begriffe: Sorgfaltspflicht, Haftung, Gefahrenquelle.
- Mietminderung
- Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der die Nutzbarkeit beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Verwandte Begriffe: Mangel, Mietrecht, Nutzungsbeeinträchtigung.
- Trittbreite
- Die Trittbreite ist die horizontale Tiefe einer Treppenstufe, auf die der Fuß gesetzt wird. Eine ausreichende Trittbreite ist wichtig für die Trittsicherheit. Verwandte Begriffe: Treppenstufe, Steigungshöhe, Treppenlauf.
- Steigungshöhe
- Die Steigungshöhe ist die vertikale Höhe einer Treppenstufe. Eine gleichmäßige Steigungshöhe ist wichtig für einen sicheren und komfortablen Treppenaufstieg. Verwandte Begriffe: Treppenstufe, Trittbreite, Treppenlauf.
- Handlauf
- Ein Handlauf ist eine Stange oder ein Geländer, an dem man sich beim Treppensteigen festhalten kann. Ein Handlauf erhöht die Sicherheit, insbesondere bei steilen Treppen. Verwandte Begriffe: Geländer, Absturzsicherung, Treppensicherheit.
- DIN 18065
- Die DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Gebäudetreppen regelt. Sie enthält detaillierte Vorgaben zu Maßen, Materialien und Konstruktion. Verwandte Begriffe: Norm, Baustandard, Treppenbau.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Vorschriften gelten für Treppen im Mietshaus?
Die Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes enthält detaillierte Vorgaben zu Treppenbreite, Steigung, Geländerhöhe und Trittsicherheit. Diese Vorschriften dienen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Zusätzlich können Normen wie die DIN 18065 (Gebäudetreppen) als Richtlinie herangezogen werden. - Was kann ich tun, wenn die Treppe im Garten gefährlich ist?
Dokumentieren Sie die Mängel (Fotos, Video) und melden Sie diese schriftlich Ihrem Vermieter. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Bei Untätigkeit des Vermieters können Sie Mietminderung geltend machen oder eine Klage auf Mängelbeseitigung einreichen. - Welche Rolle spielt die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung der Treppen. Verstößt der Vermieter gegen diese Pflicht, haftet er für Schäden, die durch die mangelhafte Treppe entstehen. - Was sind die Mindestmaße für eine sichere Treppe?
Die Mindestmaße für eine sichere Treppe sind in den Landesbauordnungen und der DIN 18065 festgelegt. Wichtige Maße sind die Trittbreite (mind. 21 cm), die Steigungshöhe (ideal 18 cm) und die Geländerhöhe (mind. 90 cm). - Kann ich die Miete mindern, wenn die Treppe gefährlich ist?
Ja, wenn die Treppe einen erheblichen Mangel darstellt, der die Nutzbarkeit der Mietsache beeinträchtigt, können Sie die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen. - Was ist, wenn der Vermieter die Treppe in Eigenleistung bauen lässt?
Auch wenn die Treppe in Eigenleistung gebaut wird, muss sie den geltenden Vorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen. Der Vermieter bleibt für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Bei Bedenken sollten Sie dies dem Vermieter mitteilen und ggf. einen Fachmann hinzuziehen. - Welche Rolle spielen die Nachbarn bei der Beurteilung der Treppensicherheit?
Die Meinung der Nachbarn kann ein Indiz für die Gefährlichkeit der Treppe sein, ist aber nicht ausschlaggebend. Entscheidend sind die objektiven Kriterien der Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Vorschriften. - Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht auf meine Beschwerde reagiert?
Wenn der Vermieter nicht auf Ihre Beschwerde reagiert, können Sie einen Anwalt für Mietrecht einschalten oder sich an den Mieterverein wenden. Diese können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und den Vermieter zur Mängelbeseitigung zu bewegen.
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Treppensicherheit: Schrittmaßregel – Empfehlungen für Stufenmaße
Beate, Beate
alles nicht einfach.
es gibt die Schrittmaßregel, 2 h + b= 62-64 cm
wobei h = Höhe und B = Tiefe der Stufe bedeutet.
Günstig wäre etwa 17/29 oder 18,5 h/25 T.
Dies sollte eingehalten werden. Also 18 cm in der Höhe ist OK
Dann "sollte" die Tiefe ca. 26-27 cm sein.
Ich hoffe, die Treppe hat keine 10 Steigungen.
Ich würde es folgendermaßen machem:
Eigentümer beim nächsten Treffen (hoffentlich kurzfristig) persönlich ansprechen und bitten, die Treppe zu ändern und dabei sofort die eigene Mithilfe und die von Ihrem Freund anbieten, eventuell auch noch Kostenbeteiligung.
Es gibt natürlich noch 22 andere Wege , die Sache zu regeln.
Aber, sie wollen sich die anderen Mieter nicht zum Feind machen, genauso wenig wie Ihren Vermieter.
Viel Glück.
Gruß Christian -
Treppenvorschriften: DIN 18065 – Geltung für Gartentreppen?
@Herr Chr-503-Sto
Sie beziehen sich gerade auf "Treppen in und an Gebäuden" DINAbk. 18065. Ob dieses aber für freie Treppen im GaLaBau gilt, wage ich ohne weitere Lektüre zu diesem Thema nicht zu sagen.
Fakt ist aber, eine von der Anlage ausgehende Gefahr, muss verhindert werden.
Kellertreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen dürfen sogar s/a 21/21 cm haben. Selbiges gilt für Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen -
Treppensicherheit: Unfallrisiko – Schrittmaß unabhängig von DIN
mag sein
ich schrieb auch "sollte".
Eine Treppe lässt sich nun ma unfallfreier begehen, wenn die Schrittmaßregel eingehalten wird. Dem Kind, welches sich auf die Schnauze legt, ist es völlig egal, was inner DINAbk. oder sonst wo steht.
Außerdem sehe ich die Problematik im Zwischenmenschlichen.
Dass baulich was getan werden muss sind wir uns doch einig, oder?
Gruß Christian -
Treppensicherheit: Schrittmaß – Kinder und individuelle Anpassung
Ein Kind
hat kein Schrittmaß von 63 cm im Mittel.
Und ich kenne die Gegebenheiten nicht? -
dann regt sich Beate
ja umsonst auf. -
tausche - Gegebenheiten
gegen Gegebenheiten 😉 -
und wo ist der Bus?
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Treppensicherheit: Vorschriften, Gefahren & Vermieterpflichten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Sicherheit einer Gartentreppe und die Frage, ob die DINAbk. 18065 für Treppen im GaLaBau gilt. Es wird die Schrittmaßregel (2h + b = 62-64 cm) als wichtiger Faktor für die Treppensicherheit hervorgehoben. Unterschiedliche Meinungen gibt es bezüglich der Anwendbarkeit der DIN-Normen und der Berücksichtigung von Kindern bei der Planung von Treppenstufen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Eine von der Anlage ausgehende Gefahr muss verhindert werden, unabhängig von der DIN-Norm. Details dazu im Beitrag Treppenvorschriften: DIN 18065 – Geltung für Gartentreppen?.
✅ Empfehlung: Die Einhaltung der Schrittmaßregel (Höhe und Tiefe der Stufen) wird empfohlen, um die Treppensicherheit zu erhöhen, wie im Beitrag Treppensicherheit: Schrittmaßregel – Empfehlungen für Stufenmaße erläutert.
🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Planung und dem Bau von Treppen sollten die individuellen Bedürfnisse der Nutzer berücksichtigt werden, insbesondere bei Kindern. Dies wird im Beitrag Treppensicherheit: Schrittmaß – Kinder und individuelle Anpassung diskutiert.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Anwendbarkeit der DIN 18065 für Gartentreppen und berücksichtigen Sie die Schrittmaßregel sowie die Bedürfnisse aller Nutzer, um die Treppensicherheit zu gewährleisten. Beachten Sie auch den Beitrag Treppensicherheit: Unfallrisiko – Schrittmaß unabhängig von DIN für weitere Aspekte.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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