Maklerprovision Höhe: Gesetzliche Regelung, ortsübliche Sätze & Provisionsverteilung?
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Maklerprovision Höhe: Gesetzliche Regelung, ortsübliche Sätze & Provisionsverteilung?

Hallo Experten! 🙂
Ich weiß nicht, ob ich in diesem Teil des Forums richtig liege, aber ich versuch's einfach mal:
Gibt es eine eindeutige Regelung zur Höhe der Maklerprovision beim Kauf eines Grundstücks? Ich weiß, dass es in den Bundesländern unterschiedliche "ortsübliche Richtwerte" gibt, die aber alle um die 6 % herumtänzeln. Aber ist das ein "Kann" oder ein "Muss" oder vielleicht eher ein "Sollte"?
Hintergrund meiner Frage ist, dass meine Frau und ich ein Grundstück kaufen wollen, das sehr günstig angeboten wird. Die Tatsache, dass der Makler allerdings 20.6 % (!) Provision einstreichen will, versetzt mich aber in Erstaunen. Ganz sicher werde ich feilschen, möchte aber ganz gerne vorher wissen, wie die Lage rechtlich ist (wenn es denn eine Regelung gibt)!
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
  • Name:
  • BEN
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Höhe der Maklerprovision ist nicht bundesweit gesetzlich festgelegt. Seit dem 23.12.2020 gilt jedoch eine neue Regelung zur Provisionsverteilung: Käufer und Verkäufer müssen sich die Provision in der Regel teilen, wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt wurde.

    Ortsübliche Richtwerte: Die Provisionshöhe orientiert sich an den ortsüblichen Sätzen des jeweiligen Bundeslandes. Diese liegen meist zwischen 3,57 % und 7,14 % (inkl. Mehrwertsteuer) des Kaufpreises. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache, sollte aber nicht wesentlich von den ortsüblichen Sätzen abweichen.

    Keine Regelung ohne Makler: Wenn Sie ein Grundstück ohne die Hilfe eines Maklers kaufen oder verkaufen, fallen keine Provisionskosten an.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich vorab über die ortsüblichen Maklerprovisionen in Ihrer Region und verhandeln Sie die Provisionshöhe gegebenenfalls mit dem Makler.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklerprovision
    Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die ein Makler für seine Vermittlungsleistung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erhält. Die Höhe der Provision ist in der Regel ein Prozentsatz des Kaufpreises.
    Verwandte Begriffe: Courtage, Vermittlungsgebühr, Maklergebühr
    Ortsübliche Provision
    Die ortsübliche Provision ist der Provisionssatz, der in einer bestimmten Region für Maklerleistungen üblich ist. Sie dient als Richtwert für die Verhandlung der Maklerprovision.
    Verwandte Begriffe: Richtwert, Durchschnittsprovision, regionale Provision
    Provisionsverteilung
    Die Provisionsverteilung regelt, wer die Maklerprovision zahlt. Seit dem 23.12.2020 müssen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel teilen, wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt wurde.
    Verwandte Begriffe: Kostenteilung, Provisionsaufteilung, Käuferprovision, Verkäuferprovision
    Bestellerprinzip
    Das Bestellerprinzip besagt, dass bei der Vermietung von Wohnungen derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In der Regel ist dies der Vermieter.
    Verwandte Begriffe: Vermieterprovision, Mieterprovision, Auftraggeberprinzip
    Kaufpreis
    Der Kaufpreis ist der Betrag, den der Käufer für den Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks an den Verkäufer zahlt. Die Maklerprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet.
    Verwandte Begriffe: Erwerbspreis, Verkaufspreis, Transaktionswert
    Grundstückskauf
    Der Grundstückskauf bezeichnet den Erwerb eines Grundstücks durch einen Käufer von einem Verkäufer. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden.
    Verwandte Begriffe: Immobilienerwerb, Landerwerb, Grundstücksübertragung
    Immobilienrecht
    Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die sich auf Immobilien beziehen, einschließlich Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Belastung von Grundstücken.
    Verwandte Begriffe: Sachenrecht, Grundstücksrecht, Wohnungsrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Gibt es eine bundesweite Regelung zur Höhe der Maklerprovision?
      Nein, eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Höhe der Maklerprovision gibt es nicht. Die Provisionshöhe orientiert sich an den ortsüblichen Sätzen des jeweiligen Bundeslandes.
    2. Wie hoch sind die ortsüblichen Maklerprovisionen?
      Die ortsüblichen Maklerprovisionen liegen meist zwischen 3,57 % und 7,14 % (inkl. Mehrwertsteuer) des Kaufpreises. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland und Region.
    3. Wer zahlt die Maklerprovision?
      Seit dem 23.12.2020 gilt eine neue Regelung zur Provisionsverteilung. Käufer und Verkäufer müssen sich die Provision in der Regel teilen, wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt wurde.
    4. Kann die Maklerprovision verhandelt werden?
      Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Allerdings sollte die Provisionshöhe nicht wesentlich von den ortsüblichen Sätzen abweichen.
    5. Was passiert, wenn kein Makler involviert ist?
      Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie ohne die Hilfe eines Maklers kaufen oder verkaufen, fallen keine Provisionskosten an.
    6. Gilt die neue Provisionsregelung auch für Vermietungen?
      Nein, die neue Provisionsregelung gilt nur für den Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Bei Vermietungen gilt weiterhin das Bestellerprinzip, d.h. derjenige, der den Makler beauftragt, zahlt die Provision.
    7. Was ist das "Bestellerprinzip"?
      Das Bestellerprinzip besagt, dass bei der Vermietung von Wohnungen derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In der Regel ist dies der Vermieter.
    8. Wo finde ich Informationen zu den ortsüblichen Maklerprovisionen in meiner Region?
      Informationen zu den ortsüblichen Maklerprovisionen finden Sie bei regionalen Immobilienverbänden, Verbraucherzentralen oder durch Recherche im Internet.

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      Informationen zu den Rechten und Pflichten im Mietverhältnis.
  2. Maklerprovision: Ortsübliche Sätze – Schriftliche Vereinbarung!

    Ortsüblich ...
    ist der Begriff, zu dem einiges zu finden ist.
    Ich persönlich sähe es als wichtiger an, den Makler eindeutig (d.h. bei mir immer "schriftlich") vor allen möglichen weiteren Aktivitäten darauf hinzuweisen, dass sein Provisionssatz von Ihnen nicht akzeptiert wird. Bevor Sie dies nicht mit dem Makler geklärt haben, sähe ich es als schwierig an, später rumzustreiten. Scheinbar sind noch mehr Leute scharf auf das Objekt, sonst würde die Provision nicht so üppig ausfallen.
    Nach meiner Meinung ist aber dann der mögliche Verkäufer naiv, was den tatsächlichen Wert seines Objekts betrifft, bzw. neben dem Makler teilen sich noch einige andere die Beute.
    Zur ihrer rechtlichen Absicherung empfiehlt sich ein Rechtsbeistand.
  3. Maklerprovision & Steuern: Verkaufspreis vs. Eigenprovision

    Ach ja ...
    da bin ich jetzt nicht so im Bilde, aber Frau Daffner könnte sicher mehr wissen.
    Unterliegt der Verkaufspreis (Gewinn) des Objekts möglicherweise einer höheren Versteuerung, als eine mögliche geteilte und vereinnahmte "Eigenprovision" des Verkäufers?
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Maklerprovision: Höhe, Regelung & Provisionsverteilung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Höhe der Maklerprovision beim Grundstückskauf, die Bedeutung schriftlicher Vereinbarungen mit dem Makler und steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit der Provisionsverteilung. Es wird betont, dass ortsübliche Sätze nicht zwingend bindend sind und individuelle Vereinbarungen möglich sind. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob eine geteilte Eigenprovision des Verkäufers steuerliche Vorteile gegenüber dem Verkaufspreis bietet.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bevor weitere Aktivitäten mit dem Makler unternommen werden, sollte der Provisionssatz schriftlich vereinbart werden, wie im Beitrag Maklerprovision: Ortsübliche Sätze – Schriftliche Vereinbarung! hervorgehoben wird. Andernfalls kann es später zu Streitigkeiten kommen.

    💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern orientiert sich an ortsüblichen Sätzen. Diese können jedoch verhandelt werden. Die neue Provisionsverteilung betrifft primär den Immobilienkauf und kann je nach Bundesland variieren.

    📊 Fakten/Zahlen: Ortsübliche Richtwerte für die Maklerprovision liegen oft um die 6 % des Kaufpreises. Die tatsächliche Provisionshöhe kann jedoch abweichen und sollte individuell verhandelt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Provisionshöhe vorab schriftlich mit dem Makler. Prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen einer möglichen Eigenprovision des Verkäufers. Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Rechtsbeistand im Bereich Immobilienrecht hinzu.

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