Doppelte Provision bei Immobilienverkauf: Rechtens? Kosten für Käufer & Verkäufer
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Doppelte Provision bei Immobilienverkauf: Rechtens? Kosten für Käufer & Verkäufer

Ich habe gestern von einem Bekannten gehört, dass eine Bank, die auch Immobilien vermittelt, dafür neuerdings vom Käufer UND vom Verkäufer eine Provision von 4,6 % verlangt. Bis vor kurzem zahlte nur der Käufer diese Summe, was ja auch den üblichen Gepflogenheiten entspricht. Jetzt sollen beide zahlen. Die Bank bekommt damit also in der Summe 9,2 % Provision! Ist das überhaupt zulässig?
(mein Bekannter hat daraufhin übrigens dankend abgelehnt und verkauft seine Wohnung lieber selber ...)
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    🔴 Kritisch: Achten Sie auf versteckte Klauseln im Maklervertrag, die zu unklaren Provisionszahlungen führen könnten.

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    Die Frage, ob eine Bank oder ein Immobilienmakler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision verlangen darf, ist rechtlich geregelt. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Veräußerung von Wohnungen und Einfamilienhäusern". Dieses Gesetz besagt, dass wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, er mindestens die gleiche Provision zahlen muss wie der Käufer. Eine vollständige Abwälzung der Kosten auf den Käufer ist somit nicht mehr zulässig.

    🔴 Gefahr: Unklare Provisionsvereinbarungen können zu unerwarteten Kosten führen. Es ist wichtig, die Vereinbarungen vorab genau zu prüfen.

    Es ist durchaus üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen, die genaue Aufteilung kann jedoch variieren. Die Höhe der Provision ist regional unterschiedlich und oft Verhandlungssache. Es ist ratsam, sich vorab über die ortsüblichen Provisionssätze zu informieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss von einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und prüfen Sie die Provisionsvereinbarung genau.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklerprovision
    Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Jahresmiete berechnet.
    Verwandte Begriffe: Courtage, Vermittlungsgebühr, Erfolgshonorar
    Bestellerprinzip
    Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Es gilt in Deutschland seit 2015 für die Vermietung von Wohnungen.
    Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Provisionspflicht, Vermieterprovision
    Käuferprovision
    Die Käuferprovision ist der Teil der Maklerprovision, der vom Käufer einer Immobilie zu zahlen ist. Seit 2020 ist die vollständige Abwälzung der Maklerkosten auf den Käufer in der Regel nicht mehr zulässig.
    Verwandte Begriffe: Erwerbsnebenkosten, Kaufpreis, Finanzierung
    Verkäuferprovision
    Die Verkäuferprovision ist der Teil der Maklerprovision, der vom Verkäufer einer Immobilie zu zahlen ist. Seit 2020 muss der Verkäufer mindestens die gleiche Provision zahlen wie der Käufer, wenn er den Makler beauftragt hat.
    Verwandte Begriffe: Verkaufspreis, Angebot, Marktwert
    Doppelprovision
    Eine Doppelprovision liegt vor, wenn ein Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision erhält. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig, jedoch sind die genauen Regelungen zu beachten.
    Verwandte Begriffe: Interessenkonflikt, Transparenz, Offenlegung
    Immobilienrecht
    Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die sich auf Immobilien beziehen, wie z.B. Kaufverträge, Grundbuchrecht, Mietrecht und Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Eigentum, Besitz, dingliche Rechte
    Finanzierung
    Die Finanzierung bezieht sich auf die Bereitstellung von Kapital zur Finanzierung eines Immobilienkaufs oder -baus. Dies kann durch Eigenkapital, Kredite oder staatliche Förderprogramme erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Hypothek, Darlehen, Zinsen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist eine doppelte Provision beim Immobilienverkauf rechtens?
      Seit 2020 ist die vollständige Abwälzung der Maklerkosten auf den Käufer in der Regel nicht mehr zulässig. Der Verkäufer muss mindestens die gleiche Provision zahlen wie der Käufer, wenn er den Makler beauftragt hat. Die genaue Aufteilung kann jedoch variieren.
    2. Wie hoch ist die übliche Maklerprovision?
      Die Höhe der Maklerprovision ist regional unterschiedlich und oft Verhandlungssache. Sie liegt in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Es ist ratsam, sich vorab über die ortsüblichen Provisionssätze zu informieren.
    3. Was sollte ich bei einer Provisionsvereinbarung beachten?
      Die Provisionsvereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden und klar die Höhe der Provision, die Zahlungsmodalitäten und die Leistungen des Maklers definieren. Achten Sie darauf, dass keine versteckten Kosten enthalten sind.
    4. Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
      Ja, die Maklerprovision ist in der Regel verhandelbar. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen und die Provisionssätze zu vergleichen. Auch die Leistungen des Maklers können ein Argument für eine niedrigere Provision sein.
    5. Was passiert, wenn der Makler keine Leistung erbringt?
      Wenn der Makler seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Reduzierung der Provision oder sogar auf eine vollständige Rückzahlung. Dies sollte jedoch im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
    6. Gibt es Ausnahmen von der Provisionsregelung?
      Ja, es gibt Ausnahmen von der Provisionsregelung, beispielsweise bei gewerblichen Immobilien oder bei Vermietungen. Hier gelten andere gesetzliche Bestimmungen.
    7. Was ist das Bestellerprinzip?
      Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Bei Vermietungen ist dies in der Regel der Vermieter.
    8. Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Maklerprovision?
      Weitere Informationen finden Sie bei Verbraucherzentralen, Anwälten für Immobilienrecht oder in einschlägigen Fachartikeln und Ratgebern.

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  2. Maklerprovision: Übliche Praxis vs. Angebot/Nachfrage

    Jupp Werner,
    nicht 4,6 %, ca. 1 % weniger von Käufer und Verkäufer. So kenn ich das. Klar ist das rechtens Angebot und Nachfrage regulieren den Preis 😉
    Grüße
  3. Maklerrecht: Gibt es eine Obergrenze für Provisionen?

    ich dachte nur
    es gibt sowas wie ein Maklerrecht ... und soviel wie ich weiß gibt es doch auch eine Obergrenze bei Maklerprovisionen. Anscheinend darf da aber doch jeder machen was er will (solange es der Markt hergibt) ...?
  4. Doppelprovision: Leistungsgerechte Bezahlung für Makler?

    Da hast du wohl recht.
    Ob es da ein eigenes Recht für gibt? , keine Ahnung. Wenn ich bedenke wie einfach man Immobilienmakler werden kann, kostet doch nur um die 200-300 € und schon hast du einen Maklerschein. Eine Ausbildung benötigste da nicht.
    Ein guter Makler erbringt ja auch eine Leistung für Verkäufer und Käufer! Da finde ich es schon gerecht, das beide dafür bezahlen.
    Vorsicht ist aber in der Branche auf jeden Fall angesagt. Aus eigener Erfahrung, es gibt "Makler" die versprechen Dir erst mal jeden Preis für deine Immobilie. Oft gerät der Verkäufer dann unter Zeitdruck (Thema Doppelfinanzierung) und verkauft dann später doch unter dem genannten Preis! Vielen Maklern kommt es darauf an erst mal den Maklervertrag unterschrieben zu bekommen, da locken sie schon mal mit einem Mondpreis, der Verkäufer freut sich erst mal und wundert sich später.
    Es gibt selbstverständlich auch seriöse Makler!
    Guter Freund von mir ist im Zuge einer Erbschaft ebenfalls auf so einen Mondpreismakler reingefallen. Am Ende (dreivierteljahr Doppelbelastung) wurde zu wesentlich geringerem Preis verkauft. Einen anderen in meinen Augen seriösen Makler hatte er wegen des niedrigeren Kaufpreises abgelehnt. Am Ende hat er darauf gezahlt!
    Grüße aus der Heide
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Doppelprovision beim Immobilienverkauf: Rechtmäßigkeit & Kosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit und Angemessenheit der Doppelprovision (Käufer- und Verkäuferprovision) bei Immobilienverkäufen. Es wird hinterfragt, ob es eine Obergrenze für Maklerprovisionen gibt und welche Leistungen ein Makler für beide Parteien erbringt. Die einfache Möglichkeit, Immobilienmakler zu werden, wird ebenfalls thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Vorsicht vor unseriösen Maklern, die Mondpreise verlangen, wie im Beitrag Doppelprovision: Leistungsgerechte Bezahlung für Makler? erwähnt wird. Ein Maklervertrag sollte immer sorgfältig geprüft werden.

    💰 Zusatzinfo: Die Provisionshöhe kann variieren, liegt aber oft bei ca. 4,6 % (inkl. MwSt.) für Käufer und Verkäufer, wie in der Ursprungsfrage angedeutet. Maklerprovision: Übliche Praxis vs. Angebot/Nachfrage deutet auf regionale Unterschiede hin.

    📊 Zusatzinfo: Die Frage nach einer Obergrenze für Maklerprovisionen wird im Beitrag Maklerrecht: Gibt es eine Obergrenze für Provisionen? aufgeworfen. Es wird diskutiert, ob der Markt die Provisionshöhe reguliert.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich umfassend über die ortsüblichen Maklerprovisionen und vergleichen Sie Angebote verschiedener Makler. Achten Sie auf die Leistungen, die der Makler für Käufer und Verkäufer erbringt, bevor Sie einen Maklervertrag abschließen. Klären Sie alle Kosten transparent ab.

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