Doppelte Maklerprovision in Karlsruhe? Ist das rechtens & verhandelbar in Baden-Württemberg?
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Doppelte Maklerprovision in Karlsruhe? Ist das rechtens & verhandelbar in Baden-Württemberg?

Wir wollen im Raum Karlsruhe ein Haus über einen Makler kaufen. Jetzt habe ich in den Bedingungen des Maklers gelesen, dass nicht nur wir die 3,48 % Provision bezahlen sollen, sondern auch der Verkäufer! Ist das üblich? Das sind zusammen fast 7 Prozent nur für den Makler? Ist sowas noch verhandelbar? Bundesland: Baden-Württemberg.
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  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Frage, ob eine "doppelte" Maklerprovision üblich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Seit dem 23.12.2020 gilt das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision bei Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

    Gesetzliche Regelung: In Baden-Württemberg, wie im gesamten Bundesgebiet, ist es üblich, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, sofern der Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig wird. Das bedeutet, dass beide Parteien in der Regel jeweils einen Teil der Provision tragen.

    Verhandelbarkeit: Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar, auch wenn es üblich ist, dass sie sich an den ortsüblichen Sätzen orientiert. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Makler zu suchen und zu versuchen, eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu treffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Maklervertrag genau und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass die Provisionsvereinbarung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und Ihre Interessen gewahrt werden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklerprovision
    Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistungen erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Jahresmiete berechnet. Die genaue Höhe und Aufteilung der Provision sind gesetzlich geregelt und können verhandelt werden.
    Verwandte Begriffe: Courtage, Vermittlungsgebühr, Erfolgshonorar
    Bestellerprinzip
    Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Bei Vermietungen ist dies in der Regel der Vermieter, während beim Verkauf von Immobilien seit 2020 die Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer gilt.
    Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Provisionspflicht, Vermittlungsauftrag
    Teilung der Maklerprovision
    Seit dem 23.12.2020 ist die Teilung der Maklerprovision gesetzlich geregelt. Wenn der Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig ist, müssen beide Parteien in der Regel einen Teil der Provision tragen. Die genaue Aufteilung kann jedoch variieren und sollte im Maklervertrag klar geregelt sein.
    Verwandte Begriffe: Provisionsaufteilung, Käuferprovision, Verkäuferprovision
    Maklervertrag
    Ein Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Immobilienmakler und einem Auftraggeber (Käufer oder Verkäufer), in dem die Leistungen des Maklers und die Höhe der Provision festgelegt sind. Der Vertrag sollte alle wichtigen Punkte wie die Provisionshöhe, die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer, die Leistungen des Maklers und die Laufzeit des Vertrags enthalten.
    Verwandte Begriffe: Vermittlungsvertrag, Provisionsvereinbarung, Auftragsbedingungen
    Ortsübliche Provision
    Die ortsübliche Provision ist der durchschnittliche Provisionssatz, der in einer bestimmten Region für die Vermittlung von Immobilien üblich ist. Sie dient als Orientierungshilfe bei der Verhandlung der Maklerprovision. Die genaue Höhe kann jedoch je nach Region und Vereinbarung variieren.
    Verwandte Begriffe: Durchschnittsprovision, regionale Provision, Marktüblichkeit
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGBAbk.)
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist eine Sammlung von Gesetzen, die das Zivilrecht in Deutschland regeln. Es enthält auch Bestimmungen über Maklerverträge und die Maklerprovision.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Gesetzgebung
    Gesetz zur Teilung der Maklerprovision
    Dieses Gesetz regelt die Aufteilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Es legt fest, dass die Provision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss, wenn der Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig ist.
    Verwandte Begriffe: Provisionsaufteilung, Käuferprovision, Verkäuferprovision

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist eine doppelte Maklerprovision in Baden-Württemberg rechtens?
      Seit 2020 ist die Teilung der Maklerprovision gesetzlich geregelt. Wenn der Makler sowohl für Käufer als auch Verkäufer tätig ist, müssen beide Parteien in der Regel einen Teil der Provision tragen. Die genaue Aufteilung kann jedoch variieren und sollte im Maklervertrag klar geregelt sein.
    2. Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
      Ja, die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Makler zu suchen und zu versuchen, eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu treffen. Informieren Sie sich vorab über die ortsüblichen Provisionssätze, um eine realistische Verhandlungsbasis zu haben.
    3. Was passiert, wenn der Makler nur für den Verkäufer tätig ist?
      Wenn der Makler ausschließlich im Auftrag des Verkäufers handelt, kann die Provision vollständig vom Verkäufer getragen werden. In diesem Fall sind Sie als Käufer in der Regel nicht verpflichtet, eine Provision zu zahlen. Achten Sie darauf, dass dies im Maklervertrag eindeutig festgelegt ist.
    4. Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Baden-Württemberg?
      Die übliche Maklerprovision liegt in Baden-Württemberg zwischen 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises für Käufer und Verkäufer. Die genaue Höhe kann jedoch je nach Region und Vereinbarung variieren. Es ist wichtig, sich vorab zu informieren und die Provisionshöhe zu verhandeln.
    5. Was sollte ich im Maklervertrag beachten?
      Der Maklervertrag sollte alle wichtigen Punkte wie die Höhe der Provision, die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer, die Leistungen des Maklers und die Laufzeit des Vertrags enthalten. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch und lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtlich beraten.
    6. Welche Gesetze regeln die Maklerprovision?
      Die Maklerprovision wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision geregelt. Diese Gesetze legen fest, unter welchen Bedingungen eine Provision gezahlt werden muss und wie sie aufgeteilt wird.
    7. Was bedeutet "Bestellerprinzip"?
      Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Bei Vermietungen ist dies in der Regel der Vermieter. Beim Verkauf von Immobilien gilt seit 2020 die Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer.
    8. Kann ich vom Maklervertrag zurücktreten?
      Ein Rücktritt vom Maklervertrag ist unter bestimmten Umständen möglich, beispielsweise wenn der Makler seine Pflichten verletzt hat oder wenn ein Widerrufsrecht besteht. Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.

    🔗 Verwandte Themen

    • Maklervertrag widerrufen
      Informationen zu den Bedingungen und Fristen für den Widerruf eines Maklervertrags.
    • Provisionshöhe beim Immobilienverkauf
      Überblick über die üblichen Provisionssätze und Faktoren, die die Höhe beeinflussen.
    • Rechte und Pflichten von Immobilienkäufern
      Wichtige Aspekte, die Käufer beim Erwerb einer Immobilie beachten sollten.
    • Immobilienkauf ohne Makler
      Vor- und Nachteile des Kaufs einer Immobilie ohne die Beteiligung eines Maklers.
    • Finanzierung des Immobilienkaufs
      Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmodellen und Fördermöglichkeiten.
  2. Maklerprovision Karlsruhe: Regionale Üblichkeit & Verhandlung

    Ja, regional üblich ...
    Ja, regional üblich und ja, verhandelbar. Übrigens, keine doppelte Maklergebühr, Sie teilen sich nur die Courtage mit dem Verkäufer.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Doppelte Maklerprovision in Karlsruhe: Rechtens & Verhandelbar?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die doppelte Maklerprovision in Karlsruhe, Baden-Württemberg, rechtens und verhandelbar ist. Ein wichtiger Punkt ist, dass es sich eigentlich um eine Teilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer handelt. Die regionale Üblichkeit und die Möglichkeit zur Verhandlung werden ebenfalls thematisiert.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Maklerprovision Karlsruhe: Regionale Üblichkeit & Verhandlung bestätigt, dass die Teilung der Maklergebühr in der Region üblich und verhandelbar ist. Es wird klargestellt, dass es sich nicht um eine doppelte Gebühr handelt, sondern um eine Teilung der Courtage.

    💰 Kosten: Die Maklerprovision in Baden-Württemberg beträgt üblicherweise 3,48 % für Käufer und Verkäufer, was zusammen fast 7 % ergibt. Die Verhandelbarkeit dieser Gebühr ist ein zentraler Aspekt der Diskussion.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Maklerprovision in Karlsruhe zu verhandeln und sich über die üblichen Konditionen in Baden-Württemberg zu informieren. Die Teilung der Courtage sollte klar im Maklervertrag geregelt sein.

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