Maklerprovision bei Neubau: Anspruch, wenn 2 Makler dasselbe Grundstück anbieten?
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Maklerprovision bei Neubau: Anspruch, wenn 2 Makler dasselbe Grundstück anbieten?

Hallo,
wir sind in einem Neubaugebiet auf der Suche nach einem Grundstück. Wir haben mit Makler A einen Termin ausgemacht, danach mit einem Makler B, der (so dachten wir) ein anderes Grundstück anbietet. Der Ortstermin mit Makler B war vor dem Termin mit Makler A, es hat sich dann herausgestellt, dass es sich um ein und dasselbe Grundstück handelt.
Was gilt jetzt, wer hat Anspruch auf Provision:
Kontakt mit Makler A war vor Kontakt mit Makler B
Ortstermin mit Makler B war vor Ortstermin mit Makler A
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  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Frage, wer die Maklerprovision erhält, wenn zwei Makler dasselbe Grundstück anbieten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob ein wirksamer Maklervertrag mit beiden Maklern zustande gekommen ist und ob die Tätigkeit des jeweiligen Maklers ursächlich für den Kauf des Grundstücks war.

    Grundsätzlich entsteht ein Provisionsanspruch nur, wenn der Makler den Nachweis der Gelegenheit zum Kauf erbracht oder das Zustandekommen des Kaufvertrags vermittelt hat. Wenn Sie zuerst mit Makler B einen Ortstermin hatten und dieser Ihnen das Grundstück gezeigt hat, könnte Makler B einen Provisionsanspruch haben, sofern ein Maklervertrag bestand.

    Sollte Makler A Ihnen das gleiche Grundstück ebenfalls nachgewiesen haben und es kommt zum Kauf, könnte auch Makler A einen Anspruch haben. Allerdings ist eine doppelte Provisionszahlung für dasselbe Grundstück unüblich und rechtlich oft problematisch. Es ist wichtig, die jeweiligen Maklerverträge genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Sachlage von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Maklerprovision zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklervertrag
    Ein Vertrag zwischen einem Makler und einem Kunden, der die Bedingungen für die Vermittlung oder den Nachweis einer Immobilie regelt. Er kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend geschlossen werden. Verwandte Begriffe: Provisionsvereinbarung, Nachweisvertrag, Vermittlungsvertrag.
    Provisionsanspruch
    Das Recht des Maklers auf Zahlung einer Provision, wenn er erfolgreich eine Immobilie vermittelt oder nachgewiesen hat. Der Anspruch entsteht, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht und die Leistung des Maklers ursächlich für den Kauf war. Verwandte Begriffe: Maklercourtage, Erfolgshonorar, Vergütungsanspruch.
    Nachweis
    Die Tätigkeit des Maklers, dem Kunden eine bis dahin unbekannte Gelegenheit zum Kauf einer Immobilie aufzuzeigen. Der Nachweis ist eine der möglichen Leistungen des Maklers, die einen Provisionsanspruch begründen können. Verwandte Begriffe: Gelegenheit zum Kauf, Objektinformation, erstmalige Kenntnis.
    Vermittlung
    Die aktive Tätigkeit des Maklers, um einen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer herbeizuführen. Die Vermittlung umfasst beispielsweise Verhandlungen, Organisation von Terminen und Beratung der Parteien. Verwandte Begriffe: Vertragsanbahnung, Interessenvertretung, Zusammenführung.
    Doppelprovision
    Die Situation, in der ein Käufer für dieselbe Immobilie an zwei verschiedene Makler eine Provision zahlen soll. Dies ist in der Regel unzulässig, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Verwandte Begriffe: Mehrfachprovision, Provisionsstreit, ungerechtfertigte Bereicherung.
    Neubaugebiet
    Ein Gebiet, in dem neue Wohnhäuser oder Gewerbeimmobilien errichtet werden. Der Kauf von Grundstücken in Neubaugebieten unterliegt besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Verwandte Begriffe: Baugebiet, Erschließung, Bauland.
    Ortstermin
    Ein Treffen an der Immobilie oder dem Grundstück, bei dem sich der Interessent ein Bild von der Lage und den Gegebenheiten machen kann. Der Ortstermin kann ein wichtiger Bestandteil der Maklerleistung sein. Verwandte Begriffe: Besichtigung, Objektbegehung, Lokalaugenschein.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Maklervertrag?
      Ein Maklervertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Makler und einem Kunden, in der die Leistungen des Maklers (z.B. Nachweis oder Vermittlung einer Immobilie) und die dafür zu zahlende Provision geregelt sind.
    2. Wann entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers?
      Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn der Makler den Nachweis der Gelegenheit zum Kauf erbracht oder das Zustandekommen des Kaufvertrags vermittelt hat und ein wirksamer Maklervertrag besteht.
    3. Was bedeutet "Nachweis der Gelegenheit"?
      Der Nachweis der Gelegenheit bedeutet, dass der Makler dem Kunden Informationen über eine konkrete Kaufgelegenheit (z.B. ein Grundstück) gegeben hat, die dem Kunden bis dahin nicht bekannt waren.
    4. Was bedeutet "Vermittlung"?
      Vermittlung bedeutet, dass der Makler aktiv dazu beigetragen hat, dass der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, beispielsweise durch Verhandlungen oder Organisation von Terminen.
    5. Muss ein Maklervertrag schriftlich sein?
      Ein Maklervertrag kann auch mündlich oder stillschweigend (durch schlüssiges Handeln) zustande kommen, aber ein schriftlicher Vertrag ist empfehlenswert, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu regeln.
    6. Was ist eine Doppelprovision?
      Eine Doppelprovision liegt vor, wenn der Käufer einer Immobilie an zwei verschiedene Makler eine Provision für dieselbe Immobilie zahlen soll. Dies ist in der Regel unzulässig.
    7. Was kann ich tun, wenn ich unsicher bin, ob ich eine Provision zahlen muss?
      Lassen Sie die Sachlage von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen. Dieser kann die Verträge prüfen und Ihnen eine rechtssichere Auskunft geben.
    8. Welche Rolle spielt der Ortstermin bei der Provisionsfrage?
      Der Ortstermin kann ein Indiz dafür sein, dass der Makler seine Leistung erbracht hat (Nachweis oder Vermittlung). Allerdings ist der Ortstermin allein nicht ausschlaggebend für den Provisionsanspruch.

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  2. Maklerprovision: Vorkenntnis anzeigen – Doppelprovision vermeiden!

    Wenn Sie nicht aufpassen ...
    Wenn Sie nicht aufpassen sogar beide. Beide Makler sind wahrscheinlich als Nachweismakler tätig geworden. Sie müssten dem zweiten (also B) Vorkenntnis anzeigen. Ob Ihnen Makler A das Grundstück auch richtig angeboten hat, steht dabei noch auf einem anderen Blatt Papier.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Maklerprovision bei Neubau: Provisionsanspruch bei Doppelbeauftragung

    💡 Kernaussagen: Bei der Suche nach einem Grundstück im Neubaugebiet kann es vorkommen, dass mehrere Makler dasselbe Objekt anbieten. Entscheidend für den Provisionsanspruch ist, ob der zweite Makler über die Vorkenntnis informiert wurde. Andernfalls besteht die Gefahr einer Doppelprovision. Ein genauer Blick in den Maklervertrag ist unerlässlich, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Maklerprovision: Vorkenntnis anzeigen – Doppelprovision vermeiden! erläutert, sollten Sie dem zweiten Makler unbedingt Ihre Vorkenntnis mitteilen, um eine doppelte Provisionszahlung zu verhindern. Versäumnisse können teuer werden.

    💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und kann je nach Bundesland variieren. Informieren Sie sich vorab über die üblichen Sätze in Ihrer Region, um die Angemessenheit der geforderten Provision besser einschätzen zu können.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Maklervertrag sorgfältig auf Klauseln zum Provisionsanspruch. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen mit den Maklern, insbesondere die Vorkenntnisanzeige. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Immobilienrecht.

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