Maklerprovision ohne Leistung: Wann ist sie berechtigt? Kosten & Rechte
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Maklerprovision ohne Leistung: Wann ist sie berechtigt? Kosten & Rechte

Hallo,
wir sind im Begriff eine Immobilie zu erwerben. Aufmerksam wurden wir durch eine Anzeige in unserer Tageszeitung. Die Anzeige sagte aus, dass ein renovierter Resthof in Br ... zu verkaufen sei und die Telefonnummer des Maklers. Ich setzte mich mit dem Makler in Verbindung und wollte einen Besichtigungstermin vereinbaren. Er gab mir lediglich die Telefonnummer der Besitzerin. Nach einem Anruf bei der guten Frau konnten wir auch recht kurzfristig das Objekt ansehen. Der Herr Makler war nicht in Sicht, ein Exposé gibt es bis heute auch nicht. Da wir mit einer weiteren Partei das Objekt kaufen möchten waren wir nun schon einige Male zur Besichtigung dort  -  wie der Makler aussieht wissen wir immer noch nicht. Es geht jetzt auf den Kauf zu und der gute Mensch hat sich noch nicht einmal bei uns gemeldet  -  auch Unterlagen wie Grundriss, Flurplan, Versicherungsunterlagen etc. bekamen wir von der Eigentümerin selbst. Auf die Frage nach dem Maklervertrag wurde nur viel gestottert und nicht wirklich geantwortet geschweige denn ein Vertrag vorgezeigt. Die Eigentümerin wusste weder wieviel % der Makler bekommt, noch ob die Kosten geteilt oder allein unsere Sorge sind. Sie meinte dann nur "ja das bleibt dann wohl an Ihnen hängen, ich glaube so 4  -  5 %" ... Hätte der Makler nun überhaupt ein Anrecht auf eine Courtage, er hat ja in keinster Weise eine Leistung erbracht und wenn doch, kann man die Courtage mindern z.B. auf 1 % für die Herstellung des Kontaktes? Wir hätten sicher auch ohne die Hilfe des Maklers die Telefonnummer herausbekommen da wir in dem Ort einige Leute kennen, haben aber nicht damit gerechnet, dass uns ein Objekt dort so sehr gefallen würde ... Nun geht es hier um annähernd 8000 €, für eine Zeitungsanzeige und eine Telefonnummer, die wir nicht bereit sind zu zahlen. Kann uns jemand einen Rat geben? Besten Dank
  • Name:
  • Inke-Catharina Weper
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob Sie die Maklerprovision zahlen müssen, obwohl die Leistung des Maklers Ihrer Meinung nach gering war. Grundsätzlich entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers, wenn durch seine Tätigkeit ein Kaufvertrag zustande kommt. Allerdings gibt es Ausnahmen.

    Wichtige Kriterien für die Berechtigung der Provision:

    • Nachweis der Leistung: Der Makler muss nachweisen, dass seine Tätigkeit ursächlich für den Kaufvertragsabschluss war. Eine reine Zeitungsanzeige reicht oft nicht aus.
    • Maklervertrag: Ein gültiger Maklervertrag muss vorliegen.
    • Tatsächliche Leistung: Der Makler muss tatsächlich Leistungen erbracht haben, die über das bloße Herstellen des Kontakts hinausgehen (z.B. Besichtigung, Bereitstellung von Unterlagen, Beratung).

    Wenn der Makler kaum Leistungen erbracht hat, könnte der Provisionsanspruch unberechtigt sein. Ich empfehle Ihnen, den Maklervertrag und die erbrachten Leistungen genau zu prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Immobilienrecht beraten, um Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls gegen den Provisionsanspruch vorzugehen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklerprovision
    Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die ein Makler für seine Tätigkeit beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie erhält. Die Höhe der Provision ist meist gesetzlich oder vertraglich geregelt.
    Verwandte Begriffe: Courtage, Maklergebühr, Vermittlungsprovision
    Maklervertrag
    Ein Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen dem Makler und dem Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer), der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden.
    Verwandte Begriffe: Vermittlungsvertrag, Provisionsvereinbarung, Alleinauftrag
    Courtage
    Courtage ist ein anderes Wort für Maklerprovision. Es bezeichnet die Vergütung, die der Makler für seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit erhält.
    Verwandte Begriffe: Provision, Maklergebühr, Vermittlungsprovision
    Leistungsnachweis
    Ein Leistungsnachweis ist ein Dokument, das die erbrachten Leistungen des Maklers belegt. Dies können z.B. Protokolle von Besichtigungen, Exposés oder Nachweise über die Bereitstellung von Unterlagen sein.
    Verwandte Begriffe: Tätigkeitsbericht, Dokumentation, Nachweis der Vermittlung
    Immobilienrecht
    Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die sich auf Immobilien beziehen, wie z.B. Kauf, Verkauf, Vermietung, Belastung und Nutzung von Grundstücken und Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Sachenrecht, Baurecht
    Provisionsanspruch
    Der Provisionsanspruch ist das Recht des Maklers, für seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit eine Provision zu erhalten. Der Anspruch entsteht, wenn ein gültiger Maklervertrag vorliegt und die Vermittlungstätigkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags geführt hat.
    Verwandte Begriffe: Vergütungsanspruch, Honoraranspruch, Entgeltanspruch
    Kausalität
    Kausalität bedeutet, dass ein Zusammenhang zwischen der Handlung des Maklers und dem Zustandekommen des Kaufvertrages bestehen muss. Die Tätigkeit des Maklers muss ursächlich für den Vertragsabschluss gewesen sein.
    Verwandte Begriffe: Ursächlichkeit, Zusammenhang, Bedingung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann ist eine Maklerprovision berechtigt?
      Eine Maklerprovision ist berechtigt, wenn ein gültiger Maklervertrag vorliegt, der Makler eine Leistung erbracht hat, die zum Kaufvertragsabschluss geführt hat, und diese Leistung nachweisbar ist. Die reine Nennung eines Objektes in einer Zeitungsanzeige reicht in der Regel nicht aus.
    2. Was passiert, wenn der Makler kaum Leistungen erbracht hat?
      Wenn der Makler nur geringe oder keine Leistungen erbracht hat, kann der Provisionsanspruch unberechtigt sein. Es ist wichtig zu prüfen, ob die erbrachten Leistungen im Verhältnis zur geforderten Provision stehen.
    3. Kann ich die Maklerprovision verweigern, wenn ich mit der Leistung unzufrieden bin?
      Wenn die Leistungen des Maklers nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen oder die Leistung mangelhaft ist, kann unter Umständen ein Anspruch auf Minderung der Provision bestehen oder die Zahlung ganz verweigert werden. Dies sollte jedoch rechtlich geprüft werden.
    4. Welche Unterlagen sollte ich prüfen, bevor ich die Maklerprovision zahle?
      Sie sollten den Maklervertrag, die Leistungsnachweise des Maklers (z.B. Protokolle von Besichtigungen, Nachweise über die Bereitstellung von Unterlagen) und den Kaufvertrag prüfen. Achten Sie darauf, ob die Leistungen des Maklers tatsächlich erbracht wurden und ob diese zum Kauf geführt haben.
    5. Was ist ein Maklervertrag?
      Ein Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen dem Makler und dem Kunden (Verkäufer oder Käufer), in dem die Leistungen des Maklers und die Höhe der Provision geregelt sind. Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden.
    6. Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass die Maklerprovision unberechtigt ist?
      Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann den Sachverhalt prüfen und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
    7. Muss ich die Provision zahlen, wenn ich das Objekt bereits kannte?
      Wenn Sie das Objekt bereits vor der Tätigkeit des Maklers kannten und der Makler keine zusätzliche Leistung erbracht hat, die zum Kauf geführt hat, kann der Provisionsanspruch unberechtigt sein.
    8. Was ist, wenn der Maklervertrag nicht schriftlich abgeschlossen wurde?
      Ein mündlicher Maklervertrag kann unter Umständen auch gültig sein, jedoch ist es schwierig, die genauen Vereinbarungen nachzuweisen. Ein schriftlicher Vertrag ist immer empfehlenswert.

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      Tipps und Tricks, wie Sie die Maklerprovision reduzieren oder vermeiden können.
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      Unter welchen Umständen Sie einen Maklervertrag widerrufen können.
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    • Immobilienkauf ohne Makler
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      Was Sie tun können, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Maklerprovision unberechtigt ist.
  2. Provisionsanspruch: Maklerleistung – Kenntnis reicht!

    Tja, er hat ein Anrecht auf Prov ...
    Tja, er hat ein Anrecht auf Prov er muss nur sagen: ich weiß was. Sie haben angerufen und das ist es. Bevor Sie kaufen, sollte dieses geklärt sein ...
  3. Maklerprovision: Höhe & Hinweis in der Immobilienanzeige?

    Stand in der
    Anzeige etwas von Maklerprovision und deren Höhe?
  4. Immobilienkauf: Alternative – Provisionsfreie Objekte suchen!

    Zwei Möglichkeiten stehen zur Wahl:
    1. Neues Objekt suchen.
    2. Dieses Objekt kaufen und volle Courtage zahlen.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Maklerprovision ohne Leistung? Rechte und Pflichten beim Immobilienkauf

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Berechtigung einer Maklerprovision, wenn die erbrachte Leistung als gering empfunden wird. Es wird erörtert, ob die bloße Kenntnis des Objekts durch den Makler einen Provisionsanspruch rechtfertigt und welche Rolle ein Hinweis auf die Provision in der Immobilienanzeige spielt. Zudem wird die Möglichkeit diskutiert, provisionsfreie Objekte zu suchen, um die Zahlung einer Maklerprovision zu umgehen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Vor dem Kauf einer Immobilie sollte die Provisionsfrage unbedingt geklärt werden, wie im Beitrag Provisionsanspruch: Maklerleistung – Kenntnis reicht! betont wird. Unklarheiten können zu unerwarteten Kosten führen.

    💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Maklerprovision und ein Hinweis darauf in der Anzeige sind wichtige Faktoren bei der Beurteilung des Provisionsanspruchs. Fehlt ein klarer Hinweis, kann dies den Anspruch des Maklers schwächen, wie im Beitrag Maklerprovision: Höhe & Hinweis in der Immobilienanzeige? erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Als Alternative zur Zahlung einer möglicherweise ungerechtfertigten Maklerprovision wird empfohlen, nach provisionsfreien Objekten zu suchen. Dies kann eine sinnvolle Option sein, um Kosten zu sparen, wie im Beitrag Immobilienkauf: Alternative – Provisionsfreie Objekte suchen! vorgeschlagen wird. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf umfassend über die eigenen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Maklerprovision zu informieren, um finanzielle Risiken zu minimieren. Ein Maklervertrag sollte vorab genau geprüft werden.

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