2/3 Geschossigkeit in Schleswig-Holstein: Was ist erlaubt? Richtlinien, Traufhöhe & Bauantrag
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2/3 Geschossigkeit in Schleswig-Holstein: Was ist erlaubt? Richtlinien, Traufhöhe & Bauantrag

Ich wusste ja schon immer das Schleswig-Holstein ganz speziell ist und das scheint auch bei der 2/3 Geschossigkeit der Fall zu sein.
Wir möchten gerne in unserem Baugebiet, in dem nur 1 Vollgeschoss erlaubt ist, ein Haus im Typ "Stadtvilla" bauen, d.h. quadratische Grundfläche, gerade Außenwände vom EGAbk. ins OGAbk., Walmdach. Bisher gingen wir davon aus, dass nur die Quadratmeter über die 2/3-Regelung entscheidet, d.h. mit einer geringen Deckenhöhe im OG, einer Empore und das Einhalten einer bestimmten Traufhöhe schien unser Projekt möglich. Jetzt kommt aber die Frage auf, ob die 2/3-Geschossigkeit in SH bedingt, dass die Außenwände versetzt laufen müssen (z.B. mit umlaufenden Balkon im OG) oder welche definitiven Richtlinien hier einzuhalten sind.
Wäre toll, wenn hier jemand eine eindeutige Antwort wüsste oder mir sagen kann, wer es weiß. Das Amt auf jeden Fall nicht.
Anbei ein Link, welches das potentielle Haus zeigt.
  • Name:
  • Ann-Christin Frank
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    Ich verstehe, dass Sie sich über die spezielle Regelung zur 2/3 Geschossigkeit in Schleswig-Holstein informieren möchten, insbesondere im Hinblick auf den Bau einer Stadtvilla mit Walmdach in einem Baugebiet, in dem nur ein Vollgeschoss erlaubt ist.

    Die 2/3 Geschossigkeit bedeutet, dass ein Geschoss nur dann als Vollgeschoss zählt, wenn es mindestens 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses einnimmt. Dies ist in der Landesbauordnung (LBOAbk.) Schleswig-Holstein geregelt. Die genauen Bestimmungen zur Geschossigkeit und Anrechenbarkeit von Flächen finden Sie in §2 der LBO.

    Für Ihr Projekt bedeutet das konkret: Achten Sie darauf, dass das Dachgeschoss Ihrer Stadtvilla die 2/3-Regel einhält, um nicht als zweites Vollgeschoss zu gelten. Die Traufhöhe spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, da sie oft in Bebauungsplänen begrenzt ist. Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihres Baugebietes genau auf Festsetzungen zur Geschossigkeit, Traufhöhe und Dachform.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Bauamt auf und lassen Sie sich dort bezüglich der Geschossigkeit und der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks beraten. Ein Architekt kann Ihnen ebenfalls helfen, die Planung so anzupassen, dass sie den Vorgaben entspricht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Geschossigkeit
    Die Geschossigkeit bezeichnet die Anzahl der oberirdischen Geschosse eines Gebäudes. Die genaue Definition und Anrechnung von Geschossen ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Die Geschossigkeit beeinflusst die Bebaubarkeit eines Grundstücks und die zulässige Gebäudehöhe.
    Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Teilgeschoss, Landesbauordnung
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält unter anderem Vorschriften zur Geschossigkeit, Abstandsflächen, Brandschutz und Standsicherheit. Die LBO ist die Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bebauungsplan
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks festlegt. Er enthält unter anderem Festsetzungen zur Geschossigkeit, Traufhöhe, Dachform und Nutzung. Der Bebauungsplan ist die Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Baurecht, Flächennutzungsplan
    Traufhöhe
    Die Traufhöhe ist die Höhe, an der die Außenwand auf das Dach trifft. Sie wird in der Regel von der Geländeoberfläche bis zur Oberkante der Traufe gemessen. Die Traufhöhe ist oft in Bebauungsplänen begrenzt und beeinflusst die Höhe des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Gebäudehöhe, Firsthöhe, Bauhöhe
    Walmdach
    Ein Walmdach ist eine Dachform, bei der das Dach an allen vier Seiten geneigt ist. Im Gegensatz zum Satteldach hat das Walmdach keine Giebelflächen. Das Walmdach bietet einen guten Schutz vor Witterungseinflüssen und kann die nutzbare Fläche im Dachgeschoss reduzieren.
    Verwandte Begriffe: Satteldach, Pultdach, Dachform
    Stadtvilla
    Eine Stadtvilla ist ein freistehendes Wohnhaus mit einer repräsentativen Architektur. Sie zeichnet sich oft durch eine quadratische Grundfläche, gerade Außenwände und ein Walmdach aus. Stadtvillen sind in der Regel größer als Einfamilienhäuser und bieten viel Wohnraum.
    Verwandte Begriffe: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnhaus
    Bauamt
    Das Bauamt ist die Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben zuständig ist. Es prüft, ob ein Bauvorhaben den baurechtlichen Bestimmungen entspricht und erteilt die Baugenehmigung. Das Bauamt ist auch Ansprechpartner für Fragen zum Baurecht und Bebauungsplänen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Behörde

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet 2/3 Geschossigkeit in Schleswig-Holstein?
      Die 2/3 Geschossigkeit ist eine Regelung in der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein, die besagt, dass ein Geschoss nur dann als Vollgeschoss zählt, wenn es mindestens 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses einnimmt. Diese Regelung beeinflusst die Bebaubarkeit von Grundstücken, insbesondere in Gebieten mit Beschränkungen hinsichtlich der Geschossanzahl.
    2. Wo finde ich die genauen Bestimmungen zur Geschossigkeit in Schleswig-Holstein?
      Die genauen Bestimmungen zur Geschossigkeit und Anrechenbarkeit von Flächen finden Sie in §2 der Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein. Es ist ratsam, diese Bestimmungen genau zu studieren oder sich von einem Fachmann erläutern zu lassen.
    3. Was ist eine Traufhöhe und warum ist sie wichtig?
      Die Traufhöhe ist die Höhe, an der die Außenwand auf das Dach trifft. Sie ist wichtig, weil sie oft in Bebauungsplänen begrenzt ist und somit die Höhe des Gebäudes beeinflusst. Die Einhaltung der maximal zulässigen Traufhöhe ist entscheidend für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens.
    4. Wie wirkt sich ein Walmdach auf die Geschossigkeit aus?
      Ein Walmdach kann die Geschossigkeit beeinflussen, da es die nutzbare Fläche im Dachgeschoss reduzieren kann. Wenn das Dachgeschoss aufgrund des Walmdachs weniger als 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses einnimmt, wird es möglicherweise nicht als Vollgeschoss gewertet.
    5. Was sollte ich bei der Planung einer Stadtvilla in einem Gebiet mit nur einem Vollgeschoss beachten?
      Bei der Planung einer Stadtvilla in einem solchen Gebiet sollten Sie besonders auf die Einhaltung der 2/3 Geschossigkeit achten. Das Dachgeschoss darf nicht als zweites Vollgeschoss gelten. Zudem sollten Sie die Traufhöhe und andere Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigen.
    6. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Geschossigkeit?
      Der Bebauungsplan legt die Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grundstücks fest. Er kann Bestimmungen zur Geschossigkeit, Traufhöhe, Dachform und anderen Aspekten enthalten. Es ist wichtig, den Bebauungsplan genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den Vorgaben entspricht.
    7. Was kann ich tun, wenn mein Bauvorhaben die Vorgaben zur Geschossigkeit nicht erfüllt?
      Wenn Ihr Bauvorhaben die Vorgaben zur Geschossigkeit nicht erfüllt, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Bauamt suchen. Möglicherweise gibt es Spielraum für Anpassungen oder Ausnahmen. Ein Architekt kann Ihnen ebenfalls helfen, die Planung so zu optimieren, dass sie den Vorgaben entspricht.
    8. Benötige ich einen Architekten für die Planung meines Hauses?
      In den meisten Bundesländern ist die Beauftragung eines Architekten für die Planung eines Wohnhauses Pflicht. Auch wenn dies nicht der Fall ist, ist es ratsam, einen Architekten hinzuzuziehen, da dieser über das nötige Fachwissen verfügt, um Ihr Bauvorhaben unter Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften zu planen.

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