Die folgende Festlegungen gefallen mir in den Bebauungsteilen für Einfamilienhaus (WR; I; GRZAbk. 0,3) nicht, weshalb ich gerne argumentativ stichhaltige Einwendungen vorbereiten und vorbringen möchte:
- Giebelrichtung ist vorgeschrieben
- Traufhöhe max. 3,50 Meter (wie misst er sich genau?)
- Firsthöhe max. 8,00 Meter
- Dachneigung max. 40 °
- Zwangsanschluss an Fernwärme.
Wer kann mir bei zusätzlichen Argumenten, speziell gegen die niedrige Dachneigung behilflich sein? Wir kennen viele Häuser, die 45 ° haben und deswegen auch in die Landschaft passen. Machen Einwendungen Sinn oder "verspiele" ich mir die Zuteilungschancen?
Da wir eine 4-köpfige Familie sind, wollten wir auch ein familienfrdl. Haus bauen, mit Drempel im OGAbk. etc. Ist das mit den jetzigen Vorgaben möglich (einen Architekten haben wir noch nicht, aber schon viele Baupläne und massive Musterhäuser besichtigt).
Vielen Dank.
Achim