Garagenstellplatz Größe: Welche DIN-Norm gilt in Hamburg & Schleswig-Holstein?
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Garagenstellplatz Größe: Welche DIN-Norm gilt in Hamburg & Schleswig-Holstein?

Hallo,
wir diskutieren mit unserem Vermieter über den  -  wie mir meinen  -  deutlich zu kleinen Tiefgaragenstellplatz. Breite: 2,36 m.
Der Vermieter behauptet, der Parkplatz sei gemäß einer DINAbk. Norm gebaut und ausreichend groß. Diese DIN Norm kann ich aber nirgends finden. Wer kann mir helfen und Norm oder Vorschrift für Tiefgaragenstellplätze nennen? Wohnort: Hamburg/Schleswig-Holstein.
Dankeschön!
TIMO
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  • Timo
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich kann Ihnen sagen, dass die Größe von Garagenstellplätzen in Deutschland durch verschiedene Normen und Landesbauordnungen geregelt wird. Eine bundesweit einheitliche DINAbk.-Norm gibt es nicht, aber die DIN 70024 (Fahrzeug-Außenmaße) und die jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer sind relevant.

    Für Hamburg und Schleswig-Holstein gelten die jeweiligen Landesbauordnungen, die Mindestmaße für Stellplätze festlegen. Diese können von den Empfehlungen der DIN 70024 abweichen. Die von Ihnen genannte Breite von 2,36 m könnte knapp sein, da moderne Fahrzeuge oft breiter sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die aktuelle Landesbauordnung von Hamburg oder Schleswig-Holstein (je nachdem, wo sich der Stellplatz befindet) einzusehen oder sich direkt an das zuständige Bauamt zu wenden, um die spezifischen Anforderungen für Garagenstellplätze zu erfahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden und Stellplätzen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Stellplatzverordnung
    DIN 70024
    Die DIN 70024 ist eine Norm, die die Außenmaße von Personenkraftwagen festlegt. Sie dient als Anhaltspunkt für die Planung von Stellplätzen und Garagen.
    Verwandte Begriffe: Fahrzeugabmessungen, Stellplatzplanung, Garagengröße
    Stellplatz
    Ein Stellplatz ist eine Fläche, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Er kann sich im Freien, in einer Garage oder in einer Tiefgarage befinden.
    Verwandte Begriffe: Parkplatz, Garage, Tiefgarage
    Tiefgarage
    Eine Tiefgarage ist eine Garage, die sich unterirdisch befindet. Sie dient dem Abstellen von Fahrzeugen und ist oft Teil von Wohn- oder Geschäftshäusern.
    Verwandte Begriffe: Garage, Stellplatz, Untergeschoss
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen und die Nutzung von Grundstücken regeln. Es ist Teil des öffentlichen Rechts.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung
    Mietminderung
    Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Mangel, Gebrauchstauglichkeit
    Ortsüblichkeit
    Die Ortsüblichkeit bezieht sich auf die in einer bestimmten Region üblichen Gepflogenheiten und Standards. Sie kann bei der Auslegung von Gesetzen und Verträgen eine Rolle spielen.
    Verwandte Begriffe: Gewohnheitsrecht, regionale Unterschiede, Verkehrssitte

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche DIN-Norm ist für Garagenstellplatzgrößen relevant?
      Es gibt keine bundesweit einheitliche DIN-Norm, aber die DIN 70024 (Fahrzeug-Außenmaße) gibt Anhaltspunkte. Die Landesbauordnungen der Bundesländer sind maßgeblich.
    2. Wo finde ich die Landesbauordnung für Hamburg oder Schleswig-Holstein?
      Die Landesbauordnungen sind online auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierungen verfügbar. Suchen Sie nach "Landesbauordnung Hamburg" oder "Landesbauordnung Schleswig-Holstein".
    3. Was kann ich tun, wenn mein Stellplatz zu klein ist?
      Prüfen Sie, ob der Stellplatz den Anforderungen der Landesbauordnung entspricht. Wenn nicht, können Sie Ihren Vermieter auffordern, den Mangel zu beheben.
    4. Welche Mindestbreite sollte ein Garagenstellplatz haben?
      Die Mindestbreite variiert je nach Landesbauordnung. Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen in Hamburg oder Schleswig-Holstein.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einer Garage und einem Stellplatz?
      Eine Garage ist ein umschlossener Raum, während ein Stellplatz ein offener oder teilüberdachter Bereich zum Abstellen von Fahrzeugen ist. Für beide gelten unterschiedliche Anforderungen.
    6. Spielt die Größe des Fahrzeugs eine Rolle bei der Stellplatzgröße?
      Ja, moderne Fahrzeuge sind oft breiter als ältere Modelle. Die Stellplatzgröße sollte ausreichend sein, um ein komfortables Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.
    7. Was bedeutet "ortsüblich" im Zusammenhang mit Stellplatzgrößen?
      "Ortsüblich" bezieht sich auf die in der jeweiligen Region üblichen Standards und Gepflogenheiten. Dies kann bei der Auslegung von Gesetzen und Verordnungen eine Rolle spielen.
    8. Kann ich die Miete mindern, wenn der Stellplatz zu klein ist?
      Wenn der Stellplatz nicht den vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden. Dies sollte jedoch rechtlich geprüft werden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Garagenverordnung der Länder
      Regelungen zu Bau und Betrieb von Garagen in den einzelnen Bundesländern.
    • Stellplatzpflicht bei Neubauten
      Anzahl der Stellplätze, die pro Wohneinheit oder Gewerbefläche nachgewiesen werden müssen.
    • Mietrechtliche Aspekte von Stellplätzen
      Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern bezüglich Stellplätzen.
    • Barrierefreie Stellplätze
      Anforderungen an Stellplätze für Menschen mit Behinderungen.
    • Elektroauto-Ladestationen in Garagen
      Installation und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Garagen.
  2. Garagenstellplatz: Mindestmaße – Garagenverordnungen der Bundesländer

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    keine DINAbk.
    Eine DIN-Norm ist mir nicht bekannt. Mindestmaße stehen aber in den meisten Garagenverordnungen. Die gibt es für jedes Bundesland. I.d.R. reichen 2,30 m, wenn keine Seite von Bauteilen begrenzt ist. Darüber hinaus gibt es noch die "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs" von der
  3. Tiefgaragenstellplatz: Enge – Garagenverordnung für Hamburg/S-H finden

    Garagenverordnung  -  wo?
    Herzlichen Dank für eine schnelle Antwort.
    Leider trifft genau das zu, unser Tiefgaragenstellplatz ist einseitig von der Außenwand begrenzt. 2,36 m sind also echt eng, um wenigstens an einer Seite kratzerfrei auszusteigen.
    Wo finde ich eine Garagenverordnung für mein Bundesland, muss ich diese Literatur kaufen? Bei Google werde ich bisher nicht fündig. Auch FGSV.de verlangt für eine Recherche EUR50, geht das vielleicht günstiger oder gar kostenfrei?
    Freue mich über weiter Infos.
    Viele Grüße
    TIMO
  4. GarVO S-H §5: Stellplatzbreite – 2,40m bei Wandbegrenzung!

    Foto von

    Link zur GarVO S-H
    dort § 5. Bei einseitiger Begrenzung durch Wände, Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen sind 2,40 m gefordert. Die EAR 91 (inzwischen gibt es eine EAR 05, deren Inhalt mir nicht bekannt ist) empfiehlt hier sogar 2,60 m.
  5. Besten Dank! k. T.

    (k. T.)
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Garagenstellplatz Größe: DINAbk.-Normen und Vorschriften in Hamburg & S-H

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Größe von Tiefgaragenstellplätzen in Hamburg und Schleswig-Holstein. Es wird festgestellt, dass es keine bundesweite DIN-Norm gibt, sondern Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer maßgeblich sind. Bei einseitiger Begrenzung durch Wände sind in Schleswig-Holstein mindestens 2,40 m Stellplatzbreite vorgeschrieben. Ältere Empfehlungen (EAR 91) raten sogar zu 2,60 m.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut GarVO S-H §5: Stellplatzbreite – 2,40m bei Wandbegrenzung! sind bei einseitiger Begrenzung durch Wände, Stützen oder anderen Bauteilen mindestens 2,40 m Stellplatzbreite in Schleswig-Holstein erforderlich. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der Stellplatzgröße.

    📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Garagenstellplatz: Mindestmaße – Garagenverordnungen der Bundesländer weist darauf hin, dass die Mindestmaße für Garagenstellplätze in den Garagenverordnungen der Bundesländer festgelegt sind. Diese Verordnungen sind relevant für die Beurteilung der Stellplatzgröße.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die korrekte Stellplatzgröße zu ermitteln, sollte die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes (Hamburg oder Schleswig-Holstein) konsultiert werden. Bei einseitiger Begrenzung ist auf die Mindestbreite von 2,40 m zu achten, wie im Beitrag GarVO S-H §5: Stellplatzbreite – 2,40m bei Wandbegrenzung! erläutert.

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