Statt der vorgesehenen 4,7 m² hat mein Keller nur 4 m². Gibt es da einen Toleranzbereich den ich als Käufer akzeptieren muss? Falls nicht, wie bemisst sich in so einem Fall der Schäden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort.
Viele Grüße
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Statt der vorgesehenen 4,7 m² hat mein Keller nur 4 m². Gibt es da einen Toleranzbereich den ich als Käufer akzeptieren muss? Falls nicht, wie bemisst sich in so einem Fall der Schäden?
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Ich verstehe, dass die tatsächliche Kellerfläche Ihrer Eigentumswohnung (ETW) von der im Kaufvertrag angegebenen Fläche abweicht. Dies stellt grundsätzlich einen Sachmangel dar, der Ihre Rechte als Käufer beeinflusst.
Toleranzbereich: Ob eine Toleranzgrenze besteht, hängt vom Einzelfall ab. Im Allgemeinen wird bei Wohnflächen eine Toleranz von etwa 3-5 % akzeptiert. Da die Abweichung hier bei ca. 15 % liegt, ist dies wahrscheinlich außerhalb des üblichen Toleranzbereichs. 🔴
Minderung des Kaufpreises: Sie haben das Recht auf Minderung des Kaufpreises. Die Berechnung der Minderung erfolgt in der Regel proportional zur Abweichung der Fläche. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann Ihnen bei der genauen Berechnung helfen.
Weitere Schritte:
Die 4,7 m² stehen so im Kaufvertrag, aber es ist eine Toleranz von 2 % zulässig.
Da habe ich dann ja wohl keine Chance.
Vielen Dank für die Info.
So wird das meist in den Verträgen geregelt.
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