Die Kabelführung innerhalb der Garage unseres Nachbarn ist deutlich sichtbar und wurde so von dem Nachbarn bei der Bauabnahme 1999 akzepiert und bisher nicht reklamiert.
Die Kabelführung durch das Grund wurde am 12.3.2012 erstmals sichtbar, nach dem Entfernen einer Birke auf dem Grundstück 691/3 unseres Nachbarn, da hier 2 Parkplätze angelegt wurden.
Bei den Aushubarbeiten wurde ein ca. 30 cm unter der Erde liegendes quer vom Grundstück 691/2 zum Grundstück 691/6 verlaufendes, nicht gekennzeichnetes Kabel sichtbar, welches unsere Garage (Grundstück 691/5) mit Strom versorgt.
Der Nachbar hat dieses Kabel zur Kenntnis genommen und ohne weiteres dieses wieder verschütten lassen und darauf gepflastert. Er hat es also geduldet.
Jetzt kommt der Nachbar und will
- a) entweder das Kabel in der seiner Garage kappen und damit meine Garage stromlos machen oder
- b) Die komplette Entfernung des Kabels verlangen.
Ist das nach so langer Zeit noch möglich? Hat es das Recht das Kabel zu kappen? Ist hier eine Verjährung eingetreten? Anmerkung:
Beim Bauträger ist es verjährt und er ist inwischen auch pleite.
Jogi
