uns ist ein Grundstück in NRW angeboten worden, dass laut Verkäufer "voll Erschlossen" ist. Auf der linken Straßenseite wird komplett neu gebaut (ca. 15 Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte), rechts steht eine ca. 30 Jahre alte Bebauung. Allerdings sind einige Dinge noch offen:
- Die Straße hat noch keine oberste Teerschicht. Die kommt, wenn alle Häuser fertig sind.
- Die Strom-X8X+X8XTelefonkabel (Stromkabel, Telefonkabel) sind als Hochleitung gemacht und sollen "irgendwann einmal" in die Erde
- Die Gemeinde möchte die Straße wg. eines weiter hinten liegenden Baugebietes verbreitern (hat allerdings die Kaufoption auf den vordersten Teil des Grundstücks bei allen Anliegern verschlafen)
- Der Hauptkanal in der Straße ist, wenn das neue Gebiet dazukommt, zu klein für die ganzen Häuser
So, nun meine Frage: Kann die Gemeinde zu irgendeinem Zeitpunkt bzw. bei Durchführung einer dieser Punkte eine Zuzahlung verlangen? Wenn ja, wäre das ja fast ein unkalkulierbares finanzielles Risiko. Oder ist mit der ersten Zahlung der Erschließung alles abgegolten?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Günter
