wir haben im vergangenen Jahr ein Einfamilienhaus nach Niedrigenergiehausstandard von einem Generalübernahmer bauen lassen (160 m² Wfl nach 2. BVAbk., Gas-Brennwerttherme). Neben dem Energiepass sollte uns die Heizflächenberechnung übergeben werden, die der Heizungsbauer für die Dimensionierung der Heizkörperleistung erstellt hatte.
Von der Baufirma bzw. vom Heizungsbauer haben wir inzwischen drei völlig unterschiedliche Übersichten und eine Berechnung bekommen. Nun hat die Baufirma eine vierte Heizflächenberechnung (angeblich wieder nach DINAbk. 4701) vorgelegt, die den ersten drei noch deutlicher widerspricht. Nach dieser Variante sind die de facto eingebauten Heizkörper mehr als doppelt so leistungsstark wie benötigt, wobei sie nach den bisherigen Berechnungen angeblich nur maximal 10 % mehr Wattleistung verfügten als zuvor ausgerechnet.
Zur Verdeutlichung: Im Badezimmer (ca. 8,5 m² ohne Schräge, 1 Fenster) ist ein Heizkörper mit 1458 Watt eingebaut, wobei wahlweise 740,1435 oder 429 Watt benötigt worden wären. In anderen Räumen sind zwei Heizkörper eingebaut, obwohl nach neuster Berechnung davon ein halber ausgereicht hätte. Neben der Einbuße von Stellfläche und optischen Aspekten beunruhigen uns diese deutlichen Unterschiede doch enorm. Hinzu kommt, das nach unserem subjektiven Empfinden die Heizkörper in zwei Räumen zu klein dimensioniert sind!
Fragen:
1) Wie kann ich (als Laie) prüfen, welche Variante von Heizflächenberechnung nun stimmt?
2) Kann ich den Generalübernehmer zwingen, Heizkörper einzubauen, die dem tatsächlichen Wärmebedarf entsprechen?
3) Was ist mit Vorlauf / Rücklauftemperatur gemeint? Gibt es eine Vorgabe, welche Temperatur anzusetzen ist?
4) Kann ich irgendwo auf den Heizkörpern ablesen, welche Wattleistung sie bringen (Lieferscheine haben wir nicht und einen Aufkleber o.ä. gibt es auch nicht)?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antworten,
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Münze