wir haben am Freitag auf unseren Balkon einen Holzboden legen lassen. Der Handwerker meinte in Bayern ist die Mindesthöhe zum Balkongeländer nicht definiert und allgemein gilt 83 cm für den 1. Stock. Im Internet finde ich allerdings eine Vorgabe von 90 cm. Wir haben nun eine Höhe zwischen 86 und 87 cm ab der Oberkante des Bodens bis zum Geländer. Das Geländer ist wohl leicht schief angebracht
Ist die Aussage des Handwerkers richtig? Was kann passieren, wenn doch 90 cm vorgeschrieben sind? Haftet der Handwerker oder wir?
Vielen herzlichen Dank!
