Wir haben zur Sanierung einer Souterrainwand zur Freilegung der Außenwand eine Handschachtung beauftragt, Kosten 180 €/c m³. Es sind nur 8.5 c m³ gewesen. Wir haben das beauftragt, da sich eine Kanzlei im Souterrain befindet, die ihre Arbeit ungestört weiterführen wollte. Ein gemeinsames Gespräch zwischen uns, AN und Kanzlei gab es auch zur Abstimmung, hier betonte der AN mehrmals, dass es keinen Baulärm geben werde. Wir konnten persönlich die Arbeiten nicht überwachen, weil wir uns zurzeit im Ausland befinden. Die Arbeiten wurden vor einem Monat abgeschlossen, der Rechtsanwalt hat die Miete gekürzt, da der Bauunternehmer wohl mit einem Presslufthammer und Mini-Bagger die Erde ausgehoben hat. Der zweite Mieter in dem Haus bestätigte dies. Die Schlussrechnung weist die Position Handschachtung nach wie vor aus, auf den Einwand diesbzüglich falsch ausgewiesener Position in der Schlussrechnung reagiert der Unternehmer nicht.
Unsere Fragen :
- natürlich ist das Bedienen eines Presslufthammers eine Arbeit, die mit Hand gemacht wird, aber Handschachtung bedeutet doch sicher Ausschachten mit Schaufel etc, nicht mit strombetriebenem Gerät? Ist das irgendwo in der VOBAbk. oder Handwerkerrichtlinien etc. genau definiert?
- wenn ja, ist eine Ausschachtung mit Gerät wie Presslufthammer oder Minibagger nicht günstiger?
Besten Dank für Ihre Informationen!