Bodenklasse 7: Mengenmehrung berechnen – Abrechnung, VOB & Fallbeispiele
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Bodenklasse 7: Mengenmehrung berechnen – Abrechnung, VOB & Fallbeispiele

Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Im LVAbk. sind unter Pos. Zulage Bodenklasse 7 : 20,00 m³ ausgeschrieben.
Bei Ausführung stellte sich heraus das es nach Beendigung der Arbeiten ca. 1500,00 m³ Fels sind , welche aus dem Kanalgraben aufgenommen und abgefahren wurden.
Meine Frage :
Kann ich den EP nach oben ändern? Wenn ja wie Berechne ich das?
Gibt es da Fallbeispiele?
Bei Bodenklasse 2 stellte sich das gleiche ein: Ausgeschrieben 5,00 m³ , vorhanden 250,00 m³.
Brauche dringend Unterstützung!
Danke und Gruß Andreas Bour
  • Name:
  • B&R Tiefbau GmbH (A. Bour)
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie eine deutliche Mengenmehrung (ca. 1500 m³ statt 20 m³) bei Bodenklasse 7 festgestellt haben. Dies ist ein relevanter Unterschied, der sich auf die Abrechnung auswirkt.

    Wichtige Punkte für die Abrechnung:

    • VOB beachten: Die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt den Umgang mit Mengenmehrungen.
    • § 2 Abs. 3 VOB/B: Bei Überschreitung der im Vertrag genannten Mengen um mehr als 10 % besteht ein Anspruch auf Anpassung des Einheitspreises.
    • Dokumentation: Eine genaue Dokumentation der tatsächlich ausgehobenen Mengen (z.B. durch Aufmaße) ist entscheidend.
    • Nachtragsangebot: Erstellen Sie ein Nachtragsangebot auf Basis der tatsächlichen Mengen und der geänderten Bedingungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einem erfahrenen Baujuristen oder einem Bausachverständigen auf, um die korrekte Abrechnung unter Berücksichtigung der VOB sicherzustellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bodenklasse
    Die Bodenklasse beschreibt die Beschaffenheit des Bodens und dessen Widerstandsfähigkeit gegen Bearbeitung. Sie wird in verschiedene Klassen (1-7) eingeteilt, wobei Klasse 7 Fels bezeichnet.
    Verwandte Begriffe: DINAbk. 18300, Erdarbeiten, Fels.
    Mengenmehrung
    Eine Mengenmehrung liegt vor, wenn die tatsächlich erbrachte Menge einer Leistung die im Vertrag vereinbarte Menge überschreitet.
    Verwandte Begriffe: Nachtrag, Aufmaß, VOB.
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge in Deutschland festlegt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, BGBAbk., Leistungsbeschreibung.
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die genaue Messung und Dokumentation der tatsächlich erbrachten Leistungen auf der Baustelle. Es dient als Grundlage für die Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Abrechnung, Bauabrechnung.
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Bauvertrags, die aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder geänderten Anforderungen erforderlich wird.
    Verwandte Begriffe: Mengenmehrung, Bauzeitverlängerung, Bauvertrag.
    Einheitspreis
    Der Einheitspreis ist der Preis pro Mengeneinheit einer bestimmten Leistung (z.B. pro Kubikmeter Aushub). Er wird im Leistungsverzeichnis festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Abrechnung, Baupreis.
    Leistungsverzeichnis
    Das Leistungsverzeichnis (LVAbk.) ist eine detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen eines Bauprojekts. Es enthält Mengenangaben und Einheitspreise.
    Verwandte Begriffe: VOB, Bauvertrag, Ausschreibung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Bodenklasse 7?
      Bodenklasse 7 umfasst Fels, der nur mit schwerem Gerät (z.B. Bagger mit Meißel) lösbar ist. Die genaue Definition kann je nach Norm (z.B. DIN 18300) variieren.
    2. Wie dokumentiere ich eine Mengenmehrung korrekt?
      Führen Sie ein detailliertes Aufmaß durch, idealerweise mit Fotos und ggf. unter Hinzuziehung eines Vermessers. Dokumentieren Sie auch die eingesetzten Geräte und den Zeitaufwand.
    3. Was ist ein Nachtragsangebot?
      Ein Nachtragsangebot ist ein zusätzliches Angebot, das aufgrund von Änderungen im Bauablauf oder im Leistungsumfang (wie hier die Mengenmehrung) erstellt wird. Es muss die zusätzlichen Kosten und den Mehraufwand berücksichtigen.
    4. Welche Rolle spielt die VOB bei Mengenmehrungen?
      Die VOB regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Mengenmehrungen. Insbesondere § 2 Abs. 3 VOB/B ist hier relevant.
    5. Was passiert, wenn der Auftraggeber das Nachtragsangebot ablehnt?
      Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann der Auftragnehmer seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Eine vorherige Mediation kann sinnvoll sein.
    6. Kann ich die Kosten für die Entsorgung des zusätzlichen Materials auch abrechnen?
      Ja, die Kosten für die Entsorgung des zusätzlichen Materials (z.B. Deponiegebühren) sind ebenfalls abrechnungsfähig.
    7. Wie wirkt sich die Bodenklasse auf den Einheitspreis aus?
      Die Bodenklasse hat einen direkten Einfluss auf den Einheitspreis, da unterschiedliche Bodenklassen unterschiedlichen Aufwand bei der Bearbeitung verursachen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer Mehrmenge und einer geänderten Leistung?
      Eine Mehrmenge liegt vor, wenn die gleiche Leistung in größerem Umfang erbracht wird. Eine geänderte Leistung liegt vor, wenn sich die Art der Leistung ändert. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Mehrmenge.

    🔗 Verwandte Themen

    • Abrechnung von Bauleistungen nach VOB
      Grundlagen der Abrechnung, Aufmaß, Rechnungsprüfung und Zahlungsfristen.
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    • Bauzeitverlängerung und deren Folgen
      Ansprüche bei Bauzeitverlängerung, Behinderungsanzeige.
    • Rechte und Pflichten von Bauherren und Auftragnehmern
      Vertragsgestaltung, Gewährleistung, Haftung.
  2. Mengenmehrung Bodenklasse 7: Neuberechnung nach VOB – Urkalkulation

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    neuer Preis auf der Basis der Urkalkulation
    Bei einer Mengenmehrung von 20 auf 1500 m³ können Sie beim VOBAbk.-Vertrag einen neuen Preis verlangen. Basis für die Kalkulation ist der ursprüngliche Preis. War der schlecht bzw. verkalkuliert, wird es kaum möglich sein, den neuen Preis besser zu gestalten. Der tatsächliche Aufwand interessiert nicht.
    Es gibt Fälle, in denen bei Massenmehrung der Einheitspreis nach oben geht, wenn völlig neue Kostenbestandteile hinzutreten. Beispiel:
    Die ursprünglichen 20 m³ hat ein Nachunternehmer günstig angeboten. Dieser ist jedoch auf große Mengen personell und maschinell nicht eingerichtet und konnte deshalb nicht eingesetzt werden. Ein anderer Nachunternehmer war nicht zu finden. Die Leistung musste mit eigenem, teureren Personal und Gerät abgewickelt werden. Hier würde aus der Urkalkulation die Nachunternehmerleistung entfallen und es könnten davon abweichende, höhere Personal- und Gerätekosten (Personalkosten, Gerätekosten) eingesetzt werden.
    Oder eine anderer möglicher Ansatz: die ursprünglichen 20 m³ hätten mit einem kleinen eigenen Gerät gerade noch selbst abgewickelt werden können. Das Gerät wäre hierbei an der Grenze seiner Auslastung gewesen. Für den Abbruch von 1500 m³ wäre es erstens technisch nicht geeignet gewesen, zweitens wäre die Bauzeit erheblich überschritten worden. Die Anmietung teuren Geräts war erforderlich, während das eigene ohne Ansatz von Gerätekosten zur Verfügung gestanden wäre. Hier könnte die Gerätemiete zusätzlich in den Nachtragspreis eingerechnet werden.
    Möglichkeiten gibt es also. Wenn Sie solche Umstände vortragen, sind Sie natürlich beweispflichtig.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    Bodenklasse 7: Mengenmehrung & Abrechnung nach VOBAbk. – Expertenrat

    💡 Kernaussagen: Bei erheblicher Mengenmehrung (Bodenklasse 7) im Kanalbau kann gemäß VOB ein neuer Einheitspreis gefordert werden. Basis ist die Urkalkulation. Die tatsächlichen Kosten sind irrelevant, es zählt der ursprüngliche Ansatz. Bei Massenmehrung kann der Einheitspreis steigen, wenn neue Kosten entstehen (z.B. durch Nachunternehmer oder spezielle Geräte).

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Wie im Beitrag Mengenmehrung Bodenklasse 7: Neuberechnung nach VOB – Urkalkulation erläutert, ist eine schlechte Urkalkulation keine Basis für einen höheren Preis bei Mengenmehrung. Der ursprüngliche Preis dient als Grundlage für die Neuberechnung.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Die VOB regelt die Abrechnung von Mengenmehrungen im Bauvertrag. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Eine transparente Dokumentation der Mehrleistungen ist entscheidend für eine erfolgreiche Abrechnung.

    💰 Kosten: Bei der Neuberechnung des Einheitspreises sollten alle relevanten Kostenfaktoren berücksichtigt werden, einschließlich Personal-, Geräte- und Materialkosten. Die Kosten für die Entsorgung von Bodenklasse 7 Material können ebenfalls eine Rolle spielen.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihre Urkalkulation sorgfältig und dokumentieren Sie alle Mehrleistungen detailliert. Verhandeln Sie frühzeitig mit dem Auftraggeber über die Anpassung des Einheitspreises. Ziehen Sie bei Bedarf einen Bausachverständigen oder Rechtsanwalt hinzu.

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