Grundbuchamt Sachsen-Anhalt macht Probleme: Was tun bei fehlender Verwalterzustimmung?
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Grundbuchamt Sachsen-Anhalt macht Probleme: Was tun bei fehlender Verwalterzustimmung?

Hallo!
Ich habe mir im Mai ein Reihenhaus gekauft, alles soweit auch glatt gegangen.
Ich habe vür den Kauf auch die Zustimmung des Verwalters gebraucht, die er auch gegeben hat.
Jetzt bekomme ich einen Brief vom Notar, wo als Anhang ein Brief des Grundbuchamtes dran ist, mit folgendem Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr XYZ,
unter Bezug auf vorgenanntes Schreiben wird mitgeteielt, dass die Verwaltereigenschaft des Herrn ABC dem Grundbuch nicht bekannt ist.
Eine entsprechende Nachfrage bei dem Verwalter hätte bereits eine Klärung herbeiführen können ... "
Daraufhin war ich bei dem Verwalter, worauf ich ein Miteigentümerversammlung Protokoll bekommen habe, wo alle Eigentümer von dem Reihenhauskomplex den Herrn ABC als Verwalter eingesetzt haben. Auf diesem Schreiben haben alle Eigentümer unterschrieben.
Meine Frage ist nun reicht das dem Grundbuchamt?
Danke für die Hilfe!
  • Name:
  • Holger Buchfink
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    Ich verstehe, dass Sie nach dem Kauf Ihres Reihenhauses Probleme mit dem Grundbuchamt haben, weil die Verwalterzustimmung unklar ist. Das ist ärgerlich, aber lösbar.

    Wichtig ist jetzt: Klären Sie die Verwaltereigenschaft des genannten Herrn. War er zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage tatsächlich der Verwalter? Liegt ein gültiges Protokoll der Eigentümerversammlung vor, aus dem seine Verwaltereigenschaft hervorgeht?

    Mein Rat: Reichen Sie dem Grundbuchamt das Protokoll der Eigentümerversammlung ein, aus dem die Verwaltereigenschaft hervorgeht. Falls es kein solches Protokoll gibt, fordern Sie den aktuellen Verwalter auf, die Zustimmung schriftlich zu bestätigen. Eine notariell beglaubigte Erklärung des Verwalters kann ebenfalls hilfreich sein.

    🔴 Gefahr: Ohne Klärung der Verwalterzustimmung kann die Eintragung ins Grundbuch verzögert oder sogar abgelehnt werden. Dies kann Ihren Eigentumsanspruch gefährden.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Notar und dem Verwalter auf, um die fehlende Unterlage schnellstmöglich nachzureichen. Klären Sie die Verwaltereigenschaft zweifelsfrei.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundbuchamt
    Das Grundbuchamt ist eine staatliche Behörde, die für die Führung des Grundbuchs zuständig ist. Im Grundbuch werden alle wesentlichen Informationen über Grundstücke und deren Eigentümer geführt.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentum, Auflassungsvormerkung
    Verwalterzustimmung
    Die Verwalterzustimmung ist die Zustimmung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Verkauf einer Wohnung oder eines Reihenhauses. Sie ist in manchen Fällen erforderlich, um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu ermöglichen.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz, Teilungserklärung, Eigentümerversammlung
    Eigentümerversammlung
    Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier treffen sich die Eigentümer, um über wichtige Angelegenheiten der Gemeinschaft zu entscheiden.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentümergemeinschaft, Beschluss, Protokoll
    Miteigentümer
    Ein Miteigentümer ist eine Person, die zusammen mit anderen Personen Eigentümer einer Sache ist, beispielsweise eines Grundstücks oder eines Hauses.
    Verwandte Begriffe: Eigentum, Gemeinschaft, Bruchteilseigentum
    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Gebäude in einzelne Wohnungs- und Teileigentume aufteilt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer untereinander.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftsordnung, Sondereigentum
    Auflassungsvormerkung
    Die Auflassungsvormerkung ist eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung, die den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentum, Auflassung
    Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.)
    Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Gemeinschaft.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Sondereigentum

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Verwalterzustimmung beim Kauf eines Reihenhauses?
      In manchen Fällen, insbesondere wenn das Reihenhaus Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, benötigt der Käufer die Zustimmung des Verwalters, um das Eigentum übertragen zu bekommen. Dies dient dazu, die Ordnung innerhalb der Gemeinschaft zu gewährleisten.
    2. Warum verlangt das Grundbuchamt eine Verwalterzustimmung?
      Das Grundbuchamt prüft, ob alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung erfüllt sind. Dazu gehört auch die Vorlage der Verwalterzustimmung, wenn diese erforderlich ist. Fehlt diese, kann die Eintragung ins Grundbuch verweigert werden.
    3. Was passiert, wenn die Verwalterzustimmung fehlt?
      Fehlt die Verwalterzustimmung, fordert das Grundbuchamt den Käufer auf, diese nachzureichen. Gelingt dies nicht, kann die Eintragung ins Grundbuch abgelehnt werden. Im schlimmsten Fall kann dies den Eigentumsanspruch gefährden.
    4. Wie kann ich die Verwalterzustimmung nachträglich einholen?
      Kontaktieren Sie den aktuellen Verwalter und bitten Sie ihn um eine schriftliche Zustimmung. Legen Sie ihm alle relevanten Unterlagen vor, die den Kauf belegen. Falls der Verwalter wechselte, klären Sie, wer zum Zeitpunkt des Kaufes Verwalter war.
    5. Was ist, wenn der Verwalter die Zustimmung verweigert?
      Eine Verweigerung der Zustimmung muss begründet sein. Lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben und prüfen Sie, ob diese rechtmäßig sind. Gegebenenfalls kann eine Klage vor dem Wohnungseigentumsgericht erforderlich sein.
    6. Kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn die Verwalterzustimmung fehlt?
      Ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, hängt von den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab. Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen.
    7. Welche Rolle spielt das Protokoll der Eigentümerversammlung?
      Das Protokoll der Eigentümerversammlung dient als Nachweis, wer zum Zeitpunkt des Kaufes als Verwalter bestellt war. Es ist ein wichtiges Dokument, um die Verwaltereigenschaft zu belegen.
    8. Was kostet die Verwalterzustimmung?
      Die Kosten für die Verwalterzustimmung sind unterschiedlich und können in der Teilungserklärung oder durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft geregelt sein. Fragen Sie beim Verwalter nach den anfallenden Kosten.

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  2. Grundbuchamt: Verwalterzustimmung – Beamtenwillkür im Grundbuchrecht?

    hat keiner eine Antwort?
    Beamte müssen sich durch Vorgänge beschäftigen.
    Ein Verwalter ist gewählt und kann jedes Jahr wechseln.
    Hat einer den Job, tut er so als gehöre die WEGAbk. ihm.
    Also ist ein Verwalter unwichtig und der Beamte auf den Job neidisch.
    Da steht nun irgendwo, ein Verwalter muss zustimmen.
    Ein gefundenes Fressen für einen Beamten, der noch nicht mal einen i-Punkt ergänzt aus Angst es ist Urkundenfälschung.
    Überlassen Sie das alles dem Notar, der ist für die ordentliche Abwicklung zuständig.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    Grundbuchamt Sachsen-Anhalt: Probleme mit Verwalterzustimmung lösen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob das Grundbuchamt Sachsen-Anhalt zu Unrecht die Verwalterzustimmung beim Verkauf eines Reihenhauses beanstandet. Einigkeit besteht, dass die Verwalterzustimmung oft unnötig ist und Beamte manchmal über das Ziel hinausschießen. Die Notwendigkeit der Zustimmung hängt von der konkreten Formulierung in der Teilungserklärung ab. Es wird empfohlen, die Teilungserklärung genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Grundbuchamt: Verwalterzustimmung – Beamtenwillkür im Grundbuchrecht? wird die Frage aufgeworfen, ob Beamte im Grundbuchamt ihre Kompetenzen überschreiten, indem sie auf einer Verwalterzustimmung bestehen, obwohl diese möglicherweise nicht erforderlich ist. Dies kann zu unnötigen Verzögerungen und Problemen bei der Abwicklung von Immobilienkäufen führen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Verwalterzustimmung ist im Wohnungseigentumsrecht geregelt und dient dazu, die Interessen der Miteigentümergemeinschaft zu schützen. Sie ist jedoch nicht in allen Fällen erforderlich. Ob eine Zustimmung notwendig ist, hängt von der konkreten Formulierung in der Teilungserklärung ab. Fehlt eine solche Klausel, ist die Zustimmung in der Regel nicht erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst die Teilungserklärung Ihres Reihenhauses genau auf Klauseln zur Verwalterzustimmung. Kontaktieren Sie bei Unklarheiten einen Anwalt für Immobilienrecht oder Wohnungseigentumsrecht, um die Rechtslage zu klären. Bereiten Sie sich darauf vor, dem Grundbuchamt die Rechtsgrundlage für die fehlende Notwendigkeit der Verwalterzustimmung darzulegen.

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