Das Haus weist nun ringsherum an den Fassaden Putzrisse auf, die nicht in den Untergrund (Mauerwerk) fortgeschritten sind.
Nach Schadenbegutachtung durch die RAG (Ruhrkohle AGAbk.) wurde uns nun mit folgenden 2 Sätzen eine Schadenregulierung verweigert:
"Durch bergaubedingte Bodenbewegungen kommt es zu Rissen im Mauerwerk, die sich danach auf den Außenputz übertragen. " (Also erst Riss in der Mauer, Putz bleibt in Ordnung, erst später dann Putzriss!) Und: "Wenn sich im Außenputz feststellbare Risse nicht bis in die Unterkonstruktion (Mauerwerk) fortsetzen, so lässt sich eine bergbaubedingte Ursache infolge Bodenbewegungen ausschließen. "
Kann das jemand bestätigen? Nach meinem Verständnis verhält es sich genau umgekehrt. Durch Absenkungen des Untergrundes z.B. in verschiedene Richtungen wirken unterschiedliche Kräfte am Bauwerk, an der Außenhaut (Putz) müssten diese Kräfte zunächst am größten zerren (z.B. bei Torsion), als erstes müsste der Putz reißen und später bei Zunahme der Kräfte danach das Mauerwerk.
Für Eure Hilfe in dieser für uns entscheidenden Frage unseren herzlichsten Dank!
