Bauschaden & Nachbarschaftsstreit: Was tun bei Baumängeln, Baustopp & Setzrissen?
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Bauschaden & Nachbarschaftsstreit: Was tun bei Baumängeln, Baustopp & Setzrissen?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Setzrisse im Rohbau unbedingt von einem Statiker prüfen lassen.
🔴 Kritisch: Baustopp durch das Bauamt unbedingt ernst nehmen und Ursachen klären.
🔴 Kritisch: Bei Verdacht auf Baumängel unabhängiges Gutachten erstellen lassen.
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Ich verstehe, dass Sie sich in einer sehr schwierigen Situation befinden. Ein Bauschaden in Kombination mit einem Nachbarschaftsstreit kann enorm belastend sein, besonders als alleinerziehende Mutter.
🔴 Gefahr: Setzrisse im Rohbau können auf statische Probleme hindeuten, die die Sicherheit des Gebäudes gefährden. Ein Baustopp sollte sehr ernst genommen werden.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Unabhängiges Gutachten: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen, der die Baumängel und Setzrisse detailliert untersucht und ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist die Grundlage für weitere rechtliche Schritte.
- Rechtsberatung: Suchen Sie einen Anwalt für Baurecht auf. Dieser kann die rechtliche Situation prüfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger durchsetzen und Sie im Nachbarschaftsstreit beraten.
- Statiker: Lassen Sie die Statik des Rohbaus von einem Statiker überprüfen. Dies ist besonders wichtig, wenn Setzrisse vorhanden sind.
- Kommunikation mit dem Bauamt: Klären Sie die Gründe für den Baustopp mit dem Bauamt. Möglicherweise gibt es Auflagen, die erfüllt werden müssen, um die Baugenehmigung wiederzuerlangen.
Ich rate dringend davon ab, ohne Klärung der Baumängel und der Statik weiterzubauen. Dies könnte zu erheblichen Folgeschäden und Gefahren führen.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Bausachverständigen und einem Anwalt für Baurecht auf, um die nächsten Schritte zu planen und Ihre Rechte zu wahren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauschaden
- Ein Bauschaden ist ein Mangel an einem Bauwerk, der dessen Wert, Nutzbarkeit oder Sicherheit beeinträchtigt. Bauschäden können durch Planungsfehler, Ausführungsfehler, Materialfehler oder äußere Einflüsse entstehen.
Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Bausachverständiger - Setzrisse
- Setzrisse sind Risse im Mauerwerk, die durch Bewegungen des Baugrunds oder des Bauwerks selbst entstehen können. Sie können auf statische Probleme hindeuten und die Stabilität des Gebäudes gefährden.
Verwandte Begriffe: Statik, Baugrund, Rissbildung - Baustopp
- Ein Baustopp ist eine behördliche Anordnung, die die Fortsetzung von Bauarbeiten untersagt. Ein Baustopp kann aufgrund von Verstößen gegen die Baugenehmigung, Sicherheitsmängeln oder anderen rechtlichen Gründen verhängt werden.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauamt, Auflagen - Rohbau
- Der Rohbau ist die Bauphase, in der die tragende Struktur eines Gebäudes errichtet wird, einschließlich Fundament, Mauern, Decken und Dachstuhl. Er stellt die Grundlage für den weiteren Ausbau des Gebäudes dar.
Verwandte Begriffe: Fundament, Mauerwerk, Dachstuhl - WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
- WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Es bezeichnet die Gemeinschaft aller Eigentümer innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohneinheiten. Die WEGAbk. regelt die gemeinschaftlichen Belange und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum - Drempel
- Ein Drempel ist eine Aufmauerung auf der Decke des obersten Vollgeschosses eines Hauses, die dazu dient, die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern.
Verwandte Begriffe: Kniestock, Dachgeschoss, Wohnfläche - Statik
- Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Stabilität und Festigkeit von Bauwerken befasst. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass ein Bauwerk den auftretenden Belastungen standhält.
Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lasten, Festigkeit
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind Setzrisse und warum sind sie gefährlich?
Setzrisse sind Risse im Mauerwerk, die durch Bewegungen des Baugrunds oder des Bauwerks selbst entstehen können. Sie können auf statische Probleme hindeuten und die Stabilität des Gebäudes gefährden. Es ist wichtig, die Ursache der Risse zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen zur Stabilisierung des Gebäudes zu ergreifen. - Was ist ein Baugutachten und wozu dient es?
Ein Baugutachten ist eine fachliche Beurteilung des Zustands eines Bauwerks oder von Baumängeln durch einen Bausachverständigen. Es dient als Grundlage für die Beweissicherung, die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Bauträger oder Handwerkern und die Planung von Sanierungsmaßnahmen. - Was kann ich tun, wenn mein Nachbar gegen die Baugenehmigung verstößt?
Wenn Ihr Nachbar gegen die Baugenehmigung verstößt, können Sie dies beim Bauamt melden. Das Bauamt wird die Angelegenheit prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Baugenehmigung anordnen. Sie können auch rechtliche Schritte einleiten, um die Einhaltung der Baugenehmigung durchzusetzen. - Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
Bei Baumängeln haben Sie als Bauherr verschiedene Rechte, wie z.B. das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Die genauen Rechte hängen von der Art des Mangels, dem Zeitpunkt der Entdeckung und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen. - Wie lange habe ich Zeit, Baumängel geltend zu machen?
Die Gewährleistungsfristen für Baumängel sind im BGBAbk. geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für bewegliche Sachen. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Fristen geltend zu machen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. - Was ist ein Rohbau?
Der Rohbau ist die Bauphase, in der die tragende Struktur eines Gebäudes errichtet wird, einschließlich Fundament, Mauern, Decken und Dachstuhl. Er stellt die Grundlage für den weiteren Ausbau des Gebäudes dar. - Was bedeutet WEG?
WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Es bezeichnet die Gemeinschaft aller Eigentümer innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohneinheiten. Die WEG regelt die gemeinschaftlichen Belange und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. - Was ist ein Drempel?
Ein Drempel ist eine Aufmauerung auf der Decke des obersten Vollgeschosses eines Hauses, die dazu dient, die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern.
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Tipps zur Konfliktlösung bei Streit mit den Nachbarn. - Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen
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Welche Versicherungen bei Bauschäden greifen und wie Sie vorgehen sollten.
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Baurecht: Fachanwalt bei Bauschaden & WEG-Streit
Ohje!
Hallo,
na da hattes Sie ja ziemlich böse erwischt. Bin kein Jurist, rate jedoch aus eigener Erfahrung unbedingt einen Fachanwalt für Baurecht aufzusuchen! Nicht einfach nur irgendeinen Anwalt aus den Gelben Seiten; tun sich meist schwer im Umgang mit Verfahrensrecht und VOBAbk.-Bestimmungen.
Evtl. sollten Sie eine Kopie ihrer Anfrage mal ausdrucken und in den Briefkästen Ihrer Nachbarn schmeißen. Evtl. wissen diese überhaupt nicht, dass Sie dabei sind eine kleine Familie unglücklich zumachen und eine Existenz zu gefährden! -
Kontaktanfrage zu Bauschaden-Problematik
Kontakt
Hallo, bei Interesse nehmen Sie bitte per eMail Kontakt mit mir auf. -
Baustopp & Baumängel: Nachbarn verweigern Zustimmung!
BAUSCHADENHORROR/NACHBARSCHAFTSKRIEG
Danke für Ihre Antworten, habe mittlerweile zwei Fachanwälte für Baurecht, jedoch hilft mir das zurzeit bei der Aufhebung des zweiTEN Baustopps auch nicht weiter, da meine Nachbarn nicht zustimmen. Nachdem diese jetzt über meinen Anwalt von meinen Baumängeln erfahren haben weil dieser bei Ihnen um Zustimmung für den höher liegenden Drempel bat, haben Sie ihn daraufhin eine Stunde lang am Telefon "bequatscht" und im Anschluss sofort meinen Gutachter angerufen um die genauen Mängel an meinem Haus zu erfragen und DIESEM dann mitgeteilt sie würden KEINE Zustimmung geben. Mein Bauunternehmer, der der eigentliche Verursacher des Baustopps ist, zieht sich aus der Verantwortung und ward nicht mehr gesehen. Festzuhalten bleibt, das ich meinen Nachbarn mit gar nichts kommen brauche ... diese Menschen haben einfach kein Herz, gehen über Leichen und gehen völlig darin auf, mich und meine Familie (Eltern) fix und fertig zu machen ... und leider scheint das zu funktionieren. Ich weiß noch nicht was passiert, wenn Sie es geschafft haben ...
Danke nochmal an alle die mir irgendwie versuchen zu helfen
Mel -
Bauschaden: Risiken öffentlicher Berichterstattung beachten!
Advocatus Diaboli
Hallo,
bin weder Experte, noch irgendwie mit Ihren Nachbarn oder Bauträgern verbunden. Versuche das ganze nur mal mit gesundem Menschenverstand zu betrachten und spiele mal den Advocatus Diaboli. Wenn Sie an die Öffentlichkeit gehen wollen, beachten Sie bitte folgendes: Ein guter Journalist prüft (ebenso wie ein guter Anwalt) erstmal genau was gegen seinen Klienten/Opfer in seiner Berichterstattung spricht. Nach Ihrer Schilderung fallen mir einige Fragen ein:1) Sie bauen mit dem 2. Bauunternehmer, nachdem es mit dem ersten Probleme gab. Warum haben Sie dem im Voraus eine große Summe gezahlt? Haben Sie aus dem ersten Reinfall nichts gelernt? Wo waren da ihre Berater, als sie mit dem Einen Vertrag abgfeschlossen haben?
2) Hat ihr 2. Bauunternehmer wirklich OHNE IHR WISSEN den Drempel höher gebaut als erlaubt? Um wieviel? Mit dem Nachbarn scheint er ja vorher gesprochen zu haben. Mit Ihnen nicht? Wenn doch, wie konnten Sie sowas ohne schriftliche Genehmigung/Zustimmung zulassen?
3) Sie sind 2 oder 3 mal verklagt worden (ist nach ihrem Text unklar). Warum? Was war das Ergebnis? Sind Sie auch evrurteilt worden. Wer von 2 Nachbarn gleichzeitig verklagt wird, hat nach meinem Eindruck bereits im Vorfeld eine Menge falsch gemacht ... wie konnte es dazu kommen? Mehr Infos bitte ...
4) Was heißt: "Der Bauunternehmer ... ward nicht mehr gesehen"? Insolvent? Welche Schritte haben Sie eingeleitet? Mängelrügen, Fristsetzungen, Klagen? Alles korrekt mit Anwaltlicher Hilfe?
5) Warum hat sich der Wind gedreht? Warum gelten damalige Zusagen von Nachbarn/Vorbesitzern etc. nicht mehr? Was ist vorgefallen. Bauen Sie größer/anders als vereinbart?
6) Was ist mit Architekten/Planer usw. Wo sind die? In welcher Konstellation haben Sie gebaut? Was war Ihre "Eigenleistung", bzw. die von Freunden?
8) Nach den Problemen mit dem ersten Bauunternehmer scheinen Sie blind dem 2. vertraut zu haben? Warum? Das ist doch grob fahrlässig. Abgesehen von den Verträgen (s.o.): warum haben sie sich nicht um eine Bauüberwachung gekümmert?
9) Dass Sie allein erziehende Mutter sind, erhöht zwar den Mitleidsfaktor in einem RTL Beitrag, ist für die Sache an sich aber irrelevant. Höchstens wenn es ein Indiz dafür ist, dass sie völlig überfordert sind, und sich diesem Bauvorhaben nie hätten stellen sollen.
So, das waren jetzt HARTE WORT, und Fragen, die sie nicht unbedingt hier, ABER AUF jeden Fall FÜR sich selbst einmal beantworten sollten (nachdem sie drüber geschlafen haben) und ggf. mit guten Freunden diskutieren sollten.
Noch ein harter Zusatz: Sie stecken sicherlich bis zum Hals im Schlamassel. Meiner Meinung nach (auf Basis ihrer obigen Schilderungen ) tragen Sie auf jeden Fall eine gehörige Teilschuld an der Sache. Warum? Siehe Fragen. Das ist sicher eine bitter Erkenntnis, zu der Sie möglicherweise nie gelangen, aber Sie müssen immer darauf gefasst sein, dass Richter, Journalisten und sonstwelche Leute so denken könnten wie ich im Advocatus Diaboli-Modus. -
Bauunternehmer-Wechsel: Ursachen für Bauverzögerung
nett das Sie Frauen ja scheinbar gar nichts zutrauen ...
Hallo Advocatus Diaboli, bzw. Herr Sigge: Ich möchte hierzu mal einiges klar stellen, ich hätte alles bis ins Detail beschreiben können, wollte aber keine Romane schreiben, aber das lass ich so jetzt nicht auf mir sitzen:
zu 1: Stimmt, ich baue mit dem ZWEITEN Bauunternehmer, aber nur deshalb weil der erstE fast 3 Monate gebraucht hat um eine Bodenplatte zu gießen (Fertigstellung Oktober 2003), er war schlicht und ergreifend ZU LANGSAM. Er hat meines Erachtens UND im Auge meiner damaligen Bauaufsicht gut gearbeitet, die Risse beim Nachbarn entstanden erst als der ZWEITE Bauunternehmer schon fast den Dachstuhl drauf hatte (Mitte März 2004) und weil mein lieber Nachbar sein Fundament grenzüberschreitend auf meinem Grundstück stehen hat (was beim ausschachten auffiel) und ICH nicht so ein Mensch bin, der daraufhin direkt den Nachbarn verklagt. ICH habe mit ihm damals geredet ... und vielmehr hat mein Architekt damals die Bodenplatte SO umgeplant, das sein Fundament umbaut wurde, womit der Nachbar einverstanden war. HÄTTE ich damals gegen meinen Nachbarn geklagt, hätte ich heute DESWEGEN keinen Ärger, aber da war ich wohl zu gutmütig! Und statt dann, als der Schaden eintrat (im März 2004) mal zu mir zu kommen und zu sagen: Frau xxxxxxxx, ich habe da einen Riss bemerkt, können wir mal überlegen was zu tun ist? , wurde OHNE das ich privat informiert wurde sofort der Weg zum Rechtsanwalt eingeschlagen und per Gerichtsbeschluss mein Bau 6 Wochen stillgelegt. Im Hinblick darauf, das ich selbst dort keinen Stein bewegt habe, und ich mich nachbarschaftlich korrekt verhalten habe, fand ich das schon äußerst "nett". Das gutachten meines Nachbarn besagte dann, das eine bestimmte DINAbk.-Vorschrift nicht beachtet worden wäre, Rechtssache läuft noch, mein Architekt und der erste Unternehmer sehen das völlig anders.. es wurde bisher nur gerichtlich geklärt ob der Baustopp verhängt werden durfte oder nicht, was ich natürlich vor Gericht verlor. Wäre mein Nachbar zu mir gekommen und hätte mir von dem Schaden berichtet, hätte ich selber den Bau gestoppt und den Grund geklärt, aber es war ja eine nette Gelegenheit mir eins reinzuwürgen.
Als ich also mit dem ZWEITEN Bauunternehmer im November 2003 anfing zu bauen, gab es überhaupt noch keinen Schaden und auch kein Vorfall der mich hätte übervorsichtig werden lassen. Die im Voraus bezahlte Summe war für Materialkosten, da es ein kleines Unternehmen ist und diese nicht in diesem Größenumfang in Vorkasse treten konnte. Und sicherlich, habe ich dem Mann auch vertraut, wir hatten ein freundschaftliches Verhältnis zueinander.
zu 2: Natürlich hat mein Bauträger/Bauunternehmer mich gefragt ob er den Drempel 50 cm höher ziehen dürfte, weil sonst vorne keine Kopfhöhe gegeben wäre. Ich habe ihm gesagt das ICH das im Prinzip OK fände, sofern er sich eine nachträgliche Baugenehmigung beim Amt holt, bzw. sich auch eine Unterschrift beim Nachbarn einholt. Er hat das dann zwar mit den Nachbarn mündlich geregelt, sich das aber nicht schriftlich geben lassen und die benötigten Bauunterlagen für die nachträgliche Genehmigung VOR dem höherziehen, hat Er Anfang Januar von mir erhalten, diese jedoch niemals beim Bauamt eingereicht. Ich bin fast aus allen Wolken gefallen, als das Bauamt mir vorletzte Woche den Bau stilllegte und meinte es läge NICHTS vor, denn auf meine Nachfragen habe ich stets zu hören bekommen, das alles "geregelt" sei. Ja sicher ... hätte ich besser selber gemacht ... hinterher ist man immer schlauer ... aber da ich bautechnisch nicht vom Fach bin und meine Eltern beide erkrankt sind, habe ich alles einem Bauträger übergeben, der sich ja "um alles kümmern wollte"
zu 3: ICH wurde ZWEIMAL verklagt ... einmal von links wegen der Risse und jetzt von den rechten Nachbarn (WEGAbk.-Partner) weil dieser plötzlich meint das seine Unterschriften die er mir im Jahre 2002 unter meine Baupläne gesetzt hat nicht mehr gültig sind ... klagt jetzt auf Unterlassung meines Baus, hat aber 2 Jahre zugesehen und mir das Leben zur Hölle gemacht ... Grund: heftige Streitigkeiten wegen neuem zwischen uns geplantem Teilungsvertrag und wegen früherem Betrug meiner Nachbarn an meinen Großeltern (was zwar leider notariell korrekt ist, jedoch menschlich das letzte ist, wurde dann lapidar als Versehen abgetan), man hat meine Großeltern um ca. 100 m² Grund&Boden gebracht, was diese zum Glück Zeit ihres Lebens nie bemerkt haben, fiel erst auf als meine Großmutter zuletzt verstarb und wir dann in den Verträgen darauf stießen.
Aber ist klar ... wer von beiden Nachbarn verklagt wird, der MUSS ja alles falsch gemacht haben! Es ist erwähnenswert das diese beiden Nachbarn miteinander BESTENS befreundet sind und sich im Gartenbereich über meinen Gartenteil hinweg über einen Wanderweg gegenseitig besuchen. Wer möchte schon ständig seine ihm feindlich gesinnten Nachbarn durch seinen Garten hin und her rennen haben? Ich nicht! Und wenn ich dort einziehe, ist es mit der Wanderei vorbei ... DARUM will man mich dort nicht ...
zu 4: Der Bauunternehmer der die Schäden verursacht hat, hat von Anwalt Fristen gesetzt bekommen (vorab erst mal um das Dach zu schließen - es regnet seit Ende März kontinuierlich ins Haus und auf den Dachstuhl) und hält diese nicht ein, zur Beseitigung der anderen Mängel muss erst der Baustopp aufgehoben sein, was wohl Dank meiner Nachbarn die trotz einer Zusage letzten Montag vor Gericht jetzt wieder nicht zustimmen wollen, nicht passieren wird. Statt dessen werden mir jetzt sicher meine Nachbarn, die von den Mängeln Wind bekommen haben wieder mal das Bauamt auf den Hals jagen ... die sind dort nämlich Dauergäste um mich zu blockieren ... Seit dem Baustopp hat mein Bauunternehmer sich nicht mehr blicken lassen, Fax ist aus, geht nicht mehr ans Telefon ... toll oder? Gleiches Vorgehen bei einer anderen Familie, mit der ich Kontakt habe, die für 90.000 € Mängel am Haus haben. Haben Interessengemeinschaft gebildet! Es sieht auf meiner Baustelle aus als hätte eine Bombe eingeschlagen ... vorm Haus Schutt ... keine vernünftige Absicherung ... überall Gerümpel.. ich könnte heulen wenn ich dort bin. DAS versuche ich selber etwas zu beheben, aber habe auch keine Hilfe ...
Die DRITTE Klage führe ICH nun gegen DIESEN Bauunternehmer, der mein Haus zur Ruine baute. Können erst klagen wenn die gesetzten Fristen verstrichen sind ... Bauunternehmer ist NOCH nicht insolvent, da er aber schon etliche Klagen am Hals hat (von der anderen Familie und mehreren Subunternehmern die kein Geld bekommen von ihm) wird dies wohl bald passieren. Habe den korrekten Weg mit Anwalt eingeschlagen, aber ich weiß ja von den Mängeln erst seit ca. 4 Wochen ... ist also noch in Anfangsphase..
zu 5: Ich baue - abgesehen vom Drempel - genau so wie vom Bauamt genehmigt. Meinen Nachbarn KANN man es nicht recht machen, habe schon alles versucht und DAS mittlerweile aufgegeben ... siehe auch Punkt 3
zu6: mein ganzer Bau, die Statik, alles wurde von einem sehr guten Architekten geplant, leider ... und DAS war sicherlich mein Fehler ... ist dieser nicht aus der näheren Umgebung und daher nicht oft auf der Baustelle gewesen, daher sind die Mängel erst so spät aufgefallen ... ich wollte mir das Geld für eine zusätzliche Bauaufsicht sparen, da dies ja der Bauträger übernahm und ich diesem vertraute ... 'Habe am Haus keinerlei Eigenleistung erbracht bisher, diese sollten sich auf den Innenausbau beziehen, aber über den Rohbau komme ich wohl nicht hinaus.
zu8: wurde schon erklärt ... Schäden des ersten tauchten erst viel später auf, als ich den ZWEITEN schon längst hatte ...
zu9: Ich bin nicht völlig überfordert mit einem NORMALEN Hausbau ... auch nicht finanziell ... aber was DA passiert sprengt wirklich jede Vorstellungskraft ... und alles kämpfen nutzt zurzeit nichts ... und das ich alleinerziehend bin ist lediglich eine zusätzliche Last, da ich keine Hilfe habe, weder finanziell noch handwerklich, ebenso wie emotional ... wenn ICH es könnte, ich würde die Mängel selbst beheben, aber leider kann ich es nicht ...
Also ganz ehrlich ... abgesehen davon, das ich einem Bauträger mit dem ich privat befreundet war, zu sehr vertraute und zu meinen Nachbarn zu nett war, habe ich mir nichts vorzuwerfen ... aber das Leute wie Sie einfach aburteilen ohne die Hintergründe zu kennen verstärkt wieder mal meine mittlerweile gebildete Meinung das man Menschen nicht vertrauen soll ... denn DAS, und das steht fest, habe ich aus DIESER Sache gelernt ... Jedenfalls kann ich vor aller Öffentlichkeit meine Geschichte erzählen und brauche mich nicht zu verstecken ... denn bevor ich oben sagte das ich damit eventuell an die Öffentlichkeit gehen würde, habe ich mir SICHERLICH über meine Mitschuld ausgiebig Gedanken gemacht.
Vielleicht sollten Sie einmal, statt hier Richter zu spielen, überlegen wie es Menschen, die unverschuldet in solche Situationen geraten, wohl gehen mag ... schönen Tag noch ... -
Bauschaden-Diskussion: Geschlechtsneutralität vs. Sachlichkeit
Egal ob Mann oder Frau
... ich betrachte das geschlechtsneutral, das sollten Sie auch tun, denn der Richter oder die Richterin wird das auch tun. Ihre Überschrift ist der Sache also wenig zweckdienlich. Wie gesagt, die "alleinerzeihende Mutter" bringt was bei RTL-Explosiv, aber nichts in der Sache. Zurück zum Thema: Ich habe nicht - wie von Ihnen geschrieben - den Richter, sondern mal den Anwalt des Teufels gespielt und die Fragen gestellt, die einem bei Ihrer Anfrage einfallen. Leider gibt es genug herzzerreißende Berichterstattungen in TV und Tageszeitung, die bei genauerer Betrachtung ein ganz anders Bild zeigen. DAHER habe ich mal sehr genau nachgefragt, um das vorher abzuklären schließlich klingt Ihre Geschichte wirklich unglaublich und Sie schreiben ja selber, dass sie "jede Vorstellungskraft sprengt", warum sollte es mir da anders gehen als Ihnen anfangs.
Zu den Nachbarn: Das scheinen ja wirklich merkwürdige Leute zu sein. Wenn die auch noch zusammen unter einer Decke stecken, ist das natürlich übel. Das es so hoch her geht liegt also an dem Teilungsvertrag. Was ist das Problem bei dem Streit? Wollen sie die 100 m² zurück, oder geht es um was anderes?
Zur Vorauszahlung: Wie klein das Unternehmen auch sein mag, das mit dem Vorstrecken von Material kann es nicht allein sein, schließlich bauen sie keine Titan-Matten ein. Sie schrieben: "Ich habe Vorauszahlungen geleistet für etwas das ich jetzt wohl nicht mehr bekomme". Wieviel steht denn für nicht verbautes Material noch aus. Auch beim Material kann man Abschnittsweise zahlen, wenn es denn sein muss Vorauszahlungen zu leisten. haben Sie vorher Erkundigungen über den Bauträger eingeholt? Nein, auch ein Fehler den viele machen.
Zur Klage und den Mängelerkennungszeitpunkt: Gut, das scheint ja alles richtig zu laufen. Das war aus ihren ersten Postings nicht zu erkennen, das klang da etwas wirr, weil für außenstehende stark verkürzt. Daher auch die Vermutung der "Überforderung"
Zum Drempel: den Bauantrag und die Erweiterungen haben SIE unterschrieben. Daher hätten SIE sich auch drum kümmern sollen. Gut hinterher ist man immer klüger, aber grundsätzlich sollte man bei solch wichtigen Sachen IMMER ALLES kontrollieren.
Bauträger ohne Aufsicht: Das war ein Fehler. Ob man das einem naiven Bauherrn (jetzt nicht auf Sie persönlich bezogen, sondern auf fast ALLE Bauherren) anlasten kann, wird hier im Forum oft diskutiert.
Zu den Gerichten: Ja, das ist wirklich unglaublich, geht aber nicht nur Ihnen so. Recht haben und Recht bekommen (die Frage ist oft wann) ist wohl so eine Sache in Deutschland ... Die Zeiten die das verstreichen sind fatal und können einen Bauherrn schon arg treffen.
Zusammenfassend: Sie schreiben am Ende Ihres Textes immer noch davon "unverschuldet" in diese Situation geraten zu sein, obwohl sie oben einige Versäumnisse zugegeben haben. Bei einigen der Punkte die ich gerade aufgezählt habe ist es sicher strittig, ob man das (wieder generell betrachtet) "naiven" Bauherrn anlasten kann ... ich fürchte allerdings schon..
Wie gesagt, es geht mir nicht darum Sie persönlich anzugreifen, ich will lediglich einige Punkte herausarbeiten, die in den angesprochenen RTL&Co Berichten untergehen und bei Genauerer Betrachtung dann ein anderes Bild geben. Dieser "Gegenwind" ist am Anfang einer solchen Diskussion / Gerichtsprozesses wichtig, damit man später, wenn man fällt, nicht mehr ganz so tief fällt und dann völlig entsetzt ist und die Welt nicht mehr versteht. Ansonsten möchte ich Ihnen raten: Kämpfen Sie drum, kontrollieren Sie jeden Schritt (auch die Ihrer Anwälte, da immer am Ball bleiben, wenn etwas länger dauert auch da nachfragen) und dokumentieren sie alles Zeitnah. Nix mehr ohne Schriftform machen, überprüfen sie alles selbst (Bauantrag eingegangen usw.) Und das ist jetzt ernstgemeint, ich wünsche Ihnen: viel Glück UND DIE NOTWENDIGEN NERVEN UND AUSAUER! -
Advocatus Diaboli: Argumente der Gegenseite verstehen
Advocatus Diaboli
Das ist ein Begriff aus dem katholischen Kirchenrecht im Zusammenhang mit Selig- (Heilig-) Sprechung. Der Advocatus Diaboli soll (auch gegen seine Überzeugung) alles zusammentragen, was dagegen spricht. Hier war es als Hilfe gedacht. Es nützt Ihnen nichts, wenn man Ihnen nur Recht gibt, es hilft Ihnen mehr, wenn man versucht, sich auf die Gegenseite einzustellen und welche Argumente dann kommen könnten. -
Bau-Erfahrung: Baumängel & Nachbarschaftsstreit vermeiden
Sie scheinen ja ein Profi zu sein ...
Sie scheinen ja ein Profi zu sein ich bin aber KEIN Profi ... und daher baue ICH auch nur EIN EINZIGES mal im Leben ... nämlich das ERSTE mal (und mit Sicherheit das letzte mal) ... ohne Vorkenntnisse, mein Beruf ist ein anderer ... und das man dann nicht so informiert ist wie Sie vielleicht, dürfte schon klar sein. Heute - das dürfen Sie mir glauben - würde ich natürlich einiges anders machen ... Ich habe mich aber an Fachleute Gewand und beraten lassen, traurig das man damit SO baden geht ... Sie dürfen mir glauben, hätte ich auch nur ansatzweise geahnt was auf mich zukommt, hätte ich dort keinen Stein bewegt. Auch OHNE die jetzt aufgetretenen Baumängel, war dieses Unternehmen schon der reinste Horror, Dank der Nachbarn ... Es hätte gar nicht so weit kommen brauchen, denn als erstes habe ich Ihnen das Grundstück damals zum Kauf angeboten, was Sie aber nicht wollten. Und hätte man mir damals gesagt, das man etwas gegen mein Bauvorhaben einzuwenden habe, hätte ich dort nie angefangen. Aber man hat mir freundlich zugelächelt, war mit allem einverstanden und hat mich dann ins offene Messer laufen lassen. Und das Schönste: Ich bin mit diesen Leuten auch noch verwandt ... habe Zeit meines Lebens zu Ihnen Onkel und Tante gesagt, wirklich kennengelernt habe ich Sie leider erst jetzt. Es ist schon traurig wie man getäuscht wird von Menschen denen man vertraut ... aber egal. Und da Sie hier immer RTL erwähnen.. an einer reißerischen Reportage bin ich sowieso nicht interessiert, mir läge an einer objektiven seriösen Berichterstattung, und ich bezweifle das RTL der richtige Ort dafür ist ... aber mit ein wenig öffentlichem Druck würden vielleicht meine Versicherungen doch noch einlenken (habe eigentlich den Rundum-Sorglos-Schutz ... dachte ich, Bauwesen, Bauherrenhaftpflicht, Rechtschutz- auch f. nachbarschaftliche Streitigkeiten), aber wie das so ist ... zahlen darf man immer fleißig und beim Schadensfall steht man dann Dank geschickt verdrehter Formulierungen allein auf weiter Flur ... es ist echt traurig ... aber wahr.
Und zuletzt: analysieren kann ich meine ganzes Scenario selber, was ich brauche, ist Hilfe, wie auch immer die aussieht ... -
Rohbauabnahme durch Architekten: Formale Prüfung wichtig!
holla!
wenn sie das alles analysieren können - Respekt!
ich hätte dazu nur eine einfache fragen: wurde der Rohbau vom Architekten
förmlich abgenommen? -
WEG-Streit: Baurechtsanalyse & Architekten-Beratung empfohlen
stoffel und Wolfgang
interessant sind solche Beiträge ja immer wieder - wenn auch eher für psychologen.. 😉
er erinnert mich an den "stoffel und Wolfgang - Thread" vor nicht allzu langer Zeit ...
@ mel: erste frage: was sind sie denn von beruf?
nun mein rat: lassen sie sich diesmal wirklich von einem Fachmann beraten. gehen sie zu einem Architekten und lassen sie ihn folgendes tun:- baurechtsanalyse (Vergleich "darf"-"ist")
- Behördenverhandlung, falls "ist" größer "darf"
- Bestandsaufnahme der bisher geleisteten bauarbeiten
- Vergleich der bauarbeiten mit den geschlossenen Verträgen
- Bestandsaufnahme der bisher aufgelaufenen kosten und deren Zuordnung auf die Vertragspartner
- Bestandsaufnahme evtl. Baumängel bzw. Planungsfehler und deren Zuordnung auf die Vertragspartner
beraten sie das Ergebnis mit ihm und leiten sie ggf weitere Schritte ein:
- Anfertigung der mängelrügen und Überwachung der Mängelbeseitigung
- evtl. einschalten eines rechtsanwalts für Baurecht. der Architekt kann diesen dann fachlich unterstützen.
- anfertigen einer Kostenschätzung für noch zu erwartende Bauleistungen
- ggf. Überwachung der weiteren Baumaßnahmen.
wo findet das ganze denn statt? , vielleicht kennt ja jemand aus dem Forum einen geeigneten Kollegen, der ihnen behilflich sein kann.
freundliche Grüße und viel Erfolg -
Insolvenz Bauunternehmer: Klage sinnvoll bei Bauschaden?
Was mir noch auffällt
Weshalb klagen sie eigentlich noch gegen den zweiten Bauunternehmer, wenn Sie sowieso dessen Insolvenz erwarten. Meinen Sie der hat noch Geld, welches er Ihnen zurück geben kann oder mit welchem er bei einer Verurteilung Ihren Anwalt und die Gerichtskosten zahlen kann. Dafür haften Sie aber in der Regel beide, also Klägerin und Beklagte und zum Schluss bleiben sie auf allen Kosten sitzen, darüber würde ich aber ganz schnell noch mal nachdenken. -
Beweissicherung: Schutz bei Bauarbeiten am Nachbargebäude
"und" was ich nicht verstehe
sobald man an ein bestehendes Gebäude rangeht (Unterfangung darum scheint's zu gehen) ist man eigentlich verpflichtet eine Beweissicherung des Nachbargebäudes durchzuführen ... und dann gibt's dann noch die Bauherren Haftpflichtversicherung mit der man zusammen mit dem Beweissicherungsverfahren abends ruhig schlafen kann (!)
"iss" schon awengerl wirr den gesamten Vorgang halbwegs hier nach zu vollziehn ... "drum" schließ ich mich mal ganz spontan Herr Nielsen's Vorschlag mit dem Gang zum Architekten an (!) -
Bauschaden: Objektive Betrachtung & Ursachenforschung wichtig
Ebel Danke für die Erläuterung Genau so war ...
@Ebel: Danke für die Erläuterung. Genau so war es gemeint
@Mel: Bin selber auch kein Bau Profi (sondern auch Erst-Bauherr), habe aber beruflich hin und wieder mit "unglaublichen Einzelschicksalen" zu tun,
die sich bei genauerer, objektiver Betrachtung oft ganz anders darstellen. In den meisten Fällen sind die Beteiligten dann auch nicht mehr in der Lage das zu realisieren, da sie emotional zu sehr eingebunden sind.
Zu den "Nachbarn": Sie bestätigen meine anfängliche Vermutung. Wenn das früher "Onkel und Tante" für
Sie waren, dann geht es um deutlich mehr als das "Wegerecht" und es gibt ganz andere Ursachen
für deren Verhalten. Erbschaftsstreitigkeiten? Haben Sie Ihnen das mit den "erschlichenen" 100 m²
deutlich unter die Nase gerieben? Hatten/haben Ihre Eltern oder Großeltern auch (vorher) schon Probleme mit denen?
Sind Sie wirklich völlig unschuldig an der Situation? Das bezweifele ich (immer noch)! Evtl. gibt es ja einen Verwandten, der noch neutral ist bzw.
bisher nicht in Ihren Streit mit reingezogen wurden. Unterhalten Sie sich mal mit ihm über die Situation, wie er sie sieht.
Zum Architekten: Wenn Sie und der Bauunternehmer auf der Baustelle meinten, den Drempel erhöhen zu müssen, weil man
sonst in einigen Räumen nicht stehen kann, dann hat Ihr Architekt im Vorfeld aber einen gewaltigen Planungsfehler verbockt. Auch er ist jetzt "befangen". Suchen Sie sich zur neutralen Beurteilung der Situation (wie oben vorgeschlagen) einen anderen Architken!
Zum Vorgehen: überlegen Sie, was Sie kurz - mittel- und langfristig wollen. wollen Sie in dem Haus, falls es mal fertig wird, die nächsten 20-30 Jahre verbringen?
Was ist ihr nächstes Ziel? Das Dach zu schließen? soll der Drempel evtl. zurückgebaut werden, wenn keine Genehmigung der Nachbarn in Aussicht ist. Dachstuhl abbauen und Steine kürzen ist evtl. nicht so teuer ... Machen Sie sich Gedanken über Ihre Ziele.
Zur "Öffentlichkeit": wenn sie eine seriöse Berichterstattung wollen, müssen Sie sich erst recht Fragen wie meine im "AD-Modus" gefallen lassen. Allerdings kann ich mir derzeit kein seriöses Medium vorstellen, in dem man eine solche Geschichte wirkunsgvoll (in Ihrem Sinne) platzieren könnte. An was hatten Sie gedacht? -
Setzrisse: Bauherrenhaftpflicht zahlt nicht immer!
ich glaube alles was Sie mir hier vorschlagen ...
ich glaube alles was Sie mir hier vorschlagen ist längst in die Wege geleitet und überdacht ... auch eine Beweissicherung mit Bauhherrenhaftpflicht wurden gemacht ... aber DIE zahlt nicht für Setzrisse ... bringt hier nichts ... -
Bauschaden: Verursacher für Planungsfehler haftbar machen
natürlich zahlt die nicht!
dann könnte sich jeder seinen bau von seiner Versicherung finanzieren lassen!
vielmehr werden sie sich etwaige ersparte Aufwendungen anrechnen lassen müssen.
vermutlich wird der überwiegende Teil der kosten aber auf die Verursacher von
planungs- / ausführungs- / überwachungsfehlern umzulegen sein.
das wurde bestimmt schon alles so analysiert - ich wiederhole meine Frage nicht! -
Bauschaden-Hilfe: Erwartungen realistisch einschätzen
Was wird erwartet?
Was ich mich frage ist, welche Hilfe denn erwartet wurde mit dem ersten Posting, wenn denn schon alles analysiert wurde, die Schuldigen (alle anderen) gefunden sind und die Anwälte so arbeiten wie hier vorgeschlagen? Geld? Ein Schlägertrupp der dem Nachbarn mal "Guten Tag" sagt? Ich befürchte, dass das ggf. ein tiefer Fall nach dem Richterspruch werden wird ... -
Bauschaden & WEG-Streit: Menschlichkeit im Forum
irgendwie habe ich das Gefühl das Menschlichkeit und ...
irgendwie habe ich das Gefühl das Menschlichkeit und MITGEFÜHL für einige hier FREMDWORTE sind ... -
Bauschaden: Nüchterne Analyse für Lösungsfindung wichtig
Hallo Fragestellerin,
ihr Schicksal trifft hier bestimmt auf viel menschliches Mitgefühl, aber nur durch tröstende Worte kann ihnen leider nicht geholfen werden.
Eine nüchterne Analyse der Probleme schafft da doch mehr Klarheit und vielleicht neue Ansatzmöglichkeiten für sie einen Weg aus ihren Mieseren zu finden.
Es ist verständlich dass ihre Schilderung des Sachverhaltes sehr emotional ist, aber schwierig für die Antwortgeber hier die reinen Tatsachen herauszufiltern.
Es wollte sie hier bestimmt niemand angreifen und an den zahlreichen Beiträgen können sie auch sehen dass man durchaus Anteil nimmt. Versuchen sie doch einmal in einer chronologischen Liste alle Ereignisse und Probleme festzuhalten, das schafft einem selber und anderen einen besseren Überblick um gezielt Tipps geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Leidenbach _Nutzungsbedingungen_ -
Bauabweichung Drempel: Tektur & Fachmann erforderlich!
Fakt ist ...
dass Sie für die Bauabweichung (Drempel) versuchen sollten eine Tektur beim Bauamt einzureichen ... "dafür" müssen ABER die Abstandflächen GFZAbk./GRZAbk. berechnet werden und dafür brauchen Sie nen richtigen Fachmann sprich einen Architekten (!)
Beweissicherung wurde Ihrerseits in Auftrag gegeben ... rein rechtlich bin ich jetzt nicht auf der Höhe "aber" ich kenne mindestens 3 Fälle wo Setzungsrisse nach Vorlage der Beweissicherung von der Bauherrnhaftpflicht getragen wurden ... desweitern haben Sie diese Setzungsrisse nicht verursacht ... auch hier bin ich rechtliche nicht auf der Höhe "aber" ich denke der Bauträger/Bauunternehmer ist für diesen Schaden verantwortlich?!? -
Thread geschlossen: Bauschaden & Nachbarschaftsstreit
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauschaden, Nachbarschaftsstreit & Baumängel: Lösungen im WEGAbk.-Fall
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt den komplexen Fall eines Bauschadens mit einhergehendem Nachbarschaftsstreit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Diskutiert werden Baumängel, Setzrisse, ein Baustopp und die daraus resultierenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Notwendigkeit von Fachanwälten für Baurecht, Gutachtern und einer klaren Ursachenforschung wird betont. Zudem wird auf die Bedeutung der Beweissicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung hingewiesen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baustopp & Baumängel: Nachbarn verweigern Zustimmung! wird deutlich, dass die Verweigerung der Zustimmung durch die Nachbarn zu einem Baustopp führen kann, insbesondere wenn Baumängel vorliegen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer transparenten Kommunikation und frühzeitigen Einbindung aller Parteien.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag WEG-Streit: Baurechtsanalyse & Architekten-Beratung empfohlen empfiehlt eine umfassende Baurechtsanalyse durch einen Architekten, um die Situation zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen. Dies beinhaltet die Prüfung von Verträgen, die Bestandsaufnahme und die Zuordnung von Verantwortlichkeiten.
🔴 Kritisch/Risiko: Mehrere Beiträge warnen vor den Risiken einer öffentlichen Berichterstattung über den Bauschaden, wie im Beitrag Bauschaden: Risiken öffentlicher Berichterstattung beachten!. Es wird darauf hingewiesen, dass Journalisten die Fakten sorgfältig prüfen und eine einseitige Darstellung vermieden werden sollte.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und die bestmögliche Strategie für die Lösung des Konflikts zu entwickeln. Siehe dazu auch Baurecht: Fachanwalt bei Bauschaden & WEG-Streit. Eine frühzeitige Beweissicherung und die Einholung von Gutachten sind ebenfalls ratsam, um den Schaden zu dokumentieren und die Ursachen zu ermitteln.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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