ich bin auf Ihre Seite gestoßen erbitte hiermit um Rat.
Meine Frau und ich sind im Begriff eine Eigentumswohnung in Hessen nähe Frankfurt zu kaufen. Die Beurkundung hat bereits statt gefunden. Die Wohnung laut Kaufvertrag wurde gekauft wie gesehen, liegt und steht.
Nun ist folgendes Problem:
Das gesamte Objekt, ehemals 16 Einheiten, wurde 1997 ohne Baugenehmigung errichtet. 2004 wurde das gesamte Objekt versteigert. Der der den Zuschlag erhielt hat das zum Teil gesamte Objekt Sanieren lassen.
Dieser ehemalige Besitzer hat "unsere" Wohnung bereits einmal verkauft und mit diesem Käufer verschiedene Bauten abgesprochen und ausgeführt. Nun hat der (Noch) Besitzer diese an uns weiter gegeben.
Unter anderem wurden im Bad 3 kleine Fenster nachträglich eingebaut, wir kauften also die Wohnung mit diesen Fenstern.
Nun stellt sich folgendes Problem da,
wir haben die Vermutung dass die Fenster weder mit der Nachbarschaftsgenehmigung noch mit einer Baugenehmigung eingesetzt wurden. Die Nachbarn fühlen sich durch diese Fenster beeinträchtigt da ich wenn ich in die Badewanne steige ihnen ins Schlafzimmer bzw. Bad schauen könnte.
Was kann mir hierbei nun passieren bei Folgenden Darstellungen,
- Fenster sind mit Baugenehmigung gebaut aber ohne Nachbarschaftsgenehmigung
- Fenster sind weder mit Bau - noch mit Nachbarschaftsgenehmigung eingesetzt worden
Ich bitte um schnelle Info da wir am Dienstag alles weitere Unterschreiben sollen.
Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen