nach dem Pflastern sind jetzt alle Lichtschächte im Terrassenbereich zu niedrig (teilweise bis zu 8 cm). Muss nun der Bauherr die Kosten für Aufsätze (kann mir ein Schlosser anfertigen) auf die Schächte tragen? Bundesland: NRW
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nach dem Pflastern sind jetzt alle Lichtschächte im Terrassenbereich zu niedrig (teilweise bis zu 8 cm). Muss nun der Bauherr die Kosten für Aufsätze (kann mir ein Schlosser anfertigen) auf die Schächte tragen? Bundesland: NRW
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 Gefahr: Durch eindringendes Wasser und Feuchtigkeit in den Lichtschächten kann es zu Schimmelbildung im Keller kommen. Dies kann die Bausubstanz schädigen und gesundheitliche Probleme verursachen.
Die Frage, wer die Kosten für die Aufsätze auf die Lichtschächte trägt, hängt davon ab, wer den Fehler verursacht hat. War die Höhe der Lichtschächte vor den Pflasterarbeiten korrekt und wurden diese durch die Pflasterarbeiten zu niedrig, liegt die Verantwortung und somit die Kostentragungspflicht beim Verursacher der Pflasterarbeiten.
Es ist wichtig zu klären, ob die Pflasterarbeiten gemäß den geltenden Normen und Vorschriften durchgeführt wurden. In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind die Landesbauordnung (BauO NRW) und die zugehörigen technischen Baubestimmungen relevant. Die korrekte Höhe von Lichtschächten ist wichtig, um eine ausreichende Belichtung und Belüftung der Kellerräume zu gewährleisten und um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Wenn die Lichtschächte bereits vor den Pflasterarbeiten zu niedrig waren, könnte die Verantwortung beim Bauherrn liegen, insbesondere wenn dieser die Planung und Ausführung der Lichtschächte selbst übernommen hat. In diesem Fall wäre der Bauherr für die entstandenen Kosten verantwortlich.
🔴 Gefahr: Zu niedrig liegende Lichtschächte können zu Feuchtigkeitseintritt und damit zu Schimmelbildung im Kellerbereich führen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit für die zu niedrig liegenden Lichtschächte. Dokumentieren Sie den Zustand vor und nach den Pflasterarbeiten. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen hinzu, um die Ursache festzustellen und die Kostenverteilung zu klären.
1. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der AN (also Architekt) unbeschränkt.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des Architekten dem Grunde + der Höhe nach auf den Schadensumfang, der dem Grunde + der Höhe nach durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist oder hätte objektangemessen gedeckt werden können.
3. Im Falle einer Inanspruchnahme kann der AN verlangen, dass zunächst ihm die Nachbesserung oder Schadensbeseitigung übertragen wird.
Also muss der Architekt die Lichtschacht-Aufsätze bezahlen, oder? Wenn ja, stellt sich noch die Frage, wie teuer dürfen die sein bzw. welches Material darf verwendet werden (Edelstahl z.B. )?
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💡 Kernaussagen: Nach Pflasterarbeiten zu niedrige Lichtschächte im Terrassenbereich werfen die Frage nach der Kostenübernahme für Aufsätze auf. Die Verantwortlichkeit des Architekten hängt von der Bauüberwachung und vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei mangelnder Bauüberwachung kann der Architekt haftbar gemacht werden, insbesondere wenn kein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Der Architektenvertrag regelt die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhaftung: Lichtschacht-Mängel durch Bauüberwachung? ist der Architekt verantwortlich, wenn die Lichtschächte in seinem Planungsbereich liegen und er mit der Bauüberwachung beauftragt war, sofern kein Haftungsausschluss vorliegt. Dieser Fehler deutet auf eine mangelnde Bauüberwachung hin.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenvertrag: Haftung für Lichtschacht-Mängel in NRW präzisiert, dass die Haftung des Architekten im Vertrag geregelt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Schadensumfang begrenzt, der durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Es ist entscheidend, den Architektenvertrag genau zu prüfen, um die Haftungsbedingungen zu verstehen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit des Architekten anhand des Vertrags und der Bauüberwachung. Prüfen Sie, ob ein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Bei mangelnder Bauüberwachung und fehlendem Haftungsausschluss kann der Architekt für die Kosten der Lichtschacht-Aufsätze haftbar gemacht werden. Ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
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