in meinem Neubau haben sich in den letzten 2 Jahren Mauer- und Deckenrisse von bis zu 3 m Länge und einer Spaltöffnung bis zu 0,4 mm gebildet (Wände teilweise ganz durchgerissen d.h. Riss innen+außen). Obwohl laut Vertrag eine " 3 jährige Garantie auf Fundamente, Mauerwerk, Decken und Risse" vereinbart wurde, will die Baufa von mir eine 50 %-ige Kostenbeteiligung an der Schadensbehebung, da nach deren Aussage Risse unter 0,7 mm Spaltöffnung keine Risse sind und somit nicht unter die Garantiebestimmung fallen. "Kulanter Weise" würde sie 50 % der Kosten übernehmen. Wer kann dazu eine kompetente Aussage machen oder Internet-Literatur oder Gerichtsurteilshinweise geben.
- existiert wirklich eine Begriffsbestimmung die Risse erst ab einer Spaltbreite von 0,7 mm definiert? (Wäre ganz schön happig)
- kann sich die Baufa wirklich so einfach aus der Affäre ziehen?
Danke im Voraus
Franz
