Erschließungskosten trotz Erschließung vor 70 Jahren? Vorkaufsrecht der Stadt prüfen!
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Erschließungskosten trotz Erschließung vor 70 Jahren? Vorkaufsrecht der Stadt prüfen!

Hallo,

wir möchten ein, mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück von 1500 qm, welches schon vor 70 Jahren erschlossen wurde, verkaufen.

Die Stadt möchte nun von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und uns das Grundstück zum Normalpreis abkaufen, allerdings minus 95.810,42€ (!!!) Erschliessungskosten. Begründung: Die Stadt möchte die bisherige Strasse verbreitern, womit dann der Zugang zum Grundstück wegfallen würde und dafür an die andere lange Seite des Grundstücks eine neue verlegen. Provisorisch existiert die schon, verläuft aber nur zur Hälfte direkt am Grundstück, bei der anderen Hälfte ist noch ein kleines Grundstück der Stadt dazwischen.

Ist das überhaupt rechtens? Und ist die Summe nicht viel zu hoch?

Danke und viele Grüße

  • Name:
  • Uwe
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und das Grundstück abkaufen möchte, aber gleichzeitig hohe Erschließungskosten abziehen will, obwohl das Grundstück bereits vor 70 Jahren erschlossen wurde. Das ist ungewöhnlich und bedarf einer genauen Prüfung.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfung des Vorkaufsrechts: Lassen Sie das Vorkaufsrecht der Stadt von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen. Ist das Vorkaufsrecht überhaupt rechtmäßig ausgeübt worden?
    • Überprüfung der Erschließungskosten: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Erschließungskosten von der Stadt an. Welche konkreten Maßnahmen sollen mit diesen Kosten finanziert werden? Sind diese Maßnahmen tatsächlich erforderlich und kommen sie dem Grundstück zugute?
    • Einholung eines Wertgutachtens: Lassen Sie den Verkehrswert des Grundstücks von einem unabhängigen Gutachter ermitteln. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Verhandlungen mit der Stadt.
    • Verhandlung mit der Stadt: Versuchen Sie, mit der Stadt eine Einigung über den Kaufpreis zu erzielen. Legen Sie dar, dass das Grundstück bereits erschlossen ist und die geforderten Erschließungskosten unberechtigt sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung mit der Stadt zu erzielen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Erschließungskosten
    Kosten, die für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen entstehen, die ein Grundstück baureif machen. Dazu gehören Straßen, Wege, Wasserleitungen, Abwasserkanäle und Stromversorgung.
    Verwandte Begriffe: Anliegerbeiträge, Ausbaubeiträge, Infrastrukturkosten.
    Vorkaufsrecht
    Das Recht, ein Grundstück vor allen anderen Kaufinteressenten zu erwerben, wenn der Eigentümer es verkaufen möchte. Das Vorkaufsrecht muss gesetzlich oder vertraglich begründet sein.
    Verwandte Begriffe: Kaufrecht, Optionsrecht, Ankaufsrecht.
    Verkehrswert
    Der Preis, der für ein Grundstück im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. Der Verkehrswert wird durch ein Wertgutachten ermittelt.
    Verwandte Begriffe: Marktwert, Beleihungswert, Sachwert.
    Grundstück
    Ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist. Ein Grundstück kann bebaut oder unbebaut sein.
    Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Bauland.
    Baureife
    Der Zustand eines Grundstücks, der es ermöglicht, ein Gebäude zu errichten. Ein baureifes Grundstück ist erschlossen und verfügt über die erforderlichen Genehmigungen.
    Verwandte Begriffe: Bebaubarkeit, Erschließungszustand, Genehmigungsfähigkeit.
    Immobilienrecht
    Das Rechtsgebiet, das sich mit allen Fragen rund um Immobilien befasst, einschließlich Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Belastung von Grundstücken.
    Verwandte Begriffe: Sachenrecht, Vertragsrecht, Baurecht.
    Kommunalrecht
    Das Recht der Gemeinden und Landkreise, das ihre Aufgaben, Befugnisse und Organisation regelt. Das Kommunalrecht umfasst unter anderem das Bauplanungsrecht und das Erschließungsrecht.
    Verwandte Begriffe: Verwaltungsrecht, Staatsrecht, öffentliches Recht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Erschließung eines Grundstücks?
      Erschließung umfasst die Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören beispielsweise der Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Wasser und Energie sowie die Abwasserentsorgung.
    2. Kann die Stadt Erschließungskosten erheben, obwohl das Grundstück bereits erschlossen ist?
      Grundsätzlich können Erschließungskosten nur dann erhoben werden, wenn neue Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden, die dem Grundstück zugutekommen. Wenn das Grundstück bereits vollständig erschlossen ist, ist die Erhebung von Erschließungskosten in der Regel nicht zulässig.
    3. Was ist ein Vorkaufsrecht?
      Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, ein Grundstück zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, wie ein anderer Kaufinteressent. Im vorliegenden Fall hat die Stadt ein Vorkaufsrecht.
    4. Wie wird der Wert eines Grundstücks ermittelt?
      Der Wert eines Grundstücks wird in der Regel durch ein Wertgutachten ermittelt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Lage, die Größe, die Beschaffenheit und die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks.
    5. Was kann ich tun, wenn ich mit der Höhe der Erschließungskosten nicht einverstanden bin?
      Sie können gegen die Festsetzung der Erschließungskosten Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
    6. Welche Rolle spielt ein Anwalt für Immobilienrecht in diesem Fall?
      Ein Anwalt für Immobilienrecht kann Sie umfassend beraten und Ihre Rechte gegenüber der Stadt vertreten. Er kann die Rechtmäßigkeit des Vorkaufsrechts und der Erschließungskosten prüfen und Sie bei den Verhandlungen mit der Stadt unterstützen.
    7. Was bedeutet "Normalpreis" im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht?
      Der Normalpreis entspricht dem Verkehrswert des Grundstücks. Die Stadt darf das Grundstück nicht unter Wert erwerben.
    8. Wie lange habe ich Zeit, um auf das Vorkaufsrecht der Stadt zu reagieren?
      Die Frist, innerhalb derer Sie auf das Vorkaufsrecht der Stadt reagieren müssen, ist in der Regel im Kaufvertrag festgelegt. Sie sollten diese Frist unbedingt einhalten.

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      Welche Klauseln sind in einem Kaufvertrag für ein Grundstück wichtig und wie schützen Sie sich vor Risiken?
  2. Vorkaufsrecht: Vertragskonditionen und Erschließungskosten

    da soll getrickst werden
    [ Zitat Anfang ] ... Machen Sie als Vorkaufsberechtigter von Ihrem Recht Gebrauch, platzt der bereits geschlossene Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Dritten. Der Eigentümer schließt mit Ihnen nun einen neuen Vertrag zu denselben Konditionen, die er mit dem Dritten über die Immobilie verhandelt hat. ... [ Zitat Ende ]
    https://www.drklein.de/vorkaufsrecht-immobilie.html

    Ob und in welcher Höhe für das Grundstück mit der neuen Straße Erschließungskosten anfallen, ist ein separates Thema. Treffen würde die dann aber den jeweiligen Eigentümer, in dem Fall dann die Kommune selbst.

  3. Erschließungskosten: Zugangsproblematik bei Verkauf an Stadt

    Ergänzung
    Also ursprünglich war es so, dass ein Käufer gefunden wurde, der den Angebotspreis (den meinte ich mit Normalpreis) -5 % bezahlt hätte.

    Daraufhin meinte die Stadt, sie wolle dann den schmalen Streifen an der Strasse, was für den Käufer ok gewesen wäre. Allerdings hätte er dann keinen Zugang mehr zum Grundstück. Der Zugang sollte dann über den neuen Weg erfolgen, was diese horrenden Erschliessungskosten bedeuten würde. Der Käufer will zu diesen Bedingungen natürlich nicht mehr kaufen!

    Und dann kam eben das Angebot der Stadt, alles zum Angebotspreis kaufen zu wollen, abzAbk.üglich der Erschliessungskosten.

    Wie man im Bild sehen kann, kann man das Grundstück gut teilen, sodass es zusammen mit dem kleinen Stück der Stadt 2 Bauplätze geben würde...

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Erschließungskosten: Zugangsproblematik bei Verkauf an Stadt" auf die Frage "Erschließungskosten trotz Erschließung vor 70 Jahren? Vorkaufsrecht der Stadt prüfen!" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Uwe
  4. Vorkaufsrecht: Angebot der Kommune bei fehlendem Baurecht

    wie man schön sehen kann
    scheint dort derzeit kein Baurecht zu bestehen, da es nach Außenbereich aussieht 😉

    Da der Käufer abgesprungen ist, besteht auch kein Vorkaufsrecht, sondern nur noch ein Angebot der Kommune.

    P.S.: Der kleine Streifen sieht irgendwie nach Geh- und/oder Radweg aus. Dann wäre auch weiterhin eine nördliche Erschließung möglich.

  5. Grundstückswert: Baugenehmigung, Schwarzbau & B-Plan prüfen!

    Verkauf vermutlich unmöglich
    Zu klären wäre zuerst, ob eine Baugenehmigung besteht und/oder durch ungenehmigte An- oder Umbauten alles ein Schwarzbau ist. Dann wäre alles wertlos. Weiterhin wäre zu klären, ob zeitnah ein B-PlanAbk. beschlossen wird. Dazu werden sie gehört. Oder die Gemeinde beabsichtigt den B-Plan erst wenn sie die Grundstücke billig erworben hat. Dann die Frage der Wegerechte, Straßenerneuerung, Kanal, Wasser und Strom. Lassen sie nach Klärung den Verkehrswert ermitteln. Weiterhin haben sie doch den Grundsteuerwert feststellen lassen. Nach diesem Wert entrichten sie ab 2025 die Grundsteuer an die Gemeinde. Diese Entscheidungen helfen beim Verkauf oder Nichtverkauf.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Vorkaufsrecht: Unzulässige Kaufpreisabzüge für Erschließung?

    Vom Thema abgekommen?
    Die eigentliche Frage ist doch, dass die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht nur Gebrauch machen darf, wenn tatsächlich die Beurkundung eines Verkaufs an einen Dritten ansteht. In diesem Falle muss sie den zu beurkundenden bzw. beurkundeten Kaufpreis zahlen.

    Ich wüsste nichts von der Zulässigkeit nachträglicher Kaufpreisabzügen für geplante "Erschließungen", bei denen es sich eigentlich um Umbaumaßnahmen des öffentlichen Straßenlandes handelt und daraus erfolgender Umplanung der Grundstückszuwegung.

    Diesen Fall eines geplatzten Verkaufs sollte mal ein Anwalt für Immobilienrecht prüfen. Möglicherweise droht der Gemeinde dadurch eine Schadenersatzforderung?

  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Erschließungskosten & Vorkaufsrecht: Grundstücksverkauf an die Stadt

    💡 Kernaussagen: Die Stadt übt ihr Vorkaufsrecht aus, will aber Erschließungskosten vom Kaufpreis abziehen. Es wird diskutiert, ob dies rechtens ist, insbesondere da das Grundstück bereits vor 70 Jahren erschlossen wurde. Zudem wird die Gültigkeit des Vorkaufsrechts bei fehlendem Kaufvertrag hinterfragt. Die Klärung des Baurechts und möglicher Schwarzbauten ist entscheidend für den Grundstückswert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Grundstückswert: Baugenehmigung, Schwarzbau & B-Plan prüfen! sollte vor einem Verkauf geprüft werden, ob eine Baugenehmigung vorliegt und keine ungenehmigten Umbauten existieren, da dies den Wert erheblich mindern kann.

    ✅ Zusatzinfo: Das Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht nur, wenn ein tatsächlicher Kaufvertrag mit einem Dritten vorliegt. Die Gemeinde muss den zu beurkundenden Kaufpreis zahlen, nachträgliche Abzüge für geplante Erschließungen sind fragwürdig, wie in Vorkaufsrecht: Unzulässige Kaufpreisabzüge für Erschließung? erläutert wird.

    💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Erschließungskosten und deren Berechtigung sollten genau geprüft werden. Ein Gutachter kann helfen, den tatsächlichen Wert des Grundstücks zu ermitteln und den Normalpreis festzustellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Anwalt für Immobilienrecht einzuschalten, um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Stadt zu prüfen und mögliche Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Siehe auch Vorkaufsrecht: Unzulässige Kaufpreisabzüge für Erschließung?.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Stadt möchte 95.810,42€ Erschließungskosten vom Kaufpreis abziehen. Das Grundstück hat eine Größe von 1500 qm und ist mit einem Einfamilienhaus bebaut.

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