Genehmigungsfreistellung Bayern: Vordach zu groß? Rechte, Baugrenze & Alternativen
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Genehmigungsfreistellung Bayern: Vordach zu groß? Rechte, Baugrenze & Alternativen

Hallo,

wir haben den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Nun hat das städt. Bauamt den Antrag abgelehnt mit der Begründung, das Vordach vor der Haupteingangstüre wäre zu groß. Die Hausbaufirma hat das Vordach kleiner gemacht und auf Art. 6 BayBOAbk. verwiesen und gesagt das Vordach ist ein untergeordnetes Bauteil und liegt somit im Geltungsbereich.

Der 2. Bauantrag mit verkleinerten Vordach wurde nun wieder abgelehnt mit der Begründung dieses dürfe nicht aus dem Baufenster rausragen. Das Vordach kommt 1 m über die Baugrenze. Das Wohnhaus liegt innerhalb des Baufensters.  

Meine Frage nun, da die Architekten der Hausbaufirma und die Stadtverwaltung unterschiedlicher Ansichten sind, wer hat nun Recht?  

Greift hier der § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)?  

  • Name:
  • RoWi
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    Ich verstehe, dass Ihr Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für ein Vordach in Bayern abgelehnt wurde, weil es als zu groß eingestuft wurde. Die Hausbaufirma hat das Vordach verkleinert und auf Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.) verwiesen.

    Wichtige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu prüfen:

    • Baugrenze: Überprüfen Sie genau, ob das Vordach die Baugrenze überschreitet. Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt.
    • Art. 6 BayBO: Dieser Artikel regelt die Genehmigungsfreiheit von bestimmten Bauvorhaben. Prüfen Sie, ob Ihr Vordach tatsächlich unter diese Regelung fällt, auch nach der Verkleinerung.
    • Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.): Die BauNVO legt fest, welche Art von Bebauung in Ihrem Gebiet zulässig ist.
    • Ansichten und Pläne: Stellen Sie sicher, dass die eingereichten Ansichten und Pläne korrekt und vollständig sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Architekten oder einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Diese können die Ablehnung des Bauantrags prüfen und Ihnen helfen, die nächsten Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Vorhaben, bei dem auf eine formelle Genehmigung verzichtet wird, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften aber dennoch erforderlich ist.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, BayBO.
    Baugrenze
    Die im Bebauungsplan festgelegte Linie, bis zu der ein Gebäude errichtet werden darf. Sie dient der Steuerung der Bebauung und der Sicherstellung von Abstandsflächen.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baulinie, Abstandsflächen.
    BayBO
    Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das Landesrecht für das Bauwesen in Bayern. Sie regelt die Anforderungen an Bauvorhaben und das Baugenehmigungsverfahren.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Landesbauordnung, Baurecht.
    Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt die zulässige Nutzung von Grundstücken in Deutschland. Sie legt fest, welche Art von Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baugebiet, Nutzungsart.
    Vordach
    Ein Bauteil, das vor einer Tür oder einem Fenster angebracht ist und als Schutz vor Witterungseinflüssen dient. Vordächer können genehmigungspflichtig sein, abhängig von ihrer Größe und Lage.
    Verwandte Begriffe: Überdachung, Wetterschutz, Bauelement.
    Bauantrag
    Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss alle erforderlichen Unterlagen und Pläne enthalten, die zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvorlagen, Architekt.
    Architekt
    Ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Architekten sind auch für die Erstellung der Bauvorlagen und die Überwachung der Bauausführung zuständig.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauplanung, Bauleitung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Genehmigungsfreistellungsverfahren?
      Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Bauvorhaben, bei denen keine Baugenehmigung erforderlich ist. Es müssen jedoch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
    2. Was ist die Baugrenze?
      Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen. Überschreitungen können zur Ablehnung des Bauantrags führen.
    3. Was regelt Art. 6 BayBO?
      Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) regelt, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind. Dies umfasst bestimmte Arten von Gebäuden und Anlagen, die bestimmte Größen und Abmessungen nicht überschreiten.
    4. Was ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO)?
      Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken. Sie legt fest, welche Art von Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet).
    5. Was kann ich tun, wenn mein Bauantrag abgelehnt wurde?
      Wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wurde, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.
    6. Welche Rolle spielt der Architekt im Genehmigungsfreistellungsverfahren?
      Der Architekt ist für die Planung und die Erstellung der Bauvorlagen verantwortlich. Er stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    7. Was ist ein Vordach?
      Ein Vordach ist ein Bauteil, das vor einer Tür oder einem Fenster angebracht ist und als Schutz vor Witterungseinflüssen dient.
    8. Wie finde ich einen Architekten für Baurecht?
      Sie können online nach Architekten mit Spezialisierung auf Baurecht suchen oder sich bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes erkundigen.

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      Informationen darüber, welche Bauvorhaben in Bayern einer Baugenehmigung bedürfen.
    • Abstandsflächenrecht in Bayern
      Regelungen zu den einzuhaltenden Abständen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
    • Bebauungsplan verstehen
      Erläuterungen zum Inhalt und zur Bedeutung von Bebauungsplänen.
    • Rechte und Pflichten von Bauherren
      Überblick über die Rechte und Pflichten, die mit einem Bauvorhaben verbunden sind.
    • Widerspruch gegen eine Baugenehmigung
      Informationen zum Vorgehen bei einer Ablehnung des Bauantrags.
  2. Baugrenze Bayern: Ermessensspielraum bei Genehmigungsfreistellung

    erst mal beide
    Es ist eine KANN-Bestimmung. Es kommt darauf an was an das Baufenster angrenzt. Liegt das Baufenster direkt an der Straße, so wird kein untergeordnetes Bauteil über die Baugrenze genehmigt. Schließt sich eine Abstandsfläche an, so kann es genehmigt werden. Hier besteht ein Ermessensspielraum. Die Reduzierung des Ermessensspielraumes auf "Null" kann nicht verlangt werden. Also verhandeln und überzeugen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Vordach-Größe: Begründung bei Genehmigungsfreistellung notwendig

    Na ja, ...
    Na ja, ein Meter und dann Breite (?) ist ja erst mal nicht gerade geringfügig.

    Wenn es dann noch genügend Platz gibt, muss man dann schon eine gute Begründung abliefern ...

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    Genehmigungsfreistellung Bayern: Vordach-Größe und Baugrenze

    💡 Kernaussagen: Die Genehmigungsfreistellung in Bayern für Vordächer ist an die Einhaltung der Baugrenze gebunden. Bei Überschreitung der Baugrenze besteht ein Ermessensspielraum der Behörde, der jedoch nicht auf Null reduziert werden kann. Die Größe des Vordachs spielt eine entscheidende Rolle, und bei nicht geringfügigen Überschreitungen ist eine gute Begründung erforderlich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Baugrenze Bayern: Ermessensspielraum bei Genehmigungsfreistellung hängt die Genehmigung von den angrenzenden Flächen ab. Bei direkter Angrenzung an die Straße wird in der Regel keine Genehmigung erteilt.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Vordach kann gemäß Art. 6 BayBOAbk. als untergeordnetes Bauteil gelten, was grundsätzlich eine Genehmigungsfreistellung ermöglicht, sofern die Baugrenze eingehalten wird. Die Hausbaufirma sollte dies bei der Planung berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Ablehnung des Bauantrags im Genehmigungsfreistellungsverfahren sollte man das Gespräch mit der Stadtverwaltung suchen und den Ermessensspielraum ausloten. Eine detaillierte Begründung der Vordach-Größe kann hilfreich sein, wie im Beitrag Vordach-Größe: Begründung bei Genehmigungsfreistellung notwendig erläutert wird.

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