Wir möchten in Bayern (Gemeinde Grasbrunn) an ein bestehendes Haus (Bungalow) anbauen. Der Anbau soll eingeschossig mit Kniestock werden. Bauantrag soll über Freistellung erfolgen. Zeichnung ist auch schon fertig, jetzt kam aber folgender Einwand: Die Wandhöhe ist zu niedrig, diese MUSS 4,20 m betragen. Unsere Wandhöhe beträgt laut Plan aber nur 3,70 m Das hat folgenden Grund: Der Baugrund, der direkt an das Bestehende Haus angrenzt, befindet sich 50 cm über der OK Straßenmitte. Danach würde sich aber die Wandhöhe richten.
Im Bebauungsplan lautet es so: 2.4 Die Wandhöhe H, gemessen von der Schnittlinie zwischen Außenwand und Dachhaut zur festgelegten Geländeoberfläche (= OK Fahrbahn Mitte), beträgt bei Dächern mit Vollgeschoss 4,20 m, bei Dächern mit zwei Vollgeschossen 6,20 m.
Welche Möglichkeiten gibt es nun?
- Im Prinzip können wir das ja gar nicht einhalten, oder versteh ich das falsch?
- Wie sieht es beim Anbau aus, richtet sich da die Geländeoberfläche vielleicht dann doch nach dem Altbestand?
- Oder würde erwartet werden, soviel Erde abzutragen, dass wir auf OK Straßenmitte kämen?
- Wie wird die OK Straßenmitte eigentlich richtig gemessen, bzw. wer macht das?
- Gibt es eine Toleranz, wie weit die OK Straßenmitte überschritten werden darf (habe ich schon ein paarmal gelesen, finde aber keine rechtliche Grundlage dazu)?
- Oder müssen wir uns die Freistellung abschminken und einen Antrag auf niedrigere Wandhöhe stellen?
Vielen Dank schon mal. Gruß S.K.