Hier geht es um Bayern, einige Seiten habe ich schon durchforstet, aber nichts dergleichen gefunden, nur zu den Wänden und Decken, dass die feuerhemmend sein müssen. Zum Boden steht dazu nichts: kann der demnach aus Holz sein?
Es geht mir nicht um eine klassische Garage, ich will die nur als solche genehmigungsfrei bauen (bis 50 m² erlaubt) und dann anders nutzen.
Ich will nur vermeiden, dass ich wie geplant Split und Gehwegplatten lege, die Garage draufsetze und dann Ärger bekomme, weil der Boden z.B. undurchlässig sein MUSS.
Die nächste Frage betrifft die Feuerhemmung:
"In Kleingaragen müssen tragende Wände sowie Decken feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. 2 Das gilt nicht, wenn
1. das Gebäude allein der Garagennutzung dient; Abstellräume bis 20 m² Grundfläche bleiben dabei unberücksichtigt, "
muss da die kpl. Wand feuerhemmend sein oder reicht innen eine Lage Rigips/Fermacell + Glaswolldämmung, ansonsten Massiv-Balkenstruktur, außen Holzverschalung?
Kann ich aus dem obigen Satz entnehmen, wenn ich 50 m² Garage baue, davon 30 als alleiniger Garagenraum + 20 als reiner Abstellraum, dass das dann NICHT feuerhemmend sein muss? D.h., eine wie-auch-immer-Trennwand dazwischen reicht?
Viele Grüße,
