Baustrom zu schwach für Baukran: Wer zahlt Mehrkosten? Bedingungen im GU-Vertrag prüfen!
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Baustrom zu schwach für Baukran: Wer zahlt Mehrkosten? Bedingungen im GU-Vertrag prüfen!

Hallo,

wir haben einen Generalunternehmer Vertrag geschlossen mit einer Baufirma, welche uns nun mitgeteilt hat, dass der Baustrom den wir zur Verfügung stellen nicht reicht um ihren Kran zu betreiben. In unserem Wohngebiet liegen 40 A an, der Anlaufstrom für den Kran beträgt nun aber 95 A! Ist auch nicht über einen softmode drosselbar. Die Firma will nun das wir einen Mietkran bezahlen was mal locker über 5000 € extra kostet.

Wer muss nun die Kosten tragen wir oder die Firma. Schließlich sind wir unserer Pflicht, den Baustrom zu stellen nachgekommen, alles andere ist doch eigentlich nicht unser Problem. Die Firma ist doch in der Pflicht sich vor Baubeginn/Vertragsunterschrift über die Bedingungen auf der Baustelle zu informieren.

Zur Info wir bauen in Dresden (Sachsen)

Wer weiß da Bescheid?

Vielen Dank Nicole H.

  • Name:
  • Nicole
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass der vorhandene Baustromanschluss (40 A) für den Anlaufstrom des Krans (95 A) nicht ausreicht. Das ist ein häufiges Problem auf Baustellen.

    Prüfung des GUAbk.-Vertrags: Der erste Schritt sollte die genaue Prüfung des Generalunternehmervertrags sein. Folgende Punkte sind relevant:

    • Wer ist für die Bereitstellung des Baustroms verantwortlich?
    • Welche Leistung (Ampere) wurde vereinbart?
    • Gibt es Klauseln zu Mehrkosten bei unvorhergesehenen Problemen?

    Mögliche Lösungen:

    • Aufrüstung des Baustromanschlusses: Dies ist oft die einfachste Lösung, verursacht aber Kosten.
    • Verwendung eines Krans mit geringerem Anlaufstrom: Prüfen, ob ein anderer Krantyp geeignet ist.
    • Einsatz eines Frequenzumrichters: Kann den Anlaufstrom reduzieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kostenübernahme schriftlich mit dem Generalunternehmer, bevor Sie Maßnahmen ergreifen. Ziehen Sie ggf. einen Anwalt für Baurecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baustrom
    Vorübergehende Stromversorgung auf einer Baustelle. Wird benötigt, um Baugeräte und Maschinen zu betreiben.
    Verwandte Begriffe: Stromanschluss, Baustromverteiler, Stromversorgung
    Anlaufstrom
    Der kurzzeitig erhöhte Strombedarf eines Elektromotors beim Starten. Kann ein Vielfaches des Nennstroms betragen.
    Verwandte Begriffe: Nennstrom, Stromstärke, Leistungsaufnahme
    Generalunternehmervertrag
    Ein Vertrag, bei dem ein Unternehmen (der Generalunternehmer) die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt übernimmt.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Bauherr
    Frequenzumrichter
    Ein Gerät, das die Frequenz des Wechselstroms ändert. Kann verwendet werden, um den Anlaufstrom von Elektromotoren zu reduzieren.
    Verwandte Begriffe: Drehzahlregelung, Motorsteuerung, Stromrichter
    Ampere (A)
    Die Einheit für die elektrische Stromstärke. Gibt an, wie viele Elektronen pro Sekunde durch einen Leiter fließen.
    Verwandte Begriffe: Volt, Watt, Stromspannung
    Baustelle
    Ein Ort, an dem Bauarbeiten durchgeführt werden. Benötigt eine temporäre Infrastruktur, einschließlich Baustrom und Bauwasser.
    Verwandte Begriffe: Bauplatz, Rohbau, Ausbau
    Kran
    Eine Maschine zum Heben und Bewegen schwerer Lasten. Auf Baustellen werden oft Krane eingesetzt, um Baumaterialien zu transportieren.
    Verwandte Begriffe: Baukran, Mobilkran, Turmdrehkran

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Anlaufstrom?
      Anlaufstrom ist der kurzzeitig erhöhte Strombedarf eines Elektromotors beim Starten. Er kann ein Vielfaches des Nennstroms betragen.
    2. Wer ist für den Baustromanschluss verantwortlich?
      Das hängt vom Vertrag ab. Oft ist der Bauherr oder der Generalunternehmer zuständig.
    3. Was tun, wenn der Baustrom nicht ausreicht?
      Den Stromanschluss aufrüsten, einen Kran mit geringerem Anlaufstrom verwenden oder einen Frequenzumrichter einsetzen.
    4. Wer trägt die Kosten für die Aufrüstung des Baustroms?
      Das ist Verhandlungssache und hängt von den Vertragsbedingungen ab.
    5. Was ist ein Generalunternehmervertrag?
      Ein Vertrag, bei dem ein Unternehmen (der Generalunternehmer) die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt übernimmt.
    6. Welche Klauseln im GU-Vertrag sind wichtig?
      Klauseln zur Stromversorgung, Verantwortlichkeiten, Kostenübernahme bei Problemen und Änderungen.
    7. Kann ein Frequenzumrichter helfen?
      Ja, ein Frequenzumrichter kann den Anlaufstrom eines Krans reduzieren.
    8. Was bedeutet 40 A Baustrom?
      Das bedeutet, dass der Baustromanschluss maximal 40 Ampere Strom liefern kann.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baustromverteiler
      Die zentrale Verteilstelle für den Strom auf der Baustelle.
    • Bauwasser
      Die temporäre Wasserversorgung auf der Baustelle.
    • Baugenehmigung
      Die behördliche Erlaubnis für ein Bauvorhaben.
    • Bauzeitplan
      Die zeitliche Planung der Bauarbeiten.
    • Sicherheitsvorschriften auf Baustellen
      Regeln und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen auf der Baustelle.
  2. ist denn..

    vertan sorry
  3. OK
  4. Baustrom: Vertragliche Stromstärke prüfen – Lösungssuche!

    Foto von wiki

    Was steht im Vertrag
    Welche Stromstärke wurde dort gefordert. Ansonsten einfach mal den Stromversorger ansprechen. Vielleicht ist ein Verteilerkasten in der Nähe.
  5. Baustrom-Anforderung: 95A explizit gefordert? – Risiko!

    Hat denn die Baufirma
    klar und deutlich den Anschluss mit 95 A gefordert bzw. darauf hingewiesen.

    Der Anlaufstrom von 95 A kann möglicherweise auch von einem Anschluss mit einer 60 A-Sicherung geleistet werden.

    40 A? Die Sicherungen gibt es doch gar nicht. Oder gibt es das neuerdings?

    Mir riecht das Ganze nach einer günstigen Finanzierung.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  6. Baustrom-Vertrag: Keine Angaben – Wer trägt die Mehrkosten?

    Im Vertrag steht nur das wir ...
    Im Vertrag steht nur das wir für Baustrom sorgen müssen ohne genauere Angaben. Wir haben vom hohen Strombedarf erst jetzt erfahren. Das Wohngebiet ist etwas älter und daher leider nicht auf dem neusten Stand. Wie haben mit dem Versorger gesprochen auch am Verteilungskasten liegt nicht mehr an. Alte Kabel, die lassen nicht mehr durch ... Im Vertrag steht aber das sich die Firma über die örtlichen Bedingung welche ggf. Die Bauleistungen beeinträchtigen informiert hat. Hat sie ja dann aber nicht ...
  7. Baustelle: Firma muss örtliche Bedingungen prüfen – Pflicht!

    mit dem ..
    ... letzten Satz " Im Vertrag steht aber das sich die Firma über die örtlichen Bedingung welche ggf. Die Bauleistungen beeinträchtigen informiert hat. Hat sie ja dann aber nicht ... " wäre das doch eindeutig geregelt. Da muss er sich um einen entsprechenden Kran kümmern.
  8. Baukran: 95A Anlaufstrom – 32A CEE mit träger Sicherung möglich!

    95 A Anlaufstrom
    95 A Anlaufstrom schafft jede 32-A-CEE-Steckdose. Sie brauchen eine träge Absicherung. Der Kran muss eine Einrichtung zur Reduzierung der Anlaufströme haben weil solche Laststöße nicht erlaubt sind. Ein Problem würde eine Frequenzregelung haben weil das nur spezielle FI verkraften, diese FI sind teuer.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  9. Kran ohne Drosselung: Nachrüstung zu teuer – Was nun?

    Danke für die Antworten. Leider gibt ...
    Danke für die Antworten. Leider gibt es eben diese Drosselungsmöglichkeit bei diesem Kran nicht. Ist wohl schon 20 Jahre alt. Das Nachrüsten ist sehr zeitaufwendig. Und auch mit ca. 3000 € dotiert.
  10. Baustrom-Problem: Geräteauswahl ist Sache der Baufirma!

    das ist doch..
    ... alles nicht Dein Problem, er hat eine Bauleistung zu erbringen wenn sein altes Gerät da nicht funktioniert, hat er auf Grund seiner Versäumnisse dafür zu sorgen das andere Geräte zum Einsatz kommen.
  11. Baustrom-Diskussion: Gespräch mit Baufirma steht an!

    Ja so sehe ich das auch ...
    Ja so sehe ich das auch Na mal sehen was passiert haben heute noch ein Gespräch diesbezüglich. Vielen Dank nochmal für die Antworten.
  12. Baustrom-Pflicht: Firma muss sich informieren – Konsequenzen!

    Damit hat die Firma doch den schwarzen Peter
    " Alte Kabel, die lassen nicht mehr durch ... Im Vertrag steht aber das sich die Firma über die örtlichen Bedingung welche ggf. Die Bauleistungen beeinträchtigen informiert hat. Hat sie ja dann aber nicht ... "

    Sie hätte sich eben darum kümmern müssen.

    Jetzt ist es ihre Sache damit klarzukommen.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  13. Baustrom vorhanden: Bauüberwacher schützt vor Übervorteilung!

    Foto von

    Nicht ihr Problem
    ... Baustrom ist vorhanden. Mehr kann von Ihnen nicht erwartet werden. Der Bauunternehmer hat wahrscheinlich auch geplant, oder? Also kein Architekt der Sie gegenüber der Firma vertritt. Mein Tipp bei so einem Start : unabhängige bauüberwacher für den Bau beauftragen. Kenne die Baufirma zwar nicht, aber ich vermute die ziehen sie sonst über den Leisten. So teuer ist das nicht und die Firma weiß, dass sie nicht alleine da stehen.
  14. Baustrom-Streit: Firma lenkt nicht ein – Was tun?

    Trotzdem wollen die, auch nach dem ...
    Trotzdem wollen die, auch nach dem letzten Gespräch nicht einlenken, und meinen wir müssten zahlen.
  15. Bauleiter dringend empfohlen: Schützt vor finanziellen Risiken!

    Foto von

    Sie brauchen dringend
    einen Bauleiter, der auf ihrer Seite kämpft. Sie gehen sonst baden. Ein guter Bauleiter ist sein Geld Wert und holt seine Kosten i.d.R. locker wieder rein.
  16. 🔴 Baubeginn mit Problemen: Vertrag mit Baufirma überdenken!

    Foto von Josef Schrage

    Eigener Bauleiter
    da kann ich nur zustimmen!

    Aber wenn es auf diese Art und Weise schon vor Baubeginn los geht, würde ich mir ernsthaft überlegen mit dieser Firma zu bauen.

    Die haben möglicherweise noch ganz andere Nachforderungen in Vorbereitung. Es könnte durchaus sein, dass Sie sich noch sehr wundern und ärgern und zahlen werden.

    Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht würde ich zumindest erst einmal in Anspruch nehmen, bis dahin würde ich den Bau vorerst stoppen.

    Noch ist kein Geld geflossen (hoffe ich) und noch ist der Bau noch nicht begonnen.

    Gruß

  17. Vertragsauflösung: Anwalt rät zur einvernehmlichen Kündigung!

    Wir haben einen Architekten/ Bauleiter. Davon ...
    Wir haben einen Architekten/ Bauleiter. Davon lassen die sich nicht beeindrucken. Mit einem Anwalt haben wir schon Rücksprache gehalten. Er sieht das Recht auf unserer Seite. Am Montag gibt"s ein letztes Gespräch. Wahrscheinlich werden wir einvernehmlich den Vertrag kündigen. Vielen Dank für die Antworten. LG Nicole
  18. ⚠️ Einvernehmliche Kündigung: Ansprüche der Gegenseite prüfen!

    Achten Sie auf eine einvernehmliche Kündigung
    bei der keine Ansprüche der Gegenseite geltend bemacht werden.

    Es ist, ich glaube der 612 BGBAbk., der eine Entschädigung bei einer Kündigung vorsieht. Nehmen Sie hier lieber einen Anwalt mit. Es gibt Firmen, die wollen nicht bauen, sondern Entschädigung kassieren.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baustrom zu schwach für Baukran – Wer zahlt die Mehrkosten?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich darum, wer die Mehrkosten trägt, wenn der vorhandene Baustrom (40A) für den Baukran (95A Anlaufstrom) nicht ausreicht. Der Fokus liegt auf der Prüfung des Generalunternehmervertrags und der Frage, ob die Baufirma sich ausreichend über die örtlichen Gegebenheiten informiert hat. Einigkeit besteht darin, dass die Baufirma in der Pflicht steht, wenn sie die Bedingungen nicht vorab geprüft hat. Eine einvernehmliche Kündigung des Vertrags wird als mögliche Lösung in Betracht gezogen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Einvernehmliche Kündigung: Ansprüche der Gegenseite prüfen! sollte bei einer Kündigung unbedingt darauf geachtet werden, dass keine unberechtigten Ansprüche der Gegenseite geltend gemacht werden. Ein Anwalt sollte hinzugezogen werden, um eine Entschädigungsforderung zu vermeiden.

    💰 Zusatzinfo: Der Anlaufstrom von 95A kann möglicherweise mit einer 32A CEE-Steckdose und einer trägen Sicherung betrieben werden, wie im Beitrag Baukran: 95A Anlaufstrom – 32A CEE mit träger Sicherung möglich! erläutert wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Kran über eine Einrichtung zur Reduzierung der Anlaufströme verfügt.

    ✅ Zusatzinfo: Mehrere Teilnehmer empfehlen, einen unabhängigen Bauleiter zu beauftragen, um sich vor möglichen Übervorteilungen durch die Baufirma zu schützen. Siehe Baustrom vorhanden: Bauüberwacher schützt vor Übervorteilung! und Bauleiter dringend empfohlen: Schützt vor finanziellen Risiken!.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Generalunternehmervertrag genau zu prüfen und zu klären, welche Stromstärke gefordert wurde (siehe Baustrom: Vertragliche Stromstärke prüfen – Lösungssuche!). Falls keine genauen Angaben vorliegen, sollte die Baufirma die Kosten für die Bereitstellung des benötigten Baustroms tragen, da sie sich über die örtlichen Bedingungen hätte informieren müssen.

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