wir haben einen Generalunternehmer Vertrag geschlossen mit einer Baufirma, welche uns nun mitgeteilt hat, dass der Baustrom den wir zur Verfügung stellen nicht reicht um ihren Kran zu betreiben. In unserem Wohngebiet liegen 40 A an, der Anlaufstrom für den Kran beträgt nun aber 95 A! Ist auch nicht über einen softmode drosselbar. Die Firma will nun das wir einen Mietkran bezahlen was mal locker über 5000 € extra kostet.
Wer muss nun die Kosten tragen wir oder die Firma. Schließlich sind wir unserer Pflicht, den Baustrom zu stellen nachgekommen, alles andere ist doch eigentlich nicht unser Problem. Die Firma ist doch in der Pflicht sich vor Baubeginn/Vertragsunterschrift über die Bedingungen auf der Baustelle zu informieren.
Zur Info wir bauen in Dresden (Sachsen)
Wer weiß da Bescheid?
Vielen Dank Nicole H.

