Doppelhaushälfte Kaufvertrag: Baustrom, Bauwasser, Vermessung & Hausanschlüsse – Wer zahlt?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Bei einem Kaufvertrag für eine Doppelhaushälfte in NRW sind die Kosten für Baustrom, Bauwasser, Vermessung und Hausanschlüsse oft nicht im Kaufpreis enthalten. Es ist entscheidend, diese Baunebenkosten im Vorfeld zu klären, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Die Versorgung kann über Medienversorger oder Nachbarn erfolgen, wobei Pauschalpreise oder Abrechnung nach Aufwand üblich sind.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Doppelhaushälfte Kaufvertrag: Baustrom, Bauwasser, Vermessung & Hausanschlüsse – Wer zahlt?

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Baubeschreibung einer Doppelhaushälfte inkl. Kaufgrundstück in NRW werden von einem Bauträger folgende Leistungen ausgeschlossen.
  • Baustrom und Bauwasserbereitstellung
  • Vermessung
  • Hausanschlüsse

Diese Punkte sind vom Bauherrn zu stellen und zu bezahlen.
Ich habe bereits schon einmal schlüsselfertig gebaut und dabei waren alle o.g. Punkte im Kaufpreis enthalten.
Welche Kosten kommen auf mich zu bzw. mit welchen "Fußangeln" muss ich rechnen wenn ich diese Leistung selber in die Hand nehmen muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
M. Bast

  • Name:
  • Michael Bast
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    KI-Analyse (GoogleAI): DHHAbk. Kaufvertrag: Nicht enthaltene Leistungen?

    Im Kaufvertrag einer Doppelhaushälfte (DHH) sind bestimmte Leistungen oft nicht im Kaufpreis enthalten und müssen vom Käufer zusätzlich getragen werden. Dazu gehören typischerweise:

    • Baustrom und Bauwasserbereitstellung: Die Kosten für die Bereitstellung von Strom und Wasser während der Bauphase.
    • Vermessung: Die Kosten für die Vermessung des Grundstücks und des Gebäudes.
    • Hausanschlüsse: Die Kosten für den Anschluss des Hauses an das öffentliche Versorgungsnetz (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation).

    Es ist wichtig, den Kaufvertrag und die Baubeschreibung genau zu prüfen, um alle nicht enthaltenen Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu identifizieren. Diese Kosten können erheblich sein und sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kaufvertrag und die Baubeschreibung vor Unterzeichnung von einem Anwalt oder einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

    KI-Analyse (DeepSeek): DHH Kaufvertrag: Nicht enthaltene Leistungen?

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft einen Kaufvertrag für eine Doppelhaushälfte in NRW, bei dem der Bauträger wesentliche Leistungen wie Baustrom, Bauwasser, Vermessung und Hausanschlüsse aus dem Leistungsumfang ausgenommen hat. Dies stellt eine erhebliche Abweichung von der "schlüsselfertigen" Bauweise dar, bei der diese Kosten üblicherweise im Kaufpreis enthalten sind. Der Käufer trägt hier das volle Kosten- und Organisationsrisiko für diese Positionen, was zu unerwarteten finanziellen Belastungen führen kann.

    🔴 Gefahr: Die ausgeschlossenen Leistungen können schnell fünfstellige Zusatzkosten verursachen. Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Abwasser kosten je nach Entfernung und örtlichem Versorger zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für Baustrom und Bauwasser (ca. 500-2.000 Euro) sowie die Vermessung (ca. 2.000-5.000 Euro). Die Gesamtsumme kann somit 20.000 Euro oder mehr betragen.

    ➕ Ergänzung: Der Käufer muss zudem die zeitliche Koordination der Hausanschlüsse selbst übernehmen. Verzögerungen bei den Versorgern können den Bauablauf massiv stören. Zudem ist zu prüfen, ob der Bauträger die Grundstücksgrenzen korrekt abgesteckt hat, da der Käufer für die Vermessung verantwortlich ist. Ein fehlerhaftes Grundstück kann zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass diese Kosten "normal" seien, ist falsch. Bei einem schlüsselfertigen Vertrag sind diese Positionen in der Regel im Pauschalpreis enthalten. Der Bauträger versucht hier, das Kostenrisiko auf den Käufer abzuwälzen. Der Vertrag sollte daher als "Ausbauhaus" oder "Rohbau mit Grundstück" eingestuft werden, nicht als schlüsselfertig.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kaufvertrag umgehend von einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Verhandeln Sie mit dem Bauträger über eine Übernahme dieser Kosten oder einen entsprechenden Preisnachlass. Holen Sie vor Vertragsunterzeichnung verbindliche Angebote der örtlichen Versorger für die Hausanschlüsse ein. Kalkulieren Sie einen finanziellen Puffer von mindestens 25.000 Euro für diese Positionen ein. Bestehen Sie auf einer detaillierten Baubeschreibung, die alle Leistungen eindeutig definiert.

    KI-Analyse (Qwen): DHH Kaufvertrag: Nicht enthaltene Leistungen?

    Bei der Kaufvertragsabwicklung einer Doppelhaushälfte in NRW ist die klare Aufteilung von Leistungen und Kosten zwischen Bauträger und Erwerber rechtlich zulässig, sofern sie transparent, verständlich und nicht unangemessen zugunsten des Bauträgers formuliert ist.

    🔴 Gefahr: Die Ausschlussklausel für Baustrom, Bauwasser, Vermessung und Hausanschlüsse birgt erhebliche finanzielle und technische Risiken: Unzureichende Baustromversorgung kann zu Schäden an Elektroinstallationen führen; fehlende Bauwasserversorgung behindert Betonarbeiten und Putzherstellung; eine fehlerhafte Vermessung gefährdet die statische Einordnung des Gebäudes; unklare Zuständigkeiten bei Hausanschlüssen (Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Telekommunikation) können zu Anschlussverzögerungen oder Fehlanschlüssen mit Haftungsfolgen führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass diese Leistungen 'standardmäßig' im Kaufpreis enthalten sein müssten, ist irreführend: Bei Bauträgerverträgen nach BGBAbk. § 650a ff. ist die Leistungsabgrenzung vertragsfrei – es gibt keine gesetzliche Pflicht des Bauträgers, diese Punkte zu übernehmen.

    ➕ Ergänzung: Die Kosten können erheblich variieren: Baustrom (ca. 2.500–6.000 €), Bauwasser (ca. 1.200–3.500 €), Vermessung (ca. 1.800–3.200 €), Hausanschlüsse (je nach Netzbetreiber und Entfernung: 5.000–25.000 € gesamt). Zudem fallen Planungs-, Genehmigungs- und Koordinationsaufwand an, den ein Laie nicht unterschätzen sollte.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage, dass diese Leistungen 'früher immer im Preis enthalten waren', ist kein rechtlicher Maßstab – jeder Vertrag ist einzelfallbezogen und muss auf seine AGB-Konformität (§ 307 BGB) und Transparenz geprüft werden.

    ✅ Zustimmung: Es ist durchaus üblich und marktüblich, dass Bauträger diese Leistungen ausschließen, insbesondere bei schlüsselfertigen Modellen mit klarer Trennung von Bauleistung und Grundstückserwerb – dies ermöglicht eine transparente Kostendifferenzierung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Vertragsunterzeichnung einen unabhängigen Bauvertragsberater oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Verbraucherrecht, um die Klauseln auf AGB-Rechtswidrigkeit, Unklarheit und unangemessene Benachteiligung zu prüfen – und lassen Sie sich von einem zertifizierten Vermessungsingenieur sowie einem Netzbetreiber-koordinierenden Techniker die voraussichtlichen Kosten und technischen Anforderungen schriftlich bestätigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle Leistungen und Materialien beschreibt, die beim Bau eines Hauses verwendet werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrags und sollte sorgfältig geprüft werden.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Bauvertrag, Bauplanung
    Kaufvertrag
    Der Kaufvertrag ist ein rechtliches Dokument, das den Verkauf einer Immobilie regelt. Er enthält alle wichtigen Informationen über die Immobilie, den Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Grundstückskaufvertrag, Immobilienkaufvertrag, Vertragsrecht
    Hausanschlüsse
    Hausanschlüsse sind die Verbindungen eines Gebäudes zum öffentlichen Versorgungsnetz, einschließlich Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation. Die Kosten für die Hausanschlüsse sind oft nicht im Kaufpreis enthalten.
    Verwandte Begriffe: Versorgungsleitungen, Netzanschluss, Infrastruktur
    Baustrom
    Baustrom ist der Strom, der während der Bauphase für den Betrieb von Baumaschinen und Werkzeugen benötigt wird. Die Kosten für Baustrom werden in der Regel separat berechnet.
    Verwandte Begriffe: Bauwasser, Stromversorgung, Baustelle
    Bauwasser
    Bauwasser ist das Wasser, das während der Bauphase für verschiedene Zwecke benötigt wird, z. B. zum Anmischen von Mörtel und Beton. Die Kosten für Bauwasser werden in der Regel separat berechnet.
    Verwandte Begriffe: Baustrom, Wasserversorgung, Baustelle
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und anschließend die fertigen Immobilien verkauft. Bauträger sind oft für die Erstellung von Doppelhaushälften und Reihenhäusern verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Immobilienentwickler, Bauunternehmen
    Doppelhaushälfte (DHH)
    Eine Doppelhaushälfte ist ein Wohngebäude, das mit einem anderen Gebäude direkt verbunden ist. Beide Gebäude teilen sich eine gemeinsame Wand.
    Verwandte Begriffe: Reihenhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Kosten sind typischerweise nicht im Kaufpreis einer Doppelhaushälfte enthalten?
      Typischerweise sind Baustrom, Bauwasser, Vermessung und Hausanschlüsse nicht im Kaufpreis enthalten. Diese Kosten müssen vom Käufer zusätzlich getragen werden. Es ist wichtig, die Baubeschreibung und den Kaufvertrag genau zu prüfen, um alle nicht enthaltenen Leistungen zu identifizieren.
    2. Was beinhalten die Kosten für Hausanschlüsse?
      Die Kosten für Hausanschlüsse umfassen den Anschluss des Hauses an das öffentliche Versorgungsnetz, einschließlich Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation. Diese Kosten können je nach Lage des Grundstücks und den örtlichen Gegebenheiten variieren.
    3. Warum sind Baustrom und Bauwasser nicht im Kaufpreis enthalten?
      Baustrom und Bauwasser sind temporäre Installationen, die während der Bauphase benötigt werden. Da diese Kosten nicht direkt mit dem Wert des fertigen Hauses zusammenhängen, werden sie oft separat ausgewiesen und vom Bauherrn getragen.
    4. Wie kann ich mich vor unerwarteten Kosten schützen?
      Um sich vor unerwarteten Kosten zu schützen, sollten Sie den Kaufvertrag und die Baubeschreibung vor Unterzeichnung von einem Anwalt oder einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen. Diese Experten können Ihnen helfen, alle nicht enthaltenen Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu identifizieren.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Baubeschreibung und Kaufvertrag?
      Der Kaufvertrag regelt den Erwerb des Grundstücks und des Hauses, während die Baubeschreibung detailliert beschreibt, welche Leistungen im Hausbau enthalten sind und welche nicht. Beide Dokumente sind wichtig und sollten sorgfältig geprüft werden.
    6. Sind die Kosten für Baustrom und Bauwasser verhandelbar?
      In der Regel sind die Kosten für Baustrom und Bauwasser nicht verhandelbar, da sie von den Versorgungsunternehmen festgelegt werden. Es ist jedoch ratsam, Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen, um die günstigste Option zu wählen.
    7. Was passiert, wenn im Kaufvertrag unklare Formulierungen zu den nicht enthaltenen Leistungen stehen?
      Bei unklaren Formulierungen im Kaufvertrag sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Bedeutung der Klauseln zu verstehen und Ihre Rechte zu schützen.
    8. Welche Rolle spielt der Bauträger bei den nicht enthaltenen Leistungen?
      Der Bauträger ist verpflichtet, Sie transparent über alle nicht enthaltenen Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu informieren. Er sollte Ihnen eine detaillierte Aufstellung der Kosten vorlegen und Ihre Fragen beantworten.

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  2. Baustrom & Bauwasser: Medienversorger vs. Nachbar – Kosten klären!

    Einfach Fragen ...
    Bauwasser und Strom bekommen Sie ggf. auch vom freundlichen Nachbarn. Ansonsten für Wasser und Strom die Medienversorger fragen. Oft Pauschalpreis. Oder nach Aufwand. Bei einer Doppelhaushälfte ist doch sowieso Wasser und Strom für die andere Hälfte notwendig, wenn die gleichzeitig gebaut wird. Muss doch nicht doppelt sein.
    Die Vermessung fragen Sie den Vermesser. Der sagt Ihnen sicherlich die Preise.
    Preise für Hausanschlüsse ebenso vom Medienversorger (Strom, Wasser, ggf. Gas und Telekom).
    Klären Sie jedoch mit dem Hausanbieter ab, wer die Mauerdurchbrüche erstellen muss (und bezahlt). Ein Tipp wäre eine sog. Mehrspartenhauseinführung. Dann braucht nur ein großes Loch. Ob dann alle Leitungen an einem Tag gemacht werden oder jeder Versorger selber "gräbt" ist ein anderes Thema.
    Und klären Sie ggf. ab. wer die Rohrgräben IM Grundstück erstellt. Lt. Ihrer Beschreibung wohl auch Sie.
    Mehrspartenhauseinführung gibt es z.B. bei

    Haben Sie denn nicht noch Verhandlungsspielraum. Bauwasser und Strom soll doch der Bauträger zahlen. Muss doch für die andere Hälfte auch sein. Und bei einem Baukran muss das ein "großer" Strom sein 63 A. Wird der Kran dann jeden Tag beim Strom "umgesteckt", je nachdem welcher Bauherr gerade "verbaut" wird.
    Bei den Hausanschlüssen sind es eh Festpreise, das bekommt der Bauträger auch nicht billiger. Ebenso bei Vermessung.

  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Doppelhaushälfte: Baustrom, Bauwasser & Vermessung – Kostenträger im Kaufvertrag

    💡 Kernaussagen: Bei einem Kaufvertrag für eine Doppelhaushälfte in NRW sind die Kosten für Baustrom, Bauwasser, Vermessung und Hausanschlüsse oft nicht im Kaufpreis enthalten. Es ist entscheidend, diese Baunebenkosten im Vorfeld zu klären, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Die Versorgung kann über Medienversorger oder Nachbarn erfolgen, wobei Pauschalpreise oder Abrechnung nach Aufwand üblich sind.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Klären Sie die Details zu Mauerdurchbrüchen und Mehrspartenhauseinführungen frühzeitig mit dem Hausanbieter, wie im Beitrag Baustrom & Bauwasser: Medienversorger vs. Nachbar – Kosten klären! empfohlen wird. Dies kann den Installationsprozess vereinfachen und Kosten sparen.

    💰 Kosten: Die Kosten für Baustrom, Bauwasser, Vermessung und Hausanschlüsse variieren je nach Anbieter und Region. Es empfiehlt sich, Angebote von verschiedenen Medienversorgern und Vermessungsbüros einzuholen, um die günstigste Option zu finden. Bei einer Doppelhaushälfte kann die gemeinsame Nutzung von Anschlüssen mit der anderen Hälfte in Betracht gezogen werden, um Kosten zu reduzieren.

    🔧 Praktische Umsetzung: Ein Tipp ist die Verwendung einer Mehrspartenhauseinführung, um alle notwendigen Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekom) durch ein einziges Loch zu führen. Dies erleichtert die Installation und reduziert das Risiko von Beschädigungen. Klären Sie dieses Thema frühzeitig mit den Versorgern.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu den örtlichen Medienversorgern auf, um Informationen zu Preisen und Installationsbedingungen für Baustrom, Bauwasser und Hausanschlüsse zu erhalten. Vergleichen Sie die Angebote und berücksichtigen Sie die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung mit der anderen Doppelhaushälfte. Prüfen Sie den Kaufvertrag sorgfältig auf Klauseln zu Baunebenkosten.

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