folgender Sachverhalt:
Mein Haus (Baujahr 1965) steht in Magdeburg (Sachsen-Anhalt), ich möchte einen Hausanbau zur Wohnflächenvergrößerung vornehmen. Die linke Seite des Hauses wurde auf Grundstückgrenze errichtet, zwischen rechter Hauswand und Grundstückgrenze sind 2,20 m Platz. Nun wurde mir mündlich von der Baubehörde mitgeteilt, dass ich bei einem Anbau eine Mindestabstandsfläche von jeweils 3 m einhalten müsste.
Meine Frage: Gibt es Möglichkeiten, die Grenzbebauung der linken Seite mit einem Hausanbau fortzusetzen, bzw. ist es möglich hierfür eine Abweichung im Bauantrag zu beantragen oder ist so etwas aussichtslos?