unter meiner Eigentumswohnung (in NRW) sind aus einem Ladenlokal durch Unterteilung drei gemacht worden.
Beim Umbau wurden neue Stufen eingebaut. Hierzu wurde auch meine Kellerdecke "bearbeitet".
Zwei Stufen mussten geschaffen werden um das Ladenlokal zugänglich zu machen. Eine Stufe ist ca. 18 cm hoch, die nächste nur noch 5 cm. Außerdem bildet die letzte Stufe einen kleinen Absatz zur sich nach außen öffnenden Tür, welche diesen im geöffneten Zustand um ca. 10 cm überragt.
Die Baugenehmigung wurde vom Bauamt erteilt, aber ich frage mich, ob diese abweichenden Stufenhöhen erlaubt sind und ob diese nicht eine Gefahrenquelle für mögliche Kunden darstellen.
Außerdem wundere ich mich über die Auskunft des Bauamtes, dass die Unterteilung des Ladenlokals bedeutet, dass wir als Eigentümer Parkplätze auf dem Privathof abtreten müssen. Der Parkplatz dient bisher den Eigentümern als Park- und Ruhemöglichkeit (Parkmöglichkeit, Ruhemöglichkeit) (Grünanlage, Spielraum für Kinder der 18 Parteien).

