bin derzeit schon am Bauen von einem Freigehege für meine 3 grünen Leguane.
Nun fiel in meinem Baubericht das Wort "Baugenehmigung"
Ich habe ein sehr großes Grundstück und dort wo das Gehege hin gebaut wird, ist dahinter nur ein Feld, also auch kein direkter Nachbar.
Das Gehege wird aus Kantholz gebaut und dann mit Vogelvolierendraht (Hasendraht) gegen Aus- und Einbruch gesichert.
Die Maße betragen in der Grundfläche ca. 3,5 m x 2 m und das ganze ist ca. 3 m hoch. Da die Balken aber eingegraben werden ist die effektive Höhe (von der außen liegenden Wiese) nurnoch ca. 2,7-2,8 m
Eventuell noch nützliche Daten:
Ich wohne in Hessen, genauer Schwalm-Eder Kreis
Die Leguane verursachen keine Geräusche, da sie keine Flügel besitzen und auch so keinerlei Laute von sich geben.
Kein Fell und keine Federn. Leguane eben.
Habe mir die Mühe gemacht und mir das Baugesetz oder wie es heißt gelesen.
Dort findet man unter anderem einen Ausschnitt
Anlage 2 Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55
1.3 Gebäude bis zu 4 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen oder Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen (landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen) Betrieb dienen, unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1,
Zählt dieses nun bei mir? Glaube nicht oder?
Bin halt kein Landwirt etc. Normaler Bürger.
Falls ich eine Baugenehmigung benötige, wie lange dauert es bis ich bauen darf und was kostet soetwas?
Gruß Lukas