ich hoffe, da ich nicht so die Ahnung habe, dass ich die Frage verständlich hinbekomme.
Folgende Vorgaben:
Bayern, keine Ortssatzung und kein Bebauungsplan.
Eine Bauvoranfrage eines Nachbarn ergab folgende Parameter, wobei ich nicht weiß ob diese auch auf der anderen Straßenseite gelten und ob diese mit Beharrlichkeit beeinflusst werden können:
SD mit DNAbk. = 25 °
Asymetrisches SDAbk. ist möglich.
Traufhöhe TH = 6,45 m von Straßenoberseite oder Grundstück zu messen ist noch nicht bekannt.
Baugebietsform = MD
E + 1 + D (kein Vollgeschoss)
Gauben sind nicht erlaubt. Die Bebauung soll sich an den umliegenden Gebäuden orientieren.
Dort sind viele Gehöfte mit ca. 7 m TH und 45 ° DN, die scheinbar aber nicht als reine Wohngebäude gelten und damit nicht herangezogen werden können.
Unser Hang fällt zur Straßenseite, nach Norden, ab.
Der Hang ist in 2 Terrassen gegliedert, die einen Niveauunterschied von ca. 3,3 m haben. Wir möchten in den Keller, der zur Straßenseite hin vollständig aus dem Hang herausragt eine ELW einbauen
Problem/Frage: Wird der Keller mit ELW schon als Vollgeschoss gesehen wird und damit die TH (Traufhöhe) von dort gemessen? Damit hätten wir jedoch im Dachgeschoss bei DN 25 ° so gut wie keinen Kniestock.
(2,9 + 2,9) => 5,80 => 0,65 m für Dachgeschoss - Dach (0,4 m) => 0,25 m Kniestock.
Gibt es eine Möglichkeit, da es keinen Bebauungsplan gibt, etwas an der TH zu beeinflussen. z.B. diese von der Hangmitte aus zu messen, oder das Kellergeschoss nicht als Vollgeschoss zu definieren wenn es im Schnitt nicht mehr als 1,65 m aus dem Gelände herausragt etc?
schon mal vielen Dank für Fragen, Antworten und Vorschläge.
Gruß
- Hugo