welche maximalen (!) Maße gelten für eine Garage im Kenntnisgabeverfahren (grüner Punkt) beim Bau und Ausführung einer Garage in BaWü hinsichtlich
1. Höhe bei alternativ a) ohne Unterkellerung b) mit Unterkellerung
2. Länge
3. Wandfläche
4. wie hoch ist der Mindestabstand zur Nachbargenze und ab wo bemisst sich diese, also ab Garagenwand, oder seitlich vorgelagerter Treppe zum UGAbk. der Garage auf der Grenzseite
5. was ist bei vorgelagerten Aufschüttungen zur Garage zu beachten und welche Fläche darf die Stell- und Parkfläche vor der Garage maximal haben?
6. ab welchem Schnittpubnkt zu welchem Geländeverlauf errechnet sich die Garagenhöhe bei Aufschüttungen
Wichtig, der aktuelle Abstand zwischen Wand (!) und Grenze sind etwas mehr als 2,50 m, nicht jedoch ab Treppenabgang, da dieser ca. 1,30 m breit ist.
Schön wenn man meine Fragen mit entsprechenden Paragraphen und etwaigen Urteilen unterlegen könnten.