eine Gemeinde erneuert die Bürgersteige und tauscht somit das vorhandene Pflaster gegen Neues aus. Bei dieser Aktion wird an den Grundstücksgrenzen Noppenfolie zum Schutzder Häuser und Mauern aufgestellt - dies relativ tief im Unterbau des des Pflaster beginnend! Nun sind aber an verschiedenen Gebaäuden und Gartenmauern diese Folien nicht eingebracht worden - ist dies nun Pfusch oder gibt es für diesen Schutz ein gewisse Definition nach VOBAbk. oder einer anderen Baurichtlinie?
Wer hat dazu eine gute Idee?
Danke