the neverending Story. Seit April versuchen wir nunmehr unsere Garage an der Grenze zum Nachbarn zu verklinkern. Wir haben ein rechtskräftiges Urteil erstritten, dass auch in den nächsten Tagen vom Gerichtsvollzieher (da unser Nachbar sich trotz des Urteils vehement weigert) und unter Strafgeld durchgesetzt wird. Soweit so gut.
An der Garagenwand stehen Büsche von 2,70 m Höhe, die zur Verklinkerung entfernt werden müssen. Diese werden wir natürlich ersetzen. Unser Nachbar verlangt nun, dass die Neuanpflanzung in einer Höhe von 2,70 m zu erfolgen hat. Nach Rücksprache mit einem gelernten und in der Praxis tätigen Gärtner, wird diese Anpflanzung in der geforderten Höhe aber aus folgenden Gründen nicht möglich sein:
- der Umfang der Büsche ist zu groß, sie würden schräg
angepflanzt werden müssen und somit die Einfahrt unseres
Nachbarn einengen, quasi fast unbefahrbar machen.
- die Büsche hätten einen Ballendurchmesser von ca. 1 m, das
Beet auf der Nachbarseite ist dafür zu klein, es müsste
vergrößert werden und somit wiederum die Einfahrt der
Nachbarn einengen mit den o.g. Konsequenzen
- es wären immense Kosten mit der Neuanpflanzung verbunden, da
die Pflanzen auf Tiefladern angeliefert und mit einem Kran
gepflanzt werden müssen (diese Kosten wären aber noch das
geringste Problem).
Nun meine Frage, kann mein Nachbar von uns diese Neuanpflanzung in "Originalhöhe" verlangen, oder müsste er auch Pflanzen akzeptieren, die kleiner sind und damit problemlos auf seiner Einfahrt stehen können? Die Pflanzen wären ca. 1,80 m groß. Eine finanzielle Entschädigung ist natürlich auch angeboten worden.
Und fragt mich bitte nicht, warum wir nicht Kalkssandstein und Klinker gleichzeitig hochgezogen haben. Diese Frage müsste ich auch meinen pleitegegangenen Bauunternehmer stellen?
Danke und Gruß,
PS: Sorry für die Unübersichtlichkeit, aber irgendwie bekomme ich den Text nicht editiert bzw. gestaltet.
