Kellerfenster vergessen: Was tun bei fehlenden Fenstern laut Bauvertrag?
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Kellerfenster vergessen: Was tun bei fehlenden Fenstern laut Bauvertrag?

Hallo, wir sind dabei, mit einem Generalübernehmer zu bauen. Bevor wir den Vertrag unterschrieben haben, wurde alles vom Architekten geplant. Unter anderem auch die Kellerfenster. Die Baupläne sind Bestandteil von diesem (notariel beurkundeten Vertrag). Also Kellerfenster müssen rein. Nun wurde mit Bau begonnen. Und wir stellen fest: WU-Beton Keller ohne Fenster! Wie? Warum? Der Geschäftsführer der Firma (Generalübernehmer) versucht uns zu überzeugen, dass es besser ist, da wir auf dem Nachbars (!) Grundstück einen Bach haben und wenn der überläuft, dann haben wir das Wasser im Lichtschacht stehen. Wir wurden nicht mal gefragt. Die Firma hat einfach die Fenster weggelassen und fertig. Meine Frage wäre: haben wir noch 'ne Möglichkeit, das nachträglich einbauen lassen und wie sieht es rechtlich gesehen aus. (NRW, Ruhrgebiet)
  • Name:
  • Ina
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Fehlende Kellerfenster können zu unzureichender Belüftung und damit zu Schimmelbildung führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Kellerfenster erwarten, die im Bauvertrag und den zugehörigen Plänen aufgeführt sind, aber nun fehlen. Das ist ärgerlich und muss geklärt werden.

    Prüfen Sie zunächst den Bauvertrag und die Baupläne genau. Sind die Kellerfenster dort eindeutig eingezeichnet und beschrieben? Wenn ja, liegt ein Mangel vor.

    Setzen Sie den Generalübernehmer schriftlich in Verzug. Fordern Sie ihn auf, die Kellerfenster innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 2 Wochen) einzubauen. Dokumentieren Sie alles schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben).

    🔴 Gefahr: Ohne Kellerfenster kann es zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmelbildung im Keller kommen. Außerdem fehlt die natürliche Belichtung und Belüftung.

    Klären Sie die Ursache für das Fehlen der Fenster. War es ein Planungsfehler des Architekten, ein Fehler des Generalübernehmers oder gab es andere Gründe? Davon hängt ab, wer für die Kosten des nachträglichen Einbaus aufkommen muss.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte durchzusetzen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen. Ein Gutachter kann den Mangel und die daraus resultierenden Folgen dokumentieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder die Beseitigung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk..
    Generalübernehmer
    Ein Generalübernehmer (GÜ) übernimmt die Gesamtverantwortung für die Errichtung eines Bauwerks. Er koordiniert alle Gewerke und ist Ansprechpartner für den Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Bauleiter, Architekt.
    Architekt
    Ein Architekt plant und entwirft Gebäude und überwacht die Bauausführung. Er ist für die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualität des Bauwerks verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauplaner, Tragwerksplaner.
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn das Bauwerk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Der Bauherr hat das Recht, die Beseitigung des Mangels zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Rechtsmangel.
    Verzug
    Verzug tritt ein, wenn ein Schuldner (z.B. der Generalübernehmer) eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er dazu aufgefordert wurde. Der Gläubiger (z.B. der Bauherr) kann dann Schadensersatz fordern.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Fristsetzung, Schadensersatz.
    Lichtschacht
    Ein Lichtschacht ist eine bauliche Anlage vor einem Kellerfenster, die dazu dient, Tageslicht in den Kellerraum zu leiten und die Belüftung zu verbessern. Er besteht in der Regel aus Beton oder Kunststoff.
    Verwandte Begriffe: Kellerfenster, Belüftung, Tageslicht.
    Bauplan
    Ein Bauplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Bauvorhabens, die alle wesentlichen Details enthält, wie z.B. Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Bemaßungen. Er dient als Grundlage für die Bauausführung.
    Verwandte Begriffe: Grundriss, Ansicht, Schnitt.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn der Generalübernehmer die Frist zum Einbau der Kellerfenster nicht einhält?
      Dann können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten, z.B. eine Ersatzvornahme (d.h. Sie beauftragen eine andere Firma und stellen die Kosten dem Generalübernehmer in Rechnung) oder Schadensersatz fordern. Ein Anwalt kann Sie hierbei unterstützen.
    2. Wer trägt die Kosten für den nachträglichen Einbau der Kellerfenster?
      Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der den Mangel verursacht hat. Das kann der Architekt (bei Planungsfehlern) oder der Generalübernehmer (bei Ausführungsfehlern) sein. Im Zweifelsfall muss dies gerichtlich geklärt werden.
    3. Können wir den Bauvertrag kündigen, wenn die Kellerfenster nicht eingebaut werden?
      Eine Kündigung des Bauvertrags ist nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. wenn der Mangel erheblich ist und der Generalübernehmer ihn trotz Fristsetzung nicht behebt. Dies sollte jedoch gut überlegt und rechtlich geprüft werden.
    4. Welche Rolle spielt das Nachbargrundstück beim Einbau der Kellerfenster?
      Wenn der Einbau der Kellerfenster das Nachbargrundstück betrifft (z.B. weil ein Lichtschacht auf das Nachbargrundstück ragt), müssen Sie das Einverständnis des Nachbarn einholen. Dies ist im Nachbarrechtsgesetz geregelt.
    5. Was ist ein Lichtschacht und wozu dient er?
      Ein Lichtschacht ist eine Art Grube vor dem Kellerfenster, die dazu dient, Tageslicht in den Kellerraum zu leiten und die Belüftung zu verbessern. Er verhindert auch, dass Erdreich direkt an das Kellerfenster drückt.
    6. Wie wirkt sich das Fehlen von Kellerfenstern auf den Wert des Hauses aus?
      Fehlende Kellerfenster können den Wert des Hauses mindern, da sie die Nutzbarkeit des Kellers einschränken und zu Feuchtigkeitsproblemen führen können. Ein Sachverständiger kann den Wertverlust beziffern.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Bauvertrag und einem Werkvertrag?
      Ein Bauvertrag ist eine spezielle Form des Werkvertrags, der sich auf die Errichtung oder den Umbau eines Bauwerks bezieht. Im Bauvertrag sind die Rechte und Pflichten der Bauherren und des Bauunternehmers detailliert geregelt.
    8. Welche Normen sind beim Einbau von Kellerfenstern zu beachten?
      Beim Einbau von Kellerfenstern sind verschiedene Normen zu beachten, z.B. die DINAbk. 4108 (Wärmeschutz), die DIN 18195 (Bauwerksabdichtung) und die DIN EN 14351-1 (Fenster und Außentüren).

    🔗 Verwandte Themen

    • Nachträglicher Einbau von Kellerfenstern
      Informationen zu den Kosten, dem Aufwand und den rechtlichen Aspekten beim nachträglichen Einbau von Kellerfenstern.
    • Feuchtigkeit im Keller vermeiden
      Tipps und Maßnahmen zur Vorbeugung von Feuchtigkeitsschäden im Keller, wie z.B. die richtige Belüftung und Abdichtung.
    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten, die Bauherren gegenüber dem Bauunternehmer und anderen Beteiligten haben.
    • Bauvertrag richtig prüfen
      Worauf Sie bei der Prüfung eines Bauvertrags achten sollten, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.
    • Schimmelbildung im Keller
      Ursachen, Folgen und Maßnahmen zur Beseitigung von Schimmel im Keller.
  2. WU-Keller: Abdichtung und Lastfall bei fehlenden Fenstern

    Ohne Fenster?
    Ein WU Keller ist noch keine Weiße Wanne!
    Gibt es ein Baugrundgutachten? Welcher Lastfall und höchster Grundwasserstand liegt hier vor?
    Hiernach das Abdichtungskonzept planen.
    Wenn mit drückendem Wasser aus Grundwasser bis 30 cm unter Fenster oder zeitweise drückendem Wasser aus aufstauendem Sickerwasser zu rechnen ist gehören die Lichtschächte eh Druckwasserdicht erstellt. Da diese dicht sind muss eindringendes Wasser von oben entweder abgehalten werden (Abdeckung) oder Rückstausicher entwässern. Ein Keller ohne Fenster?
    Was sagt denn der Planer zum Abdichtungskonzept, Fenster und Nutzbarkeit ohne Tageslicht? Ist höherwertige Nutzung angedacht?
    Nur weil in der Nähe ein Bach läuft heißt das nicht das der auch zu Überschwemmungen führt.
  3. Mangel im Bauvertrag: Fehlende Kellerfenster

    PS
    Das fehlen der Fenster als solches wäre nicht entsprechend der Leistungsbeschreibung und somit bereits alleine als Mangel zu beschreiben.
  4. Braune Wanne: Fensterplanung für Gäste- und Arbeitszimmer

    Hallo Herr Bachmann, wir haben s.g. Braune Wanne ...
    Hallo Herr Bachmann, wir haben s.g. Braune Wanne aus Bentonit einsetzen lassen. Und es wurde nochmal mit Perimeterdämmung umhüllt (war wohl ein Vorschlag vom Kellerbauer). Im Keller wurde ein Gästeraum und ein Arbeitszimmer geplant. Es wurde mehrmals mit dem GFAbk. der Baufirma besprochen. Daher wurde ein größeres Fenster für das Gästezimmer und ein kleineres für AZ geplant. Diese Fenster sind auch auf dem Bauplan mit Maße usw. einzeichnet. Nur in der Baubeschreibung (in Schrift) habe ich keinen Hinweis auf Lichtschächte usw. gefunden. Als ich die Leute aus der Baufirma angesprochen haben, haben die mir eine neue Entscheidung mitgeteilt, ohne Fenster zu bauen. Wobei das ist schon sowieso geschehen. Mit uns hat kein Mensch gesprochen, nicht mal nach Alternativen gesucht oder so. Darf der Generalübernehmer einfach umentscheiden?
    Kurz zu den Grundwasserverhältnissen:
    In Baugrunddachten steht folgendes: " ... In den Sondierbohrundgen wurde Grunddwasser zwischen -1,91 und -2,20 m (0,6-1,1 m unter Gelände) angetroffen. Die ab -4,0 m anstehenden Tonsteine sind nahzu wasserunddurchlässig. Der Grunddwasserhorizont stellt sich in der geringmächtigen quartären Talfüllung das Bühlsbaches ein. Die Höhe der Grunddwasserspiegels ist dementsprechend stark von den jeweiligen Niederschlägen in der undmittelbaren Umgebung und der daras resultierenden Wasserführung des Bühlbaches abhängig". Da stehen noch viele andere interessante Sachen.
  5. Kosten sparen? Lichtschachtabdichtung als möglicher Grund

    PS. Ist es dänkbar, dass der Bauunternehmer Kosten ...
    PS. Ist es dänkbar, dass der Bauunternehmer Kosten sparen möchte, in dem er z.B. aufwändige (?) Lichtschachtabdichtungen nicht ausführun muss.
  6. DW-Lichtschächte: Kosten, Nutzung und Bentonit-Anpressdruck

    Mhm
    also erstmal sind die DW  -  dichten Lichtschächte um eine Ecke teurer, dazu das Entwässern der Lichtschächte.
    Höherwertige Nutzung ohne Tageslicht?
    Das Problem wird sein das Bentonit am Ende angepresst werden muss um zu funktionieren und da müssen natürlich auch die Lichtschächte zu passen.
    Mir verschließt sich der Sinn eines WU-Kellers wenn der Mehrpreis zu einer ECHTEN WW nicht in Kauf genommen wird obwohl die Hautförmige Abdichtung um einiges teurer sein dürfte!
    Wie sieht die Abdichtung der Bodenplatte aus? Denn entsprechend des Baugrundgutachtens ist es auf jeden Fall Grundwasser.
  7. Bentonitabdichtung: Wasserbelastung und Diffusionsdichtigkeit

    Bei genauerem Nachlesen
    denn mit Bentonitabdichtungen kommt man nicht ständig in Kontakt stellen sich ja weitere Fragen?
    Vorkonfektionierte Bentonitplatten/matten haben idR. ein ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis das angibt bis zu welcher Wasserbelastung und eintauchtiefe ins Erdreich diese überhaupt und wie anzuwenden ist.
    Bentonit als solches ist dicht gegen Wasser in flüssiger Form aber nicht gegen Diffusion. Bei einer höherwertigen Nutzung wäre somit fraglich wie der AN die Abdichtung gegen Diffusion erbringen möchte?
    Die Dämmung wäre im Grundwasser? Wie soll diese dann bitte gegen Hinterspülen mit dem drückendem Wasser gesichert werden? Dann verliert die Dämmung ihren Dämmeffekt. Wird diese vollflächig Wasserdicht verklebt (wie soll das darauf gehen?) würde wiederum kein Wasser an die Bentonitabdichtung kommen und sie könnte nicht abdichten.
    Im großen und ganzen macht das alles Bauchweh! und zwar Arges!
  8. Sonderbauteil: Fehlende DIN-Konformität bei Kellerfenstern

    Noch ein PS wegen fehlender Edit Funktion
    Für mich handelt es sich im übrigen hier um ein Sonderbauteil welches weder DINAbk. konform ist noch anerkannte Regel der Technik darstellt.
  9. Braune Wanne: Stahlbeton mit Bentonit-Dichtmatten – Aufbau

    Oh-Oh. Ich muss noch viele Fragen der Baufirma jetzt ...
    Oh-Oh. Ich muss noch viele Fragen der Baufirma jetzt stellen. ☹
    Mir wurde so was über die s.g. braune Wanne erzählt: es handelt sich sich um eine Stahlbetonkonstruktion mit außen
    liegenden (wasserseitig angeordneten) Dichtmatten aus Bentonit, wobei die abdichtende Wirkung durch das Zusammenwirken von Stahlbetonkonstruktion (WU-Beton) und außen liegender
    Dichtschicht aus Bentonit erreicht wird. Wegen der braunen Färbung der Bentonitelemente erhielt diese Bauweise die Bezeichnung "Braune Wanne".
    Eine Frage: Auf dem Keller liegt jetzt eine Platte. Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit, die Fenster in den Kellerwände "reinzusägen" und die Lichtschächte sachgemäß einzubauen? Wenn ja, dann werden ich drauf bestehen.
  10. Braune Wanne: Info-PDF zur Kellerabdichtung (zement.at)

    PS: Hier habe ich nochmal Info zu der ...
    PS: Hier habe ich nochmal Info zu der "Braunen Wanne".
  11. Braune Wanne: Sonderbauteil nach österreichischen Grundlagen

    Also kennen
    tue ich das schon ...
    Hier sind jedoch Österreichische Grundlagen angesetzt.
    Aber auch hier ist zu sehen das die "Braune Wanne" mit Sicherheit ein Sonderbauteil ist.
  12. Nachträglicher Einbau: Zusätzliche Kosten für Lichtschächte?

    Zunächst mal vielen Dank für Ihre sachkundigen Ratschläge! ...
    Zunächst mal vielen Dank für Ihre sachkundigen Ratschläge!
    Ich spekuliere darüber, ob dem Bauunternehmen ein Versehen unterlaufen ist oder ob es bewusstes Kalkül ist, uns einen Fensterlosen Keller aufs Auge zu drücken (nach dem Motto: man kann es ja mal versuchen). Daher meine Frage: ist es für den Bauunternehmer mit erheblichen zusätzlichen (!) Kosten verbunden, wenn er die Lichtschächte nachträglich anbringen lässt im Vergleich dazu, dass er von vorneherein mit Fenstern gemäß Bauplan gebaut hätte?
  13. Kellerfenster nachträglich schneiden: Machbarkeit und Abdichtung

    Nein
    sicher geht das reinschneiden! Der Rest wäre zu prüfen ebenso die Abdichtung Dämmung des Kellers usw ...
  14. WU-Beton Keller: Perimeterdämmung statt Braune Wanne – Risiko Bach?

    gerade von der Baustelle zurück
    Hallo, ich war gerade an der Baustelle. Die setzen schon die Wände drauf (vorgemauert). Ich hatte Glück, den GFAbk. der Baufirma da zu treffen. Er hat versucht mir alles zu erklären:

    1) Wir haben keine Braune Wanne. Wir haben einfachen WU-Beton Keller mit Perimeterdämmung.

    2) Auf dem Grundstück gibt es kein Grundwassergefahr, sondern beim starken Regen und dann wenn das Bach überläuft kann uns das Wasser in die Lichtschächte reinlaufen. Das Wasser versickert ganz schlecht auf dem Grundstück. Und die Dränage würde auch nichts bringen, da man weiß nicht, wohin mit dem stehenden Wasser (der Bach wird voll sein). Das Haus selber steht ein bisschen höher durch die Kellerdeckeplatte, aber Keller wäre gerade auf der gefählichen Ebene. Ob alles stimmt, was er mir erzählt:-( Ich habe bevor wir das Grundstück gekauft haben, schon die riesen Pfützen da gesehen. Aber damals habe ich mir keine Gedanken gemacht.
    Gibt es eine Möglichkeit das Wasser aus dem Lichtschacht abzuführen, wenn der Bach auch voll ist?
    Und noch was: der GF meint, dass es nicht geht, nachträglich die Fenster einzubauen, weil der Keller hat jetzt in dem Zustand, wie es jetzt ist, eine Garantie. Sonst würde die Garantie verfallen.

  15. Generalübernehmer wehrt sich gegen nachträglichen Einbau

    der GFAbk. wehrt sich mit allen Mitteln ...
    die Fenster nicht noch nachträglich einbauen zu müssen ...!
    Gruß
  16. Wertminderung: Fehlende Fenster bei Wohnraum-Keller?

    Wie ist der Generalübernehmer denn drauf?
    Natürlich kann ich schlichtweg nicht beurteilen, ob der dahinplätschernde Bach tatsächlich eine Gefahr darstellt. Wie auch?
    Aber: Sie haben einen Keller haben wollen, der auch zu "Wohnzwecken" herangezogen werden soll (Gäste, Arbeiten). Ohne ausreichend große Fenster können diese Räume nicht mit Tageslicht versorgt werden, die Belüftung kann fast gar nicht stattfinden (außer über eine offen stehende Tür zum TH oder eine zusätzliche mechanische Be- und Entlüftung (Belüftung, Entlüftung)).
    Letztendlich erfüllt das im Bau befindliche Haus nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften, da diese Räume nunmehr bestenfalls als  -  zudem schlecht belüftete  -  Lagerräume zu verwenden sein werden.
    Besonders eklatant finde ich, dass eine derartig gravierende Änderung ohne Absparche erfolgte.
    Sie sollten sich die Frage stellen, ob Sie das Haus auch gebaut hätten, wenn diese Räume nicht möglich sind.
    Ich sehen hier eine ganz erhebliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Ausführung und eine massive Wertminderung!
    Gruß
    Thomas Bock
  17. WU-Beton vs. Weiße Wanne: Abdichtung und Ausführung

    Also
    das tue ich schon mal ein wenig unter "Einschüchtern" ab.
    1. WU-Beton ist keine Weiße Wanne nur ein Wandbildner Beton mit einer außenliegenden Hautförmigen Abdichtung!
    Wenn es eine WW sein soll müsste Rissbreitenbeschränkung (durch Bewehrung), Abstandhalter, Betonsorte, Betoniervorgang, Takt und Arbeitsfugen usw. alles entsprechend der WU Richtlinie / DINAbk. 1045 und einiger Merkblätter ausgeführt werden. Nicht zu vergessen? geplant auch!
    Ein WU Keller ist abzudichten! das als schwarze Wanne! Eine schwarze Wanne wiederum müsste das Bauwerk allseitig (auch unter der Bodenplatte) umschließen. Beim Lastfall aufstauendes Sickerwasser (scheint so?) gibt es die nicht DIN konforme aber regelgerechte Abdichtung als Mischbauweise WU Bodenplatte und hautförmiger Vertikalabdichtung der Wände. Das ankleben der Perimeterdämmung genügt nicht! Hieru gibt es die KMB Richtlinie + DIN 18195-6.
    Dazu gehören natürlich auch die Lichtschächte und die sind zu entwässern!
    Eine Überschwemmung ist ein gesondertes Ereignis das in der Planung berücksichtigt werden muss (war das je so?)
    Garantie? Die gibt es auf Elektrogeräte oder ähnliches. Hier zählt Gewährleistung! Und die kann der AN nicht ablehnen!
    Ich empfehle schnell eigenen Sachverstand ins Boot zu holen der mit dem AN auf "AUGENHÖHE" diskutieren kann!
    Die nicht erbrachte Leistung der Fenster an sich ist schon der Hammer! (s. Vorredner) aber einen nicht dichten Keller kann man schwer "Mindern"
  18. Keller mit Fenster: Bestehen auf Bau nach Technikregeln!

    Sie haben
    doch Keller mit Kellerfenster bestellt und in den Plänen stehen.
    Ich würde auf diesen Keller bestehen mit allem was dazu gehört und zwar nach anerkannten Regeln der Technik gebaut und abgedichtet. Dies schuldet der Unternehmer Ihnen.
    Wie die Vorredner schon sagten: eigenen Bauleiter hinzuziehen, evtl. vorab schon mal ein Gespräch mit einem Baurechts-RA führen. Ich würde diese Fa. im Moment nicht weiter bauen lassen bis dies geklärt ist.
    Gruß Andre
  19. Schalbretter vergessen? Ursache für fehlende Fensteröffnung

    Ohne Absprache?
    @Thomas
    ich tippe mal auf einfach die Schalbretter zwischen den Schalwänden vergessen ...
    Gruß
  20. Vertraglicher Zustand: Abhilfe bei fehlenden Kellerfenstern!

    Von mir aus ...
    Von mir aus eben auch nur vergessen. Das macht die Sache ja nicht wirklich besser ... zumal wenn sich dieser Held weigert hier Abhilfe zu schaffen und den vertraglichen vereinbarten Zustand herzustellen.
    Dem würde ich aber Bescheid sagen. Ganz laut!
    Thomas
  21. Bauherr vs. GU: Stirn bieten oder 'sagen lassen'?

    Na ja ...
    Das sowieso, aber in dem Fall wäre "sagen lassen" wohl besser? Der Laie wird dem nicht die Stirn bieten können.
  22. Fachberater hinzugezogen: Mängel und Kellerfenster-Problem

    Hallo zusammen, eins ist klar: der GFAbk. der ...
    Hallo zusammen,
    eins ist klar: der GF der Baufirma kann gut reden und hat mehr Fachwissen als ich. Er kann mich ziemlich schnell überzeugen, ob etwas geht oder nicht. Ich habe heute Nachmittag den fachlichen Berater aus dem Verbund privater Bauherren (ganz nützliche Sache übrigens) geholt. Zum Glück haben wir noch die Leute aus der Baufirma vor Ort getroffen. Dieser Schwätzer war zwar nicht da, aber der anderer GF, deren Unterschrift auch in meinem Vertrag steht. Und mein Sachverständiger hat auf fachlicher Ebene den Leuten erklärt, dass er eigentlich kein Problem sieht, die Fenster im Keller einzubauen. Unter anderem hat er insgesamt die Baustelle auf evtl. Mängel untersucht, die Kellerräume, Dämmung usw. Ich werde jetzt schriftlich die Firma auffordern, die Kellerfenster sachgemäß einzubauen und zwar den auch Frist setzen. Ich kann nur hoffen, dass es außergerichtlich endet ...
  23. Weitere Probleme unerkannt? Kritische Prüfung notwendig

    Ähhh
    die anderen Probleme sind nicht erkannt worden?
    Echt nicht?
  24. Gnadenlose Überprüfung: Baufortschritt mit Fotoapparat

    Erstmal nicht. Noch nicht:-(. Aber jetzt wird gnadenlos jeden ...
    Erstmal nicht. Noch nicht:-(. Aber jetzt wird gnadenlos jeden Spuck überprüft. Wir werden öfter mit dem Fachberater vorbeikommen. Zum Glück wohnen wir nur 2 km entfernt und jeden Tag mit dem Fotoapparat da aufkreuzen ist mir jetzt nicht zu viel ...
    Ich möchte mich bei allen Teilnehmer bedanken. So ein Forum finde ich absolut tolle Sache. Ich werde bestimmt hier nochmal auftauchen. Bauen ist sehr spannend!
  25. Verhalten des GU: Fenster nachträglich oder Verweigerung?

    Schön ...
    aber irgendwie habe ich nicht erkennen könne, wie sich der GFAbk. nun zu verhalten denkt (Fenster nachträglich ... oder weigert er sich?).
    Wenn Sie ein derartiger "Querulant" sind (ironisch gemeint!), bin ich mal gespannt wann er Ihnen den Zuttritt zur Baustelle verwehrt ...
    Gruß
    Thomas Bock
  26. Zutrittsrecht: Andere Ausführungen unberücksichtigt?

    GU oder GÜ
    Vertrag kann er das nicht. Da er auf dem Grundstück des Fragestellers baut und ich nicht glaube das er das Zutrittsrecht unwiderruflich an den AN abgetreten hat 😉
    Mehr Sorge macht mir das die anderen Ausführungen nun unberücksichtigt bleiben
  27. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Kellerfenster vergessen: Rechte und Lösungen im Bauvertrag

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt das Problem fehlender Kellerfenster trotz Bauvertrag. Es werden Fragen zur Abdichtung (Braune Wanne, WU-Beton), den Rechten des Bauherrn und möglichen Vorgehensweisen diskutiert. Die Notwendigkeit der Einhaltung anerkannter Regeln der Technik und die Hinzuziehung von Fachleuten werden betont.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Wertminderung: Fehlende Fenster bei Wohnraum-Keller? kann das Fehlen von Fenstern in als Wohnraum geplanten Kellerräumen eine Wertminderung bedeuten, da Tageslicht und Belüftung fehlen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Braune Wanne: Info-PDF zur Kellerabdichtung (zement.at) verweist auf eine Informationsquelle zur "Braunen Wanne", einer speziellen Kellerabdichtung mit Bentonit.

    🔴 Risiko: Wie in WU-Beton Keller: Perimeterdämmung statt Braune Wanne – Risiko Bach? diskutiert, kann das Fehlen einer adäquaten Abdichtung in Kombination mit einem Grundstück in Bachnähe ein Risiko darstellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, auf die Einhaltung des Bauvertrags zu bestehen (Keller mit Fenster: Bestehen auf Bau nach Technikregeln!), einen Bauleiter oder Baurechtsanwalt hinzuzuziehen und den Baufortschritt genau zu dokumentieren (Gnadenlose Überprüfung: Baufortschritt mit Fotoapparat). Die Klärung der Abdichtungsmethode (WU-Beton, Braune Wanne) ist essenziell.

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