Architektenhonorar bei Innenumbau: Ist die Rechnung rechtmäßig? Kosten, Details & Klärung
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Architektenhonorar bei Innenumbau: Ist die Rechnung rechtmäßig? Kosten, Details & Klärung
Mir wurde von einer dritten Partei, die mit dem Architekten bereits zusammengearbeitet hat, vorgeschlagen sich das Projekt einmal anzusehen, da der Architekt an dem Tag in der Nähe sei.
Dieses Treffen fand auch statt.
Der Architekt schlug bei diesem Treffen vor, gemeinsam mit einem Generalunternehmer das Objekt anzusehen, wenn er und der Generalunternehmer das nächste Mal in der Nähe sind.
Auch dieses Treffen fand statt.
Nun wurde von Seiten des Architekten vorgeschlagen eine grobe Kostenschätzung vorzunehmen auf deren Basis der Generalunternehmer ein Angebot machen würde.
Von dem Generalunternehmer kam niemals, trotz mehrfacher Nachfrage, auch per Email ein Angebot.
Der Architekt machte die Kostenschätzung auf Basis bereits vorhandener Möbilierungspläne (vom Einrichtungshersteller), in der neu zu ziehende Wände ebenfalls schon eingezeichnet waren. Vom Architekten wurden keinerlei Pläne erstellt. Dieser Möbilierungsplan enthielt sogar einen Fehler (Fenster zugestellt) der vom Architekten nicht bemerkt wurde.
Auf meine konkrete Frage per Email, welche Kosten mir durch die Arbeit des Architekten entstehen würden bekam ich die Antwort, ebenfalls per Email:
"Bezüglich der Kosten die durch uns auf Sie zukommen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn X. [den Inhaber des Architekturbüros]
Wenn Sie uns entsprechend beauftragen organisieren wir den Umbau komplett, dies würde dann noch im Detail abgesprochen. "
Diesen Herrn hatte ich auch am Telefon, er war zu keiner konkreten Aussage bereit, sondern verwies mich auf die HOAIAbk., nach der ich das dann ja selber ausrechnen könne. Auch aus diesem Grunde habe ich mich dann dagegen entschieden, diesen Architekten zu beauftragen.
Um so überraschter war ich, als dann die Rechnung kam, beide Termine berechnet wurden inkl. der Anfahrt vom Architektenbüro aus, und der Kostenschätzung anhand der vorgelegten Pläne.
Die Kostenschätzung fiel im Übrigen fast doppelt so hoch aus, wie die konkreten Angebote zweier GUs, die ich nach dem Flop mit dem vermittelten Generalunternehmer eingeholt hatte.
Auf meine Bitte um Klärung und auch auf den Hinweis hin, dass ich nie eine Aussage zu den Kosten bekommen habe und dem Vorschlag einer Einigung auf einen Teilbetrag, erhielt ich schriftlich die Antwort, dass die mit Pauschalbeträgen angesetze Rechnung ja eigentlich nach der HOAI berechnet werden müsse [natürlich auf Basis der unrealistischen Kostenschätzung des Architekten] und demnach statt knapp 1400 € die Summe von knapp 2900 € berechnet werden müsse. Und das auch tun würde, würde ich nicht unverzüglich die Erstrechnung bezahlen.
Interessant war auch der Zusatz bei der zweiten Berechnung, dass man für Fotokopiere- und Plotterarbeiten (?) mind. 100 € berechnen müsse, man sei jetzt aber zu müßig die genaue Summe herauszusuchen.
Mir wurde zu keiner Zeit der Eindruck vermittelt, dass Kosten entstehen, ganz im Gegenteil, mir wurde immer der Eindruck vermittelt, dass es sich um Akquisearbeit handelt.
Ist die Rechnung gerechtfertigt?
Wenn ja - auf welcher Basis.
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Ich beurteile die Rechtmäßigkeit des Architektenhonorars als fraglich, da die Basis der Berechnung unklar ist. Ein erstes Treffen, das auf Initiative einer dritten Partei zustande kam, begründet nicht automatisch einen Honoraranspruch.
Wichtig ist, ob eine klare Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen und das Honorar getroffen wurde, idealerweise schriftlich. Eine Kostenschätzung allein reicht nicht aus. Die Nachfrage nach Möblierungsplänen und die Einbeziehung von Einrichtungsherstellern deuten auf Planungsleistungen hin, die grundsätzlich honorarpflichtig sein können, sofern sie beauftragt wurden.
Die Diskrepanz zwischen der ersten Rechnung (1400) und der zweiten (2900) deutet auf Unstimmigkeiten hin. Die Berechnung von Fotokopier- und Plotterarbeiten ist üblich, sollte aber transparent aufgeschlüsselt sein. Akquisekosten sind in der Regel nicht gesondert berechenbar.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen und der Honorarberechnung an. Vergleichen Sie diese mit den tatsächlich erbrachten Leistungen und den getroffenen Vereinbarungen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Baurecht oder die Architektenkammer zurate.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
- Die HOAI ist ein deutsches Regelwerk, das die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen festlegt. Sie staffelt die Honorare nach Leistungsphasen, Schwierigkeitsgrad und Baukosten. Die HOAI dient als Richtlinie, ist aber nicht zwingend bindend, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Baukosten, Honorarberechnung - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen gliedern ein Bauprojekt in verschiedene Abschnitte, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst spezifische Aufgaben und ist mit einem bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars verbunden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung - Akquisekosten
- Akquisekosten sind Aufwendungen, die ein Unternehmen (hier: Architekturbüro) tätigt, um neue Aufträge zu gewinnen. Diese Kosten umfassen beispielsweise Marketingmaßnahmen, Beratungsgespräche und die Erstellung von Angeboten. Akquisekosten sind in der Regel nicht gesondert berechenbar.
Verwandte Begriffe: Marketing, Angebotserstellung, Kundenwerbung - Pauschalhonorar
- Ein Pauschalhonorar ist eine im Voraus vereinbarte feste Summe für bestimmte Architektenleistungen, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Es bietet Planungssicherheit, birgt aber auch Risiken, wenn der tatsächliche Aufwand höher ist als erwartet.
Verwandte Begriffe: Honorarvereinbarung, Festpreis, Architektenvertrag - Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine erste, grobe Ermittlung der voraussichtlichen Baukosten. Sie dient als Grundlage für die Planung und Finanzierung eines Bauprojekts. Eine Kostenschätzung ist in der Regel ungenauer als ein detaillierter Kostenvoranschlag.
Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Baukosten, Budgetplanung - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr regelt. Er sollte die zu erbringenden Leistungen, das Honorar und die Zahlungsbedingungen klar definieren.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauherr, Architektenleistung - Innenumbau
- Ein Innenumbau umfasst bauliche Veränderungen im Inneren eines Gebäudes, beispielsweise die Neugestaltung von Räumen, den Einbau neuer Fenster oder Türen oder die Veränderung der Raumaufteilung. Im Gegensatz zum Neubau betrifft der Innenumbau die bestehende Bausubstanz.
Verwandte Begriffe: Sanierung, Renovierung, Umbau
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wann entsteht ein Honoraranspruch des Architekten?
Ein Honoraranspruch entsteht, wenn ein Architekt aufgrund eines Vertrages Leistungen erbringt, die üblicherweise vergütet werden. Dies setzt in der Regel eine Beauftragung voraus, die auch mündlich erfolgen kann, aber im Streitfall schwer nachzuweisen ist. - Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen nach Leistungsphasen und Baukosten. Die HOAI ist nicht zwingend, dient aber oft als Grundlage für Honorarvereinbarungen. - Sind Akquisekosten berechenbar?
Akquisekosten sind in der Regel nicht gesondert berechenbar, da sie als allgemeine Geschäftskosten des Architekten gelten. - Was tun bei einer unklaren Architektenrechnung?
Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen und der Honorarberechnung an. Vergleichen Sie diese mit den tatsächlich erbrachten Leistungen und den getroffenen Vereinbarungen. - Kann ein Architekt für ein erstes Beratungsgespräch ein Honorar verlangen?
Ein Honorar für ein erstes Beratungsgespräch kann verlangt werden, wenn dies vorher vereinbart wurde. Ansonsten gilt ein erstes Kennenlernen oft als Akquise. - Was bedeutet Leistungsphase im Architektenvertrag?
Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars verbunden. - Was ist ein Pauschalhonorar?
Ein Pauschalhonorar ist eine im Voraus vereinbarte feste Summe für bestimmte Architektenleistungen, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. - Was ist, wenn der Architekt Planungsfehler macht?
Wenn der Architekt Planungsfehler macht, kann dies zu einer Minderung des Honorars oder zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Beweislast liegt in der Regel beim Auftraggeber.
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Unterschiede und Bedeutung für die Bauplanung.
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Architektenhonorar prüfen: Schlichtungsstelle als Lösung
So nicht zu klären ...
Ohne den Inhalt der Rechnung und die Zeichnungen zu kennen und den Kollegen gehört zu haben, kann man das ncith sauber aufdröseln.
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der zuständigen AK. Die folgen i.A. nicht dem Kräenprinzip, sondern bewerten i.d.R. sehr objektiv. -
Architektenhonorar: Schlichtung – Regionale Unterschiede beachten!
Hinweis von Herrn Dühlmeyer ist i.O., ...
aber, die Schlichtungsstellen einiger AKs haben nicht das geringste Interesse sich zusätzlich Arbeit aufzuhalsen. der Erfolg von Vermittlungen in Schlichtungsverfahren vor den AKs ist eher mäßig. Hier in Bayern bspw. geht da ganz wenig. Die AKBW hat eine eigene separat geführte Abteilung namens Honef. Dort geht's weit besser.
Probieren kann man's immer mal.
So wie ich das überfolgen habe, geht es hier wohl eher um die tatsächliche Leistung (BVAbk. konnte bspw. wegen dem Generalunternehmer, den der Architekt herangeschafft hatte, nicht erfolgreich durchgeführt werden) des Architekten und die ggf. unangemessen hohe Vergütung.
Ich würde Ihnen daher empehlen wollen, wenn das mit der AK nichts wird (entscheidend ist auch, ob diese bei Ihnen vor Ort ist oder aber hunderte Kilometer entfernt) die Rechnung anderweitig prüfen zu lassen und dann Messer auf die Brust (je nach Ergebnis der Prüfung) oder aber ggf. mit einer Mediation eine Lösung suchen (Meine persönlichen Erfahrungen hierbei sind sehr, sehr positiv (vom gr. Bauträger bis zum "kl. " Architekten und Handwerker)
Anmerkung nebenbei: ganz allgemein und pauschal gesagt sind viele unserer Kollegen etwas dreist, dumm (da keine Ahnung vom Architektenrecht und der HOAIAbk.) und arrogant (insbes. bzgl. deren ("toller") Leistung. Sorry für die Schelte und den Schmutz im Nest, ist aber leider so. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar bei Innenumbau: Rechtmäßigkeit prüfen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit eines Architektenhonorars bei einem Innenumbau. Es wird empfohlen, die Rechnung und zugehörigen Zeichnungen genau zu prüfen. Eine Schlichtungsstelle der Architektenkammer kann bei der Klärung helfen, wobei regionale Unterschiede in der Effektivität der Schlichtungsverfahren zu beachten sind.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Schlichtung – Regionale Unterschiede beachten! ist die Effektivität von Schlichtungsverfahren regional unterschiedlich. In Bayern beispielsweise sind die Erfolgschancen geringer als bei der AKBW (Baden-Württemberg) mit ihrer Abteilung Honef.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar prüfen: Schlichtungsstelle als Lösung rät, sich an die Schlichtungsstelle der zuständigen Architektenkammer (AK) zu wenden, da diese in der Regel objektiv bewertet und nicht nach dem Krähenprinzip vorgeht. Dies kann eine faire Einschätzung des Architektenhonorars ermöglichen.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Architektenrechnung detailliert und wenden Sie sich gegebenenfalls an die Schlichtungsstelle Ihrer zuständigen Architektenkammer. Beachten Sie dabei die regionalen Unterschiede in der Effektivität der Schlichtungsverfahren, wie im Beitrag Architektenhonorar: Schlichtung – Regionale Unterschiede beachten! beschrieben.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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