Entwässerungsgesuch im Bauantrag: Kosten, Notwendigkeit & Verantwortlichkeiten?
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Entwässerungsgesuch im Bauantrag: Kosten, Notwendigkeit & Verantwortlichkeiten?
Der beauftragte von der Baufirma Architekt (Bauplaner) meint aber, dass wir für die Baugenehmigung einen Entwässerungsgesuch benötigen. Dafür müssen wir ihm extra 700 € bezahlen. Der Enwässerungsgesuch wird laut seiner Aussage alle Abwasserleitungen im Haus und auf dem Grundstück beinhalten. Wir haben schon die fertige Grundrisse vom Architekt bekommen. Da sind keine Rohre oder Abwasserleitungen drin.
Meines Erachtens gehört der Entwässerungsgesuch in die Genehmigungsplanung und die Kosten müssen laut dem Vertrag von der Baufirma übernommen werden. Die Baufirma gibt aber diesbezüglich keine definitive Aussage und meint, dass wir die Sache mit dem Architekt untereinander klären müssen.
Habe ich dann Recht die Übernahme der Kosten für den Entwässerungsgesuch von der Baufirma zu verlangen?
Danke für Ihre mögliche Antworten.
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Ob das Entwässerungsgesuch Bestandteil der Genehmigungsplanung ist, hängt stark von Ihrem Vertrag mit der Baufirma und den lokalen Bauvorschriften in Baden-Württemberg ab.
Vertragsprüfung: Überprüfen Sie Ihren Vertrag genau auf Klauseln bezüglich der Entwässerungsplanung. Wenn dort steht, dass die "komplette Genehmigungs- und Werkplanung" enthalten ist, könnte das Entwässerungsgesuch inkludiert sein. Die separate Erwähnung eines "Grundstücksentwässerungsplans" als Zusatzleistung deutet aber eher darauf hin, dass es nicht automatisch enthalten ist.
Klärung mit der Baufirma/Architekt: Sprechen Sie direkt mit Ihrer Baufirma oder dem Architekten. Klären Sie, ob das Entwässerungsgesuch im Leistungsumfang enthalten ist oder ob es sich um eine separate Leistung handelt.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte oder fehlende Entwässerungsplanung kann zu erheblichen Problemen mit der Baugenehmigung und später zu Schäden am Gebäude führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Bauplaner oder einem Vermessungsbüro beraten, um Klarheit über die Notwendigkeit und die Kosten des Entwässerungsgesuchs zu erhalten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Entwässerungsgesuch
- Ein formeller Antrag bei der Baubehörde zur Genehmigung der geplanten Entwässerung eines Grundstücks. Es beinhaltet detaillierte Pläne und Berechnungen zur Ableitung von Abwasser und Regenwasser. Verwandte Begriffe: Grundstücksentwässerung, Abwasserbeseitigung, Regenwasserversickerung.
- Baugenehmigung
- Die offizielle Genehmigung der Baubehörde für ein Bauvorhaben. Sie bestätigt, dass die Baupläne den geltenden Vorschriften entsprechen. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Landesbauordnung.
- Grundstücksentwässerung
- Die Gesamtheit der Maßnahmen zur Ableitung von Abwasser und Regenwasser von einem Grundstück. Sie umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der Entwässerungsanlagen. Verwandte Begriffe: Entwässerungsleitungen, Kanalisation, Versickerungsanlage.
- Abwasserleitungen
- Rohre und Kanäle, die das Abwasser von einem Gebäude oder Grundstück ableiten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Entwässerungsanlage. Verwandte Begriffe: Kanalrohre, Fallrohre, Sammelleitungen.
- Bauplaner
- Ein Fachmann, der Baupläne erstellt und Bauvorhaben plant. Er berücksichtigt die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte des Bauens. Verwandte Begriffe: Architekt, Ingenieur, Bauzeichner.
- Vermessungsbüro
- Ein Unternehmen, das Vermessungsarbeiten durchführt und Lagepläne erstellt. Es ist oft an der Erstellung des Entwässerungsgesuchs beteiligt. Verwandte Begriffe: Vermessungstechniker, Geodät, Katasteramt.
- Lageplan
- Eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks mit allen relevanten Details, wie z.B. Gebäude, Grenzen, Straßen und Entwässerungsleitungen. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Bauantrags. Verwandte Begriffe: Katasterplan, Flurkarte, Bauplan.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Entwässerungsgesuch?
Ein Entwässerungsgesuch ist ein Antrag, der bei der Baubehörde eingereicht wird, um die geplante Entwässerung eines Grundstücks genehmigen zu lassen. Es beinhaltet Pläne und Berechnungen, die zeigen, wie das Abwasser abgeleitet wird und wie Regenwasser versickert oder abgeleitet wird. - Wer erstellt ein Entwässerungsgesuch?
Ein Entwässerungsgesuch wird in der Regel von einem Vermessungsbüro, einem Bauplaner oder einem Architekten erstellt. Diese Fachleute verfügen über das notwendige Know-how, um die örtlichen Vorschriften einzuhalten und die technischen Anforderungen zu erfüllen. - Warum ist ein Entwässerungsgesuch notwendig?
Ein Entwässerungsgesuch ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Abwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und keine Umweltverschmutzung verursacht. Außerdem soll verhindert werden, dass Regenwasser unkontrolliert abfließt und Schäden am Gebäude oder in der Umgebung verursacht. - Welche Kosten entstehen für ein Entwässerungsgesuch?
Die Kosten für ein Entwässerungsgesuch variieren je nach Umfang der Planung und den örtlichen Gebühren. Sie können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. - Was passiert, wenn das Entwässerungsgesuch abgelehnt wird?
Wenn das Entwässerungsgesuch abgelehnt wird, müssen die Pläne überarbeitet und erneut eingereicht werden. Es ist wichtig, die Gründe für die Ablehnung genau zu verstehen und die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. - Ist ein Entwässerungsgesuch immer Teil des Bauantrags?
Ob ein Entwässerungsgesuch zwingend Teil des Bauantrags ist, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und den örtlichen Vorschriften ab. In vielen Fällen ist es jedoch erforderlich, da die Entwässerung ein wichtiger Aspekt der Baugenehmigung ist. - Was beinhaltet ein Grundstücksentwässerungsplan?
Ein Grundstücksentwässerungsplan zeigt die Lage der Entwässerungsleitungen, die Art der Ableitung (z.B. in die Kanalisation oder in eine Versickerungsanlage) und die Dimensionierung der Rohre. Er berücksichtigt auch die topografischen Gegebenheiten des Grundstücks und die umliegenden Bebauung. - Wer ist für die Genehmigung des Entwässerungsgesuchs zuständig?
Für die Genehmigung des Entwässerungsgesuchs ist in der Regel die örtliche Baubehörde zuständig. Diese prüft, ob die Planung den geltenden Vorschriften entspricht und ob die Entwässerung ordnungsgemäß sichergestellt ist.
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Entwässerungsgesuch: Vertragsgrundlage entscheidend!
Wer hat mit wem ...
welches Vertragsverhältnis ist die einzig entscheidende Frage.
Wenn das Entwässerungsgesuch nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und der Baufirma ist, werden Sie wohl aus der Tasche kommen müssen.
Es gibt zwar mittlerweile Gemeinden, die ein genehmigtes Entwässerungsgesuch zur Grundlage einer Baugenehmigung machen (mit jur. sagen wir mal halbseidenen Begründungen), aber eine Leistung aus dem Bereich der Bauantragsplanung ist es deswegen trotzdem nicht.
Sie bekommen ja auch ohne Lageplan keine Baugenehmigung. Deswegen sind aber die Gebühren für den Lageplan - wenn nicht anders vereinbart - nicht Bestandteil der Genehmigungskosten. -
Anspruch auf Genehmigungsplanung: Baufirma haftet!
sehe ich anders ...
"Habe ich dann Recht die Übernahme der Kosten für den Entwässerungsgesuch von der Baufirma zu verlangen? "
Nein, haben Sie nicht.
Aber:
Sie haben Anspruch auf eine "komplette Genehmigungsplanung", damit diese Leistung vertragskonform ist, sollte Sie genehmigungsfähig sein. Wie Ihr Vertragspartner diese genehmigungsfähig hinbekommt, ist alleine sein Bier. Lehnen Sie sich zurück und verlangen Sie eine komplette genehmigungsfähige Planung, auf die Sie IMHO vertraglichen Anspruch haben. Wird zur Erlangung eines genehmigungsfähigen Zustandes ein "Grundstücksentwässerungsplan" benötigt, dann wird's so sein oder auch nicht, soll Ihnen egal sein, solange es genehmigungsfähig ist.
Wenn, wie in Ihrem Fall komplette Pauschalleistungen angeboten werden, so wäre es IMHO die Sorgfaltspflicht des Bieters gewesen, sich ggf. um die örtlichen Gegebenheiten zu bemühen, ob nun ein Entwässerungsgesuch benötigt wird oder nicht. Wenn er dem nicht nachkommt, so steht es ihm frei ihm Rahmen seines unternehmerischen Risikos halt schlampig zu arbeiten. -
Entwässerungsgesuch: Gemeinde-Pflicht vs. Baufirma-Vertrag
Beim Lageplan habe ich keine Bedenken
"ohne Lageplan keine Baugenehmigung" "Deswegen sind aber die Gebühren für den Lageplan - wenn nicht anders vereinbart - nicht Bestandteil der Genehmigungskosten. "
Klar, da steht aber extra in dem Vertrag, dass wir alle öffentliche Unterlagen, z.B. Lageplan, etc. für die Baufirma zur Verfügung stellen müssen. Beim Lageplan habe ich auch keine Bedenken (hat uns 25 € gekostet).
Da werde ich bei der Gemeinde nachfragen, ob der Entwässerungsgesuch wirklich ein Pflicht ist.
Vielen Dank für die Antworten. -
Zusatzleistung: Grundstücksentwässerungsplan erforderlich!
Oben steht doch ...
"Ein Grundstücksentwässerungsplan kann als Zusatz vereinbart werden. "
Klingt sehr nach vergütungspflichtiger Zusatzleistung.
Und ein Gesuch braucht Ihr.
Ohne gibt es keinen RW und SW Anschluss. -
Entwässerungsplanung: NRW-Beispiel vs. Bauprüfungsverordnung
Am Beispiel
NRW:
In der Bauprüfungsverordnung sind die für das Genehmigungsverfahren einzureichenden Unterlagen aufgeführt.
Danach ist in den Bauzeichnungen die Eintragung der geplanten Entwässerung nicht gefordert.
Ebenfalls wird in § 10 kein Entwässerungsantrag gefordert.
Aber:
Es ist z.B. für das Freistellungsverfahren ein Nachweis der gesicherten Erschließung nötig. Diesen Nachweis erteilt das Tiefbauamt und um den zu bekommen, ist ein Entwässerungsantrag beim Tiefbauamt einzureichen.
Wenn man es wörtlich nimmt, gehört der Entwässerungsantrag demnach nicht zum eigentlichen Bauantrag.
Ihr Bauunternehmer wird sich darauf berufen, dass er schon im Vertrag darauf hingewiesen hat, dass ein Entwässerungsplan nur gegen Mehrkosten erstellt wird. -
Baurecht vs. Abwassersatzung: Zulässigkeit der Forderung?
Genau so ...
wird das begründet - und für mich ist das sehr wackelig.
Denn Baurecht ist öffentliches Recht.
Abwassersatzungen sind zwar kommunale Zuständigkeit, aber damit auch auch öffentliches Recht?
Abwasserverbände sind ja oft sogar als Unternehmen organisiert.
Für mich ist das unzulässig.
Außerdem ist es Schwachsinn, den Antrag mit dem Bauantrag einzureichen.
Im Bauantrag sind die Räume für Bad und Kpüche vorgegeben - mehr nicht.
Da ergeben sich oft genug noch Änderungen - und schon stimmt der Entwässerungsplan vorne wie hinten nicht mehr.
Aber Hauptsache die Akten werden dick. -
Erschließung gesichert: Gemeinde-Bestätigung notwendig!
Nein Ralf,
so einfach ist das auch wieder nicht.
Lt. BauGBAbk. muss die Erschließung gesichert sein. Die Gemeinde muss der Genehmigungsbehörde bestätigen, dass die Erschließung gesichert ist. Zur Erschließung gehört nicht nur die öffentliche Straße, sondern auch Frischwasser, Abwasser, Strom, Müllabfuhr und im weiteren Sinne auch die Feuerwehr.
Wenn ein Punkt nicht funzt, dann haben wir keine Erschließung und ein Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Also muss der Zweckverband, die Gemeinde oder wer auch immer prüfen ob die Entwässerung tut und das geht nun mal am einfachsten mit Plänen.
Also so läuft das bei uns in BaWü
Gruß aus Baden -
Grundstücksentwässerungsplan vs. Entwässerungsgesuch: Unterschied?
Unterschied zwischen Grundstücksentwässerungsplan und Entwässerungsgesuch
Hallo liebe Experte,
da muss ich mich mit der Feinmaterie Nr. 1. "Grundstücksentwässerungsplan" und Nr. 2. "Entwässerungsgesuch" befassen.
Der Nr. 1. "Grundstücksentwässerungsplan" ist als eine extra Leistung im BVAbk. aufgeführt. Kein Problem, den wird unser Vermessungsbüro für ein klein Aufpreis erstellen. Dafür wird er auf dem Lageplan (nämlich auf dem Grundstück außer Haus) die Leitungen für das Abwasser zeichnen.
Der Nr. 2 "Entwässerungsgesuch" verlangt der Architekt um den Bauantrag zu ergänzen. Wie ich verstanden habe, dass sind die Leitungen im Haus drin. Kostet 700 €. Wenn es eine pflichtige Sache zum Bauantrag ist, sollte das doch unser Bauunternehmen laut dem Vertrag übernehmen. -
Entwässerungsantrag: Kommunale Unterschiede beachten!
Liebe natatscha ...
1) Wird das jetzt Wortklauberei - die ich nicht für gerichstfest halte.2) Ist das mit der Kopplung Baugesuch/Entwässerungsantrag noch lange nicht allgemeingültig. Nicht mal durchgängig an den einzelnen Bundesländern, sondern von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Also nix, wo sich was der dauerhaften Forderung seitens der Behörden herleiten ließe.
3) Sind die Anforderungen der Kommunen an den Gehalt der Geuche ebenfalls sehr schwankend - von Grundriss mit Leitungseintragung ohne jede Vermassung bis hin zu Abwassermengenberechnung nach DINAbk. und Höhenquoten an den Leitungen.
4) Ist das Entwässerungsgesuch in der HOAIAbk. ein gesonderter Posten - was allerdings nicht unbedingt was mit dem Vertrag Bauherr/BU zu tun haben muss.
Hintergrund dieser Nummer ist, dass viele Gemeinden hinter den Entwässerungsplänen herrennen mussten. Weil Sie darauf nicht mehr konnten, haben sich einge auf dieses morsche Brett begeben.
@ Manfred.
Ja Erschließung muss stehen. Aber nur die öffentliche.
Ich habe bei dieser Art der Antragsstellung ganz große Bauchschmerzen.
Zumal es immer wieder so unschöne Debatten wie diese auslöst. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Entwässerungsgesuch im Bauantrag: Kosten & Verantwortlichkeiten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für die Kosten des Entwässerungsgesuchs im Rahmen eines Bauantrags aufkommen muss. Es wird deutlich, dass die vertragliche Vereinbarung mit der Baufirma entscheidend ist. Zudem spielen regionale Unterschiede in den Bauvorschriften und kommunalen Satzungen eine wichtige Rolle. Die Notwendigkeit einer gesicherten Erschließung, inklusive Abwasserentsorgung, wird hervorgehoben.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die kommunalen Unterschiede bei der Kopplung von Baugesuch und Entwässerungsantrag, wie im Beitrag Entwässerungsantrag: Kommunale Unterschiede beachten! erläutert wird. Dies ist nicht bundesweit einheitlich geregelt.
✅ Zusatzinfo: Ein Grundstücksentwässerungsplan kann als separate Leistung im Bauvertrag aufgeführt sein, wie im Beitrag Grundstücksentwässerungsplan vs. Entwässerungsgesuch: Unterschied? beschrieben. Die Kosten hierfür sind dann gesondert zu betrachten.
💰 Zusatzinfo: Die Gebühren für den Lageplan sind in der Regel nicht Bestandteil der Genehmigungskosten, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Dies sollte im Vertrag mit der Baufirma klar geregelt sein.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Vertrag mit der Baufirma genau, um festzustellen, ob das Entwässerungsgesuch im Leistungsumfang enthalten ist. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kostenübernahme im Vorfeld, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Beachten Sie auch den Beitrag Anspruch auf Genehmigungsplanung: Baufirma haftet! bezüglich des Anspruchs auf eine genehmigungsfähige Planung.
Die Erschließung des Grundstücks muss gesichert sein, was auch die Abwasserentsorgung umfasst. Die Gemeinde muss dies der Genehmigungsbehörde bestätigen, wie im Beitrag Erschließung gesichert: Gemeinde-Bestätigung notwendig! erläutert wird. Ohne diese Bestätigung kann es zu Problemen bei der Baugenehmigung kommen. Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass die Anforderungen an den Entwässerungsplan von Gemeinde zu Gemeinde variieren können, was die Planung zusätzlich erschwert.
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