Tekturpläne nach HOAI: Nebenleistung oder besondere Leistung bei Technischer Ausrüstung?
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Tekturpläne nach HOAI: Nebenleistung oder besondere Leistung bei Technischer Ausrüstung?

Es betrifft Leistungen gem. § 73 HOAIAbk. (Technische Ausrüstung). Der Auftraggeber verlangt die kostenlose Erstellung von Tekturpläne für die Entwässerungseingabe (Leistungsbild 4: Genehmigungsplanung). Die Tektur der Entwässerungseingabeplanung wird nur deshalb erforderlich, weil der Auftraggeber bei der Architektur die Werkplanung gegenüber der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) geändert hat. Da nun einige Nassräume anders angeordnet sind als in der Genehmigungsplanung verlangen die Stadtentwässerungswerke nun vom Bauherrn (Auftraggeber) Tekturpläne. Der Auftraggeber verlangt nun vom Planer der Technischen Ausrüstung, diese Tekturpäne kostenlos zu erstellen mit der Begründung, " ... dass laut § 73 HOAI kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für die Erstellung der Tekturpläne besteht, da das Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen in Leistungsphase 4 als Grundleistung abgegolten ist. "
Es handelt sich aber m.E. nicht um Vervollständigung oder Abänderung der Eingabeplanung, weil diese je korrekt und vollständig erbracht wurde und von den Stadtentwässerungswerken auch so genehmigt wurde. Die Tektur wird ja nur erforderlich, weil allein der Auftraggeber bei der Ausführung von seiner Genehmigungsplanung abgewichen ist. Sind diese Leistungen wirklich gratis zu erbringen? Wer kann mir da weiterhelfen? Vielen Dank.
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    Ob die Erstellung von Tekturplänen eine Nebenleistung oder eine besondere Leistung gemäß HOAIAbk. darstellt, hängt von den Umständen ab.

    Grundsatz: Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Grundleistungen erforderlich sind, gelten in der Regel als Nebenleistungen und sind mit dem Honorar für die Grundleistungen abgegolten.

    Besondere Leistung: Wenn die Tekturpläne aufgrund von Änderungen erforderlich werden, die der Auftraggeber zu verantworten hat (z.B. Änderungen der Planungswünsche nach Abschluss der Genehmigungsplanung), kann es sich um eine besondere Leistung handeln, die gesondert zu vergüten ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit für die notwendige Tektur schriftlich mit dem Auftraggeber. Dokumentieren Sie den zusätzlichen Aufwand detailliert, um Ihren Vergütungsanspruch zu begründen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen auf HOAI-Recht spezialisierten Anwalt hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie ist ein Gesetz und dient als Grundlage für die Abrechnung von Planungsleistungen. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Grundleistungen, Besondere Leistungen.
    Tekturpläne
    Tekturpläne sind geänderte oder überarbeitete Pläne, die aufgrund von Änderungen oder Fehlern in der ursprünglichen Planung erstellt werden. Sie dokumentieren die vorgenommenen Änderungen und dienen als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Verwandte Begriffe: Änderungsplanung, Revisionsplanung, Bestandspläne.
    Technische Ausrüstung
    Die Technische Ausrüstung umfasst alle technischen Anlagen in einem Gebäude, wie z.B. Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation. Die Planung der Technischen Ausrüstung ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtplanung eines Gebäudes. Verwandte Begriffe: Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Sanitärtechnik, Elektrotechnik.
    Leistungsphase
    Die HOAI unterteilt die Planungsleistungen in verschiedene Leistungsphasen, die jeweils bestimmte Aufgaben und Ergebnisse umfassen. Die Leistungsphasen bauen aufeinander auf und bilden den gesamten Planungsprozess ab. Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Objektüberwachung.
    Grundleistung
    Grundleistungen sind die Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung einer Leistungsphase erforderlich sind. Sie sind mit dem Honorar für die Leistungsphase abgegolten. Verwandte Begriffe: Besondere Leistungen, Zusätzliche Leistungen, Honorar.
    Besondere Leistung
    Besondere Leistungen sind Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen und gesondert vergütet werden. Sie entstehen z.B. durch zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene Umstände. Verwandte Begriffe: Grundleistungen, Zusätzliche Leistungen, Honorarvereinbarung.
    Genehmigungsplanung
    Die Genehmigungsplanung ist die Leistungsphase, in der die Planungsunterlagen für die Einholung der Baugenehmigung erstellt werden. Sie umfasst die Abstimmung mit den Behörden und die Erstellung der erforderlichen Nachweise. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauordnung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Tekturpläne?
      Tekturpläne sind geänderte oder überarbeitete Pläne, die aufgrund von Änderungen oder Fehlern in der ursprünglichen Planung erstellt werden. Sie dokumentieren die vorgenommenen Änderungen und dienen als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung.
    2. Wann sind Tekturpläne eine Grundleistung nach HOAI?
      Tekturpläne sind in der Regel dann eine Grundleistung, wenn sie erforderlich werden, um die ursprüngliche Planung zu vervollständigen oder Fehler zu beheben, die vom Planer selbst verursacht wurden. In diesem Fall sind die Kosten für die Erstellung der Tekturpläne bereits im Honorar für die Grundleistung enthalten.
    3. Wann stellen Tekturpläne eine besondere Leistung dar?
      Wenn die Tekturpläne aufgrund von Änderungen erforderlich werden, die der Auftraggeber zu verantworten hat (z.B. Änderung der Planungswünsche nach Abschluss einer Leistungsphase), stellen sie eine besondere Leistung dar. Diese ist gesondert zu vergüten, da sie nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten war.
    4. Wie wird eine besondere Leistung nach HOAI vergütet?
      Die Vergütung einer besonderen Leistung kann entweder auf Stundenbasis oder als Pauschale vereinbart werden. Es ist wichtig, den zusätzlichen Aufwand detailliert zu dokumentieren, um die Vergütung zu rechtfertigen.
    5. Was ist bei der Erstellung von Tekturplänen für die Entwässerungseingabe zu beachten?
      Bei der Erstellung von Tekturplänen für die Entwässerungseingabe ist besonders auf die Einhaltung der einschlägigen Normen und Vorschriften zu achten. Die Änderungen müssen mit den Stadtentwässerungswerken abgestimmt werden, um eine Genehmigung zu erhalten.
    6. Was bedeutet "Leistungsbild 4: Genehmigungsplanung"?
      Leistungsbild 4 bezieht sich auf die Genehmigungsplanung gemäß HOAI. In dieser Leistungsphase werden die Planungsunterlagen erstellt, die für die Einholung der Baugenehmigung erforderlich sind. Dazu gehört auch die Abstimmung mit den Behörden.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Entwurfs- und Genehmigungsplanung?
      Die Entwurfsplanung ist die Grundlage für die Genehmigungsplanung. In der Entwurfsplanung werden die wesentlichen Merkmale des Bauvorhabens festgelegt. Die Genehmigungsplanung konkretisiert den Entwurf und bereitet die Unterlagen für die Baugenehmigung vor.
    8. Welche Rolle spielen die Stadtentwässerungswerke bei der Entwässerungsplanung?
      Die Stadtentwässerungswerke sind für die Ableitung und Reinigung des Abwassers zuständig. Sie stellen Anforderungen an die Entwässerungsplanung und müssen die Planung genehmigen, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.

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      Korrekte Abrechnung nach Leistungsphasen und Honorarzonen.
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      Umgang mit zusätzlichen Kosten durch Änderungen des Bauherrn.
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      Wer haftet bei Fehlern in der Planung?
    • Abgrenzung von Grund- und Sonderleistungen
      Welche Leistungen sind im Honorar enthalten, welche nicht?
    • Rechte und Pflichten von Planern
      Was müssen Architekten und Ingenieure beachten?
  2. HOAI: Tekturpläne – Besondere Leistung bei Planänderung!

    Tekturplanungen sind besondere Leistungen nach HOAIAbk. ...
    nur gem. § 15 HOAI, wenn diese Änderungen nicht vom Architekten (Planer) zu vertreten sind.
    § 73 sieht die Berechnung für Tekturen als besondere Leistungen nicht vor (m.E. wurde dies vom Verordnungsgeber schlicht vergessen). Da aber Aufgrund von Planänderungen die vom Auftraggeber (AGAbk.) veranlasst wurden, die von Ihnen erbrachte Entwurfs- und die Genehmigungsplanung (Entwässerungsgesuch) geändert werden muss, ist m.E. die Tektur der Entwässerungsplanung, also LPh 4 gem. § 73 HOAI entweder anteilig nochmals, oder als Zeithonorar zu vergüten.
    Der Hinweis Ihres AG auf den von Ihnen zitierten Passus:
    "Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, ... " greift nach meiner Auffassung schon allein deshalb nicht, da der gleiche Wortlaut sich auch in § 15 HOAI in LPH 4 (Architektenleistung) wiederfindet, eine separate Bezahlung einer Tektur als besondere Leistung aber ausdrücklich nicht ausschließt.
    Das Erarbeiten, Vervollständigen und Anpassen der Vorlagen für die Genehmigung der LPH 4 des § 15, wie auch die des § 73 bedeutet und bezieht sich darauf, dass die in LPH 3 erbrachten Planungsleistungen in den genehmigungsfähigen Zustand gebracht werden, also bspw. die Eintragungen in die Zeichnungen der LPH 3 nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorzunehmen sind, nach behördlichen Besprechungen sich ergebende Änderungen, Ergänzungen, Anpassungen, vorzunehmen sind, etc.
    Hinweisen können Sie Ihren AG auch darauf, dass Sie die Vorlagen (zumindest Teile davon, vgl. oben) für die erforderliche Genehmigung (Tektur) neu erstellen müssen, was wiederum eine Teilleistung der LPH 4 darstellt. Ggf. müssen Sie, je nach Umfang der Änderungen, sogar Teilleistungen der LPH 3 erbringen (dies ist nur von Ihnen einzuschätzen).
    Keinesfalls führt m.E. die vom AG veranlasste Änderung zu einer kostenfreien (Folge-) Leistung eines AN. Informieren können Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Kammer.
    Bei weiter bestehenden Problemen kann Ihnen letztlich nur ein Anwalt, versiert im Honorarrecht, weiterhelfen.
    MfG
    Ralph Kaiser
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Tekturpläne nach HOAIAbk.: Technische Ausrüstung als Sonderleistung abrechnen!

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Tekturpläne für Technische Ausrüstung nach § 73 HOAI als Neben- oder Sonderleistung abzurechnen sind. Einigkeit besteht, dass Änderungen, die nicht vom Planer zu vertreten sind, als besondere Leistungen gelten. Die HOAI sieht keine explizite Regelung für Tekturen vor, was zu Interpretationsspielraum führt. Auftraggeber-veranlasste Planänderungen rechtfertigen in der Regel eine zusätzliche Vergütung. Die korrekte Abrechnung ist entscheidend für die Vergütung des Planers.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut HOAI: Tekturpläne – Besondere Leistung bei Planänderung! sind Tekturplanungen besondere Leistungen nach HOAI, insbesondere wenn die Änderungen nicht vom Architekten zu vertreten sind. Dies betrifft vor allem Änderungen, die vom Auftraggeber veranlasst wurden.

    ✅ Zusatzinfo: Die HOAI § 73 regelt die Leistungen der Technischen Ausrüstung, lässt aber die Berechnung von Tekturen als besondere Leistungen offen. Dies kann als Versäumnis des Verordnungsgebers interpretiert werden, eröffnet aber die Möglichkeit, Tekturleistungen gesondert zu vereinbaren und abzurechnen.

    👉 Handlungsempfehlung: Planer sollten bei Auftraggebern auf die gesonderte Vergütung von Tekturplänen bestehen, wenn diese aufgrund von Änderungen entstehen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Eine klare Vereinbarung im Vorfeld schützt vor späteren Auseinandersetzungen über die Vergütung der erbrachten Leistungen im Bereich der Entwässerungsplanung und anderer technischer Gewerke.

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