Teilweise Bauoberleitung nach LPH 8: Aufgaben, Pflichten & Umfang der Leistung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Teilweise Bauoberleitung nach LPH 8: Aufgaben, Pflichten & Umfang der Leistung?

Hallo,
habe mit einem Bauüberwachungsbetrieb einen Vertrag zur Übernahme einer teilweisen Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 aus dem HOAIAbk. § 15 u.a. mit
.- Überwachen des Objekts auf Baugenehmigung
.- Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • Führen eines Bautagebuches (wöchentlich)

.- Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen

  • Abnahme der Bauleistung unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln

nachreichen.
.- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
pauschal abgeschlossen.
Nun kommt die Schlussrechnung, (Die Abschlagsrechnung wurde vor Monaten bezahlt, als alles noch ganz gut assah.), aber bis auf eine Zwischen (!) -Abnahme und zwei Mängelanzeigen nach VOB (obwohl der Bauvertrag nach BGBAbk. ist) halten wir von dem Bauüberwachungsbetrieb nichts (auch kein Bautagebuch) in den Händen.
Selbst bei der Bauabnahme hielt sich der Herr dezent zurück. Eine Unterschrift von ihm findet sich nirgends. Insgesamt hat er ca. nur 50 % der Mängel entdeckt, die anderen 50 % musste ich selbst finden. Den meisten Telefonierkram und Schriftwechsel mit der Baufirma die einen eigenen Bauleiter hatte, hatte ich übernommen.
Was ich ihm vorwerfe, ist eine völlig fehlende Nachweisbarkeit seiner Leistung. Gemessen hat er scheinbar nichts, fotografiert auch nicht viel bis ausgesprochen wenig. Er war zwar relativ häufig auf der Baustelle, kam aber immer völlig unvorbereitet, ohne irgendwelche Materialien und Messmittel.
Was soll ich machen, kann ich ihn zum Nachreichen von schriftlichen Unterlagen auffordern und weitere Nachweise zu den abgenommenen Gewerken verlangen oder ist das so üblich, dass man als Bauherr nach der Abnahme praktisch nichts hat?
Schließlich muss ich erwähnen, dass die Mängel aus der Abnahme auch noch nicht von der Baufirma beseitigt wurden. Auch gab's richtig Probleme mit dem Dach, mit der Trockenbauisolierung und noch mehr die er nicht erkannt hat.
Bitte gebt mir ein paar Tipps, was man am besten machen kann/sollte.
Vielen Dank!
Grüße von
Karl Kerven

  • Name:
  • Karl Kerven
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Als KI-Assistent unterstütze ich Sie gerne bei der Klärung Ihrer Frage zur teilweisen Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 (LPH 8) gemäß HOAIAbk. § 15. Da Sie einen Bauüberwachungsbetrieb beauftragt haben, ist es wichtig, den genauen Umfang der vereinbarten Leistungen festzuhalten.

    Zu den typischen Aufgaben einer teilweisen Bauoberleitung gehören:

    • Überwachung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung
    • Überwachung der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
    • Überwachung und Detailkorrektur der Ausführung von Fertigteilen
    • Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistung
    • Feststellung und Überwachung der Beseitigung von Mängeln
    • Führen des Bautagebuchs
    • Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen

    Wichtig ist, dass die Nachweisbarkeit der Leistungen (z.B. durch Bautagebuch, Messprotokolle, Nachweise der verwendeten Materialien) gewährleistet ist. Klären Sie, wer für die Koordination der Gewerke und die Kommunikation mit dem Bauherrn zuständig ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Definieren Sie im Vertrag mit dem Bauüberwachungsbetrieb detailliert, welche Leistungen in Ihrem Fall übernommen werden und wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind. Lassen Sie sich die entsprechenden Nachweise und Dokumentationen aushändigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsphase 8 (LPH 8)
    Die LPH 8, auch Objektüberwachung genannt, ist die Phase der Bauausführung, in der die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und den Ausführungsplänen überwacht wird.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Bauoberleitung, Bauüberwachung
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar
    Bautagebuch
    Das Bautagebuch ist ein Dokument, in dem der Baufortschritt, die verwendeten Materialien, die Wetterbedingungen und eventuelle Mängel oder Abweichungen von den Plänen festgehalten werden.
    Verwandte Begriffe: Baudokumentation, Baustellenprotokoll, Nachweis
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme der Bauleistung durch den Bauherrn. Sie markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Mängelprotokoll, Gewährleistung, Übergabe
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer über festgestellte Mängel.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Gewährleistung, Nachbesserung
    Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung der Bauleistungen. Sie muss alle erbrachten Leistungen und eventuelle Nachträge enthalten.
    Verwandte Begriffe: Abschlagsrechnung, Abrechnung, Honorar
    Bauüberwachung
    Die Bauüberwachung ist die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den technischen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauoberleitung, Objektüberwachung, Qualitätskontrolle

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Leistungsphase 8 im Zusammenhang mit Bauoberleitung?
      Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) umfasst die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den technischen Vorschriften. Sie beinhaltet auch die Koordination der Gewerke und die Abnahme der Bauleistungen.
    2. Welche Rolle spielt das Bautagebuch bei der Bauoberleitung?
      Das Bautagebuch dient als Nachweis der Bauausführung und der erbrachten Leistungen. Es dokumentiert den Baufortschritt, die verwendeten Materialien, die Wetterbedingungen und eventuelle Mängel oder Abweichungen von den Plänen.
    3. Was ist bei der Abnahme der Bauleistung zu beachten?
      Bei der Bauabnahme wird die Bauleistung auf Mängel überprüft. Diese Mängel werden protokolliert und müssen vom Auftragnehmer beseitigt werden. Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt, da sie den Beginn der Gewährleistungsfrist markiert.
    4. Wer ist für die Überwachung der Mängelbeseitigung zuständig?
      Im Rahmen der Bauoberleitung ist der Bauüberwacher für die Überwachung der Mängelbeseitigung verantwortlich. Er prüft, ob die Mängel fachgerecht beseitigt wurden und dokumentiert dies.
    5. Was passiert, wenn es während der Bauausführung zu Planungsänderungen kommt?
      Planungsänderungen müssen dokumentiert und von allen Beteiligten (Bauherr, Planer, Bauüberwacher) genehmigt werden. Der Bauüberwacher ist dafür verantwortlich, dass die Änderungen korrekt umgesetzt werden.
    6. Welche Bedeutung hat die Schlussrechnung?
      Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung der Bauleistungen. Sie muss vom Bauüberwacher geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Leistungen korrekt abgerechnet wurden.
    7. Was sind Abschlagsrechnungen?
      Abschlagsrechnungen sind Rechnungen für bereits erbrachte Teilleistungen. Sie werden in der Regel monatlich oder nach Baufortschritt gestellt und vom Bauüberwacher geprüft.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Bauüberwachung und Bauoberleitung?
      Bauüberwachung ist ein Teil der Bauoberleitung. Die Bauoberleitung umfasst zusätzlich koordinierende und organisatorische Aufgaben, wie z.B. die Koordination der Gewerke und die Kommunikation mit dem Bauherrn.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauleitung vs. Bauüberwachung
      Unterschiede in Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
    • HOAI Leistungsphasen im Detail
      Überblick über alle Leistungsphasen und ihre Inhalte.
    • Mängel richtig dokumentieren
      Anleitung zur Erstellung einer rechtssicheren Mängelanzeige.
    • Bauabnahme: Ablauf und Checkliste
      Was Sie bei der Bauabnahme beachten müssen.
    • Die Rolle des Architekten bei der Bauoberleitung
      Aufgaben und Pflichten des Architekten in der Bauphase.
  2. Bauoberleitung: Klärung zur Ausführungskontrolle durch Baufirma

    Mal 'ne Frage vorab ...
    Mal 'ne Frage vorab und zur Klarstellung:
    Ihr habt anscheinend mit einem Bauträger schlüsselfertig gebaut und diesen "Bauüberwachungsbetrieb" (habe' ich auch noch nie gehört) mit der Ausführungskontrolle aller Gewerke beauftragt. Richtig?
    Eine "teilweise Bauoberleitung" gibt es nicht, wo ist da die Abgrenzung? Und wo ist der Bezug zur Leistungsphase 8 des § 15 HOAIAbk.🔴 Auf welcher Basis wurde denn das Honorar für die "Bauüberwachung" ermittelt? Wer haftet als öffentlich-rechtlicher Bauleiter?
    Ich blick' da noch nicht ganz durch.
    Freundliche Grüße
  3. Teilweise Bauoberleitung: Definition und Abgrenzung nach HOAI

    > Mal 'ne Frage vorab ... 23.02.06 > ...
    > Mal 'ne Frage vorab ... 23.02.06
    > ... und zur Klarstellung:
    > Ihr habt anscheinend mit einem Bauträger schlüsselfertig
    > gebaut und diesen "Bauüberwachungsbetrieb" (habe' ich auch noch
    > nie gehört) mit der Ausführungskontrolle aller Gewerke
    > beauftragt. Richtig?
    Ja.
    > Eine "teilweise Bauoberleitung" gibt es nicht, wo ist da die
    > Abgrenzung?
    Die Formulierung ist wie folgt:
    "Der AN realisiert aus HOAIAbk. § 15 in Honorarzone II nachfolgende Grundleistungen der Leistungsphase 8: Bauoberleitung (teilweise)
    .- (dann kommt das bereits gepostete, wobei der erste Anstrich lauten muss:
    Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung) "
    > Und wo ist der Bezug zur Leistungsphase 8 des § 15 HOAI? Auf
    > welcher Basis wurde denn das Honorar für die "Bauüberwachung"
    > ermittelt?
    bewertet mit 21 v.H.
    > Wer haftet als öffentlich-rechtlicher Bauleiter?
    Weiß ich auch nicht! Vermutlich aber der von der Baufirma und nicht der von der Überwachung.
    > Ich blick' da noch nicht ganz durch.
    Ich hoffe das bringt etwas Licht ins Dunkel.
    Viele Grüße
    Karl Kerven
    • Name:
    • Karl Kerven
  4. Bauoberleitung Honorar: Angemessenheit der Leistungsphase 8 Kosten

    Was es nicht alles gibt ...
    Was es nicht alles gibt der AN "realisiert". Was ist das? "Bauoberleitung": gibt's nicht. Honorarzone II: trifft hier sicherlich nicht zu  -  wahrscheinlich Zone III.
    21 % des Honorars für die Leistungsphase 8 entsprechen ca. 68 % des Gesamthonorars hierfür. Erscheint mir erstmal ein bisschen hoch (wenn ich mir überlege, was ich in dieser Phase an Leistungen zu erbringen habe).
    Und das Ganze auch noch ohne Haftung? Oder haben Sie eine Versicherungsbestätigung über eine Berufshaftpflichtversicherung?
    Freundliche Grüße
  5. Schlussrechnung Fälligkeit: Mängelbeseitigung und Bautagebuch-Pflicht

    Sorry ...
    Sorry ich hatte Eure eigentliche Frage noch gar nicht beantwortet.
    . Die Schlussrechnung ist nicht fällig, da die vertraglich vereinbarten Leistungen noch nicht erbracht wurden:
    .- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
    • Vorlage des wöchentlichen Bautagebuchs

    .- Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen (war nicht erforderlich und ist nicht zu vergüten)
    Achtung! keine Rechtsberatung!
    Freundliche Grüße

  6. Hausabnahme: Bauleiter-Involvierung und Bautagebuch-Anforderungen

    Abnahme
    Vielen Dank für die Auskünfte.
    Ich habe erstmal die Nachweise angefordert. Wie muss denn ein wöchentliches Bautagebuch aussehen? Gehören da auch Bilder dazu? Oder ich warte einfach mal ab, was da kommt.
    Ist das vielleicht eine blöde Idee, aber mittlerweile neige ich dazu, eine Hausabnahme von ihm zu verlangen, da er, wie gesagt, unterschriftsmäßig gar nicht in die Hausabnahme involviert ist.
    Viele Grüße
    Karl Kerven
    • Name:
    • Karl Kerven
  7. Bauabnahme: Bauleiter-Rolle und Bautagebuch-Pflichten

    Achtung  -  Missverständnis!
    Der Bauleiter kann nicht abnehmen, das können nur Sie als Vertragspartner des Auftragnehmers, hier des Bauträgers.
    Er kann Sie nur in technischer Hinsicht beraten (insofern ist auch sein Angebotstext falsch).
    Ein Bautagebuch braucht nicht zwingend Fotos, es wäre aber nett. D.h. es gibt dafür überhaupt keine Vorschrift.
    Freundliche Grüße
  8. Bauleiter vs. Oberbauleiter: Verantwortlichkeiten bei der Abnahme

    Abnahme
    Hallo Herr Kugel,
    ja die Missverständnisse beginnen schon, wenn wir uns hier unterhalten. Ich dachte mir, da er ja vertraglich als Bauleiter in Erscheinung tritt, sogar als Oberbauleiter, kann ich, u.U. das Haus jetzt von Ihm abnehmen. Denn entweder er ist Oberbauleiter und trägt die Verantwortung oder er ist nur ein Zaungast. Gibt es denn Zaungäste nach HOAIAbk., § 15, Leistungsphase 8?
    Ich fürchte, dass wird mich noch länger beschäftigen.
    Viele Grüße
    Karl Kerven
    • Name:
    • Karl Kerven
  9. HOAI: Haftung des Bauleiters und Voraussetzungen für Abnahme

    Nein  -  Zaungäste gibt's nicht ...
    Nein  -  Zaungäste gibt's nicht und wenn er Leistungen nach HOAIAbk. versprochen hat, dann muss er sie auch bringen und auch dafür haften.
    Ich hatte schon mal gefragt: haben Sie eine Haftpflichtsversicherungsbestätigung gesehen?
    Zurück zur Abnahme:
    Der HOAI-Text ist insofern falsch, dass der Architekt/Bauleiter keine rechtsverbindliche Abnahme vornehmen kann, es sei denn er ist vom Bauherrn ausdrücklich dazu bevollmächtigt. Insofern gehen hier VOB und BGBAbk. vor HOAI.
    Sie müssen wissen, bei der Abnahme erfolgt Beweislastumkehr.
    Das heißt, bis zur Abnahme ist der Auftragnehmer (Ihr Vertragspartner) für sein Werk verantwortlich.
    Nach der Abnahme müssen Sie ihm dann beweisen, dass der neu festgestellte Mangel schon vorhanden war. Manchmal etwas schwierig.
    Achtung! Keine Rechtsberatung! (Obwohl sich's anscheinend mehr und mehr zu einem Baurechtsseminar entwickelt.)
    Freundliche Grüße
  10. Bauabnahmeprotokoll: Gegenmaßnahmen statt Mängel – Anwaltskonsultation!

    Haftpflichtsversicherungsbestätigung: Nein, aber heute schriftlich angefragt
    Hallo Herr Kugel,
    ja sorry, ich möchte Ihnen nicht Ihre Zeit stehlen. Ich gehe noch zum Anwalt: ich habe schon alle Unterlagen gescannt und werde beim Anwalt meines Vertrauens mal nachfragen, ob er den Fall übernehmen möchte.
    Denn, nun haben Sie wieder auf's Schlimme gehauen:
    Das Bauabnahmeprotokoll bringt mich zur Raserei!
    Es wurden nicht etwa Mängel notiert, sondern
    "GEGENMASSNAHMEN".
    Dass heißt, wenn diese nicht greifen, habe ich wohl Pech!
    Das Ganze, wie gesagt, unter dieser hochgradig teuren "Bauoberleitung", wo ich blöd genug war zu glauben, dass der auf meiner Seite ist!
    Mann bin ich blöd!
    Aber das geht zum Anwalt.
    Ja, es sind noch mehr Leichen im Keller, über die ich jetzt aber nicht reden möchte ...
    Nochmals vielen Dank!
    Viele Grüße
    Karl Kerven
    • Name:
    • Karl Kerven
  11. Bautagebuch-Form: Anforderungen und Vollständigkeit der Dokumentation

    Das "Bautagebuch"
    Hallo,
    so, nun habe ich das wöchentliche "Bautagebuch".
    Zunächst ist der Begriff "Bautagebuch" nirgends zu finden. Das ganze sind zusammengeheftete Blätter vom Verkehrsblatt-Verlag Dortmund, Vordruck Nr. V 5552  -  Vers. 6/92.19 Seiten, handschriftlich durchnummeriert.
    In der ersten Spalte steht ein Datum, dann steht bei Wetter noch was, bei Bauleistungen Anstriche z.B. "Schornstein einschließlich Stülpkopf hergestellt" oder "Dacheindeckung wurde angeliefert"
    Eine Unterschrift gibt es nicht. Das ganze ist obendrein eine Kopie. Keine Fotos.
    Ist denn so ein höchstwahrscheinlich im Nachhinein zusammengeschriebenes Bautagebuch in Ordnung?
    Gruß
    Karl Kerven
    • Name:
    • Karl Kerven
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Teilweise Bauoberleitung nach LPH 8: Aufgaben, Pflichten & Umfang

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Aufgaben und Pflichten einer teilweisen Bauoberleitung nach Leistungsphase 8 (LPH 8) der HOAIAbk.. Dabei geht es um die Überwachung der Baugenehmigung, die Ausführung von Tragwerken, das Führen eines Bautagebuchs und die Überwachung von Fertigteilen. Ein wichtiger Punkt ist die korrekte Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und die Klärung, wer die Abnahme durchführen darf.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut HOAI: Haftung des Bauleiters und Voraussetzungen für Abnahme kann der Architekt/Bauleiter keine rechtsverbindliche Abnahme vornehmen, es sei denn, er ist vom Bauherrn ausdrücklich dazu bevollmächtigt. Es ist entscheidend, die Haftpflichtversicherungsbestätigung des Bauleiters einzusehen.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Bautagebuch muss nicht zwingend Fotos enthalten, ist aber empfehlenswert. Die Anforderungen an ein Bautagebuch werden im Beitrag Bautagebuch-Form: Anforderungen und Vollständigkeit der Dokumentation näher erläutert.

    🔴 Kritisch/Risiko: Wenn im Bauabnahmeprotokoll "Gegenmaßnahmen" anstelle von Mängeln notiert werden, sollte ein Anwalt konsultiert werden, wie im Beitrag Bauabnahmeprotokoll: Gegenmaßnahmen statt Mängel – Anwaltskonsultation! beschrieben. Dies kann auf Probleme bei der Mängelbeseitigung hindeuten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Bauleiters vertraglich ab. Fordern Sie Nachweise über die erbrachten Leistungen und die Qualifikation des Bauleiters an. Beachten Sie die Hinweise zur Abnahme und zur Dokumentation im Bautagebuch, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Weitere Informationen zur Honorarberechnung finden Sie im Beitrag Bauoberleitung Honorar: Angemessenheit der Leistungsphase 8 Kosten.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauoberleitung, Leistungsphase" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Bauoberleitung, Leistungsphase" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Teilweise Bauoberleitung nach LPH 8: Aufgaben, Pflichten & Umfang der Leistung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauoberleitung LPH 8: Teilleistungen & Verantwortlichkeiten
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauoberleitung, Leistungsphase 8, HOAI, Bauüberwachung, Mängel, Abnahme, Bautagebuch, Schlussrechnung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼