leider gibt es kein VOBAbk.-Forum, deswegen gehe ich einfach mal hierrein, weil hier die Abrechnungsprofis mitlesen.
ich werde nach Abrechnung von Bauleistungen, die mündlich beauftragt wurden nun zur Kasse gebeten. es ist ein bgb - Vertrag zustande gekommen. abgezogen werden nun mit dem Hinweis auf allgemeinen Umgang am bau:
- bauwasser
- baustrom
- Bauwesenversicherung
- Sicherheitseinbehalt
was haltet ihr davon? ist der Abzug von Wasser und Energie in der VOB geregelt? ich finde nur die zur Verfügung Stellung ist Sache des ag!
danke im Voraus
