Kein Weihnachtsgeld erhalten: Was tun bei Streichung, Anspruch & rechtliche Schritte?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk
Kein Weihnachtsgeld erhalten: Was tun bei Streichung, Anspruch & rechtliche Schritte?
Doch 2 Tage bevor die Weihnachtsfeier stattfinden sollte, wurde diese abgesagt und durch den Bauleiter mitgeteilt, dass es in diesem Jahr (2003) kein Weihnachtsgeld geben würde wegen finanzieller Schwierigkeiten.
Muss er die Streichung des Weihnachtsgeldes hinnehmen? Vor allem wenn der Chef an seinen finanziellen Schwierigkeiten selbst schuld ist? (Schickt seine Rechnungen erst Monate nach Beendigung der Bauarbeiten raus und bekommt das Geld dadurch erst sehr spät.)
Was kann mein Mann dagegen tun? Hätte der Chef nicht schon viel früher Bescheid sagen müssen? Wie soll er sich dem Chef gegenüber verhalten?
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Ich verstehe, dass Ihr Mann kein Weihnachtsgeld erhalten hat, obwohl er es in den letzten 20 Jahren immer bekommen hat. Das ist natürlich ärgerlich und bedarf einer Klärung.
Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Dieser kann sich aus folgenden Gründen ergeben:
- Arbeitsvertrag: Ist das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart?
- Tarifvertrag: Gilt ein Tarifvertrag, der Weihnachtsgeld vorsieht?
- Betriebliche Übung: Wurde das Weihnachtsgeld über mehrere Jahre hinweg ohne Vorbehalt gezahlt, kann eine betriebliche Übung entstanden sein, die einen Anspruch begründet.
Wenn ein Anspruch besteht, sollte Ihr Mann seinen Arbeitgeber schriftlich auffordern, das Weihnachtsgeld auszuzahlen. Es ist ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, um den Anspruch auf Weihnachtsgeld zu klären und die nächsten Schritte zu planen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Betriebliche Übung
- Eine betriebliche Übung entsteht, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern über einen längeren Zeitraum hinweg (mindestens drei Jahre) wiederholt bestimmte Leistungen gewährt, ohne dass hierfür eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung besteht. Durch die regelmäßige Gewährung der Leistung entsteht ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf diese Leistung. Verwandte Begriffe: Gewohnheitsrecht, stillschweigende Vereinbarung, Anspruch.
- Tarifvertrag
- Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, die die Arbeitsbedingungen (z.B. Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch) für die von dem Tarifvertrag erfassten Arbeitnehmer regelt. Tarifverträge haben in der Regel Vorrang vor individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Verwandte Begriffe: Arbeitsvertrag, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband.
- Arbeitsvertrag
- Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geregelt sind. Der Arbeitsvertrag enthält in der Regel Angaben zu Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Verwandte Begriffe: Tarifvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag.
- Weihnachtsgeld
- Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum regulären Gehalt zahlt. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Verwandte Begriffe: Gratifikation, 13. Gehalt, Sonderzahlung.
- Anspruch
- Ein Anspruch ist das Recht einer Person, von einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten (z.B. Zahlung einer Geldsumme) zu verlangen. Ein Anspruch kann sich aus einem Vertrag, einem Gesetz oder einer sonstigen Rechtsgrundlage ergeben. Verwandte Begriffe: Forderung, Recht, Berechtigung.
- Verjährung
- Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Verwandte Begriffe: Frist, Rechtsverlust, Anspruchsverlust.
- Gratifikation
- Eine Gratifikation ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. Im Gegensatz zum Weihnachtsgeld besteht auf eine Gratifikation in der Regel kein Rechtsanspruch, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Verwandte Begriffe: Weihnachtsgeld, Bonus, Sonderzahlung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine betriebliche Übung im Zusammenhang mit Weihnachtsgeld?
Eine betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum (in der Regel drei Jahre) regelmäßig und ohne Vorbehalt bestimmte Leistungen (wie Weihnachtsgeld) gewährt. Dadurch entsteht ein Rechtsanspruch für die Arbeitnehmer, auch wenn die Leistung nicht explizit im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist. - Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach streichen?
Nein, nicht ohne Weiteres. Wenn ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht (z.B. aufgrund von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung), kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht einfach streichen. Er müsste den Anspruch entweder durch eine Änderungskündigung oder eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer beseitigen. - Welche Rolle spielt ein Tarifvertrag beim Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein Tarifvertrag kann den Anspruch auf Weihnachtsgeld regeln. Wenn ein Tarifvertrag gilt, der Weihnachtsgeld vorsieht, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf die im Tarifvertrag festgelegte Sonderzahlung. Der Tarifvertrag hat in der Regel Vorrang vor individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, es sei denn, diese sind für den Arbeitnehmer günstiger. - Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht zahlt?
Wenn ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht und der Arbeitgeber die Zahlung verweigert, sollte man den Arbeitgeber zunächst schriftlich zur Zahlung auffordern. Bleibt die Aufforderung erfolglos, kann man eine Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten zu lassen. - Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch auf Weihnachtsgeld geltend zu machen?
Der Anspruch auf Weihnachtsgeld unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es ist daher wichtig, den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, um eine Verjährung zu vermeiden. - Was ist der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und einer freiwilligen Gratifikation?
Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, auf die ein Rechtsanspruch bestehen kann (z.B. aufgrund von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung). Eine freiwillige Gratifikation ist eine Leistung des Arbeitgebers, die ohne rechtliche Verpflichtung gewährt wird. Der Arbeitgeber kann eine freiwillige Gratifikation jederzeit widerrufen oder streichen. - Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mit anderen Gehaltsbestandteilen verrechnen?
Das ist grundsätzlich möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einer anderen Vereinbarung vorgesehen ist. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers das Weihnachtsgeld mit anderen Gehaltsbestandteilen verrechnen, wenn dadurch der Mindestlohn unterschritten wird oder der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt wird. - Was passiert mit dem Weihnachtsgeld, wenn ich während des Jahres ausscheide?
Ob ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld besteht, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der betrieblichen Übung ab. Oftmals ist vereinbart, dass ein Anspruch auf Weihnachtsgeld nur besteht, wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt bis zu einem bestimmten Stichtag (z.B. 31. März des Folgejahres) besteht.
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Weihnachtsgeld bar ausgezahlt: Risiko ohne Abrechnung?
Was heißt im Umschlag?
Nur bar oder auch ohne Abrechnung? im letzteren Fall ja wohl ohne Chance irgendetwas zu bekommen. Wenn es 20 Jahre lang auf der Abrechnung stand, bestehen einigermaßen gute Chancen vor dem Arbeitsgericht sich das Weihnachtsgeld oder einen Teil davon einzuklagen. Als Arbeitgeber von ehedem 12 Mitarbeitern weiß ich, wenn ich das so höre, warum ich den Personalbestand auf 0 heruntergefahren habe. - Der Chef ist ja selbst dran schuld! -
Firma zahlt kein Weihnachtsgeld: Chef trägt Mitschuld?
das ist so ähnlich wie ...
Moin,
... "der Chef hat schlechte Arbeit abgeleistet", dabei waren doch nur die Mitarbeiter vor Ort. Aber - der Chef hat Schuld, warum schreibt er so spät die Rechnungen. Ist doch egal, ob Reklamationen durch schlechte Ausführungen vorhanden sind oder nicht.
Nicht, dass ich hier missverstanden werde, aber ich muss meinem Vorredner Recht geben. Ist ja bei mir ähnlich.
Es gibt u.U. schon Möglichkeiten, an die Kohle zu kommen. Nur was machen Sie, wenn es die letzte reguläre Lohn- oder Gehaltszahlung ist und die Firma anschließend in die Insolvenz geht?
Fragen Sie mal bei Schröder nach, der hat bei Philip Holzmann auch alles gerettet, zumindest vor den Wahlen : (
Grüße
Stefan Ibold -
Weihnachtsgeld Streichung: Verständnis für beide Seiten
Ich verstehe die Frau trotzdem,
Auch wenn ich die Sache mit Weihnachtgeld und 2 Tage vor Weihnachten nicht verstehen kann.
Aber ohne Vorwarnung ... kurz vor Weihnachten ... denkt doch bitte mal nach.
Aber jetzt ... Der Chef ist selber Schuld ... jetzt muss ich mich erst mal selber bremsen (;-).. aber, woher sollen die Wissen was es bedeutet Chef zu sein. Woran es liegt, dass Rechnungen erst spät gestellt werden können.
Chef sein, bedeutet in den meisten Augen, nicht oder wenig arbeiten. Und das Geld ist morgens schon verdient ... warum ist eigentlich nicht jeder Chef.
Meine AN haben Ihr 13. mit der November Rechnung erhalten.
Ich weiß aber von vielen Mitanbieter auf dem Markt, dass diese auch dieses Jahr wieder kein 13. bezahlt haben (oder konnten) -
Weihnachtsgeld gestrichen: Dank für Meinungen und Verständnis
Danke, für ihre Antworten und Meinungen
Danke für Ihre Antworten und Meinungen. Ich bin mir sehr wohl im Klaren darüber, dass es die Chefs in der heutigen Zeit nicht leicht haben und kann auch verstehen, wenn es finanzielle Schwierigkeiten in einer Firma gibt.
Aber es ist sehr hart für eine 6 köpfige Familie, wenn es 2 Tage vor der Auszahlung des Weihnachtsgeldes (übrigens in Bar, jedoch im nächsten Monat voll versteuert) heißt: " Es gibt nichts! " Man hat mit dem Geld gerechnet.
Sicher hätten wir für die Situation der Firma Verständnis gehabt, wär es rechtzeitig gesagt worden (2-3 Monate vorher). Denn so hätten wir uns darauf einstellen können.
Grüße
Manuela Ruml -
Weihnachtsgeld-Ausfall: Mitarbeiter holen sich 'Ausgleich'?
grundsätzlich ...
das Schlimme - für die Firmen (= Chefs) - an der Sache ist, dass nicht nur der Firma das Wasser am Hals steht, wenn sie so agieren muss, sondern dass in vielen vielen Fällen die Arbeitnehmer sich ihr Weihnachtsgeld hinten rum holen und abschleppen, was nicht niet- und nagelfest (nietest, nagelfest) ist.
Richtig, sauberer wäre es gewesen, wenn im vorhinein bereits Offenheit geherrscht und der Firmenchef Bescheid gegeben hätte. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Kein Weihnachtsgeld: Anspruch, Streichung & Rechtliche Schritte im Bauwesen
💡 Kernaussagen: Die Streichung des Weihnachtsgeldes kurz vor der Auszahlung stellt eine erhebliche Belastung für Arbeitnehmer dar, besonders für Familien. Die Art der Auszahlung (bar oder mit Abrechnung) beeinflusst die rechtlichen Möglichkeiten. Offene Kommunikation seitens der Baufirma ist entscheidend, um Vertrauen zu wahren. Finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens sind zwar verständlich, sollten aber transparent kommuniziert werden. Mitarbeiter suchen oft nach Wegen, den Verlust auszugleichen, was die Situation zusätzlich verschärfen kann.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Weihnachtsgeld bar ausgezahlt: Risiko ohne Abrechnung? ist die Durchsetzung von Ansprüchen bei Barauszahlung ohne Abrechnung schwierig.
✅ Zusatzinfo: Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann bestehen, wenn die Zahlung über Jahre hinweg ohne Vorbehalt erfolgte, was eine sogenannte betriebliche Übung begründet. Dies gilt besonders, wenn das Weihnachtsgeld auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wurde.
💰 Zusatzinfo: Die finanzielle Belastung durch den Ausfall des Weihnachtsgeldes kann für Familien erheblich sein, wie im Beitrag Weihnachtsgeld gestrichen: Dank für Meinungen und Verständnis hervorgehoben wird.
👉 Handlungsempfehlung: Betroffene Bauarbeiter sollten ihren Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen prüfen, um ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld zu bewerten. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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