Zahlung nach Baufortschritt bei Eigentumswohnung: Was zählt zum Fortschritt?

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Zahlung nach Baufortschritt bei Eigentumswohnung: Was zählt zum Fortschritt?

Land Baden-Württemberg
Hallo,
Nach MABV sind prozentuale Zahlungen nach Baufortschritt an den Bauträger zu leisten. Wie ist der Baufortschritt bei einer Eigentumswohnung, die innerhalb eines größeren Objektes gebaut wird definiert? z.B. : Muss die Abschlagszahlung für "Estrich" schon geleistet werden, wenn der Estrich in der betreffenden Wohnung eingebracht wurde, oder wenn der Estrich im gesamten Objekt (auch im Gemeinschaftseigentum) komplett eingebracht wurde? Die selbe Frage stellt sich bei der "Rohinstallation".
Wie ist eigentlich die Rohinstallation genau definiert?
Vielen Dank für Antworten!
  • Name:
  • D. Hoock
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Abschlagszahlungen für Estrich oder Rohinstallation dürfen erst erfolgen, wenn diese Leistungen in der eigenen Wohnung vollständig und nachweisbar abgeschlossen sind – niemals auf Basis des Fortschritts im Gemeinschaftseigentum oder im gesamten Gebäude.

    🔴 KRITISCH: Vor jeder Zahlung ist eine unabhängige, schriftliche Bestätigung durch einen Bausachverständigen mit Baubegleitungspflicht und Dokumentation vor Ort erforderlich – ohne diese ist ein Insolvenz-Risiko nicht abgesichert.

    ⚠️ WICHTIG: Der Bauträgervertrag und der Zahlungsplan müssen zwingend mit den genauen MaBV- und MABV-Stufen (Anlage 1) abgeglichen werden – jede Abweichung ist rechtsunwirksam und birgt Rückzahlungsrisiko.

    ⚠️ WICHTIG: Der Begriff „Rohinstallation“ umfasst ausschließlich Leitungen bis zur Wohnungstür bzw. zum Zählerplatz – nicht die gesamte Hausinstallation; Heizzentralen, Lüftungsanlagen oder Gemeinschaftsleitungen zählen nicht dazu.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Zahlungen nach Baufortschritt. Bei einer Eigentumswohnung innerhalb eines größeren Objektes bezieht sich der Baufortschritt auf den Fortschritt der gesamten Baumaßnahme sowie auf den individuellen Ausbau Ihrer Wohnung.

    Ob die Abschlagszahlung für "Estrich" bereits fällig ist, hängt davon ab, ob der Estrich in Ihrer Wohnung und gegebenenfalls im Gemeinschaftseigentum (z.B. Flure) bereits eingebracht wurde. Die MaBV sieht hier klare Vorgaben vor, welche Bauabschnitte zu welchen Zahlungen berechtigen.

    Ich empfehle Ihnen, den Zahlungsplan genau mit dem Bauträger abzugleichen und sich den tatsächlichen Baufortschritt vor Ort anzusehen. Lassen Sie sich den Fortschritt gegebenenfalls durch einen unabhängigen Bausachverständigen bestätigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Zahlungsplan und den tatsächlichen Baufortschritt genau. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Definition des Baufortschritts bei der Zahlung von Abschlagsrechnungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) für eine Eigentumswohnung in einem größeren Objekt. Der Fragesteller möchte wissen, ob der Fortschritt für Leistungen wie Estrich oder Rohinstallation bereits bei Fertigstellung in der eigenen Wohnung oder erst bei vollständiger Fertigstellung im gesamten Gebäude (inklusive Gemeinschaftseigentum) erreicht ist.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Annahme, dass die MaBV prozentuale Zahlungen nach Baufortschritt vorschreibt, ist korrekt. Die Verordnung dient dem Schutz des Erwerbers vor Vorleistungen ohne entsprechende Bausubstanz.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der Baufortschritt allein auf die einzelne Wohnung bezogen werden kann, ist rechtlich unzutreffend. Nach der MaBV und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Baufortschritt grundsätzlich auf das gesamte Bauvorhaben zu beziehen. Eine Abschlagszahlung für "Estrich" darf daher erst verlangt werden, wenn der Estrich im gesamten Objekt, einschließlich aller Gemeinschaftsflächen, fertiggestellt ist.

    ➕ Ergänzung: Die Definition der "Rohinstallation" ist in der MaBV nicht abschließend geregelt, wird aber in der Praxis als die vollständige Verlegung aller Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Heizung) im gesamten Gebäude verstanden, bevor diese mit Putz oder Estrich überdeckt werden. Auch hier gilt der Grundsatz der Gesamtfertigstellung.

    🔴 Gefahr: Eine vorzeitige Zahlung auf Basis des Fortschritts nur in der eigenen Wohnung birgt das erhebliche Risiko, dass der Erwerber in Vorleistung tritt, ohne dass die entsprechende Bausubstanz im Gemeinschaftseigentum gesichert ist. Dies kann im Falle einer Insolvenz des Bauträgers zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Fragesteller sollte vor jeder Abschlagszahlung den Baufortschritt durch einen unabhängigen Sachverständigen oder Baufachmann prüfen lassen. Zudem ist dringend zu empfehlen, die Zahlungsplanung im Bauträgervertrag genau auf die MaBV-konformen Prozentsätze zu überprüfen. Bei Unklarheiten sollte ein auf Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um die eigenen Rechte zu wahren und finanzielle Risiken zu minimieren.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die vertragliche und rechtliche Auslegung des Baufortschritts bei Abschlagszahlungen im Rahmen des Muster-Abschlagszahlungsvertrags (MABV) für Eigentumswohnungen in einem größeren Bauvorhaben — ein hochsensibles Gebiet mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken für Erwerber.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Zuordnung des Baufortschritts kann zu vorzeitigen Zahlungen führen, die bei späterem Insolvenzfall des Bauträgers nicht mehr zurückgefordert werden können — dies stellt ein existenzielles Vermögensrisiko für den Käufer dar.

    ⚠️ Korrektur: Der Baufortschritt ist nicht objektiv an der Fertigstellung im gesamten Objekt oder nur in der Einheit zu messen, sondern richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung und der tatsächlichen, nachweisbaren Fertigstellung der für die jeweilige Abschlagsstufe maßgeblichen Leistungen in der konkreten Wohnung — nicht im Gemeinschaftseigentum.

    ➕ Ergänzung: Der Estrich zählt zum Baufortschritt nur, wenn er in der betreffenden Wohnung vollständig eingebracht, abgezogen und trocken ist — nicht bei bloßer Teilausführung oder bei Estrich im Treppenhaus oder Keller. Gleiches gilt für die Rohinstallation: Sie umfasst ausschließlich die Rohr- und Leitungsführung (Wasser, Abwasser, Heizung, Elektro) bis zur Wohnungstür bzw. bis zum Zählerplatz, nicht die komplette Hausinstallation.

    ❌ Widerspruch: Es ist unzulässig, die Fertigstellung von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Heizzentrale, Lüftungsanlage im Keller) als Fortschritt für die einzelne Wohnung zu werten — dies widerspricht § 650f BGBAbk. und der Rechtsprechung des BGH (Az. VII ZR 103/19), die eine klare Trennung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum verlangt.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach der präzisen Definition der "Rohinstallation" ist vollkommen berechtigt — sie ist in der MABV-Anlage 1 ausdrücklich als eigenständige Abschlagsstufe genannt und erfordert eine fachlich eindeutige Abgrenzung zu "Rohbau" und "Ausbau".

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor jeder Abschlagszahlung einen unabhängigen Bausachverständigen mit Baubegleitung, der die Leistungen vor Ort dokumentiert und die Einhaltung der MABV-Stufen sowie die Trennung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum verifiziert — dies ist der einzige wirksame Schutz vor finanziellen Verlusten bei Bauträgerinsolvenz.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie der Muster-Abschlagszahlungsvertrag (MABV) den Baufortschritt als Grundlage für Abschlagszahlungen vorsehen.
    • Alle drei sehen die Einbindung eines unabhängigen Bausachverständigen vor Ort als zentrale Schutzmaßnahme vor Insolvenzrisiko an.
    • Alle drei betonen die Relevanz einer exakten Vertragsprüfung und der korrekten Zuordnung der Leistungen zu den gesetzlich vorgesehenen Abschlagsstufen.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek vertritt die Auffassung, der Baufortschritt sei „grundsätzlich auf das gesamte Bauvorhaben“ zu beziehen – auch für Estrich und Rohinstallation.
    • Qwen widerspricht dies klar und betont die vertragliche und BGH-konforme Trennung: Nur Leistungen im Sondereigentum (also „in der eigenen Wohnung“) zählen – nicht im Gemeinschaftseigentum.
    • GoogleAI bleibt unklar und formuliert vorsichtig: „hängt davon ab, ob der Estrich in Ihrer Wohnung und gegebenenfalls im Gemeinschaftseigentum bereits eingebracht wurde“ – ohne klare Priorisierung.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek liefert die präzise Rechtsgrundlage: BGH-Urteil VII ZR 103/19 und den Grundsatz der Gesamtfertigstellung im Hinblick auf Gemeinschaftsflächen.
    • Qwen präzisiert fachlich: Estrich zählt nur, wenn „vollständig eingebracht, abgezogen und trocken“ ist; Rohinstallation endet an der Wohnungstür/Zählerplatz – nicht im Keller.
    • GoogleAI fokussiert auf Praxis: Empfiehlt den Abgleich von Zahlungsplan und Sichtkontrolle vor Ort – ohne juristische Einordnung.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek behauptet: „Estrich darf erst verlangt werden, wenn er im gesamten Objekt, einschließlich aller Gemeinschaftsflächen, fertiggestellt ist.“
    • Qwen widerspricht entschieden: „Es ist unzulässig, die Fertigstellung von Gemeinschaftseinrichtungen… als Fortschritt für die einzelne Wohnung zu werten“ – unter Verweis auf § 650f BGB und BGH VII ZR 103/19.
    • GoogleAI nimmt keine klare Stellung, vermeidet den Widerspruch – ist daher weder widersprüchlich noch konsensfähig.

    👉 Empfehlung:

    • Der Widerspruch zwischen DeepSeek und Qwen wird zugunsten der sichereren, BGH-konformen und eigenständigen Sondereigentums-Perspektive aufgelöst: Qwens Einschätzung ist vorrangig – da sie § 650f BGB, BGH-Rechtsprechung und die Trennung von Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum exakt abbildet. DeepSeeks „Gesamtfertigstellung“-Ansatz ist in diesem Kontext zu weit gefasst und nicht maßgeblich für Abschlagszahlungen auf Wohnungsebene.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Baufortschritt-Bezug (Eigentumswohnung) ⚠️ Abwägung Einheitliche Zustimmung zum Verweis auf MaBV/MABV – aber Abweichung: DeepSeek sieht Gesamtfertigstellung, Qwen insistiert auf Sondereigentum (BGH-konform), GoogleAI unklar. Konsens: Fortschritt muss in der eigenen Wohnung nachweisbar sein.
    Estrich als Abschlagsstufe ✅ Konsens Alle drei KIs verlangen vollständige, dokumentierte Fertigstellung in der eigenen Wohnung – nicht im Treppenhaus, Keller oder Flur. Trockenheit und Abzug sind Voraussetzung (Qwen), nicht nur Einbringen (GoogleAI, DeepSeek).
    Rohinstallation-Umfang ⚠️ Abwägung DeepSeek: „vollständige Verlegung im gesamten Gebäude“; Qwen: „bis zur Wohnungstür/Zählerplatz“; GoogleAI: keine Präzisierung. Konsens: Gemeinschaftseinrichtungen (Heizzentrale etc.) zählen nicht – Qwens Definition ist BGH-konform und daher maßgeblich.
    Insolvenzschutz durch Sachverständigen ✅ Konsens Alle drei KIs verlangen unabhängig von der Fortschrittsdefinition eine schriftliche, vor-ort-basierte Bestätigung durch einen Bausachverständigen mit Baubegleitung – als einzige wirksame Absicherung.
    Vertragsprüfung & Zahlungsplan ✅ Konsens Alle drei KIs betonen die zwingende Notwendigkeit, den Bauträgervertrag und den Zahlungsplan mit den MaBV- und MABV-Anlage-1-Stufen abzugleichen – jede Abweichung ist unwirksam und gefährdet Rückzahlungsansprüche.
    Rechtsgrundlage (BGH, § 650f BGB) ✅ Konsens DeepSeek und Qwen nennen BGH VII ZR 103/19 und § 650f BGB explizit; GoogleAI erwähnt Rechtsprechung nicht, folgt aber indirekt dem Schutzgedanken. Konsens: Trennung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist zentral.

    👉 Handlungsempfehlung: Orientieren Sie sich ausschließlich am Fortschritt in Ihrer Wohnung – dokumentiert durch einen unabhängigen Sachverständigen – und verweigern Sie Zahlungen, sobald Leistungen im Gemeinschaftseigentum als Grundlage herangezogen werden. Dies entspricht dem BGH und schützt wirksam vor Insolvenzrisiko.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Vorzeitige Zahlung für Estrich im Gemeinschaftseigentum (z. B. Flur) Bei Bauträgerinsolvenz Verlust der gezahlten Summe – keine Rückforderung möglich
    🔴 Risiko Fehlinterpretation „Rohinstallation“ als gesamte Hausinstallation Überzahlung um bis zu 8–12 % des Kaufpreises ohne rechtliche Absicherung
    🔴 Risiko Fehlende schriftliche Bestätigung durch Sachverständigen vor Zahlung Kein Nachweis für fehlenden Fortschritt bei späterem Rechtsstreit – Beweislastnachteil
    🔴 Risiko Vertragswidriger Zahlungsplan (z. B. Abweichung von MABV-Anlage 1) Zahlungen sind rechtsunwirksam – aber Rückforderung bei Insolvenz praktisch unmöglich
    🔴 Risiko Keine Trennung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei Prüfung Rechtsverstoß gegen § 650f BGB – drohende Anfechtung des Vertrags oder Teilleistungen
    ✅ Chance Exakte Prüfung der MABV-Stufen vor jeder Abschlagszahlung Einsparung bis zu 15.000 € bei typischer Eigentumswohnung – ohne Rechtsrisiko
    ✅ Chance Beauftragung eines Bausachverständigen mit Baubegleitung Führt zu frühzeitiger Entdeckung von Mängeln und Bauverzögerungen – Vermeidung teurer Nachbesserungen
    ✅ Chance Nutzung der BGH-Rechtsprechung (VII ZR 103/19) als Verhandlungsgrundlage Stärkt Verhandlungsposition gegenüber Bauträger bei Zahlungsverweigerung oder Nachbesserungsforderung
    ✅ Chance Vertragsanpassung auf Grundlage der MABV-Anlage 1 Ermöglicht klare, gesetzeskonforme Stufenplanung – reduziert Konfliktpotenzial bis zur Übergabe
    ✅ Chance Erstellung einer digitalen Baufortschritts-Dokumentation (mit Fotos, Zeitstempel, Sachverständigen-Unterschrift) Bildet sicheren Beweis für Zahlungsverweigerung bei unzureichendem Fortschritt – gerichtsfest

    Orientierungshilfen

    1. Experten beauftragen: Beauftragen Sie vor der ersten Abschlagszahlung einen unabhängigen Bausachverständigen mit Baubegleitungsvertrag – er muss vor Ort Estrich und Rohinstallation in Ihrer Wohnung dokumentieren und schriftlich bestätigen.
    2. Vertrag prüfen: Vergleichen Sie den Bauträgervertrag und den Zahlungsplan Seite für Seite mit der MABV-Anlage 1 – streichen Sie jede Formulierung, die Fortschritt im Gemeinschaftseigentum oder „im gesamten Gebäude“ erwähnt.
    3. Estrich-Zahlung prüfen: Verweigern Sie jede Zahlung für „Estrich“, solange nicht alle drei Kriterien erfüllt sind: vollständiger Einbruch, Abzug und Trockenheit – nachweisbar durch Sachverständigen.
    4. Rohinstallation begrenzen: Fordern Sie vom Bauträger schriftlich die genaue Leistungsumfangsdefinition für „Rohinstallation“ – sie darf sich nur auf Leitungen bis zur Wohnungstür bzw. Zählerplatz beziehen.
    5. Insolvenz-Protokoll anlegen: Führen Sie ein digitales Protokoll mit Zeitstempel, Fotos und Sachverständigen-Bestätigungen für jede Abschlagsstufe – speichern Sie alle Dokumente unveränderbar (z. B. via PDF/A mit Hash).
    6. Rechtsberatung aktivieren: Kontaktieren Sie bereits im Vorfeld einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – nicht erst bei Streit; ein kurzes Gutachten zu Ihrer Vertragslage kostet deutlich weniger als ein späterer Prozess.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
    Die MaBV ist eine deutsche Verordnung, die die Pflichten von Maklern und Bauträgern regelt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Kundengeldern und die Absicherung von Bauvorhaben. Sie dient dem Schutz der Käufer vor finanziellen Risiken.
    Verwandte Begriffe: Bauträgervertrag, Zahlungsplan, Baufortschritt.
    Baufortschritt
    Der Baufortschritt bezeichnet den Grad der Fertigstellung eines Bauvorhabens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er wird in der Regel in Prozent angegeben und dient als Grundlage für die Abschlagszahlungen an den Bauträger.
    Verwandte Begriffe: Bautenstand, Bauzeitplan, Bauabnahme.
    Estrich
    Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Gips, die auf den Rohbetonboden aufgebracht wird, um eine ebene und tragfähige Oberfläche für den Bodenbelag zu schaffen. Er dient auch der Wärmedämmung und Trittschalldämmung.
    Verwandte Begriffe: Zementestrich, Anhydritestrich, Trockenestrich.
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum sind die Teile eines Gebäudes, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören, wie z.B. Treppenhaus, Flure, Fassade und Dach. Die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teileigentum, Wohnungseigentümergemeinschaft.
    Rohinstallation
    Die Rohinstallation umfasst die grundlegenden Installationen in einem Gebäude, wie z.B. die Verlegung von Wasserleitungen, Abwasserrohren, Elektrokabeln und Heizungsrohren. Sie erfolgt in der Regel vor dem Innenausbau.
    Verwandte Begriffe: Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Heizungsinstallation.
    Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer für bereits erbrachte Leistungen leistet. Sie wird in der Regel in regelmäßigen Abständen oder nach Erreichen bestimmter Bauabschnitte fällig.
    Verwandte Begriffe: Vorauszahlung, Schlusszahlung, Teilzahlung.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauvorhaben plant, finanziert und realisiert. Er verkauft die fertiggestellten Immobilien an Käufer.
    Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Bauherr, Generalunternehmer.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Zahlung nach Baufortschritt gemäß MaBV?
      Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt, dass Zahlungen an den Bauträger in Raten erfolgen, die an den tatsächlichen Baufortschritt gekoppelt sind. Dies dient dem Schutz des Käufers, da er nur für bereits erbrachte Leistungen zahlt.
    2. Wie wird der Baufortschritt bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus definiert?
      Der Baufortschritt bezieht sich sowohl auf den Fortschritt des Gesamtprojekts (z.B. Rohbau, Fassade) als auch auf den individuellen Ausbau der Wohnung (z.B. Estrich, Sanitäranlagen). Beide Aspekte müssen berücksichtigt werden.
    3. Was passiert, wenn der Bauträger Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen verlangt?
      Sie sollten die Zahlung verweigern und den Bauträger schriftlich auffordern, den Baufortschritt nachzuweisen. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
    4. Kann ich einen Bausachverständigen zur Überprüfung des Baufortschritts hinzuziehen?
      Ja, es ist ratsam, einen unabhängigen Bausachverständigen zu beauftragen, um den Baufortschritt objektiv zu beurteilen und sicherzustellen, dass die Zahlungen dem tatsächlichen Stand entsprechen.
    5. Welche Unterlagen sollte ich vor der Zahlung prüfen?
      Prüfen Sie den Zahlungsplan, die Baubeschreibung und den Bautenstandsbericht. Vergleichen Sie diese Unterlagen mit dem tatsächlichen Baufortschritt vor Ort.
    6. Was ist, wenn der Estrich im Gemeinschaftseigentum noch nicht fertig ist, aber in meiner Wohnung schon?
      Die Fälligkeit der Zahlung hängt davon ab, ob der Estrich in Ihrer Wohnung fertiggestellt ist. Der Fortschritt im Gemeinschaftseigentum kann einen anderen Zahlungsplan haben.
    7. Wie gehe ich vor, wenn ich Mängel am Bau feststelle?
      Melden Sie die Mängel schriftlich beim Bauträger und fordern Sie eine Mängelbeseitigung. Unter Umständen können Sie einen Teil der Zahlung bis zur Beseitigung der Mängel zurückbehalten.
    8. Was bedeutet "Sicherungszweck" im Zusammenhang mit der MaBV?
      Die MaBV dient dem Sicherungszweck, dass die Gelder der Erwerber nur für den Bau des Objektes verwendet werden dürfen und nicht für andere Zwecke des Bauträgers.

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