MaBV § 3 (1) Gültigkeit: Wann greift die Makler- und Bauträgerverordnung für Bauträger?
In diesem Forum sind Sie: Baufinanzierung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Anwendbarkeit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 3 (1) auf Bauträger. Entscheidend ist, ob der Bauträger als Gewerbetreibender im Sinne des § 34c GewO agiert. Die Geltung der MaBV ist gegeben, wenn der Bauträger Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen vorbereitet und durchführt. Ein Zahlungsplan nach MaBV gilt jedoch nicht zwingend ohne Grundstücksübertragung.
MaBV § 3 (1) Gültigkeit: Wann greift die Makler- und Bauträgerverordnung für Bauträger?
Wann gilt dieser § 3? Nur, wenn ich vom "Gewerbetreibenden nach GewOAbk. § 34.. " auch das Grundstück kaufe? Wenn ein Bauträger auf meinem Grundstück baut gilt das Ganze nicht? Und - was gilt dann?
Oder verstehe ich das was völlig falsch? Wann ist denn ein Bauträger "Gewerbetreibenden nach GewO § 34.. " und unterliegt damit dieser Verordnung?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Vor jeder Vorauszahlung an einen Bauträger muss die Anwendbarkeit der MaBV geprüft und – falls zutreffend – die Einhaltung aller Schutzvorschriften (insbesondere Treuhandkonto oder Zug-um-Zug-Abwicklung) dokumentiert sein.
🔴 KRITISCH: Fehlende MaBV-Konformität führt zur Nichtigkeit von Vorauszahlungsvereinbarungen und kann zu vollständiger Rückabwicklung sowie Schadensersatzansprüchen führen – auch nach Baufertigstellung.
⚠️ WICHTIG: Ein Bauträgerverhältnis liegt vor, sobald eine gewerbliche Tätigkeit nach § 34c GewOAbk. mit Entgegennahme von Vermögenswerten für ein Bauvorhaben erfolgt – unabhängig vom Eigentümer des Grundstücks.
⚠️ WICHTIG: Auch beim Bau auf eigenem Grundstück kann der Auftraggeber selbst zum Bauträger im Sinne der MaBV werden – z. B. bei Mehrfamilienhaus-Projekten zum Verkauf.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Gültigkeit des § 3 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist an den Anwendungsbereich der Verordnung geknüpft. Die MaBV gilt grundsätzlich für Gewerbetreibende nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO), die unter anderem Bautätigkeiten ausüben oder den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder gewerbliche Räume vermitteln.
🔴 Gefahr: Unklare Vertragsverhältnisse können zu finanziellen Risiken führen.
Wenn ein Bauträger auf Ihrem Grundstück baut, kann die MaBV relevant sein, insbesondere wenn der Bauträger gleichzeitig als Gewerbetreibender im Sinne des § 34c GewO agiert und Zahlungen des Erwerbers vor Fertigstellung entgegennimmt. Die MaBV soll in diesem Fall den Erwerber vor Vermögensschäden schützen.
Es ist wichtig zu prüfen, ob der Bauträger unter den Anwendungsbereich des § 34c GewO fällt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn er gewerbsmäßig Bautätigkeiten ausübt und Zahlungen entgegennimmt, bevor die Leistung vollständig erbracht ist.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, den konkreten Sachverhalt und die Vertragsgestaltung von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen zu lassen, um die Anwendbarkeit der MaBV sicherzustellen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Auslegung des § 3 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und die Frage, wann ein Bauträger dieser Verordnung unterliegt. Der Fragesteller zeigt eine typische Verunsicherung von Laien im Umgang mit komplexen Gesetzestexten. Die Kernfrage zielt darauf ab, ob die MaBV nur greift, wenn der Bauträger auch das Grundstück verkauft, oder ob sie auch bei Bauvorhaben auf fremdem Grundstück Anwendung findet.
✅ Zustimmung: Die Verunsicherung des Fragestellers ist nachvollziehbar, da die MaBV tatsächlich an die Eigenschaft als Gewerbetreibender nach § 34c GewO anknüpft. Ein Bauträger ist in der Regel ein solcher Gewerbetreibender, wenn er gewerbsmäßig Bauvorhaben vorbereitet oder durchführt und dabei Vermögenswerte von Erwerbern entgegennimmt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, die MaBV gelte nur beim Verkauf des Grundstücks durch den Bauträger, ist nicht zutreffend. § 3 Abs. 1 MaBV schützt den Erwerber bereits ab dem Zeitpunkt der Entgegennahme von Vermögenswerten (z.B. Anzahlungen) für ein Bauvorhaben, unabhängig davon, ob der Bauträger das Grundstück selbst veräußert oder auf fremdem Grund baut. Entscheidend ist die gewerbliche Tätigkeit des Bauträgers.
➕ Ergänzung: Die MaBV gilt insbesondere dann, wenn ein Bauträger vom Erwerber Zahlungen vor der Fertigstellung des Bauvorhabens verlangt. Sie schreibt vor, dass diese Gelder nur Zug um Zug mit dem Baufortschritt oder über ein Treuhandkonto abgerufen werden dürfen. Baut ein Bauträger auf Ihrem Grundstück, liegt ein reiner Werkvertrag vor, der nicht der MaBV unterliegt, sofern der Bauträger nicht auch das Grundstück erwirbt und später überträgt.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr für Laien besteht darin, dass sie ohne Kenntnis der MaBV Vorauszahlungen leisten, die nicht durch die Verordnung geschützt sind. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, wenn der Bauträger insolvent wird oder die Bauleistung mangelhaft erbringt.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einem unabhängigen Bausachverständigen beraten, bevor Sie Zahlungen an einen Bauträger leisten. Prüfen Sie, ob der Bauträger über eine Erlaubnis nach § 34c GewO verfügt und ob die MaBV auf Ihr konkretes Vertragsverhältnis Anwendung findet. Bei Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück sollten Sie zudem die Absicherung durch eine Gewährleistungsbürgschaft oder eine Baufertigstellungsversicherung in Betracht ziehen.
KI-Analyse (Qwen)
Die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) regelt zwingende Schutzvorschriften für Verbraucher bei Bauträgerverträgen, insbesondere zur Absicherung von Vorauszahlungen und zur Gewährleistung der Vertragstreue.
⚠️ Korrektur: § 3 Abs. 1 MaBV greift nicht nur bei Kauf des Grundstücks durch den Bauträger, sondern bereits dann, wenn ein Gewerbetreibender nach § 34c GewO als Bauträger tätig wird – unabhängig davon, ob das Grundstück vom Verbraucher stammt oder vom Bauträger bereitgestellt wird.
➕ Ergänzung: Ein Bauträger liegt vor, wenn jemand im Gewerbebetrieb ein Bauvorhaben plant, organisiert und ausführt – auch auf fremdem Grundstück – und dabei Vorauszahlungen vom Erwerber verlangt oder vereinbart (§ 2 Nr. 1 MaBV).
✅ Zustimmung: Die Unsicherheit des Fragenden ist durchaus nachvollziehbar: Die Abgrenzung zwischen reinem Bauunternehmer und Bauträger ist faktisch und rechtlich anspruchsvoll und hängt vom konkreten Vertragsinhalt, der Risikoverteilung (z. B. Preis-, Termin-, Planungsrisiko) und der Eigenverantwortlichkeit ab.
➕ Ergänzung: Selbst bei Bau auf eigenem Grundstück kann ein Verbraucher zum Bauträger werden – etwa bei der Errichtung mehrerer Wohnungen zum Verkauf – und damit selbst in den Anwendungsbereich der MaBV fallen.
🔴 Gefahr: Fehlende Einhaltung der MaBV führt zur Nichtigkeit zentraler Vertragsbestandteile (z. B. Vorauszahlungsvereinbarungen), drohende Rückabwicklung, Schadensersatzansprüche und mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlicher Umgehung.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass die MaBV bei Bau auf eigenem Grundstück nicht gelte, ist grundsätzlich falsch – entscheidend ist die Tätigkeit als Bauträger im Sinne des Gesetzes, nicht die Eigentumsverhältnisse am Grundstück.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Abschluss eines Bauträgervertrags unbedingt einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen zertifizierten Sachverständigen für Bauträgerrecht, um die Einordnung als Bauträger, die Wirksamkeit der Vertragsklauseln und die ordnungsgemäße Absicherung nach MaBV zu prüfen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die MaBV nicht vom Eigentum am Grundstück abhängt, sondern von der gewerblichen Tätigkeit des Bauträgers nach § 34c GewO und der Entgegennahme von Vermögenswerten vor Fertigstellung.
- Alle betonen die zentrale Rolle des § 3 Abs. 1 MaBV als Verbraucherschutzinstrument und warnen vor finanziellen Risiken bei fehlender Anwendung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI fokussiert stärker auf die institutionelle Einordnung („Gewerbetreibender nach § 34c GewO“), während DeepSeek und Qwen stärker auf den faktischen Vertragsinhalt (Risikoverteilung, Planungsverantwortung) abstellen.
- DeepSeek differenziert zwischen „reinem Werkvertrag“ (nicht maßgeblich für MaBV) und „Bauträgerverhältnis“ (maßgeblich), Qwen hebt hingegen hervor, dass auch ein Werkvertrag MaBV-relevant werden kann, wenn die Gesamtwürdigung als Bauträger-Tätigkeit ausfällt.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend, dass auch der Bauherr selbst zum Bauträger im Sinne der MaBV werden kann – etwa bei gewerblichem Mehrfamilienhausvorhaben auf eigenem Grund. GoogleAI erwähnt dies nicht, DeepSeek nur am Rande.
- DeepSeek und Qwen nennen konkrete Absicherungsmechanismen (Gewährleistungsbürgschaft, Baufertigstellungsversicherung), die GoogleAI nicht aufführt.
❌ Widerspruch:
- Qwen stellt klar: „Die Annahme, dass die MaBV bei Bau auf eigenem Grundstück nicht gelte, ist grundsätzlich falsch.“ DeepSeek hält dagegen fest, dass „bei Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück ein reiner Werkvertrag vorliegt, der nicht der MaBV unterliegt, sofern der Bauträger nicht auch das Grundstück erwirbt und später überträgt.“ → Qwens Einschätzung ist die sicherere: Da die MaBV nach § 2 Nr. 1 MaBV auf „jeder Art der Bautätigkeit“ abzielt, wenn sie „im Gewerbebetrieb“ erfolgt und „Vorauszahlungen verlangt“ werden, gilt das Vorsichtsprinzip – der strengere, umfassendere Konsens von Qwen wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Alle drei KI-Modelle empfehlen eindeutig die frühzeitige Einbindung eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts oder zertifizierten Sachverständigen – mit besonderem Nachdruck durch Qwen und DeepSeek.
- Qwen und DeepSeek ergänzen GoogleAI durch die explizite Warnung vor strafrechtlichen Konsequenzen bei vorsätzlicher Umgehung der MaBV – ein Risiko, das GoogleAI nicht erwähnt.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Anwendbarkeit der MaBV bei Bau auf fremdem Grund ✅ Konsens Ja – entscheidend ist die gewerbliche Tätigkeit als Bauträger nach § 34c GewO und die Entgegennahme von Vorauszahlungen, nicht das Grundstückseigentum. Anwendbarkeit der MaBV bei Bau auf eigenem Grund ⚠️ Abwägung Grundsätzlich ja – wenn der Auftraggeber gewerblich tätig wird (z. B. bei Bau mehrerer Wohnungen zum Verkauf); Einzelfallprüfung durch Fachanwalt erforderlich. MaBV-schutzrelevante Risiken ✅ Konsens Finanzielle Verlustrisiken durch Insolvenz des Bauträgers, mangelhafte Bauleistung, und Nichtigkeit von Vorauszahlungsvereinbarungen bei MaBV-Verstößen. MaBV-typische Absicherungsmaßnahmen ✅ Konsens Treuhandkonto oder Zug-um-Zug-Abwicklung der Vorauszahlungen; ergänzend: Gewährleistungsbürgschaft, Baufertigstellungsversicherung. Notwendigkeit fachrechtlicher Prüfung ✅ Konsens Unverzichtbar vor Vertragsabschluss – durch Rechtsanwalt mit Baurechtsschwerpunkt oder zertifizierten Bausachverständigen. 👉 Handlungsempfehlung: Alle drei KI-Modelle stimmen darin überein, dass die Einordnung als Bauträger nicht an Grundstückseigentum, sondern an der gewerblichen Tätigkeit und Zahlungsstruktur hängt. Die sicherste Vorgehensweise ist stets die vorgängige – vor jeder Zahlung – fachrechtliche Prüfung des konkreten Vertragsvorhabens.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Nicht eingehaltene MaBV führt zur Nichtigkeit von Vorauszahlungsvereinbarungen Volle Rückzahlungspflicht des Bauträgers, mögliche Rückabwicklung des Vertrags inkl. Entfernung der Bauleistung 🔴 Risiko Keine Treuhandabsicherung bei Insolvenz des Bauträgers Verlust aller geleisteten Vorauszahlungen; keine Rückforderungsmöglichkeit im Insolvenzverfahren 🔴 Risiko Fehlende Klärung der Bauträger-Eigenschaft vor Vertragsabschluss Rechtliche Unsicherheit, Streit über Vertragstyp, fehlende Verbraucherschutzrechte 🔴 Risiko Vorsätzliche Umgehung der MaBV durch Vertragskonstruktion Strafrechtliche Verfolgung gem. § 142 GewO, Bußgelder bis 25.000 €, zivilrechtliche Ansprüche 🔴 Risiko Ungeprüfte Eigenverantwortung als Bauherr bei gewerblichem Mehrfamilienhausvorhaben Der Bauherr selbst wird zum Bauträger und unterliegt ohne Wissen der MaBV – mit allen Sanktionen ✅ Chance Einhaltung der MaBV als Vertrauenssignal für seriöse Partner Erhöhte Akzeptanz bei Banken, Versicherungen und Verbrauchern; bessere Verhandlungsposition ✅ Chance Nutzung von MaBV-konformen Treuhandmodellen Erhöhte Transparenz, klare Baufortschrittskontrolle, rechtssichere Absicherung für beide Vertragspartner ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines Baurechtsspezialisten Vermeidung von Nachbesserungskosten, Vertragsstreitigkeiten und Schadensersatzprozessen ✅ Chance Klare Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Bauträgervertrag Rechtssichere Zuordnung von Risiken (Termin, Preis, Planung), bessere Steuerung des Projekts ✅ Chance Nutzung der MaBV als Prüfstein für die Seriosität des Bauträgers Auswahl eines konformen, transparenten Bauträgers mit nachweisbarer § 34c-GewO-Erlaubnis Orientierungshilfen
- Sofortige MaBV-Prüfung vor der ersten Zahlung: Beauftragen Sie vor Überweisung einer einzigen Anzahlung einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – er prüft, ob die MaBV auf Ihr Vorhaben zutrifft und ob die Vertragsvorlage maßgeblich ist.
- § 34c-GewO-Erlaubnis des Bauträgers verifizieren: Fordern Sie beim Bauträger die offizielle Erlaubnis nach § 34c GewO an und prüfen Sie deren Gültigkeit beim zuständigen Gewerbeamt oder über die Webseite der IHKAbk..
- Treuhandkonto oder Zug-um-Zug-Abwicklung einrichten: Vereinbaren Sie schriftlich, dass alle Vorauszahlungen ausschließlich über ein MaBV-konformes Treuhandkonto oder nach Baufortschritt abgerufen werden – keine Barzahlungen oder Kontoumsätze außerhalb des Treuhands.
- Vertragstyp eindeutig benennen und dokumentieren: Lassen Sie im Vertrag klären und festhalten, ob es sich um einen Werkvertrag oder einen Bauträgervertrag handelt – mit Begründung anhand der Risikoverteilung (Preis-, Termin-, Planungsrisiko).
- Bei eigenem Mehrfamilienhausvorhaben Baurechtscheck durchführen: Prüfen Sie mit einem Fachanwalt, ob Sie selbst als Bauherr in den Anwendungsbereich der MaBV fallen – insbesondere bei Absicht zum Verkauf mehrerer Wohneinheiten.
- Vertragsunterlagen vollständig sammeln: Sichern Sie alle Mails, Angebotspapiere, Vertragsentwürfe, Leistungsbeschreibungen und Zahlungsvereinbarungen – diese bilden die Grundlage für eine juristische Einordnung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
- Die MaBV ist eine deutsche Verordnung, die die Pflichten von Maklern und Bauträgern regelt, insbesondere im Hinblick auf die Entgegennahme von Geldern von Kunden vor Fertigstellung eines Bauprojekts. Sie dient dem Schutz der Kunden vor Vermögensschäden.
Verwandte Begriffe: Bauträger, Makler, Baubetreuer - § 34c GewO (Gewerbeordnung)
- § 34c der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Erlaubnispflicht für bestimmte Gewerbetreibende, darunter Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer. Wer diese Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben will, benötigt eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Verwandte Begriffe: Gewerbetreibender, Gewerbeerlaubnis, Gewerbe - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte auf eigene Rechnung durchführt und verkauft. Er ist sowohl für die Planung als auch für die Durchführung des Bauvorhabens verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Baubetreuer, Bauherr, Bauprojekt - Gewerbetreibender
- Ein Gewerbetreibender ist eine natürliche oder juristische Person, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Dies umfasst jede selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit, die nicht als freier Beruf gilt.
Verwandte Begriffe: Gewerbe, Gewerbeordnung, Gewerbeerlaubnis - Grundstückskauf
- Ein Grundstückskauf ist der Erwerb eines Grundstücks durch einen Kaufvertrag. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.
Verwandte Begriffe: Grundstück, Kaufvertrag, Notar - Baubetreuer
- Ein Baubetreuer unterstützt Bauherren bei der Planung und Durchführung von Bauprojekten, ohne selbst Eigentümer des Grundstücks oder Bauherr zu sein. Er übernimmt Aufgaben wie die Koordination der Handwerker und die Überwachung des Baufortschritts.
Verwandte Begriffe: Bauträger, Bauherr, Bauprojekt - Erwerber
- Der Erwerber ist die Person, die ein Recht oder eine Sache erwirbt, beispielsweise durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft. Im Kontext der MaBV ist der Erwerber der Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks.
Verwandte Begriffe: Käufer, Verkäufer, Eigentümer
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die MaBV?
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine deutsche Verordnung, die die Pflichten von Maklern und Bauträgern regelt, insbesondere im Hinblick auf die Entgegennahme von Geldern von Kunden vor Fertigstellung eines Bauprojekts. Sie dient dem Schutz der Kunden vor Vermögensschäden. - Für wen gilt § 34c GewO?
§ 34c der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Erlaubnispflicht für bestimmte Gewerbetreibende, darunter Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer. Wer diese Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben will, benötigt eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde. - Was bedeutet "Gewerbetreibender nach GewO § 34c"?
Ein Gewerbetreibender nach § 34c GewO ist eine Person oder ein Unternehmen, das eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Immobilienvermittlung, Bauträgertätigkeit oder Baubetreuung ausübt und dafür eine Erlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis dient dem Schutz der Verbraucher und soll sicherstellen, dass die Gewerbetreibenden bestimmte Mindeststandards erfüllen. - Gilt die MaBV auch für Bauträger, die auf meinem Grundstück bauen?
Die MaBV kann auch für Bauträger gelten, die auf Ihrem Grundstück bauen, wenn der Bauträger gleichzeitig als Gewerbetreibender im Sinne des § 34c GewO agiert und Zahlungen des Erwerbers vor Fertigstellung entgegennimmt. Es ist wichtig, dies im Einzelfall zu prüfen. - Was passiert, wenn die MaBV nicht eingehalten wird?
Die Nichteinhaltung der MaBV kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, darunter Bußgelder und Schadensersatzansprüche. Zudem kann die zuständige Behörde die Gewerbeerlaubnis entziehen. - Wie schützt die MaBV den Käufer?
Die MaBV schützt den Käufer, indem sie sicherstellt, dass Zahlungen, die vor Fertigstellung des Bauprojekts geleistet werden, zweckgebunden verwendet werden und der Käufer im Falle einer Insolvenz des Bauträgers abgesichert ist. - Was ist der Unterschied zwischen einem Bauträger und einem Baubetreuer?
Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte auf eigene Rechnung durchführt und verkauft. Ein Baubetreuer hingegen unterstützt Bauherren bei der Planung und Durchführung von Bauprojekten, ohne selbst Eigentümer des Grundstücks oder Bauherr zu sein. - Wo finde ich den Gesetzestext der MaBV?
Der Gesetzestext der MaBV ist im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht und kann online auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz oder über andere juristische Datenbanken abgerufen werden.
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Welche Sicherheiten gibt es für Käufer bei Bauträgerverträgen und wie können diese geltend gemacht werden?
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MaBV: Geltung für Bauträger – Unabhängig vom Grundstückskauf
mit und ohne Grundstück
Den 34 c benötigt, wer Bauvorhaben "als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung" oder "als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung" vorbereitet und durchführt. Der Bauträger fällt darunter, also gilt auch die MaBV für ihn: "Diese Verordnung gilt für Gewerbetreibende, die nach § 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung der Erlaubnis bedürfen. " Auf das Grundstück kommt es nicht an. Die MaBV sieht auch für den Fall, dass kein Grundstück dabei ist, Regelungen vor. Der Gewerbetreibende darf entgegennehmen "30 vom Hundert der Vertragssumme in den Fällen, in denen Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll" und "vom restlichen Teil der Vertragssumme" bestimmte Vomhundertsätze, die zusammen wieder 100 ergeben. Unten ein inoffizieller Link zum 34 c und eine MaBV. -
Korrektur: MaBV Zahlungsplan – Nicht ohne Grundstücksübertragung
Korrektur
Meine Meinung, der Zahlungsplan nach MaBV gelte auch bei Verkäufen ohne Grundstücksübertragung, dürfte falsch sein, vgl. Beitrag 611 dieses Unterforums. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).MaBV § 3 (1): Geltung für Bauträger und Grundstückskauf
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Anwendbarkeit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 3 (1) auf Bauträger. Entscheidend ist, ob der Bauträger als Gewerbetreibender im Sinne des § 34c GewOAbk. agiert. Die Geltung der MaBV ist gegeben, wenn der Bauträger Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen vorbereitet und durchführt. Ein Zahlungsplan nach MaBV gilt jedoch nicht zwingend ohne Grundstücksübertragung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Korrektur im Beitrag Korrektur: MaBV Zahlungsplan – Nicht ohne Grundstücksübertragung, dass die ursprüngliche Annahme zur Gültigkeit des Zahlungsplans ohne Grundstücksübertragung möglicherweise fehlerhaft ist. Es wird auf einen anderen Beitrag im Forum verwiesen, der diese Aussage relativiert.
✅ Zusatzinfo: Die MaBV gilt für Gewerbetreibende nach § 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung. Dies umfasst Bauträger, die Bauvorhaben vorbereiten und durchführen, unabhängig davon, ob sie dies im eigenen oder fremden Namen tun. Der Beitrag MaBV: Geltung für Bauträger – Unabhängig vom Grundstückskauf stellt klar, dass es für die Anwendbarkeit der MaBV nicht auf das Grundstück ankommt.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie im Einzelfall, ob der Bauträger als Gewerbetreibender im Sinne des § 34c GewO agiert. Beachten Sie die spezifischen Regelungen der MaBV, insbesondere in Bezug auf Zahlungspläne, und konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Experten im Immobilienrecht.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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