Hauskauf seit 2013: Checkliste für versteckte Mängel, Sanierung & Finanzierung?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Hauskauf seit 2013: Checkliste für versteckte Mängel, Sanierung & Finanzierung?

Liebe Interessenten Wir wohnen seit 2013 in ...
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Verdacht auf Asbestbelastung umgehend Fachleute zur Analyse und Sanierung hinzuziehen.

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeitsschäden können zu Schimmelbildung führen. Ursache beheben und Schimmel fachgerecht entfernen lassen.

    GoogleAI-Analyse

    Um Ihr Haus aus dem Jahr 2013 umfassend zu beurteilen, empfehle ich folgende Schritte:

    • Bausubstanz prüfen: Achten Sie auf Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeit im Keller und Zustand des Daches.
    • Heizungsanlage inspizieren: Überprüfen Sie das Alter und die Effizienz der Heizung. Ein Austausch kann langfristig Kosten sparen.
    • Elektrik checken: Lassen Sie die Elektroinstallation auf veraltete Leitungen und fehlende FI-Schalter prüfen.
    • Fenster und Türen bewerten: Undichte Fenster und Türen erhöhen den Energieverbrauch.
    • Energieausweis prüfen: Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand des Hauses.

    🔴 Gefahr: Asbest kann in älteren Häusern verbaut sein. Eine Asbestuntersuchung ist ratsam, besonders bei geplanten Sanierungsarbeiten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen für eine detaillierte Zustandsanalyse.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bausubstanz
    Die Bausubstanz umfasst alle tragenden und raumbildenden Bauteile eines Gebäudes. Ihre Beschaffenheit ist entscheidend für die Lebensdauer und den Wert der Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Fundament, Dachkonstruktion
    Energieausweis
    Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf und -verbrauch.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Primärenergiebedarf, Wärmedämmung
    Schimmel
    Schimmel ist ein Pilz, der sich bei Feuchtigkeit bildet und gesundheitsschädlich sein kann. Er tritt oft in Wohnräumen mit hoher Luftfeuchtigkeit auf.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeit, Sporen, Mykotoxine
    Asbest
    Asbest ist eine Faser, die früher in Baumaterialien verwendet wurde. Sie ist krebserregend und muss fachgerecht entsorgt werden.
    Verwandte Begriffe: Faserzement, Sanierung, Gefahrstoff
    Wärmedämmung
    Die Wärmedämmung reduziert den Wärmeverlust eines Gebäudes und senkt somit die Heizkosten. Sie ist ein wichtiger Faktor für die Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Wärmeverlust, Heizkosten
    FI-Schalter
    Ein FI-Schalter (Fehlerstrom-Schutzschalter) unterbricht den Stromkreis bei gefährlichen Fehlerströmen und schützt so vor Stromschlägen.
    Verwandte Begriffe: Personenschutz, Fehlerstrom, Elektrosicherheit
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der den Zustand von Gebäuden beurteilt und Mängel aufdeckt. Er kann bei Kauf, Verkauf oder Sanierung hinzugezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensanalyse, Bauzustand

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche typischen Mängel treten bei Häusern Baujahr 2013 auf?
      Typische Mängel können Risse im Putz, Probleme mit der Wärmedämmung, veraltete Heizungsanlagen oder auch Feuchtigkeitsschäden sein. Eine genaue Inspektion ist ratsam.
    2. Wie finde ich einen guten Bausachverständigen?
      Achten Sie auf Zertifizierungen (z.B. TÜV, DEKRA) und Referenzen. Ein persönliches Gespräch hilft, die Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit einzuschätzen.
    3. Was kostet eine energetische Sanierung?
      Die Kosten variieren stark je nach Umfang der Maßnahmen. Eine umfassende Dämmung, neue Fenster und eine moderne Heizungsanlage können schnell mehrere zehntausend Euro kosten. Fördermöglichkeiten sollten geprüft werden.
    4. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Sanierungen?
      Die KfW-Bank und das BAFA bieten zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen. Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Programme und Voraussetzungen.
    5. Wie oft sollte die Heizungsanlage gewartet werden?
      Eine jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb ist empfehlenswert, um die Effizienz und Lebensdauer der Heizungsanlage zu gewährleisten.
    6. Was ist ein Energieausweis und wozu dient er?
      Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und gibt Auskunft über den Energieverbrauch. Er ist Pflicht bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie.
    7. Wie erkenne ich Schimmelbefall?
      Schimmel zeigt sich oft durch dunkle Flecken an Wänden oder Decken, begleitet von einem muffigen Geruch. Bei Verdacht sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.
    8. Was tun bei Feuchtigkeit im Keller?
      Die Ursache der Feuchtigkeit muss gefunden und behoben werden. Dies kann durch Abdichtung von außen, Drainage oder auch durch eine Innensanierung erfolgen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Feuchtigkeit im Keller erkennen und beseitigen
      Ursachenforschung, Abdichtung und Trockenlegung.
    • Schimmelbildung in Wohnräumen vermeiden
      Richtiges Lüften, Heizen und Feuchtigkeitsmanagement.
    • Energetische Sanierung planen und durchführen
      Dämmung, Fenstererneuerung und Heizungstausch.
    • Asbest im Haus erkennen und sanieren
      Gefahren erkennen, Probenahme und fachgerechte Entsorgung.
    • Elektroinstallation prüfen und modernisieren
      Sicherheit erhöhen, Energieeffizienz verbessern und Vorschriften einhalten.
  2. Hauskauf: Verwalter als erster Ansprechpartner bei Mängeln

    Verwalter ist erster Ansprechpartner
    Verwalter ist erster Ansprechpartner
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Eine Idee

    Eine Idee
  4. Gab es 2013 ...

    Gab es 2013 ...
  5. Antworten

    Antworten
  6. Anthrazitfarbene Fenster: Hitzebeständigkeit & Qualität prüfen!

    Anthrazitfarbene Fenster
  7. Noch ein paar Worte ...

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Noch ein paar Worte ...
  8. Hauskauf: Vielversprechende Ausgangslage für Sanierung?

    Klingt doch vielversprechend ...
    Klingt doch vielversprechend ...
  9. Mangelhafte Fenstertüren: Stahlprofilstärke als Ursache?

    Foto von Markus Reinartz

    Da hat der Tilgner wohl Recht!
    Liebe Interessenten Wir wohnen seit 2013 in Liebe Interessenten

    Wir wohnen seit 2013 in einem Haus mit 20 Eigentumswohnungen. Auf der Südseite sind Bodengleiche Türen eingebaut, gefertigt in Polen (Thermicco) mit vielleicht zu geringen inneren Stahlprofilen von 1,25 bis 1,5 mm. Von den 20 Türen sind schon jetzt 4 Elemente ausgetauscht worden, weil diese sich verzogen hatten und undicht wurden. Weitere werden wohl folgen. Immerhin sollen Fenster doch eine Lebensdauer von bis zu 40 Jahren haben. In der Baubeschreibung war Schüco oder gleichwertig vertraglich vereinbart. Eingebaut wurden dann die polnischen Fenster mit CEE-Zeichen. Sonstige Standards erfüllen die Fenster, jedoch nicht die Stabilität. Eine RAL Kennzeichnung gibt es nicht

    Meine Fragen: Welche Stahlprofilstärke hat ein vergleichbares Fenster Schüco Thermo 6 Si 82 bei 3x Verglasung? Wie wichtig die Verschraubung der Stahlarmierung mit dem Rahmen? Hätte der Bauträger überhaupt poln. Fenster einbauen dürfen? Wie können wir den Austausch aller Fenster erreichen, noch haben wir Gewährleistung, da Mängel gemeldet sind.? Fragen Sie zuerst den Verwalter nach Gewährleistungsfristen, Abnahmen etc. Dieser muss die Leistungsbeschreibung, Baugenehmigung und Teilungserklärung durchsetzen. Verlangen Sie Akteneinsicht und beschaffen Sie sich die Unterlagen des Verbandes der Hausverwalter für Mitglieder. Diese bestehen aus Ehrenordnung, Verwalteraufgaben und einer Auflistung, welche Unterlagen ein Verwalter zur Übernahme einer Verwaltung braucht. Ich orakle mal: Der Verwalter ist vom Bauträger bestimmt, 20 Einheiten sind lukrativ. Es fehlt aber an allen Ecken und Enden an Unterlagen, Mängelverfolgung und ordentlicher Dokumentation. Wer polnische Fenster mit minderer Qualität einbaut und diese als gleichwertig zu deutschen Produkten deklariert hat noch mehr Leichen im Keller. Bestimmt gibt es noch mehr Abweichungen in der Baubeschreibung. Wenn das so ist kann der Verwalter nur noch das Anwesen zur Schrottimmobilie "zerwalten". 20 Eigentümer sind 20 Stimmen: ein Albtraum für den einzelnen Eigentümer der etwas durchsetzen will. Tipp: Fragen Sie Schücko nach der Gleichwertigkeit und achten Sie dabei besonders auf den Einbruchschutz und die Verglasung. Die mangelhaften Fenster werden durch einen Bauträgerunabhängigen Fensterbauer ausgebaut, der mit Schüco zusammen arbeitet. Als Ersatz kommen dann die laut Vertrag geschuldeten Schüco-Fenstertüren rein. Begründung: Da für alle anderen Fenster (auch für die polnischen) bisher kein ausreichender Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt.

    Der Tischler oder ein HWKAbk.-Sachverständiger erhält dann gleichzeitig den Auftrag die Gleichwertigkeit der ausgebauten Fenster zum vertragsgemäßen Schüco-Fenster zu überprüfen. Stellt er Abweichungen bzw. Minderwertigkeit fest, wäre dies im nächsten Schritt eine Grundlage für den Austausch aller Fenstertüren. Gab es 2013 schon Thermo 6 Profil? vermutlich nicht. Und schon ist der Gutachter draußen.

    Thema Gewährleistung: 5 Jahre sind um. Mangel auf alle (!) Fenster und damit verbunden die lange Gewährleistung sehe ich hier nicht. Den Gleichwertigkeitsnachweis zu erbringen sehe ich auf Seiten des Bauträger als lächerlich einfach an. Damit ist er auch nicht zu bekommen. Ein SV als privat bestellt, ist sinnlos, selbst wenn er von der HWK kommt, da er immer ein Parteigutachten fällt.

    Versteckter Mangel? Sehr schwer nachzuweisen, wenn überhaupt.

    Und dann das, was Herr Kirschner sagt: WEGAbk., Verwalter ... alles in allem nicht einfach Wir haben nicht mehr den Erstverwalter, sondern einen von uns als Eigentümer beauftragten Verwalter. Die Gewährleistung für die Fenster wurde einvernehmlich bis Jahresmitte 2019 verlängert. Die in Polen gefertigten Fenster erfüllen alle Kriterien, mit Ausnahme der Stärke der Stahlverstärkungen. Hier wurden 1,25 bis 1,5 mm Profildicke bei Dreifachverglasung verbaut. Die Fenster sind instabil und verziehen sich stark. Wir sind der Auffassung, dass bei Schüco mehr Materialdicke verbaut wird und die Fenster formstabiler sind. Genau wissen wir das allerdings nicht. Dies, also die Instabilität, sehen wir als Ansatzpunkt die Gleichwertigkeit zu bestreiten und auch die restlichen Fenster vom Bauträger ersetzt bekommen. Muss nicht der Bauträger die Gleichwertigkeit nachweisen? Ich gehe davon aus, dass anthrazitfarbene Fenster geliefert wurden. Zu diesem Thema gibt es eine Publikation von mir. Siehe unter:

    Noch ein paar Worte hierzu. Wenn klar ist, dass nicht der richtige Stahl eingebaut wurde, dann wird es schwierig, die Fenster überhaupt zu sanieren. Wurde ein zu dünner Stahl eingebaut u.U. auch mit anderen Festigkeitswerten und anderen Stahl-Abwicklungen wie dies Schüco vorschreibt, dann kann der Widerstandswert um bis zu 40 % gegenüber dem Originalstahl abweichen. Dies mit nachträglichen Maßnahmen zu kompensieren wird schwer. Natürlich braucht die WEG zuerst einen Privatsachverständigen, der die einzelnen Mängel (Abweichungen vom Vertragssoll) fachgerecht ergründet, dokumentiert und so überhaupt erst mal eine fundierte Mängelanzeige ermöglicht, welche Grundlage für die Forderung des generellen Austauschs aller Fenster wäre oder eben Grundlage für den Klageweg zur Durchsetzung der Mängelbeseitigung.

    Ein Rechtstreit ohne vorherigen Privatsachverständigen wird wohl erfolglos, weil es schon daran scheitert, dass die WEG ohne eigenen Sachverständigen nicht alle vorhandenen Mängel feststellen und nicht ordentlich beschreiben kann. Somit entsteht Aufgrund leihenhafter Mangelvermutungen ein vermutlich unvollständiger und ggf. unbrauchbarer Beweisbeschluss und der gerichtliche beauftragte Sachverständige kann dann auch nur im Trüben fischen. Die bislang nicht gestellte Frage nach der Frist der Haftung für Mängel (früher: Gewährleistungsfrist) hat der Fragesteller  -  anders als von RÜ-Mo-Bergs angedacht  -  schon beantwortet. Insofern hat der Fragesteller alle Möglichkeiten offen.
    Weiterhin ist der Passus "oder gleichwertig" überhaupt gar nicht schwierig, denn eine Gleichwertigkeit nachzuweisen schafft der Unternehmer in der Regel meistens nie. Man berücksichtige allerdings das Mauerdickenurteil, welches besagt, dass auch eine dickere Wand bei gleicher Wohnungsgröße zum Mangel führt, weiiiiil, dicker als vereinbart. So dürfte es hier als auch relativ einfach sein, für den Fragesteller  -  natürlich unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, wenn auch sodann über die Erstattung eines s.g. Parteigutachtens, was nebenbei bemerkt überhaupt nichts ausmacht, da dies zum Vortrag bei Gericht dient und das Gericht allem vorgetragenen folgen muss und darauf eingehen muss, dass Parteigutachten insofern wohl unentbehrlich ist und mithin, anders als von den RÜ-Mo-Bergs beschrieben, zum Erfolg führen wird -
    "Oder Gleichwertig"-keitsurteile lassen sich seit dem Jahr 2000 zu Hauf finden, deren Auslegung in fast ausnahmslos allen Fällen zu Gunsten der Käufer bzw. Auftraggeber  -  und mithin zum Nachteil der Auftragnehmer bzw. Verkäufer- ausgelegt worden sind.
    Im Zusammenhang mit der Rechtsprechung der Gerichte im Bezug auf die Gleichwertigkeit, gepaart mit den wohl sehr zutrefffenden Angaben des Sachverständigen Sieber (Befestigungswinkel die üblicherweise "in der Regel" immer fehlen - hat der Fragesteller mehr als nur sehr gute Karten bei der Durchsetzung seiner Rechte in Bezug auf vorherrschende Mängel an den verbauten Fenstern.
    Der Fragesteller ist auch nicht gehindert seine Rechte ganz alleine durchzusetzen. Auch das, stellt heute zutage kein Problem mehr dar.
    Einziges was es dazu braucht …, Geduld, Sitzflesch, Durchhaltevermögen und ausreichend Knete um bei Gericht in Vorleistung gehen zu können.
    Insofern vertrete ich da auch die Auffassung von Herrn Tilgner.
    Der Fragesteller soll es angehen und sich anwaltlichen Rat einholen um hinreichend verlässliche und zutreffende Rechtauskünfte zu erhalten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  10. Hauskauf-Forum: Dank für hilfreiche Hinweise zu Mängeln!

    Ich danke den Forumsteilnehmern für die ...
    Ich danke den Forumsteilnehmern für die ...
  11. Hauskauf: Alle notwendigen Unterlagen für Mängelbeseitigung vorhanden

    Dann haben Sie doch schon weitgehend alles was sie brauchen
    Dann haben Sie doch schon weitgehend alles was sie brauchen
  12. Mangelhafte Fenster: Austausch gegen Schüco erfolgt bereits!

    Foto von

    Das stimmt nicht ganz, Herr Tilgner!

    Ich danke den Forumsteilnehmern für die hilfreichen Hinweise.

    Von den 20 eingebauten Fenstern sind oder werden mind. 4-6 Fenster so stark bemängelt, dass ein Austausch gegen Fabr. Schüco bereits erfolgte oder derzeit erfolgt. Unsere Gewährleistung endet 6/2019. Andere Fenster sind kaum oder nur wenig geschädigt, es ist aber bei der verbauten Qualität gleichfalls anzunehmen, dass auch hier in den nächsten Jahren eine Austausch erfolgen müsste. Wir wären dann aber aus der Gewährleistung des Bauträgers. Immerhin sollten die Fenster bei vernünftiger Wartung etwa 40 Jahre gebrauchstauglich sein.

    Gerade hat ein von uns bestellter Gutachter die Luftbewegungen durch die Fenster sowie die Temperaturen auf den Leibungs- und Profiloberflächen gemessen. Fazit: Auffällige Ausbauchungen der Flügel im Mittelstulp und weiterhin oben bzw. unten gegeneinander aufklaffen. Die geringere Stabilität der poln. Thermicco Fenster gegenüber Schüco Corona SI 82 wurde bestätigt. Die sonstigen Leistungseigenschaften sind offenbar vergleichbar, oder nicht? vergleichbar.

    Luftdurchlässigkeit Thermicco Klasse 3 Schüco Klasse 4 Widerstand gegen Windlast EN 12210 Thermicco Klasse B3 Schüco Klasse B5

    Sind die Werte vertretbar gleichwertig, auch im Sinne FEAbk. 05/02 des (Institut für Fenstertechnik) ift-Rosenheim?

    Ich hatte erwähnt die Thermicco Stahlprofile haben eine Stärke von 1,25 bis 1,5 mm. Welche Stärke wurde 2012 bei Schüco verbaut? Die Fenstertüren haben die Maße 1,0 x 2,18 m und sind 3-fach verglast. Ist die Möglichkeit der Nachjustierbarkeit gleichwertig? ...

    Welche Armierungsvorgaben gibt es für außenseitig dunkle Fenster hinsichtlich Stärke, Form und Läge der Armierung? ...

    Beste Grüße Halten Sie das Privatgutachten dem Bauträger vor und fordern sie auf dieser Grundlage den Austausch aller Fenstertüren gegen Schüco, da keine Gleichwertigkeit gegeben ist (Nachweis siehe Privatgutachten). Der Bauträger hat dann 3 Möglichkeiten: 1.) Austausch aller polnischen Fenstertüren gegen Schüco 2.) Minderwertzahlung in angemessener Höhe auf das Gemeinschaftskonto (Geld wird geparkt für Austausch schadhafter Fenster in den kommenden Jahren) 3.) Bauträger lehnt alles ab und die WEGAbk. muss auf Basis des Privatgutachtens vor Ablauf der Gewährleistung bei Gericht ein Beweissicherungsgutachten nach §§ 485 ZPO beantragen (vermutlich beim Landgericht da Streitwert über 10.000 EUR) mit genau den oben beschriebenen Aufgabenstellung: "Der Sachverständige soll feststellen, dass die verbauten Fenster Firma Thermicco nicht gleichwertig mit den vertraglich zugesicherten Schüco Fenster, insbesondere hinsichtlich Dichtigkeit, Verriegelung und Stabilität. " Alle der von Ihnen benannten Wahlmöglichkeiten hat der Auftragnehmer eben gerade nicht!
    Eine Minderwert-Zahlung für die Lieferung von minderwertigeren Baustoffen/Leistungen (in dem Fall die Fenster), die abweichend von dem beschriebenen Leistungssolls des Bauvertrages geliefert und verbaut worden sind, kommt bei einer so genannten "Falschlieferung" oder "Anderslieferung" nicht in Frage, jedenfalls nicht auf der Seite des Wahlrechtes des Auftragnehmers.
    Auch kann sich der Auftragnehmer  -  bei der so genannten "Falschlieferung" oder auch so genannten "Anderslieferung"  -  nicht auf eine ggf.  -  seiner Meinung nach  -  vorherrschende "Unverhältnismäßigkeit" berufen.
    Ich sach da nur, gelieferter roter Ford Mustang, entgegen dem bestellten neongelben Ford Mustang! Derartiges muss kein Auftraggeber hinnehmen, weder bei Fenstern, noch einer Autobestellung!

    Mit freundlichem Gruß
    Markus Reinartz

  13. Hauskauf: Ungünstige Formulierung im Bauträgervertrag?

    Ja  -  etwas ungünstig formuliert
    Ja  -  etwas ungünstig formuliert
  14. Hauskauf: Wesentliche Aspekte bei Mängelbeseitigung übersehen?

    Ihr überseht nur eine Sache, ...
    Ihr überseht nur eine Sache, ...
  15. Fenster-Info: Montagezeitpunkt entscheidend für Gewährleistung

    Zur Info. Die Fenster wurden bei der ...
    Zur Info. Die Fenster wurden bei der ...
  16. WEG-Anspruch: Vollständige Mängelbeseitigung vs. Minderwertausgleich!

    Foto von

    Richtig, RüMoBerg

    Die WEGAbk. hat rechtlichen Anspruch auf vollständige Mängelbeseitigung.

    Der Bauträger hat kein Recht die Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit abzulehnen und stattdessen nur einen kleinen Minderwertausgleich zu zahlen. Die WEG muss sich auf ein solches Angebot nicht einlassen. Ein jeglicher Minderwertausgleich bedürfte der vorherigen Zustimmung durch die WEG. Der Minderwertausgleich sollte dabei möglichst dicht an den tatsächlichen Mängebeseitigungskosten liegen. Sowas macht vor allem Sinn, wenn einige Eigentümer den Austausch der Fenstertüren zum gegenwärtigen Zeitpunkt ablehnen. Ihr überseht nur eine Sache, dazu wurde auch noch nichts gesagt: die Fenster wurden vor 5 Jahren abgenommen, durch wen auch immer. Letztendlich aber auch durch die Käufer, denen das hätte auch auffallen müssen, anhand Baubeschreibung, whatever.

    Zum Gutachten: 2 Gutachter, 3 Meinungen. Der nächste kommt auf den Trichter, dass sie doch gleichwertig sind. So, und dann?

    Zum Autovergleich: hier ist der neongelbe aber schon 5 Jahre gefahren worden. Zur Info. Die Fenster wurden bei der Zur Info.

    Die Fenster wurden bei der damaligen Übergabe nicht abgenommen und befinden sich noch immer in der erfolglosen Reparaturphase.

    Wer kann mir beantworten: ... Mittlere anzusetzende Lebensdauer der Südfenster aus dunklem Kunststoff? ... Wir haben ein Dreifachelement 2x öffnen, 1x fest. Die Tür wird häufig bedient, der 2. Öffnungsflügel seltener. Warum sind die extremen Schrumpfungen fast nur an der Tür festzustellen?

    Bis bald und schon einmal Danke mit dem Versprechen des Verkäufers, zahlreiche Nachbesserungen vorzunehmen, damit der Wagen hinterher die zutreffende Farbe der Bestellung haben würde, was bislang, seit einigen Jahren  -  im Fall der Fenster- nicht geklappt hat.
    Zugegeben, was wir vor den Angaben aus dem Ergänzungsbeitrag noch nicht wussten.
    Es ging, bei meinem Beitrag um die Klarstellung dessen, unter welchen Voraussetzungen ein Minderwert möglich wäre.
    Im Fall der Fenster, spielt es keine Rolle ob die mehrere Jahre genutzt wurden, weil die Haftung für Mängel laut den hier eingestellten Beiträgen immer noch läuft.
    Insofern kann im fortwährend andauernden Mangelfall der ewigen Nachbesserungsversuche, die ständig wiederum und erneut fehlschlagen, der Austausch der Fenster verlangt werden!
    Der Auftragnehmer kann in dem Fall nicht auf einen Minderwert plädieren, geht nicht!
    Es bleibt in dem Fall dabei, RüMoBerg, was ich  -  bzw. auch Herr Tilgner zuvor bereits schon  -  absolut zutreffend beschrieben hatte!

    Daran ändert auch die  -  wie im hier vorliegenden Fall geschilderte vorherige  -  bisherige Nutzung nichts!
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  17. Oh Mann

    Oh Mann
  18. Auch Oh Mann ...

    Auch Oh Mann ...
  19. das wird endlos

    das wird endlos
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  20. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Hauskauf 2013: Mängel, Sanierung und Finanzierung – Was ist zu beachten?

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt typische Mängel bei einem Hauskauf im Jahr 2013, insbesondere Probleme mit Fenstern und Fenstertüren. Diskutiert werden Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger, die Notwendigkeit einer fachgerechten Sanierung und die verschiedenen Finanzierungsoptionen. Ein wichtiger Punkt ist die Stahlprofilstärke bei Fenstern und deren Einfluss auf die Stabilität. Die WEGAbk. hat Anspruch auf vollständige Mängelbeseitigung, nicht nur auf einen Minderwertausgleich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie den Beitrag Anthrazitfarbene Fenster: Hitzebeständigkeit & Qualität prüfen! bezüglich der Qualität dunkler Kunststofffenster und deren Anfälligkeit für Verformungen durch Hitze. Eine frühzeitige Begutachtung durch einen Sachverständigen ist ratsam, um versteckte Mängel aufzudecken.

    ✅ Zusatzinfo: Der Verwalter ist oft der erste Ansprechpartner bei Mängeln, wie im Beitrag Hauskauf: Verwalter als erster Ansprechpartner bei Mängeln erwähnt. Es ist wichtig, alle Mängel schriftlich zu dokumentieren und dem Bauträger zu melden, um die Gewährleistungsansprüche zu sichern. Der Austausch mangelhafter Fenster gegen Fabrikate von Schüco wurde bereits in einigen Fällen durchgeführt, wie im Beitrag Mangelhafte Fenster: Austausch gegen Schüco erfolgt bereits! beschrieben.

    💰 Zusatzinfo: Die Diskussion berührt auch die Frage der Finanzierung einer notwendigen Sanierung. Hierbei sollten verschiedene Angebote eingeholt und die Kosten genau kalkuliert werden. Es ist ratsam, einen unabhängigen Finanzberater hinzuzuziehen, um die besten Konditionen zu erhalten. Die WEG sollte sich nicht mit einem Minderwertausgleich zufriedengeben, sondern auf eine vollständige Mängelbeseitigung bestehen, wie im Beitrag WEG-Anspruch: Vollständige Mängelbeseitigung vs. Minderwertausgleich! betont wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Stahlprofilstärke der Fenster und Fenstertüren, um Verformungen und Undichtigkeiten vorzubeugen. Konsultieren Sie einen Gutachter, um den Sanierungsbedarf und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Achten Sie auf eine detaillierte Baubeschreibung und prüfen Sie die Einhaltung der RAL-Standards. Weitere Informationen zur Mängelbeseitigung finden Sie im Beitrag WEG-Anspruch: Vollständige Mängelbeseitigung vs. Minderwertausgleich!.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Hauskauf, Mangel" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Hauskauf, Mangel" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Hauskauf seit 2013: Checkliste für versteckte Mängel, Sanierung & Finanzierung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Hauskauf 2013: Mängel, Sanierung, Finanzierung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Hauskauf, Mängel, Sanierung, Finanzierung, Checkliste, Immobilien, Altbau
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼