Die in der Baubeschreibung unter Punkt 9.4. aufgeführten Dachkästen wurden nicht eingebaut"
Antwort eines SV:
In der Baubeschreibung (siehe Gerichtsakte Seite 26) unter Punkt 9 - Dachkonstruktion wird im Unterpunkt 9.4 folgendes beschrieben:
"Dachüberstände werden mit gehobelten Ansichten als Dachkasten ausgebildet. "
Der SV hat am Gebäude eine Schalung - Nut und Feder - auf den Sparren festgestellt (siehe Foto 05-08).
Diese Ausführung ist üblich und wurde fachgerecht ausgeführt.
Die sichtbaren Sparrenköpfe sowie die Nut- und Federschalung ist als hochwertigere Ausführung zu betrachten als ein gehobelter Dachkasten.
Es besteht kein Mangel aus Sicht der funktionellen Erfüllung der Bauausführung.
Meine Frage:
Eine Schalung ist im Bereich der Traufe wohl "eh" erforderlich,
der SV will mir das als "höherwertig" verkaufen.