Verblendmauerwerk Abrechnung: Sturz & Rollschicht bei Öffnungen unter 2,5 m²?
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Verblendmauerwerk Abrechnung: Sturz & Rollschicht bei Öffnungen unter 2,5 m²?

Abrechnung Verblendmauerwerk
Öffnungen unter 2,5 m² werden laut VOBAbk./C übermessen.
Dürfen der Sturz im Verblendmauerwerk und die Rollschicht als Außenfensterbank in einer Öffnung unter 2,5 m² gesondert abgerechnet werden?
  • Name:
  • Enrico
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Frage bezieht sich auf die Abrechnung von Verblendmauerwerk gemäß VOBAbk./C, insbesondere im Hinblick auf Öffnungen unter 2,5 m².

    Laut VOB/C werden Öffnungen unter 2,5 m² in der Regel übermessen, das heißt, sie werden bei der Abrechnung nicht von der Gesamtfläche abgezogen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sturz und Rollschicht innerhalb dieser Öffnungen gesondert abgerechnet werden dürfen.

    Die separate Abrechnung von Sturz und Rollschicht hängt von den konkreten Vereinbarungen im Bauvertrag und den spezifischen Regelungen der VOB/C ab. Es ist entscheidend, ob diese Elemente als separate Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind oder ob sie bereits in der Einheitspreis für das Verblendmauerwerk einkalkuliert wurden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bauvertrag und das Leistungsverzeichnis auf separate Leistungspositionen für Sturz und Rollschicht. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit einem Bausachverständigen oder einem Fachanwalt für Baurecht beraten, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Verblendmauerwerk
    Verblendmauerwerk ist eine nichttragende Mauerschicht, die vor eine tragende Wand gesetzt wird. Es dient hauptsächlich der optischen Gestaltung und dem Schutz der tragenden Wand.
    Verwandte Begriffe: Sichtmauerwerk, Klinkerfassade, Fassadenverkleidung.
    Sturz
    Ein Sturz ist ein Bauelement, das über einer Öffnung (z.B. Fenster oder Tür) eingebaut wird, um die darüberliegende Last abzufangen und auf die seitlichen Bauteile abzuleiten.
    Verwandte Begriffe: Fenstersturz, Türsturz, Überbrückung.
    Rollschicht
    Eine Rollschicht ist eine Reihe von Steinen, die hochkant (gerollt) vermauert werden. Sie wird oft als oberer Abschluss einer Mauer oder als Fensterbank verwendet.
    Verwandte Begriffe: Mauerkrone, Fensterbank, Ziegelrollschicht.
    VOB/C
    Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C) enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und beschreibt die technischen Anforderungen an die Ausführung von Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: DINAbk. 18330, ATV, Baunormen.
    Leistungsverzeichnis
    Ein Leistungsverzeichnis (LVAbk.) ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es enthält Beschreibungen der Leistungen, Mengen und Einheitspreise.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Angebot, Kostenvoranschlag.
    Übermessung
    Übermessung bedeutet, dass bestimmte Flächen oder Elemente bei der Abrechnung nicht abgezogen werden, obwohl sie tatsächlich vorhanden sind. Dies betrifft häufig Öffnungen unter einer bestimmten Größe.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Aufmaß, Flächenberechnung.
    Einheitspreis
    Der Einheitspreis ist der Preis pro Mengeneinheit einer bestimmten Bauleistung (z.B. pro Quadratmeter Mauerwerk). Er wird im Leistungsverzeichnis festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Preis pro Einheit, Kosten, Vergütung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Übermessung bei Verblendmauerwerk?
      Übermessung bedeutet, dass Öffnungen unter einer bestimmten Größe (in der Regel 2,5 m²) bei der Abrechnung der Mauerwerksfläche nicht abgezogen werden. Die Fläche der Öffnung wird also mitberechnet.
    2. Sind Sturz und Rollschicht immer gesondert abzurechnen?
      Nein, die separate Abrechnung von Sturz und Rollschicht hängt von den Vereinbarungen im Bauvertrag und dem Leistungsverzeichnis ab. Wenn diese Elemente als separate Positionen aufgeführt sind, können sie gesondert abgerechnet werden.
    3. Wo finde ich Regelungen zur Abrechnung von Mauerwerk?
      Die Abrechnung von Mauerwerk ist in der VOB/C (DIN 18330 – Mauerarbeiten) geregelt. Diese Norm beschreibt die Ausführung und Abrechnung von Mauerarbeiten.
    4. Was ist ein Leistungsverzeichnis?
      Ein Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es enthält Beschreibungen der Leistungen, Mengen und Einheitspreise.
    5. Was tun, wenn Unklarheiten bei der Abrechnung bestehen?
      Bei Unklarheiten sollten Sie zunächst den Bauvertrag und das Leistungsverzeichnis prüfen. Wenn die Unklarheiten weiterhin bestehen, empfiehlt es sich, einen Bausachverständigen oder einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.
    6. Welche Rolle spielt die VOB bei der Abrechnung?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauleistungen. Sie dient als Grundlage für die Vertragsgestaltung und Abrechnung von Bauprojekten.
    7. Was ist der Unterschied zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?
      VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen, VOB/B die Ausführung von Bauleistungen und VOB/C die technischen Ausführungsbestimmungen für die einzelnen Gewerke (z.B. Mauerarbeiten in DIN 18330).

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      Grundlagen der Abrechnung von Mauerwerksleistungen gemäß VOB/C.
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    • Bausachverständiger bei Abrechnungsfragen
      Wann ein Bausachverständiger bei Abrechnungsstreitigkeiten helfen kann.
  2. Abrechnung Verblendmauerwerk: VOB-Regelung für Stürze

    Foto von Lieselotte Tussing

    ich würde sagen ja,
    (bin aber kein Abrechnungsfachmann)
    Quelle: VOBAbk. im Bild/15. Auflage, 5.1.11: Stürze, Überwölbungen und Entlastungsbögen werden gesondert gemessen, auch wenn die Öffnung oder Nische abgezogen wird.
    Dieser Passus bezieht sich allerdings nicht speziell auf das Verblendmauerwerk, sondern auf das Hintermauerwerk. Da ich aber sonst nichts im Kopf oder gefunden habe, gehe ich davon aus, dass es das ist.
    • Name:
  3. Verblendmauerwerk: Stürze/Sohlbänke als besondere Leistung!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Knackpunkt: besondere Leistungen
    Sohlbänke und Stürze sind nach DINAbk. 18330 (VOBAbk./C) keine Nebenleistungen, sondern besondere Leistungen. Deshalb: gesondert auszuschreiben und zu berechnen.
  4. Abrechnung: Sind Stürze auch bei Hintermauerwerk besonders?

    Hintermauerwerk
    Sind Stürze auch bei Hintermauerwerk besondere Leistungen?
    • Name:
    • Enrico
  5. Verblendmauerwerk: Sturz-Abrechnung gilt für jedes Mauerwerk

    Foto von

    gilt für jedes Mauerwerk
    Stürze sind sog. "besondere Leistungen".
  6. Danke

    Danke für die Antworten!
    • Name:
    • Enrico
  7. Abrechnung Hintermauerwerk: Fensteröffnungen ohne Sturz korrekt?

    Abrechnung Hintermauerwerk
    In unserem zweischaligen Mauerwerk sollen innenliegende Rollladenkästen eingebaut werden. Diese werden vom Rollladenbauer eingesetzt. Der Maurer hat die Fensteröffnungen im Hintermauerwerk demnach größer gelassen. Alle Fensteröffnungen (Hintermauer) sind bis zur Geschossdecke offen. Somit haben die Fenster alle keinen Mauersturz.
    Nun rechnet der Mauerer aber die Fensteröffnung und die Rollladenkastenöffnung getrennt. Somit ergeben sich viele Öffnungen im Hintermauerwerk, die größer als 2,5 m² sind, die aber als zwei keinere getrennte Öffnungen betrachtet und abgerechnet werden.
    Ist dies nach VOBAbk. so korrekt?
    R. Derdau
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

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    Verblendmauerwerk Abrechnung: Sturz & Rollschicht korrekt abrechnen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Stürzen und Rollschichten bei Verblendmauerwerk, insbesondere bei Öffnungen unter 2,5 m². Laut VOB/C werden Öffnungen unter dieser Größe zwar übermessen, die Frage ist jedoch, ob Stürze und Rollschichten zusätzlich als besondere Leistungen abgerechnet werden dürfen. Die Expertenmeinungen deuten darauf hin, dass Stürze und Sohlbänke nach DINAbk. 18330 (VOBAbk./C) als besondere Leistungen gelten und somit gesondert ausgeschrieben und berechnet werden können. Dies gilt wohl auch für Hintermauerwerk. Bei innenliegenden Rollladenkästen im zweischaligen Mauerwerk ist die Abrechnung der Fensteröffnungen ohne Sturz ebenfalls ein Thema.

    ✅ Empfehlung: Laut Abrechnung Verblendmauerwerk: VOB-Regelung für Stürze bezieht sich ein Passus in der VOB im Bild auf die gesonderte Messung von Stürzen, auch wenn die Öffnung abgezogen wird. Es wird empfohlen, dies als Anhaltspunkt zu nehmen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Verblendmauerwerk: Stürze/Sohlbänke als besondere Leistung! wird betont, dass Sohlbänke und Stürze nach DIN 18330 (VOB/C) keine Nebenleistungen sind, sondern besondere Leistungen. Daher müssen sie gesondert ausgeschrieben und berechnet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Maurer ab, wie Stürze und Rollschichten abgerechnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Beachten Sie, dass die VOB/C und die DIN 18330 hier klare Regelungen vorgeben, die jedoch interpretationsbedürftig sein können. Prüfen Sie die Abrechnungspositionen genau und vergleichen Sie diese mit den ausgeschriebenen Leistungen. Beachten Sie den Beitrag Abrechnung Hintermauerwerk: Fensteröffnungen ohne Sturz korrekt? für eine ähnliche Problematik.

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